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MediaMarkt wirft Galaxy A56 für unter 300 Euro raus: Geringe Stückzahl übrig


Der Hinweis „Fast ausverkauft“ sorgt rund um den neuen Samsung-Deal von MediaMarkt für Eile. Wir verlieren daher gar nicht erst viel Zeit und zeigen Euch schnell alles, was Ihr zum Galaxy A56 Angebot des Elektronikhändlers wissen müsst.

Die A-Serie der Samsung Galaxy Smartphone erfreut sich stets großer Beliebtheit. Kein Wunder, immerhin vereint der Hersteller hiermit gute Technik für den Alltag mit einem deutlich niedrigeren Preispunkt als bei den S-Modellen. Das Galaxy A56 ist dabei keine Ausnahme. Und jetzt haut MediaMarkt genau dieses Handy mit 38 Prozent Rabatt raus.

Fast ausverkauft? Galaxy A56 bei MediaMarkt zum Sonderpreis

Wie bereits erwähnt, haut MediaMarkt das Galaxy A56 derzeit mit satten 38 Prozent Preisnachlass raus. Dadurch sichert Ihr Euch die 128-GB-Variante des Smartphones schon für unter 300 Euro. Genauer gesagt stehen derzeit nur 293 Euro auf dem Preisschild. Es gibt jedoch einen Haken: Scheinbar droht ein baldiger Ausverkauf. MediaMarkt zeigt auf der Produktseite nämlich den Hinweis „Fast ausverkauft – jetzt zugreifen“ an. Gibt es also Grund zur Eile?

Die Antwort: Jein. Scheinbar ist nur die Variante in der Farbe Schwarz (Awesome Graphite) bald vergriffen. Bei den anderen drei Farben wird der Hinweis auf der Produktseite des Galaxy A56 nicht angezeigt. Ihr solltet also in jedem Fall noch an ein Gerät zum derzeitigen Sonderpreis kommen – zumindest, sofern Euch die Farbe egal ist. Soll es doch unbedingt das Modell in Schwarz sein, bietet alternativ übrigens auch Amazon das Galaxy A56 in dieser Farbvariante für 293 Euro an.*

Galaxy A56: Darum ist es eine gute Wahl

Das Galaxy A56 ist dabei für die meisten Nutzer eine ideale Wahl. Klar: Im direkten Vergleich mit dem S25 muss man natürlich gewisse Abstriche machen. Wer aber nicht zwangsläufig ein Oberklassen-Modell braucht, und vor allem auch nicht bereit ist, dafür deutlich mehr zu zahlen, kann kaum ein besseres Mittelklasse-Gerät finden.

So punktete das Galaxy A56 bei uns im Test trotzdem mit einer ansprechenden Leistung im Alltag. Hierfür ist der verbaute Octa Core
Prozessor mit 8 GB RAM verantwortlich. Und auch das 6,7-Zoll große Super-AMOLED-Display ist top. Dieses sorgt dank 120 Hz nämlich nicht nur für flüssige Bilder, sondern liefert ebenso eine starke Helligkeit und schicke Farbdarstellung. Darüber hinaus konnte sich auch die Akkulaufzeit bei uns im Test absolut sehen lassen und der lange Update-Support (sechs Jahre) sowie der Schutz gegen Wasser nach IP67 runden das hervorragende Gesamtpaket ab.

Nicht ganz überzeugen konnte im Test hingegen die Kamera. Diese liefert rund um die 50-MP-Hauptkamera zwar durchaus nette Schnappschüsse, die Farben wirkten jedoch teilweise leicht unnatürlich. Und auch das Fehlen eines microSD-Karten-Slots – Ihr könnt die verbauten 128 GB Speicher also nicht erweitern – wurde von meinem Kollegen Timo im Testbericht kritisiert.

Dennoch: Zum aktuellen MediaMarkt-Preis von nur 293 Euro sprechen wir Euch für das Galaxy A56 eine klare Kaufempfehlung aus.

Was haltet Ihr vom Galaxy A56 zu dem Preis? Reicht Euch ein Modell der A-Reihe oder muss es doch eher das Galaxy S25 sein? Lasst es uns in den Kommentaren wissen!



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Chatkontrollen-Pflicht vor dem Aus: Dänische Ratspräsi­dentschaft will freiwillige Lösung


Eine verpflichtende Chatkontrolle für Messenger-Dienste rückt in immer weitere Ferne. Die dänische Ratspräsidentschaft, die die entsprechenden Pläne verfolgt hat, will nun auf eine freiwillige Lösung setzen, berichtet Euroactiv.

Im Kern ist die dänische Regierung immer noch dafür eine allgemeine Chatkontrolle, bei der Internetdienste auch verschlüsselte Inhalte scannen müssen. Im EU-Rat gibt es dafür jedoch keine Mehrheit, Anfang Oktober ist erneut ein Anlauf unter anderem am Widerstand aus Deutschland gescheitert. Weil die bestehenden Regeln im April 2026 auslaufen, will sich Dänemark jetzt für freiwillige Vorgaben einsetzen.

Schon jetzt dürfen Internetdienste die Inhalte der Nutzer scannen, ob Missbrauchsdarstellungen von Kindern zu entdecken. Ob sie es machen, liegt aber im Ermessen der Unternehmen. Eine Pflicht, im Zweifel selbst verschlüsselte Inhalte zu prüfen, besteht nicht. Und dieses Instrument möchte man behalten, erklärte der dänische Justizminister Peter Hummelgaard lokalen Medien am Donnerstag.

Freiwillige Chatkontrolle wurde ebenfalls schon abgelehnt

Die Sorge ist in erster Linie, dass die aktuellen Regeln auslaufen, ohne dass Ersatz besteht. Inwieweit dieser Vorschlag eine Mehrheit findet, ist aber ebenfalls noch nicht sicher. Wie Netzpolitik.org berichtet, hatte Polen bereits versucht, die Chatkontrolle auf freiwilliger Basis durchzusetzen. Dieser Vorstoß hatte ebenfalls keine Mehrheit.

Gegen eine freiwillige Lösung ist etwa die EU-Kommission. Und diese müsste einer Regelung auch zustimmen, wenn sich EU-Kommission, Parlament und EU-Rat auf die finale Richtlinie einigen.

Die dänische Ratspräsidentschaft läuft noch bis Ende des Jahres. Bis dahin hat Dänemarks Regierung also Zeit, um für die freiwillige Regelung zu werben.

„Großer Sprung“ mit Nachbesserungsbedarf

Den neuen Vorschlag bezeichnen Bürgerrechtler wie Patrick Breyer, Ex-Abgeordneter für die Piraten im EU-Parlament, als großen Sprung. „Der Vorschlag würde sichere Verschlüsselung schützen und damit die Sicherheit unserer Smartphones“, so Breyer. Drei Probleme würden seiner Ansicht nach aber bestehen bleiben.

Die erste Baustelle: Wenn Anbieter wie Meta (Facebook, Instagram), Microsoft und Google (Gmail) auf freiwilliger Basis scannen, handele es sich immer noch um eine Massenüberwachung, die Millionen von Nutzern treffe. Ein Vorgehen, das auch bei der Strafverfolgung nicht zielführend wäre. Breyer wirbt daher für den Vorschlag des EU-Parlaments, der eine richterlich angeordnete Telekommunikationsüberwachung von Personen und Gruppen vorsieht, die mit sexuellem Kindesmissbrauch in Verbindung stehen. So eine Begrenzung fehle im dänischen Vorschlag noch.

Der nächste Punkt ist die Altersprüfung, die Anbieter womöglich durchführen müssen, wenn das Risiko besteht, dass die Dienste zur Kontaktaufnahme mit Kindern genutzt werden. Um Kinder vor sexuellen Annäherungen zu schützen, könnte so eine Regelung laut Breyer dazu führen, dass Nutzer unter 16 Jahren offiziell keine alltäglichen Apps mit Chat-Funktionen wie WhatsApp, soziale Netzwerke wie Facebook und TikTok oder Spiele wie Fifa und Minecraft installieren können.

Als weiteres Problem bezeichnet er die Identifizierungspflicht beim Einrichten von Kommunikationsdiensten. Damit wäre es etwa nicht mehr möglich, anonyme E-Mail- oder Messenger-Konten einzurichten, was etwa auch Auswirkungen auf politische Aktivitäten oder die vertrauliche Kommunikation von Whistleblowern hätte.



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Wochenrück- und Ausblick: Sapphires Mini-PC-Comeback und Huaweis Kamera-Smartphone


Wochenrück- und Ausblick: Sapphires Mini-PC-Comeback und Huaweis Kamera-Smartphone

Die aktuelle Woche war wieder von vielen verschiedenen Themen geprägt. Das meiste Leserinteresse fanden Sapphires Mini-PC-Comeback, Huaweis Kamera-Smartphone und das Gerücht, dass die nächste Xbox ein Windows-PC fürs Wohnzimmer werden soll.

Sapphires Mini-PC-Comeback mit AMD-CPU

Sapphire legt bei den Mini-PCs mit den neuen Edge-AI-Systemen ein gelungenes Comeback hin, das mit AMD Krackan oder Strix Point, cleverem Design und Fan-Stop bei der Kühlung ein Ausrufezeichen für die Konkurrenz setzt. So lassen sich eine hohe Leistung mit einem sehr geringen Verbrauch im Alltag kombinieren. Ruft man die Leistung ab, wird der Mini-PC aber auch laut.

Huaweis Kamera-Smartphones

Bei den beiden Smartphones Pura 80 Ultra und Pura 80 Pro legt Huawei den Fokus auf das Kamerasystem. 1-Zoll-Sensor und eine Dual-Tele-Kamera mit beweglichem Prisma zur optischen Umstellung der Zoomstufe sorgen dafür, dass Huawei mit dem Pura 80 Ultra eines der, wenn nicht das derzeit beste Kamera-Smartphone auf dem Markt hat.

Die Xbox als Wohnzimmer-PC mit Windows

Bei den Meldungen dieser Woche stieß hingegen das Gerücht, dass sich die nächste stationäre Xbox an den jüngsten Handhelds aus der Kooperation mit Asus orientieren und praktisch ein PC für das Wohnzimmer werden wird, auf das meiste Leserinteresse. Auf der nächsten Xbox soll demnach ein vollwertiges Windows laufen, das auf angepasster Xbox-Oberfläche native Spiele, aber auch über den Windows-Desktop Titel anderer Launcher wie Steam und Co. ausführen kann. Dass die Technik in der nächsten Xbox von AMD stammen wird, haben beide Unternehmen bereits bestätigt.

Podcast

Der Podcast in dieser Woche beleuchtet einerseits den Test des Sapphire Edge AI Mini-PCs, dreht sich aber auch um neue X3D-CPUs von AMD, die aktuellen GPU-Preise und RAM.

In der kommenden Woche wird es unter anderem noch einmal um The Outer Worlds 2 gehen. Nachdem ComputerBase bereits die PC-Version im Test hatte, folgt nun ein Blick auf die Spielbarkeit unter Linux.

Mit diesem Lesestoff im Gepäck wünscht die Redaktion einen erholsamen Sonntag!



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Bei Amazon Prime winkt Rückzahlung


Amazon hat einen Dämpfer kassiert. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat entschieden, dass eine Klausel in den AGB von Amazon Prime nicht rechtens ist – und genau diese Klausel war die Grundlage dafür, dass Amazon die Prime-Preise 2022 einfach mal so angezogen hat. Das könnte Folgen haben.

Rückblick: 2022 hat Amazon die Preise für Prime-Abos deutlich erhöht. Statt 7,99 Euro im Monat waren plötzlich 8,99 Euro fällig, und wer jährlich zahlt, musste 89,90 Euro statt bisher 69 Euro berappen – also fast 30 Prozent mehr! Als Begründung hieß es damals, man müsse auf „generelle und wesentliche Kostenänderungen aufgrund von Inflation“ reagieren. Klingt nachvollziehbar – aber rechtlich war das Ganze wohl nicht so sauber, wie Amazon dachte.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat sich die Sache genauer angeschaut und gegen diese Preiserhöhung geklagt. Schon vor dem Landgericht Düsseldorf bekamen sie Recht (Az. 12 O 293/22). Und jetzt, in zweiter Instanz, hat das OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 19/25, Urteil vom 30. Oktober 2025) die Entscheidung bestätigt: Die sogenannte Preisanpassungsklausel in den AGB ist unwirksam.

Warum das Amazon-Prime-Urteil so wichtig ist

Im Kern ging es um eine Formulierung in den AGB von Amazon Prime. Darin behielt sich Amazon das Recht vor, die Preise „nach billigem Ermessen und sachlich gerechtfertigten sowie objektiven Kriterien“ anzupassen – etwa wegen Inflation, steigender Kosten oder höherer Lizenzgebühren. Klingt erst mal harmlos.

Das Problem: Diese Klausel gibt Amazon einseitig das Recht, die Gebühren zu erhöhen. Ihr als Kunden habt nur eine Option – kündigen. Laut dem OLG Düsseldorf ist das aber keine echte Vertragsänderung im Sinne des Verbraucherschutzes. Eine Preiserhöhung ohne Eure ausdrückliche Zustimmung sei schlicht nicht zulässig.

Was das für Euch bedeutet

Wenn Ihr also ein Amazon-Prime-Abo habt und Euch über die gestiegenen Preise geärgert habt: Dieses Urteil könnte Euch bares Geld bringen! Denn laut der Verbraucherzentrale NRW könnten Rückforderungen möglich sein – also zu viel gezahlte Beiträge, die Amazon unter Umständen zurückzahlen muss.

Allerdings: Das Urteil ist bis jetzt nicht rechtskräftig. Amazon hat bereits angekündigt, es „gründlich prüfen“ zu wollen. Eine Revision wurde zugelassen, also kann der Fall noch weitergehen. Trotzdem: Die Chancen für Verbraucher stehen momentan richtig gut.

Rückzahlung bei Amazon Prime – was Ihr jetzt tun könnt

Die Verbraucherzentrale NRW prüft aktuell, ob eine Sammelklage vorbereitet wird. Das würde bedeuten, dass Ihr Euch anschließen könnt, um gemeinsam eine Rückzahlung durchzusetzen. Wenn Ihr also Prime-Mitglieder seid und seit 2022 höhere Beiträge zahlt, solltet Ihr das Thema auf dem Schirm haben.

Das Urteil des OLG Düsseldorf ist aber nicht nur ein Schlag für Amazon, sondern auch ein Signal an die gesamte Branche. Streamingdienste, Online-Shops oder Plattformen mit Abo-Modellen müssen jetzt genau hinschauen. Preisänderungen dürfen nicht einseitig durchgedrückt werden, sondern müssen transparent und fair gestaltet sein – mit klarer Zustimmung der Kunden.

Bleibt also aufmerksam, verfolgt die nächsten Schritte der Verbraucherzentrale NRW – und checkt Eure Prime-Abos. Vielleicht klingelt bald nicht nur der Paketbote, sondern auch die Bank mit einer schönen Rückzahlung von Amazon.



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