Datenschutz & Sicherheit
Medienwächter wollen noch mehr Netzsperren für Pornoseiten
Die deutsche Medienaufsicht will nicht, dass Menschen in Deutschland einfach so eine Pornoseite besuchen können. Stattdessen sollen die Seiten die Ausweise der Besucher*innen kontrollieren oder ihre Gesichter biometrisch scannen lassen. Viele Pornoseiten weigern sich aber, das zu tun. Darunter sind Pornhub und xHamster, die zu den weltgrößten Pornoseiten gehören.
Mehrfach schon hat die Medienaufsicht versucht, widerspenstige Pornoseiten in Deutschland sperren zu lassen. Das heißt, Internet-Provider wie Vodafone, 1&1 oder Telekom sollten verhindern, dass Kund*innen eine Website wie gewohnt abrufen können. Aber diese Netzsperren hatten keinen Erfolg. Die Seitenbetreibenden hatten einfach alternative Domains eingerichtet.
Ab dem 1. Dezember erhält die Medienaufsicht zwei neue Instrumente, um Pornoseiten stärker unter Druck zu setzen. Die Grundlage dafür ist die Novelle des Gesetzes, auf dessen Basis die Behörde arbeitet: der Jugendmedienschutzstaatsvertrag, kurz JMStV.
Das sind die neuen Instrumente
Das erste neue Instrument sind Netzsperren für Ausweichdomains. Bisher hat es eine Weile gedauert, bis die Medienaufsicht eine neue Netzsperre anordnen konnte. Der Grund dafür waren aufwendige Verwaltungsverfahren. Nun soll es deutlich schneller gehen, wenn betroffene Angebote nur eine alternative Domain einrichten.
Mit dem zweiten neuen Instrument soll die Medienaufsicht Pornoseiten den Geldhahn abdrehen. Die Behörde soll Dienstleister anweisen können, keine Zahlungen mehr für eine bestimmte Seite zu erlauben. Solche Dienstleister sind zum Beispiel Visa, Mastercard, Klarna oder PayPal.
Die neuen Instrumente sind eine direkte Folge des bislang vergeblichen Vorgehens gegen Pornoseiten. Die Medienaufsicht hatte damit bewiesen, dass sie mit ihren bisherigen Mitteln keine Ergebnisse erzielt – und deshalb mehr Mittel bekommen. Nun will sie diese Macht auch einsetzen, wie der Evangelische Pressedienst (epd) berichtet. Im Visier sind demnach Pornhub und YouPorn, beides Angebote des Konzerns Aylo. Die Seiten dienen als Präzedenzfälle für die deutsche Medienaufsicht. An ihnen ackert sich die Behörde schon seit Jahren ab.
Geldhahn abdrehen: So soll das ablaufen
Die neuen Abläufe hat die Behörde auf Anfrage von netzpolitik.org näher erklärt. Um Pornoseiten den Geldhahn abzudrehen, ist ein formelles Verwaltungsverfahren vorgesehen. Ein Zahlungsdienstleister würde zunächst die Möglichkeit zur Stellungnahme bekommen, wie eine Sprecherin erklärt. Danach würde die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als zentrales Organ der Medienanstalten eine Entscheidung treffen. Zum Beispiel: Ein bestimmter Dienstleister soll keine Zahlungen mehr für eine bestimmte Pornoseite durchführen. Das erfährt der Dienstleister dann über ein formelles Schreiben, einen sogenannten Verwaltungsbescheid.
Zahlungsdienstleister sind eine Achillesferse für Pornoseiten. Auch wenn viele Inhalte kostenlos sind, fließt Geld etwa für Werbeanzeigen oder Premium-Angebote. Davon abhängig sind auch die teils prekär beschäftigen Darsteller*innen, die oft als Selbstständige ihre Inhalte im Netz anbieten. Maßnahmen der Medienaufsicht könnten sie besonders hart treffen.
Theoretisch könnten sich betroffene Zahlungsdienstleiter vor Gericht gegen eine Anordnung der Medienaufsicht wehren. Das dürfte aber weniger wahrscheinlich sein, wenn man sich das bisherige Verhalten großer Anbieter wie Visa, Mastercard oder PayPal anschaut. Bereits in der Vergangenheit haben sie auf öffentlichen Druck ihre Dienstleistungen für Pornoseiten eingestellt.
Gerade Pornhub hat in dieser Hinsicht nicht mehr viel zu befürchten: Die großen Zahlungsdienstleister hat die Plattform schon verloren. Wer aktuell etwa ein Premium-Abo bei Pornhub abschließen möchte, kann nur noch per SEPA-Lastschrift oder Kryptowährung zahlen.
Ausweichdomains sperren: Das ist geplant
Wenn es um Netzsperren geht, haben sich Angebote wie xHamster und Pornhub bisher ein Katz-und-Maus-Spiel geleistet. Auf angeordnete Sperren haben die Seiten schlicht mit alternativen Domains reagiert. Dadurch hatten die Sperren keinen Effekt. Das kann auch mit dem neuen Instrument der Medienaufsicht so weitergehen. Zwar kann die Medienaufsicht künftig schnell neue Sperren anordnen. Aber auch neue Ausweichdomains lassen sich schnell einrichten.
Wie viele Netzsperren möchte die Medienaufsicht in diesem Katz-und-Maus-Spiel also verhängen: Dutzende? Hunderte? Eine Sprecherin schreibt hierzu: „Eine entsprechende Prognose ist angesichts auch der von Ihnen beschriebenen Dynamik nur schwer zu stellen.“
Selbst wenn die Medienaufsicht mit Netzsperren um sich schießt, muss sich für Nutzer*innen nicht viel ändern. Denn Netzsperren lassen sich kinderleicht umgehen, zum Beispiel mit VPN-Diensten. KJM-Vorsitzender Marc Jan Eumann hat versucht, das gegenüber dem epd herunterzuspielen: „Nicht jeder minderjährige Nutzer richtet sich so einen Tunnel ein“.
Das mag stimmen, immerhin kann niemand seriös sagen, was ausnahmslos jeder Nutzer tut. Wenn sich Jugendliche jedoch für Pornos interessieren, dann werden sie einen Weg dorthin finden. Neben VPN-Diensten gibt es noch alternative DNS-Server oder den Tor-Browser, beides kostenlos.
Die Mühen der Medienaufsicht haben also wenig Aussicht darauf, Minderjährige praktisch und wirksam vor Pornos zu schützen. Aber das hat die Behörde auch bisher nicht aufgehalten. „Wir werden die neuen Instrumente erst einmal anwenden und dann sehen wir weiter, ob es noch weiterer Befugnisse bedarf“, erklärt eine Sprecherin.
Kritik: „Instrumente wie aus autoritären Regimen“
Netzsperren anordnen, Zahlungen untersagen: Beides sind scharfe Schwerter. Die Maßnahmen greifen in Grundrechte wie Netzneutralität, Informationsfreiheit und Berufsfreiheit ein. Sie müssen gut begründet sein.
Paulita Pappel ist davon nicht überzeugt und lehnt die neuen Instrumente vehement ab. Sie ist Buchautorin, Porno-Regisseurin, -Produzentin und -Darstellerin und setzt sich für die Interessen der Branche ein. „Netzsperren und das Blockieren von Zahlungsströmen sind Instrumente, wie wir sie sonst nur aus autoritären Regimen kennen“, schreibt sie auf Anfrage von netzpolitik.org. Sie befürchtet, dass die Pornoindustrie nur ein Testfeld ist. „Was hier etabliert wird, kann später auch gegen andere Branchen oder Inhalte eingesetzt werden.“
Tatsächlich sind die neuen Instrumente der Medienaufsicht nicht an Pornoseiten geknüpft. Sie lassen sich ebenso auf weitere Online-Angebote anwenden, die unter Aufsicht der Behörde stehen. Das Vorgehen gegen Pornoseiten ist also auch ein Werkzeug, um der Behörde neue Instrumente zu verschaffen.
Weiter schreibt Pappel von einem „weltweit besorgniserregenden Trend“. Immer mehr Länder, darunter Großbritannien, Frankreich oder US-Bundesstaaten würden auf verpflichtende Alterskontrollen setzen. „Das wirft massive Datenschutzfragen auf und diskriminiert die Pornoindustrie unverhältnismäßig, bis wirtschaftlich tragfähige Modelle kaum noch möglich sind.“
Pornhub hält neue Instrumente für nicht anwendbar
Pornhub wehrt sich schon jetzt vor Gericht gegen die von der Medienaufsicht angeordneten Netzsperren. Das Argument: Die Medienaufsicht sei inzwischen nicht mehr für Pornhub zuständig, sondern die EU-Kommission. Grundlage hierfür ist das Gesetz über digitale Dienste (DSA), das grundsätzlich gegenüber nationalen Vorschriften wie dem JMStV Vorrang hat. Als EU-Verordnung hat der DSA nämlich den Zweck, Internet-Regulierung europaweit zu harmonisieren. Auch die EU-Kommission pocht darauf und kritisiert den deutschen JMStV dahingehend.
Aber gilt der Anwendungsvorrang des DSA auch im konkreten Streit zwischen Pornhub und Medienaufsicht? Genau das will Pornhub gerade vor Gericht klären lassen. Pornhub müsste zwar auch mit Alterskontrollen rechnen, wenn Brüssel das Sagen hätte. Allerdings würde Pornhub durch einen Wechsel von Zuständigkeiten mindestens Zeit gewinnen.
Wir haben Pornhub-Mutter Aylo gefragt, wie sie die neuen Instrumente der Medienaufsicht bewertet. Auch in diesem Fall hält der Konzern die deutschen Behörden für nicht zuständig. Die Regelungen in Bezug auf Zahlungsdienstleister seien „nicht auf nicht-deutsche Plattformen wie Pornhub anwendbar“, erklärt ein Sprecher auf Anfrage von netzpolitik.org. Darüber hinaus seien Zahlungssperren „hochgradig invasiv“. Dienstleister müssten massenhaft Transaktionen prüfen. Es käme zu Overblocking, also dem irrtümlich Sperren von unverfänglichen Zahlungen. Nutzer*innen würden bloß auf andere Pornoseiten ausweichen.
KJM-Chef irritiert mit irreführender Aussage
Beim Konflikt zwischen Pornoseiten und Medienaufsicht geht es vor allem um die Wahl der Mittel. Wie viel muss, wie viel darf passieren, um Minderjährige im Netz vor Pornos zu schützen? Während Behörden zunehmend strengere Maßnahmen ergreifen, sind bereits ganze Generationen mit jederzeit verfügbaren Online-Pornos groß geworden.
Teils argumentiert die Medienaufsicht unsauber. So schürte KJM-Chef Marc Eumann jüngst gegenüber dem epd Ängste. „Untersuchungen zeigen nach Angaben von Eumann, dass Minderjährige Pornografie viel mehr verstört als beispielsweise eine nicht sexuell motivierte Gewaltdarstellung in einem Fernseh-Krimi“, berichtet die Agentur.
Wir haben die Pressestelle der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen gefragt, auf welche Untersuchungen sich das Zitat beziehe. Eine Sprecherin verwies auf die KIM-Studie 2024 zum Medienumgang von 6- bis 13-Jährigen. Das Problem: Nach „verstörenden“ Inhalten wurden die Kinder in dieser Studie nicht befragt. Stattdessen ging es um Inhalte, für die Kinder „zu jung“ waren, die ihnen „Angst“ gemacht haben oder die ihnen „unangenehm“ waren.
„Jugendliche brauchen Angebote für sexuelle Bildung“
Der Studie zufolge sind Erotik-, Sex- und Pornoseiten der häufigste Inhalt für Ältere, den die befragten Kinder gesehen haben (35 Prozent). Angst gemacht hat den Kindern das aber offenbar nicht. Bei dieser Frage nannten die Kinder gruselige und gewaltsame Inhalte. Erotik-, Sex- und Pornoseiten führen allerdings die Liste der Inhalte an, die befragte Kinder „unangenehm“ fanden (56 Prozent).
Sind Pornos für Kinder also verstörender als Gewalt? Das lässt sich aus der KIM-Studie nicht seriös ableiten. Die irreführende Aussage des KJM-Chefs erzeugt ein Framing. Pornos werden als Extremfall potenziell schädlicher Inhalte für Minderjährige dargestellt. Die Vorstellung besonders verstörter Kinder weckt Emotionen. Das kann ein außergewöhnlich hartes Vorgehen der Behörde gegen die Seiten legitimieren.
Stattdessen macht es aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes wenig Unterschied, ob Inhalte brutal oder pornografisch sind, denn in beiden Fällen ist Schutz gefragt. So spiegelt es sich auch in einschlägigen EU-Gesetzen wider. In der Richtlinie über audiovisuelle Medien (AVMD-RL) gibt es keine nähere Abstufung. Dort gelten Pornos ebenso wie „grundlose Gewalttätigkeiten“ als „schädlichste“ Inhalte, die „den strengsten Maßnahmen“ unterliegen. Wie viel Strenge das genau ist, werden Unternehmen wie Pornhub wohl vor Gericht erfahren.
Datenschutz & Sicherheit
Kritische Infrastruktur: Bundestag verabschiedet NIS2-Gesetz
Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition und der AfD hat der Bundestag am Donnerstagnachmittag das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz für mehr Sicherheit in Netzen und Informationssystemen verabschiedet. Mit dem Gesetz setzt Deutschland die Vorgaben der europäischen Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2) mit über einem Jahr Verspätung um.
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Das Gesetz verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen zu erhöhten Schutz- und Präventionsmaßnahmen gegen Angriffe auf ihre Systeme. Zugleich erweitert es den Kreis der betroffenen Unternehmen und Behörden erheblich. Das sind unter anderem Unternehmen aus den Bereichen Energie, Gesundheit, Transport oder digitale Dienste. Auch für Behörden und die Verwaltung gelten neue Regeln.
Erweiterte Schutzmaßnahmen
Die betroffenen Unternehmen und Einrichtungen müssen künftig Schutzmaßnahmen wie etwa Risikoanalysen, Notfallpläne, Backup-Konzepte oder Verschlüsselungslösungen ergreifen. Cyberangriffe müssen binnen 24 Stunden dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeldet werden, das mit dem Gesetz mehr Aufsichtsbefugnisse erhält und bei schwerwiegenden Verstößen Bußgelder verhängen kann.
Während sich die Linke enthielt, stimmte die Fraktion Bündnis90/Grüne gegen das Gesetz. Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, den Schutz kritischer Infrastrukturen endlich mit einem „echten Kritis-Dachgesetz“ zu regeln. Das Kritis-Dachgesetz soll weitere Teile der EU-Vorgaben umsetzen. Ein Entwurf der Bundesregierung wird derzeit in den Ausschüssen beraten, auch die Vorschläge der Grünen landen nun dort.

heise security veranstaltet am 10. Dezember ein Webinar zu NIS-2, das nicht nur erklärt, wer konkret von NIS-2 betroffen ist, sondern auch, was die Richtlinie in der Praxis für ein Unternehmen bedeutet.
Deutschland hängt mit der Umsetzung von NIS2 und dem Kritis-Dachgesetz deutlich hinterher. Die Ampel-Regierung hatte ihren Entwurf nicht mehr vor dem Scheitern der Koalition durch den Bundestag bekommen, sodass Schwarz-Rot einen neuen Entwurf vorlegen musste. Eigentlich hätte die Richtlinie schon im Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die EU droht im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens bereits mit Konsequenzen.
Der Branchenverband Bitkom begrüßte die Entscheidung des Bundestags als überfällig. Mit dem Gesetz werde die Cybersicherheit in Deutschland gestärkt, allerdings könnten die Neuregelungen „erhebliche Auswirkungen“ auf die Investitionsentscheidungen von Unternehmen haben. „Äußerst positiv“ sei, dass nun auch Bundesbehörden in den Anwendungsbereich von NIS-2 einbezogen werden.
Konsequenzen für Netzbetreiber
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Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) spricht von einem „grundsätzlich wichtigen und notwendigen Schritt für mehr Sicherheit“. Die Netzbetreiber sind aber skeptisch, was die Regeln für den Einsatz kritischer Komponenten betrifft.
„Der Gesetzentwurf erlaubt Eingriffe nicht nur bei Mobilfunkkomponenten, sondern pauschal auch bei Glasfasernetzen – selbst für bereits eingesetzte Komponenten“, sagt Sven Knapp, Leiter des Breko-Hauptstadtbüros. „Das sorgt für Unsicherheit.“ Der Breko appelliert an den Bundesrat, sich für eine „präzisere und praxistaugliche Regelung“ stark zu machen.
(vbr)
Datenschutz & Sicherheit
Grüne geben Polizeidaten für Palantir frei
Das Ergebnis war nicht überraschend: Der Landtag in Baden-Württemberg hat gestern ein neues Polizeigesetz beschlossen. Die grün-schwarze Mehrheit im Parlament schafft damit die Rechtsgrundlage für den Einsatz der Software von Palantir. Sie soll ab dem zweiten Quartal 2026 einsatzbereit sein.
Vorausgegangen war ein Streit um die Beschaffung des Palantir-Systems. Denn Beamte im Innenministerium von Thomas Strobl (CDU) hatten bereits im Frühjahr den Vertrag dafür geschlossen. Die notwendige Rechtsgrundlage gab es zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht. Der grüne Koalitionspartner war von den Verantwortlichen im Ministerium erst im Nachhinein in Kenntnis gesetzt worden und betont nun, der Vertrag sei „ohne unsere Zustimmung“ entstanden.
Die Grünen reagierten erst ungehalten, einigten sich aber mit dem Koalitionspartner über einen politischen Deal. Es ging dabei um den Nationalpark Schwarzwald. Die Grünen pressten nach SWR-Informationen der mitregierenden CDU eine Vergrößerung um 1.500 Hektar ab, wenn im Gegenzug Palantir abgenickt würde.
Die Grünen in der Landesregierung mögen Bauchschmerzen gehabt haben, aber sie stimmten dafür. In der grünen Basis fand der Deal wenig Anklang: In mehreren grünen Kreisverbänden wie in Ulm, Tübingen, Mannheim oder Karlsruhe sprach sich die Parteibasis gegen den Einsatz von Palantir aus. Ein Parteimitglied startete eine Petition an den baden-württembergischen Landtag, die mehr als 13.000 Unterstützer unterzeichneten und kurz vor dem gestrigen Beschluss im Petitionsausschuss noch zu Kontroversen führte.
Palantir alternativlos?
Beim Streit um die Software des US-Konzerns geriet die Frage in den Hintergrund, ob die gesetzliche Regelung zur Erlaubnis der automatisierten polizeilichen Datenanalyse den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Denn der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Tobias Keber hatte in einer Stellungnahme eine ganze Reihe von Kritikpunkten aufgeworfen und im Petitionsausschuss nochmal unterstrichen.
Doch der Streit um den US-Konzern dominierte die Diskussion. Es ging nicht mehr darum, ob und welche Form von polizeilicher Massendatenauswertung kommen soll, sondern nur noch um den Vertragspartner.
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„Wir hätten lieber keinen Vertrag mit Palantir“, sagte Oliver Hildenbrand, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion. Über die Erlaubnis zu einer massenhaften Datenfahndung über Polizeidatenbanken hinweg, die nun beschlossen ist und Millionen Menschen betreffen wird, wurde hingegen kaum noch gesprochen.
Die Grünen wollten der Polizei das Instrument nicht über Jahre vorenthalten, fügte Hildenbrand an, und meint damit konkret die Software von Palantir. Damit stützt er die Argumentation von Innenminister Strobl, der Palantir als „technologischen Marktführer auf dem Gebiet“ und mithin als praktisch alternativlos bezeichnet hatte. Das jedoch ist alles andere als unumstritten, wie die Konkurrenten des Konzerns nicht müde werden zu betonen.
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Die Grünen im Ländle betonen, dass Palantir nur für fünf Jahre im Einsatz sein soll. Die grüne Landtagsfraktion verspricht: „Wir wollen auf eine einsatzbereite Alternative umsteigen – so schnell wie möglich und spätestens bis 2030.“ Ein eigens eingebrachter Entschließungsantrag soll den Ausstiegswillen unterstreichen.
Ob die polizeilichen Nutzer aber tatsächlich schon nach kurzer Zeit wieder aussteigen werden, ist keineswegs sicher. Denn Palantir-Systeme sind nicht interoperabel mit alternativen Produkten. In ein anderes System umzusteigen, ist entsprechend aufwendig. Die Polizeien in den Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen, die bereits Palantir-Nutzer sind, zeigen das: Die selbstverschuldete Abhängigkeit besteht trotz Kritik seit vielen Jahren und bis heute.
„Experimentierklausel“ gibt Polizeidaten frei
Mit der Änderung des Polizeigesetzes hat die Mehrheit im Landtag die Polizeidaten für Palantir freigegeben, aber zugleich die Datentore noch viel weiter geöffnet. Denn auch die Verarbeitung von Daten „bei der Entwicklung, dem Training, dem Testen, der Validierung und der Beobachtung von IT-Produkten einschließlich KI-Systemen und KI-Modellen außerhalb von rein wissenschaftlichen Forschungsarbeiten“ ist nun erlaubt. Diese von Strobls Innenministerium „Experimentierklausel“ genannte Regelung allein ist ein Dammbruch, der kommerziellen Unternehmen Zugriffe auf hoheitliche Datenschätze erlaubt, die niemals für solche Zwecke erhoben wurden.
Dass selbst „KI-Systeme und KI-Modelle“ dabei explizit enthalten sind, versieht diese Datenfreigabe für Entwicklung und Tests mit einem unkontrollierbaren Element. Denn einmal als Trainingsdaten beispielsweise in KI-Sprachmodelle eingegangen, sind die Daten kaum rückholbar. Als Begründung dient blanker Pragmatismus: „KI-Anwendungen benötigen […] zur Entwicklung und zum Testen realitätsnahe Trainingsdaten.“ Dazu brauche man „die Nutzung polizeispezifischer – in aller Regel auch personenbezogener – Daten“ eben.
Ignoranter gegenüber dem Grundsatz der Zweckbindung, der zum Kern des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gehört, geht es wohl kaum. Wenn sich dagegen juristischer Widerstand regen würde, wäre das nicht überraschend. Doch unterdessen könnten kommerzielle Unternehmen über diese „Experimentierklausel“ den polizeilichen Datenschatz längst gehoben haben.
Dobrindt plant ebenfalls Datenanalyse
Die Zustimmung im Ländle könnte ein Vorgeschmack auf die anstehenden Diskussionen für die Pläne im Bund sein, die seit dem Sommer bekannt sind: Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Datenbestände der Polizeien des Bundes zusammenführen und analysieren lassen. Das hatten CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Ob Dobrindt dafür auch auf Palantir setzen wird, ließ er bisher offen.
Dobrindt ist „in höchstem Maße unglaubwürdig“
Allerdings sind die Grünen im Bund in der Opposition und erklärter Gegner von sowohl Palantir als auch Massendatenauswertungen. Sie wollen den US-Konzern meiden und setzen sich deutlich ab vom Milliardär und Palantir-Mogul Peter Thiel. Sie wenden sich auch generell gegen die polizeiliche automatisierte Datenauswertung, denn sie lehnen „jede Form digitaler Massenüberwachung ab, von der Chatkontrolle über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung und öffentliche Gesichtserkennung bis hin zum Einsatz von Palantir-Software“.
Das schreiben die Grünen-Bundesvorsitzende Franziska Brantner und der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz in einem Sechs-Punkte-Plan von letzter Woche. Dass konkret Palantir und generell eine automatisierte Datenfahndung alternativlos seien, sehen sie offenbar anders als ihre Parteifreunde im Süden.
Datenschutz & Sicherheit
Drohnenverteidigung soll Menschen an Grenzen abwehren
Geht es nach den Plänen der EU-Kommission, sollen Drohnenabwehrsysteme künftig die Außengrenzen der Europäischen Union schützen. Die geplante Aufrüstung richtet sich jedoch nicht nur gegen potenziell militärische Bedrohungen etwa aus Russland, sondern auch gegen Menschen auf der Flucht. Recherchen von netzpolitik.org zeigen, dass sich zuständige Behörden mit konkreten Plänen bedeckt halten – während Menschenrechtler*innen eindringlich warnen.
Die Pläne zur europäischen Drohnenabwehr sehen aktuell ein EU-weites System zur Erkennung, Verfolgung und Neutralisierung von fremden Drohnen vor. Allerdings soll es auch für zivile Zwecke eingesetzt werden. Demnach soll es „helfen, nicht verteidigungsbezogene Bedrohungen oder andere Gefahren zu bewältigen, die an jeder EU-Grenze auftreten können“, heißt es im Vorschlag der EU-Kommission. Dazu gehören neben dem Schutz kritischer Infrastrukturen auch transnational organisierte Kriminalität und die „Instrumentalisierung von Migration“.
Umfassendes Aufrüstungsprogramm
Das europäische Anti-Drohnensystem ist eines von vier zentralen Projekten eines umfassenden Aufrüstungsprogramms „Defense Readiness Roadmap 2030“, mit dem sich die EU-Kommission etwa auf einen potenziellen Angriff Russlands vorbereiten will. Die militärische Großmacht überzieht die Ukraine seit nunmehr knapp vier Jahren unter anderem mit massiven Luftangriffen. Den 16-seitigen Entwurf stellte die Kommission am 16. Oktober vor.
Neben der „Europäischen Drohnenabwehr-Initiative“ sieht dieser Fahrplan für die Verteidigung des Staatenbundes auch die „Eastern Flank Watch“ vor, die die Verteidigung östlicher Mitgliedstaaten verbessern soll, sowie einen Raketenabwehrschirm und ein Weltraumschutzschild. Die Drohnenabwehr hat demnach besondere Dringlichkeit und soll bis Ende 2027 voll funktionsfähig sein.
Technisch soll das System aus einer Mischung aus Maschinengewehren und Kanonen, Raketen, Flugkörpern und Abfangdrohnen bestehen, die feindliche Drohnen rammen oder in deren Nähe explodieren können. Auch die Ausstattung mit elektronischen Störsystemen und Laserwaffen ist geplant.
Wie alles begann
Angesichts des gehäuften Eindringens mutmaßlich russischer Drohnen in den EU-Luftraum seit September dieses Jahres sind Rufe nach einer verstärkten Drohnenabwehr laut geworden.
Die NATO setzt bislang vor allem millionenteure Kampfflugzeuge, Hubschrauber und Patriot-Raketen ein, um feindliche Drohnen abzuschießen, die nur wenige Tausend Euro kosten. Das Militärbündnis hat auch Kampfflugzeuge nach Estland entsandt, nachdem jüngst drei russische Kampfjets in den estnischen Luftraum eingedrungen waren.
Weitere Vorfälle von nicht identifizierten Drohnen über Flughäfen in Dänemark und Deutschland in den zurückliegenden Wochen bestärkten die europäischen Staats- und Regierungschefs offenkundig darin, dass die EU dringend einen besseren Schutz vor Flugsystemen ohne Pilot*innen benötigt.
Zu Beginn hatten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) und Vertreter*innen östlicher EU-Staaten noch für einen sogenannte Drohnenwall an der östlichen EU-Flanke geworben. Diese Idee hatte von der Leyen am 1. Oktober bei einem informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs in Kopenhagen vorgestellt.
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Vom „Drohnenwall“ zur „European Drone Defence Initiative“
Allerdings reagierten die Vertreter*innen etlicher EU-Staaten sowohl auf das Konzept als auch auf den Namen skeptisch. In den darauffolgenden Tagen zweifelte unter anderem der französische Präsident Emmanuel Macron an, dass sich entlang der rund 3.000 Kilometer langen EU-Außengrenze mit Russland ein solcher Drohnenwall errichten lasse. Die Regierungschef*innen Italiens und Griechenlands, die Postfaschistin Giorgia Meloni und der Konservative Kyriakos Mytsotakis, kritisierten, dass von dem Militärprojekt vor allem östliche Mitgliedsländer profitieren würden. Andere Regierungsvertreter*innen mahnten, dass Brüssel sich damit zu sehr in Fragen der nationalen Verteidigung einmische.
Die Kommission weitete das Projekt daraufhin auf die gesamte EU aus und versah ihn zugleich mit einem neuen Namen: European Drone Defence Initiative. Außerdem überzeugte sie offenbar zögerliche EU-Mitgliedsstaaten mit dem Argument, dass das neue Drohnenabwehr-System künftig auch beim Grenzschutz und gegen undokumentierte Migration eingesetzt werden soll.
Waffen gegen „Migration als Waffe“?
Damit traf sie offenkundig einen Nerv. Anfang Oktober hatte das Europäische Parlament in seinem Beschluss zu den wiederholten Verletzungen des Luftraums der EU-Mitgliedstaaten betont, dass auch die Südflanke der EU vor „direkten Sicherheitsherausforderungen“ stehe.
Knapp zwei Wochen später plädierte Meloni dafür, dass die EU auch gegen jene Bedrohungen aufrüsten müsse, „die aus den Konflikten und der Instabilität im Nahen Osten, in Libyen, im Sahel und am Horn von Afrika entstehen.“ In Anspielung auf Putin sagte sie: „Wir wissen, dass unsere Rivalen in diesen Regionen ebenfalls sehr aktiv sind. Gleichzeitig sind wir uns der Risiken bewusst, die aus dem Terrorismus und der Instrumentalisierung von Migration erwachsen können.“
Mit dem wachsenden Einfluss Russlands in Libyen warnten Politiker*innen wie Meloni, aber auch der EU-Migrationskommissar Magnus Brunner, dass Russland die Migration aus dem nordafrikanischen Land als „Waffe“ gegen die EU instrumentalisieren könnte. Seit Jahren werfen sowohl die Kommission als auch verschiedene europäische Regierungschefs Russland und Belarus vor, einen „hybriden Krieg“ gegen die EU zu führen, indem sie fliehende Menschen aus dem Mittleren Osten und Afrika an die polnische EU-Grenze schleusen und sie zu einem undokumentierten Übertritt nötigen. NGOs gehen davon aus, dass Dutzende Menschen wegen dieser Politik ihr Leben verloren haben.
Rüstungsunternehmen als „die wahren Profiteure des Vertreibungskreislaufs“
Dass Menschen, die sich auf den Weg zu den EU-Grenzen machen, als Bedrohung gesehen werden, die es zu neutralisieren gilt, stelle eine ernste Gefahr für Migrant*innen in ohnehin prekären Situationen dar, warnt Chris Jones, Leiter der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch gegenüber netzpolitik.org. „Der Einsatz von Drohnenabwehr-Systemen zur Überwachung und Kontrolle von Migration würde im Kontext der aktuellen Migrationspolitik Menschen unweigerlich in extreme Gefahr bringen“, so Jones weiter.
Chloé Berthélémy von der Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) kritisiert, dass die Verschmelzung von militärischen und zivilen Anwendungen „vor allem dem militärisch-industriellen Komplex“ zugutekomme. „Diese florierende Industrie ist für viele Waffenexporte aus Europa in andere Regionen der Welt verantwortlich, die wiederum die Ursachen für Vertreibung vorantreiben: Menschen sind gezwungen, vor Konflikten, Krieg und Armut zu fliehen“, sagt Berthélémy. Dieselben Unternehmen erzielten nun zusätzliche Gewinne, indem sie Überwachungs- und Verteidigungstechnologien als vermeintliche Lösung für Migration verkaufen.
„Die Rüstungsunternehmen erweisen sich damit als die wahren Profiteure des Vertreibungskreislaufs“, so Berthélémy weiter. „Das Geld, was die EU für den Ausbau von Militär- und Überwachungssystemen ausgibt, könnte stattdessen in die tatsächliche Unterstützung und Aufnahme von Menschen investiert werden, die Schutz suchen.“
Projekt soll Anfang 2026 starten
Am 23. Oktober einigten sich die EU-Staats- und Regierungschefs auf einem Gipfeltreffen in Brüssel vorerst darauf, für konkrete Projekte zur besseren Verteidigung gegen Drohnen zusammenzuarbeiten. Die in der Abschlusserklärung gefundene Formulierung bleibt dabei deutlich hinter dem ambitionierten Plan der EU-Kommission zurück – weder der Name noch die Fristen zur Fertigstellung haben hier Eingang gefunden.
Laut Gipfelerklärung will die EU ihre Drohnenabwehr-Initiative mit Hilfe zweier Quellen finanzieren: Einerseits will sie auf das 150 Milliarden Euro schwere „Security Action For Europe“-Darlehen (SAFE) zugreifen, andererseits auf das Programm für die europäische Verteidigungsindustrie (EDIP), das insgesamt 1,5 Milliarden Euro bereitstellt. Das SAFE-Darlehen ist ein Kreditprogramm der Europäischen Union, das es Mitgliedstaaten ermöglicht, zu niedrigen Zinsen Kredite aufzunehmen, um etwa Waffen zu kaufen.
Bis zum Ende dieses Jahres sollen sich Mitgliedsstaaten, die die Drohnenabwehr-Initiative anführen wollen, zunächst in einer sogenannten „Fähigkeitskoalition“ einfinden. Lettland und die Niederlande haben sich bereits dazu bereit erklärt. Der Start des Projekts ist auf Anfang 2026 terminiert.
Bundespolizei setzt bereits Drohnen ein
Wir haben uns bei den Regierungen verschiedener EU-Staaten erkundigt, wie sie zu der geplanten zivilen Anwendung der Drohnenabwehr stehen.
Das lettische Verteidigungsministerium schrieb uns daraufhin nur, dass „die nationale Verteidigung und die Stärkung der kollektiven Sicherheit die vorrangigen Ziele bleiben“.
Das polnische Verteidigungsministerium schrieb, dass es bereits über ein breites Spektrum an Technologien verfüge, das zur Überwachung und Verteidigung der eigenen Grenzen zum Einsatz komme. Im Hinblick auf die mögliche zivil-militärische Anwendung der Drohnenabwehr hoffe das Ministerium, dass die „Umsetzung dieses wichtigen Vorzeigeprojekts unsere Bemühungen zur Sicherung der gemeinsamen EU- und NATO-Grenzen unterstützt wird.“
Die Bundespolizei setzt jetzt schon Drohnen für die Grenzfahndung entlang von grenzüberschreitenden Straßen „zur Dokumentation und Aufklärung relevanter Vorfälle“ ein.
Weder das deutsche Verteidigungsministerium noch das Bundesinnenministerium (BMI) wollte sich zu unserer Anfrage äußern, ob die Bundesrepublik plant, die europäische Drohnenabwehr im Kampf gegen undokumentierte Migration einzusetzen.
Auf unsere Frage, mit welcher Position sich die Regierung in die Diskussion des Projekts eingebracht hat, schrieb eine BMI-Sprecherin nur, dass die genaue Ausgestaltung der geplanten Drohnenabwehr derzeit noch Gegenstand laufender Abstimmungen auf nationaler und europäischer Ebene sei. Und ein Sprecher des Verteidigungsministeriums teilte gegenüber netzpolitik.org mit, dass das deutsche Verteidigungsministerium in den kommenden Jahren 10 Milliarden Euro in Drohnen und Drohnenabwehr investieren werde.
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