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Datenschutz & Sicherheit

Mehr Überwachung, weniger Kontrolle, erschwerte Auskünfte


Die schwarz-rote Koalition von Berlin will den Landesverfassungsschutz mit mehr Überwachungsbefugnissen ausstatten. Gleichzeitig sollen Transparenz, Kontrolle und Auskunftsrechte zurückgefahren werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf (PDF) hervor, der am 26. Mai veröffentlicht und heute in Erster Lesung im Abgeordnetenhaus behandelt wurde. Gegenüber dem alten Gesetz sind deutliche grundrechtliche Verschlechterungen zu erwarten.

Beim aktuellen Gesetzentwurf geht es unter anderem um die Ausweitung der Wohnraumüberwachung. So sollen Wohnräume in Zukunft einfacher überwacht werden dürfen. So ist die Passage des alten Gesetzes, dass diese Form der Überwachung nur zur „Spionageabwehr und des gewaltbereiten politischen Extremismus“ erfolgen darf, gestrichen worden, genauso wie der Zusatz, dass diese Maßnahme nur „im Einzelfall“ erfolgen darf.

Staatstrojaner für den Landesgeheimdienst

Zudem will Schwarz-Rot nun dem Verfassungsschutz die weitreichendste Form des Staatstrojaners, die „Online-Durchsuchung“, sogar ohne explizite Zustimmung der G10-Kommission ermöglichen. Laut dem Gesetzesentwurf soll der Einsatz von Staatstrojanern „zur Abwehr einer konkretisierten Gefahr für ein besonders bedeutendes Rechtsgut“ möglich sein.

Außerdem sollen weitere Befugnisse, wie das Ausleuchten finanzieller Strukturen in Zukunft mit niedrigerer Eingriffsschwelle möglich sein. Bisher musste eine Gefahr für Leib und Leben bestehen, damit sich der Verfassungsschutz Konten und Ähnliches anschauen konnte. Zudem möchte die Landesregierung den Zugriff auf Bestandsdaten erleichtern, also Informationen bei Telekommunikationsanbietern, wem beispielsweise welcher Anschluss gehört.


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Auskunftsrecht wird erschwert

Beschränkt werden soll mit der Gesetzesnovelle das Auskunftsrecht für Betroffene. Bislang konnten Menschen beim Berliner Verfassungsschutz einfach anfragen, ob zu ihrem Namen Informationen vorliegen. Hier möchte die Landesregierung eine Hürde einbauen, indem Menschen nun sowohl auf einen „konkreten Sachverhalt“ hinweisen, sowie auch ein „berechtigtes Interesse“ darlegen müssen. Diese neue Erfordernis dürfte Menschen abschrecken, da sie fürchten könnten, dass sie sich mit der Nennung eines konkreten Sachverhalts selbst gegenüber dem Inlandsgeheimdienst belasten oder Verdacht auf sich ziehen könnten.

Die Abgeordnete June Tomiak, die bei den Berliner Grünen das Thema bearbeitet, kritisiert das Gesetzesvorhaben gegenüber netzpolitik.org. Das Gesetz reize „alle möglichen Befugnisse maximal aus, während die Transparenzpflichten auf einem gesetzlich vorgesehen Minimum bleiben und die parlamentarische Kontrolle ausgehöhlt wird.“

„Kaum begrenzbarer Zugriff auf Computer und Handys“

Die Grünen sehen zudem kritisch, dass zukünftig Entscheidungen wie zum Beispiel zu Online-Durchsuchungen nicht durch die G10-Kommission getroffen werden sollen. „Diese parlamentarische Kontrolle halten wir für unverzichtbar. Es ist für mich völlig unverständlich, warum hier von der bisherigen guten Praxis abgewichen werden soll“, so Tomiak weiter.

Niklas Schrader, der innenpolitische Sprecher der Linken kritisiert gegenüber netzpolitik.org, dass die Befugnisse erweitert werden sollen, obwohl der Berliner Verfassungsschutz in den letzten Jahren immer wieder durch Missstände aufgefallen sei. „Vor allem die Online-Durchsuchung ermöglicht den kaum begrenzbaren Zugriff auf Computer und Handys und untergräbt zugleich die Sicherheit von informationstechnischen Geräten.“ Gerade bei einer Behörde, deren Kontrolle überhaupt nur eingeschränkt möglich ist, sei das nicht zu verantworten.



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Datenschutz & Sicherheit

Die Woche, in der sich die Überwachungspläne bei uns stapelten


Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser*innen,

in Berlin ist zwar die Ferienzeit angebrochen. Sommerliche Ruhe will aber nicht so recht einkehren. Denn auf unseren Schreibtischen stapeln sich die neuen Gesetzesentwürfe der Bundesregierung. Und die haben’s in sich.

Beispiele gefällig?

  • Staatstrojaner: Künftig soll die Bundespolizei zur „Gefahrenabwehr“ Personen präventiv hacken und überwachen dürfen, auch wenn „noch kein Tatverdacht begründet ist“.
  • Biometrische Überwachung: Bundeskriminalamt, Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollen Personen anhand biometrischer Daten im Internet suchen dürfen. Auch Gesichter-Suchmaschinen wie Clearview AI oder PimEyes können sie dann nutzen.
  • Palantir: Bundeskriminalamt und Bundespolizei sollen Datenbestände zusammenführen und automatisiert analysieren dürfen. Das riecht gewaltig nach Palantir – was das Innenministerium in dieser Woche bestätigt hat.

Auch in vielen Bundesländern wird über Palantir diskutiert. In Baden-Württemberg sind die Grünen soeben umgekippt. Keine gewagte Prognose: Andere werden ihre Vorsätze auch noch über Bord werfen.

Die gute Nachricht: In allen drei Bundesländern, die Palantir einsetzen – Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen -, sind jeweils Verfassungsbeschwerden gegen die Polizeigesetze anhängig. Und auch die Überwachungspläne der Bundesregierung verstoßen ziemlich sicher gegen Grundgesetz und EU-Recht. Wir bleiben dran.

Habt ein erholsames Wochenende!

Daniel


2025-07-14
1074.12
88


– für digitale Freiheitsrechte!



Euro für digitale Freiheitsrechte!

 



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Datenschutz & Sicherheit

Bauarbeiten und wie das Bargeld auf Reisen geht


Drei Menschen machen ein Selfie am Tisch
Martin, Sebastian und Chris im Studio. CC-BY-NC-SA 4.0 netzpolitik.org


Diese Recherche hat für enorm viel Aufsehen gesorgt: Über Monate hinweg hat sich Martin damit beschäftigt, wie Polizeibehörden, Banken und Unternehmen unser Bargeld verfolgen und was sie über die Geldströme wissen. Die Ergebnisse überraschten auch uns, denn sie räumen mit gängigen Vorstellungen über das vermeintlich anonyme Zahlungsmittel auf. Die Aufregung um diese Recherche rührt vielleicht auch daher, dass Behörden nicht gerne darüber sprechen, wie sie Bargeld tracken. Martin selbst spricht von einer der zähsten Recherchen seines Arbeitslebens.

Außerdem erfahrt ihr, wie wir solche Beiträge auf Sendung-mit-der-Maus-Niveau bringen und warum man aus technischen Gründen besser Münzen als Scheine rauben sollte. Wir sprechen darüber, wie wir trotz schlechter Nachrichten zuversichtlich bleiben und warum wir weitere Wände im Büro einziehen. Viel Spaß beim Zuhören!

Und falls wir es in dieser Podcast-Folge noch nicht oft genug erwähnt haben sollten: Wir freuen uns über Feedback, zum Beispiel per Mail an podcast@netzpolitik.org oder in den Ergänzungen auf unserer Website.


In dieser Folge: Martin Schwarzbeck, Sebastian Meineck und Chris Köver.
Produktion: Serafin Dinges.
Titelmusik: Trummerschlunk.


Hier ist die MP3 zum Download. Wie gewohnt gibt es den Podcast auch im offenen ogg-Format. Ein maschinell erstelltes Transkript gibt es im txt-Format.


Unseren Podcast könnt ihr auf vielen Wegen hören. Der einfachste: in dem Player hier auf der Seite auf Play drücken. Ihr findet uns aber ebenso bei Apple Podcasts, Spotify und Deezer oder mit dem Podcatcher eures Vertrauens, die URL lautet dann netzpolitik.org/podcast.


Wir freuen uns auch über Kritik, Lob, Ideen und Fragen entweder hier in den Kommentaren oder per E-Mail an podcast@netzpolitik.org.

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Sicherheitsupdates: IBM Db2 über verschiedene Wege angreifbar


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This article is also available in
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Aufgrund von mehreren Softwareschwachstellen können Angreifer IBM Db2 attackieren und Instanzen im schlimmsten Fall vollständig kompromittieren. Um dem vorzubeugen, sollten Admins die abgesicherten Versionen installieren.

Am gefährlichsten gilt eine Sicherheitslücke (CVE-2025-33092 „hoch„), durch die Schadcode schlüpfen kann. Die Basis für solche Attacken ist ein von Angreifern ausgelöster Speicherfehler. Wie ein solcher Angriff konkret ablaufen könnten, ist bislang unklar. Davon sind einer Warnmeldung zufolge die Client- und Server-Editionen von Db2 bedroht. Das betrifft die Db2-Versionen 11.5.0 bis einschließlich 11.5.9 und 12.1.0 bis einschließlich 12.1.2.

Um Systeme gegen die geschilderte Attacke zu rüsten, müssen Admins in der Warnmeldung verlinkte Special Builds installieren.

Eine weitere Schwachstelle (CVE-2025-24970) ist mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft. Sie betrifft das Application Framework Netty. An dieser Stelle können Angreifer Abstürze provozieren. Auch hier soll ein Special Build Abhilfe schaffen.

Die verbleibenden Schwachstellen sind mit dem Bedrohungsgrad „mittel“ versehen. An diesen Stellen können Angreifer meist ohne Authentifizierung DoS-Zustände erzeugen, was Abstürze nach sich zieht. Die dagegen gerüsteten Versionen finden Admins in den verlinkten Warnmeldungen (nach Bedrohungsgrad absteigend sortiert):


(des)



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