Künstliche Intelligenz
Microsoft Teams kann ab Dezember Büroanwesenheit erfassen
Ein Update der Kollaborationssoftware Microsoft Teams, das ab Dezember 2025 ausgerollt werden soll, könnte das Arbeiten im Homeoffice für manchen zur Herausforderung machen. Der IT-Riese plant, über eine neue Funktion die tatsächliche Anwesenheit im Bürogebäude zu erfassen. Konkret soll Teams erkennen, ob sich der Nutzer mit dem unternehmenseigenen WLAN verbunden hat, und daraufhin automatisch den Arbeitsort entsprechend dem jeweiligen Gebäude festlegen.
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Bisher gibt es in Teams schon die Möglichkeit, den Arbeitsort manuell zu bestimmen. Das ist etwa dafür gedacht, Kollegen in einem großen Bürokomplex oder auf einem Campus die Orientierung zu erleichtern. Mit der bevorstehenden Aktualisierung soll dieser Vorgang automatisiert werden, indem die Software – wahrscheinlich durch den Abgleich von Details wie IP-Adresse oder MAC-Adresse des Routers – feststellt, ob man wirklich vor Ort ist.
Diese Neuerung, die das Unternehmen auf seinem aktuellen Fahrplan für das cloudbasierte Büropaket Microsoft 365 angekündigt hat, verschafft Vorgesetzten eine klare Übersicht darüber, wo sich ihre Mitarbeiter gerade befinden. Laut der Roadmap ist das Feature sowohl für Windows als auch macOS geplant. Das Technik-Portal Tom’s Guide gibt zu bedenken: Für alle, die im Homeoffice eine Oase der Ruhe und Produktivität gefunden haben, stelle das Update eine potenzielle Bedrohung dar. Teams könnte künftig als „Petze“ fungieren.
Technische Details noch unbekannt
Microsoft hat klargestellt, dass die Funktion zunächst standardmäßig nicht eingeschaltet sein wird. Die Aktivierung liegt letztlich in der Hand der IT-Verantwortlichen im Unternehmen. Eine Zustimmung der Endnutzer ist erforderlich.
Die Debatte über die automatisierte Standorterkennung erinnert an eine Taktik, die sich nach der Corona-Pandemie etwa Amazon-Mitarbeiter zunutze machten. Um die umstrittene Rückkehr ins Büro zu umgehen, versuchten einige, den Namen ihres privaten WLANs (SSID) so zu ändern, dass er dem des offiziellen Firmennetzwerks entsprach. Tom’s Guide geht indes davon aus, dass eine Anwendung wie Microsoft Teams diesen einfachen Trick durch Prüfmechanismen durchschauen wird. Technische Details zur Umsetzung der neuen Funktion hat der Konzern bislang nicht verraten.
Wie steht es mit dem Datenschutz?
Die automatische Erfassung des Arbeitsortes wirft Fragen zum Datenschutz auf. Obwohl die Funktion darauf abzielt, die hybride Zusammenarbeit zu vereinfachen, beunruhigt der Gedanke der ständigen Überwachung viele Mitarbeiter. Microsoft hält in der Roadmap dagegen: Die Funktion könne nicht heimlich aktiviert werden. Admins dürften nicht im Namen der betroffenen Anwender einwilligen.
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Die Erkennung basiert auf der SSID des Büros, die Techniker im System hinterlegen müssen. Letzteres weiß also: die Verbindung mit diesem bestimmten Netz bedeutet, dass sich der Mitarbeiter in einem gewissen Gebäude befindet. Microsoft Teams verwendet Geodaten bereits für andere Funktionen wie Notrufe und die Verbesserung der Anrufqualität.
Die skizzierte Funktion erfasst den Standort nur in Bezug auf das Unternehmens-WLAN und setzt den Status des Nutzers auf das hinterlegte Gebäude. Sie ist nicht darauf ausgelegt, eine ständige Geolokalisierung außerhalb der Arbeitsumgebung durchzuführen. Microsoft bezeichnet die Funktion als „neutral“. Kritiker betonen aber, dass die unternehmensinterne Richtlinie entscheidend sei. Werde das Feature als Kontrollinstrument missbraucht, könne sie das Vertrauen in das Hybrid-Arbeitsmodell untergraben.
DSGVO und Betriebsverfassungsgesetz
Die Funktion könnte grundsätzlich mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar sein. Auf jeden Fall nötig wäre dafür die strikte Einhaltung mehrerer Bedingungen durch das Unternehmen, das das Feature verwenden will. Die rechtliche Zulässigkeit hängt im Wesentlichen von der Einwilligung der Mitarbeiter und dem Zweck der Datenerfassung ab. Das Unternehmen muss die freiwillige und informierte Zustimmung jedes einzelnen Mitarbeiters einholen. Es darf die Funktion primär nur zum Verbessern der Kollaboration einsetzen und nicht als Überwachungsinstrument. Zudem müssen die Transparenzpflichten erfüllt sein.
In Deutschland oder einem Staat mit ähnlichem Arbeitsrecht, das ein Mitbestimmungsrecht vorsieht, muss die Firma eine Betriebsvereinbarung abschließen. Das soll Kontrollmissbrauch ausschließen. Ohne die Freiwilligkeit der Mitarbeiter und klare Regeln zur Nutzung würde die Funktion wahrscheinlich gegen geltendes europäisches und deutsches Datenschutz- und Arbeitsrecht verstoßen.
Entsprechende Firmenvorhaben müssten vor allem arbeitsrechtlich geprüft werden, erläutert Niko Härting von der gleichnamigen Berliner Kanzlei gegenüber heise online: „Da geht es um das Persönlichkeitsrecht am Arbeitsplatz.“ Ein kontinuierliches Tracken dürfte rechtswidrig sein, solange es kein gewichtiges Interesse des Arbeitgebers gebe, um so einen tiefen Grundrechtseingriff zu rechtfertigen. Das könnte etwa in der Logistikbranche der Fall sein, führt der Anwalt aus. Sei ein Betriebsrat vorhanden, müsste dieser zustimmen. Bei der Einwilligung dürften Datenschutzrechtler zudem die Freiwilligkeit bezweifeln, wenn etwa Ängste vor Jobverlust eine Rolle spielen könnten.
(nie)
Künstliche Intelligenz
DMA: Google droht hohe EU-Geldstrafe wegen Play Store
Die Alphabet-Tochter Google steht in der EU wegen ihres Play-Stores weiter unter Druck: Wie die Nachrichtenagentur Reuters unter Bezugnahme auf mit der Sache vertrauten Personen berichtet, könnte dem Konzern eine saftige Geldstrafe drohen, wenn dieser nicht mehr unternehme, „die EU-Vorschriften zur Gewährleistung eines fairen Zugangs und Wettbewerbs“ in seinem hauseigenen Marktplatz für Android einzuhalten.
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Play Store seit März im Fokus der EU
Der Google-Play-Store steht seit März dieses Jahres im Fokus der Europäischen Kommission. Dabei beanstandet die Regulierungsbehörde vor allem technische Beschränkungen, die App-Entwickler daran hindern sollen, Nutzer zu anderen Kanälen mit günstigeren Angeboten zu leiten. Als weiteres Problem sehe man die Servicegebühr, die Google für die Vermittlung neuer Kunden über den Play-Store an App-Entwickler erhebe, diese aber nach Ansicht der Regulierungsbehörde über das gerechtfertigte Maß hinausgehe.
Im August hatte Google einige Änderungen an Google Play angekündigt, um die drohenden DMA-Strafen der EU abzuwenden. Unter anderem sehen diese Anpassungen vor, dass App-Entwickler Kunden leichter auf andere Kanäle leiten könnten, um Käufe über alternative Zahlungsmöglichkeiten zu tätigen. Zudem geht die Änderung mit einer neuen Gebührenstruktur einher. Konkret sinken die Transaktionsgebühren für Entwickler von 10 auf 3 Prozent, wenn sie alternative Zahlungswege nutzen.
Jedoch reichten diese Anpassungen offenbar immer noch nicht aus. Laut Reuters sieht die EU-Kartellbehörde die letzten im Juni vorgenommenen Änderungen von Apple an seinem App-Store als Maßstab. Apple sah sich wegen einer verhängten Strafzahlung in Höhe von 500 Millionen Euro dazu gezwungen, seinen App-Store erneut zu überarbeiten. Dem Konzern wurde von der EU vorgeworfen, App-Entwickler durch technische und kommerzielle Beschränkungen daran zu hindern, Kunden über günstigere Angebote außerhalb der Plattform zu informieren.
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Laut den Reuters-Quellen hat Google bis zum ersten Quartal 2026 Zeit, noch weitere Änderungen anzubieten, bevor die Regulierungsbehörden eine Geldstrafe verhängen. Jedoch könne sich der Zeitpunkt der Sanktionen noch ändern. Laut DMA können die Strafen bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen – bei Alphabet wären das mehrere Milliarden Euro.
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Ein Google-Sprecher sagte gegenüber Reuters: „Wir arbeiten weiterhin eng mit der Europäischen Kommission bei ihrer laufenden Untersuchung zusammen, haben jedoch ernsthafte Bedenken, dass weitere Änderungen Android- und Play-Nutzer dem Risiko von Malware, Betrug und Datendiebstahl aussetzen würden. Im Gegensatz zu iOS ist Android bereits von Grund auf offen gestaltet.“
Streit mit den USA könnte weiter eskalieren
Reuters spekuliert, dass eine hohe Geldstrafe gegen Google die bereits bestehenden Spannungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten verstärken könnte. Denn die USA behaupten, dass eine Reihe kürzlich verabschiedeter EU-Gesetze auf US-Technologieunternehmen abzielen. Die Kritik werde zwar von der EU zurückgewiesen, jedoch habe sie Eingang in das vor wenigen Tagen veröffentlichte nationale Strategiedokument Washingtons gefunden. Zuletzt krachte es Anfang Dezember zwischen der EU und den USA. Die EU hatte eine Millionenstrafe gegen Musks Firma X wegen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) verhängt. Bislang zeigte sich die EU von den Drohungen aus den USA eher unbeeindruckt.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Fels, Federn, Flammen: Die Bilder der Woche 50
Auch in den letzten sieben Tagen beweist die c’t Foto-Community wieder ihr beeindruckendes Können und ihre Kreativität. Die visuelle Reise führt von dramatischen Alpengipfeln über die nächtlichen Kanäle Venedigs bis hin zu intimen Momenten im Tierreich. Dabei werden flüchtige Augenblicke eingefangen, wie zankende Möwen im Abendlicht oder ein lauernder Grünreiher auf Beutezug. Experimentelle Aufnahmen wie ein Fuchs aus Feuer oder eine Welt in der Glaskugel zeugen vom besonderen Blick der Fotografen. Jede Aufnahme besticht durch technische Finesse und erzählt ihre eigene, fesselnde Geschichte. Lassen Sie sich von der Vielfalt und Qualität der ausgewählten Werke inspirieren.
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Karwendelwetter

Karwendelwetter
(Bild: Gast (75d8c32e))
Die Wolken verfingen sich im Karwendelgebirge. Ein schroffer Berggipfel dringt durch die dichte Wolkendecke, wodurch der bevorstehende Wetterwechsel deutlich wird. Kurt Seibt wanderte im Sojerngebirge, als er merkte, dass vom Wettersteingebirge eine Schlechtwetterfront heranzog.
„Es war ein schönes Schauspiel, wie sich minütlich die Situation veränderte. Da konnte man nur staunen. Mir fiel spontan der Satz von Goethe ein: Berge sind stille Meister und machen schweigsame Schüler“, berichtet der Fotograf.
Die Schwarz-Weiß-Umsetzung reduziert die Szene auf das Wesentliche. Formen, Strukturen und die dramatische Lichtstimmung. Wolken und Fels scheinen in einem ständigen Wechselspiel zu sein, wodurch das Bild eine raue und kraftvolle Atmosphäre bekommt.
Basstölpel

Basstölpel
(Bild: Herr_Sommer)
Ein intimer Moment zwischen zwei Basstölpeln, eingefangen bei einer innigen Geste. Im Hintergrund löst sich das glitzernde Wasser in ein traumhaftes Bokeh aus Lichtkreisen auf. Die geringe Schärfentiefe lenkt den Fokus vollständig auf die Vögel und ihre Interaktion, während der unscharfe Vordergrund dem Bild Tiefe verleiht. So entsteht ein beinahe malerisches Bild der schnäbelnden Vögel von Herr_Sommer.
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Rialtobrücke mit bunten Lichtbändern

Rialtobrücke mit bunten Lichtbändern
(Bild: Freidenker_m)
Während die Rialtobrücke in der Nacht erstrahlt, tanzen Lichtspuren auf dem Canal Grande. Durch die Langzeitbelichtung werden die Bewegungen der Boote als farbige Bänder eingefangen und setzen sich in Kontrast zur statischen Architektur. So entsteht eine dynamische und zugleich zeitlose Ansicht jenes venezianischen Wahrzeichens.
„Ich wollte die Rialtobrücke in Venedig als Nachtaufnahme erfassen und dabei wenig Rauschen auf dem Bild haben, um es mir als Abzug auf einer Magnettafel an eine unserer Magnetwände zu hängen. Da das unter diesen Bedingungen nur mit Stativ und Langzeitbelichtung funktioniert, setzte ich das genauso mit ISO 100 um“, berichtet unser Galeriefotograf Freidenker_m.
Möwen im Abendlicht

Möwen im Abendlicht
(Bild: katzefudder)
Zwei Möwen zanken sich, eingefangen im perfekten Augenblick. Das warme Abendlicht modelliert ihre Federn und hebt sie vom ruhigen Wasser im Hintergrund ab. Die kurze Verschlusszeit friert die schnellen Bewegungen ein und macht so die Eleganz des Flugs sichtbar.
Zum Entstehungsprozess erzählt Florian Dehn: „Ich beobachtete eine der Möwen eine Weile in der Abendsonne. Mit dem Messsucher fokussierte ich die Möwe, machte ein paar Fotos. Ich wartete darauf, dass sie wohl wegfliegen würde. Stattdessen kam eine zweite Möwe ins Spiel, die ihr den Platz an der Sonne streitig machen wollte. Mit kurzer Verschlusszeit und möglichst weit offener Blende von f/1.4 löste ich diesen einen Schuss aus. Die Schärfe passt nicht zu 100 Prozent, aber bei einer Blende von f/1.4 ist die Schärfeebene sehr knapp. Brennweite, Blende, Belichtungszeit und ISO waren absichtlich so gewählt. In Lightroom habe ich lediglich das Foto minimal geradegerückt.“

Glaskugel

Glaskugel
(Bild: Rontrus)
Eine kleine Welt, eingefangen in Glas. Die Kugel bündelt die Landschaft und stellt sie auf den Kopf – ein faszinierendes Spiel mit der Physik des Lichts. Der Fokus liegt eindeutig auf der Kugel und ihrer scharfen Abbildung, während der Hintergrund unscharf bleibt. Dass sich Rontrus für die Schwarz-Weiß-Darstellung entschied, lenkt den Blick auf die Formen und Strukturen und verleiht der Szene eine zeitlose Stimmung.
Feuerfuchs

Feuerfuchs
(Bild: anbeco4macro)
Für einen flüchtigen Moment formt das Feuer die Gestalt eines Fuchses. Die tanzende Flamme wirkt beinahe lebendig, als wäre sie in ihrer eleganten Bewegung eingefroren. Hier zeigt sich, wie die Fotografie den perfekten Augenblick einfangen und im Alltäglichen das Besondere entdecken kann. Vor dem tiefschwarzen Hintergrund kommt die leuchtende, organische Form der Flamme eindrucksvoll zur Geltung.
Grün

Grün
(Bild: Zika)
Geduckt und hoch konzentriert lauert dieser Grünreiher auf seine nächste Mahlzeit. Die Aufnahme auf Augenhöhe mit dem Vogel zieht uns direkt ins Geschehen hinein. Durch die geringe Schärfentiefe verschwimmt der Vordergrund zu einem sanften Grün und setzt den Reiher perfekt in Szene. Seine feine Spiegelung im stillen Wasser rundet die ruhige Komposition ab.
„Den Grünreiher in einer kleinen Bucht mit Zugang zum Wasser und mit Grünpflanzen am anderen Ufer zu sehen, war schon ein Glück. Er hatte gerade erfolglos nach einer Beute gestoßen und sich danach auf seinem Schwimmfloß neu sortiert. Das gab mir die Gelegenheit, ein Bild auf Augenhöhe zu versuchen. Ein solches mit Wasservögeln aufzunehmen ist immer eine Herausforderung, denn Equipment und Fotograf müssen, so nah es geht, ans Wasser. Sehr hilfreich ist dabei ein Klappdisplay, so liegt die Kamera fast auf dem Boden oder Wasser und man muss die Vögel nie direkt anschauen, darauf reagieren sie fast immer mit Flucht, was für ethische Tierfotografie unbedingt zu vermeiden ist“, erzählt Jan Rothe über sein Bild.
Die Bilder der Woche im Überblick:

Gast (75d8c32e)
)
(caru)
Künstliche Intelligenz
Den optimalen PC 2026 selbst bauen | c’t uplink
Alle Jahre wieder zur Weihnachtszeit entwickeln wir bei c’t Bauvorschläge für den optimalen PC für verschiedene Anforderungen. Dabei achten wir nicht nur auf Performance, sondern legen auch ein Augenmerk auf Leistungsaufnahme, Teileverfügbarkeit und Preis-Leistungs-Verhältnis – vor allem letzteres war angesichts der widrigen Umstände bei RAM- und SSD-Preisen diesmal eine gewisse Herausforderung.
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Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …
Nichtsdestotrotz sind auch diesmal zwei Bauvorschläge entstanden: ein High-End-Allrounder und ein Budget-Gamer, der zumindest beim Tippen dieses Textes noch unter 1000 Euro liegt. Was können die PCs, wie lief die Entwicklung ab und wie lange dauert es eigentlich von der Konzeption bis zu den fertigen Rechnern (und Artikeln)? Darüber sprechen wir in dieser Folge des c’t uplink.
Zu Gast im Studio: Christian Hirsch, Benjamin Kraft
Moderation: Jan Schüßler
Produktion: Tobias Reimer
► Unsere Artikelreihe „Der optimale PC 2026“ lesen Sie bei heise+.
► sowie in c’t 26/2025.
In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.
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(jss)
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