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Mini-PC Chuwi Aubox mit AMD Ryzen 7 8745HS, HDMI, Displayport & 2x USB-C im Test


Die Chuwi Aubox 8745HS ist ein schicker und flacher Mini-PC mit Ryzen 7 und zahlreichen Anschlüssen. Für einen fairen Preis verspricht sie viel zu bieten.

Das Preisfeld zwischen 400 und 600 Euro ist unter den Mini-PCs stark umkämpft. Zu einem noch vergleichsweise niedrigen Preis gegenüber den Premium-Modellen um 1000 Euro tummeln sich zahlreiche Systeme mit neueren Ryzen-7-Prozessoren, die in Full-HD bereits Gaming-tauglich sind. Ein solcher Rechner ist auch die Chuwi Aubox 8745HS, die auf einen Ryzen 7 der achten Generation setzt, gepaart mit 16 GB Arbeitsspeicher (RAM) und einer 512 GB großen SSD. Dazu gibt es ein schickes Aluminiumgehäuse und viele Anschlüsse. Eigentlich perfekt, oder? Doch wie gut ist dieser Mini-PC in der Praxis wirklich? Wir haben die Chuwi Aubox 8745HS getestet und zeigen Highlights und Schwachstellen.

Das Testgerät hat uns der Hersteller zur Verfügung gestellt.

Ausstattung: Welche Hardware bietet die Chuwi Aubox 8745HS?

Die Chuwi Aubox 8745HS setzt auf den namensgebenden Prozessor Ryzen 7 8745HS, den AMD im Juli 2024 vorgestellt hat. Dieser Chip basiert auf der Zen-4-Architektur (Codename Hawk Point) mit 4 nm, ist mit einer TDP (thermische Verlustleistung) von 35 W spezifiziert und bietet 8 Kerne bei 16 Threads. Im Unterschied zum Ryzen 7 8845HS fehlt diesem SoC eine NPU (Neural Processing Unit) für KI-Anwendungen. Der CPU-Takt liegt zwischen 3,8 GHz und 4,9 GHz. Wie die vorherige 7000er-Generation setzt auch der 8745HS auf die Radeon 780M (2600 MHz) als integrierte Grafik.

Beim RAM kommt nur ein einzelnes 16 GB großes SO-DIMMs-DDR5-Modul von TWSC mit 5600 MT/s zum Einsatz. Der zweite RAM-Slot ist frei, sodass man direkt ein weiteres Modul einfügen kann. Der Single-Channel-Betrieb des RAMs halbiert die Bandbreite beim Zugriff auf den Arbeitsspeicher, was sich auch in den Benchmarkwerten ausdrückt (siehe unten). Die SSD stammt von Airdisk und ist 512 GB groß. Dabei handelt es sich um eine M.2-2280-SSD mit PCIe 3.0. Ausweislich Crystaldiskmark schreibt sie mit 2710 MB/s und liest mit 3271 MB/s.

Ansonsten bietet der PC zahlreiche Anschlüsse für Geräte, etwa 2x 2,5-GBits-LAN, HDMI 2.1, Displayport 1.4 und 2x USB-C (davon 1x USB4, 1x USB 3.2 Gen2), wobei der USB4-Port auch die Stromversorgung sicherstellen kann. Ansonsten erfolgt diese über das mitgelieferte 120-W-Netzteil per DC-Rundhohlstecker. Daneben gibt es vier USB-A-Buchsen (2x USB 3.2, 2x USB 2.0).

Drahtlos ist der PC mit Wi-Fi 6 und Bluetooth 5.1 zwar veraltet, aber schneller unterwegs als manche Konkurrenten. Als Netzwerkkarte kommt die klassische Realtek 8852BE zum Einsatz.

Performance: Wie schnell ist die Chuwi Aubox 8745HS?

Mit ihrem Ryzen 7 8745HS ist die Chuwi Aubox eigentlich gut aufgestellt und sollte eher höhere Benchmark-Ergebnisse produzieren. Allerdings bleibt sie unter unseren Erwartungen, etwa in PCmark 10, wo sie mit durchschnittlich 6661 Punkten abschneidet, mit Spitzen bei 6678 und 6641 Punkten. Hier hätten wir mit über 7500 Punkten gerechnet. Auch in 3Dmark Time Spy setzt sich ebendieses Bild fort. Dort erreicht das System insgesamt 1908 Punkte, zusammengesetzt aus 1678 GPU-Punkten und 8670 CPU-Punkten. Insbesondere die Grafik ist deutlich unter der Erwartung, hier hatten wir schon fast 3000 Punkte bei anderen Modellen.

Weiter geht es mit Cinebench 2024, wo der Ryzen 7 im Single-Core mit 102 Punkten und im Multi-Core mit 872 Punkten abschneidet. Im Cross-Plattform-Benchmark Geekbench 6 sind es 2481 Punkte (Single-Core) und 9762 Punkte (Multi-Core). Der OpenCL-Grafikbenchmark endet mit 24.680 Punkten. Insgesamt lässt sich sagen, dass die Aubox in den klassischen Benchmarks schlechter abgeschnitten hat als ähnlich ausgestattete Systeme mit Dual-Channel-RAM-Anbindung.

Auch Spiele haben wir aufgrund der üblicherweise sehr starken iGPU Radeon 780M versucht. Titel wie Counter Strike 2, Anno 1800 oder The Witcher 3: Wild Hunt sind allesamt in Full-HD spielbar. Anno 1800 ist auch ohne die Upsampling-Technologie FSR (Fidelity FX Super Resolution) mit über 25 FPS in mittleren Optionen spielbar. Mit FSR auf Leistung bekommen wir in der Spitze sogar 42 FPS, meist sind es aber etwa 35 FPS. The Witcher 3 läuft recht stabil auf niedrigen Optionen mit 30 FPS, Counter Strike läuft in hohen Einstellungen bei etwa 50 FPS. Cities Skylines 2 hingegen ist nicht spielbar und läuft extrem ruckelig bei 12 bis 14 FPS – mit FSR und niedrigsten Grafikoptionen holen wir maximal 18 bis 22 FPS heraus.

Lüfter: Wie laut ist die Chuwi Aubox 8745HS?

Die Chuwi Aubox 8745HS gehört nicht zu den leisen Mini-PCs. Zwar steht der Lüfter im Idle ohne offene Anwendungen still, dreht aber direkt beim Öffnen des Browsers auf – mit 29 bis 31 dB(A) jedoch noch nicht zu stark. Bei aktiver, aber nicht allzu auslastenden Anwendungen sind es zwischen 34 und 36 dB(A). Setzen wir das System mittels Stresstest von Aida64 unter Volllast, steigt die Lautstärke auf bis zu 41 dB(A) an, was sehr laut ist. Vergleichbare Systeme, welche zudem im Benchmark besser abschneiden, sind hier weniger geräuschintensiv. Die Temperatur der CPU steigt maximal auf 84 Grad an, der Takt verweilt derweil bei 4,0 GHz, mit kleinen Schwankungen zwischen 3,8 und 4,1 GHz.

Der Stromverbrauch des PCs liegt im Idle bei 11 W, beim Browsen zwischen 25 und 40 W und unter Volllast bei bis zu 98 W. Bei Spielen, wie Counter Strike 2, sind es dann etwa 64 W.

Software: Mit welchen Betriebssystemen arbeitet die Chuwi Aubox 8745HS?

Die Chuwi Aubox 8745HS kommt mit Windows 11 Pro in der Version 22H2. Das Update auf die neueste Version 24H2 nimmt einige Zeit in Anspruch. Bloatware findet sich nicht auf dem System, ein vollständiger Virentest mit Windows Defender findet keine Auffälligkeiten.

Bauform: Wie ist die Verarbeitung der Chuwi Aubox 8745HS?

Die Chuwi Aubox 8745HS kommt in einem schicken, silbergrauen Metallgehäuse mit schwarzer Kunststoffunterseite. Auffällig sind die hohen Gummifüße, die den PC geradezu aufbocken. In ihnen befinden sich die leider sehr tief versenkten Schrauben, die so nur mit speziellen, langen Bits erreichbar sind. Wir nutzen hierfür einen elektrischen Präzisionsschraubendreher (Bestenliste), der einen passenden Aufsatz mitliefert.

Die Verarbeitung des etwa 740 g schweren, 154 × 152 × 45 mm messenden Rechners ist absolut hochwertig. Die Kanten sind im Diamantschliff fein poliert, nichts knarzt und alles sitzt hervorragend. Die Aufteilung der Anschlüsse ist etwas ungewöhnlich gelöst. So findet sich ein Teil der Ports, wie 2x USB-A und 1x USB-C auf der rechten Seite, wohingegen die übrigen Ports wie gewohnt auf der Rückseite sind. Dadurch kann es zu abstehenden Kabeln an der Seite kommen, was unschön wirken kann.

Bis auf die Schrauben ist das Erreichen des Gehäuseinneren problemlos möglich. Einzig muss man sich beim Austauschen vom RAM mit der wärmeleitenden Folie herumschlagen, die aufgeklebt ist. Bei der SSD ist diese nicht verklebt, nur übergeschoben. Zur Wartung entnimmt man nach dem Abschrauben direkt die ganze Unterseite mit der daran angeschraubten, gesamten Hauptplatine aus dem Gehäuse. So hat man Zugriff zu RAM, WLAN-Chipsatz und den beiden SSD-Slots.

Preis: Was kostet die Chuwi Aubox 8745HS?

Die Chuwi Aubox 8745HS ist unserer Ausstattung für 513 Euro zu haben bei Aliexpress.

Fazit

Die Chuwi Aubox 8745HS ist grundsätzlich ein sehr ansprechender, hochwertiger und fair bepreister Mini-PC. Auch wenn die Performance in der Standardkonfiguration mit nur einer einkanaligen RAM-Anbindung etwas leidet, ist sie dennoch nicht schlecht. Die Verarbeitung kann sich absolut sehen lassen und die Anschlussausstattung lässt wenig Wünsche offen, zumal ein vollwertiger USB-C-Port mitsamt Eingangsstromversorgung an Bord ist. Das an sich ist bereits eine Seltenheit bei Mini-PCs, die sonst ausschließlich per Rundhohlstecker laden können. So aber kann man neben dem mitgelieferten Netzteil auch andere Ladestecker nutzen. Der Preis von unter 550 Euro ist dafür absolut fair. Viel negativer als die für die CPU unterdurchschnittliche Performance sehen wir die hohe Lautstärke unter Last. Mit bis zu 41 dB(A) ist das System deutlich hörbar und lauter als viele Konkurrenten.

Ansonsten aber handelt es sich um ein vielseitiges und gutes System. Damit richtet sich die Aubox 8745HS vordergründig an genügsame Sparer, die mit den genannten Defiziten leben können.

Wer bei einem chinesischen Händler kauft, bezahlt in vielen Fällen weniger. Allerdings besteht im Gewährleistungs- oder Garantiefall die Gefahr eines schlechteren Service. Außerdem ist das Einfordern von Verbraucherrechten (Rückgabe, Gewährleistung) mit Hürden versehen oder nicht möglich. Wir verlinken hier Händler, mit denen wir im Allgemeinen gute Erfahrungen gemacht haben.



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Justiz: Einführung der E-Akte wird verschoben


Die gesamte Justiz soll überall auf die elektronische Aktenführung in allen Bereichen umgestellt werden. Während ein Teil der Anwender bereits von der E-Akte profitiert und Papier und Zeit spart, läuft es nicht überall rund. Aktuell sind viele Länder dabei die „E-Akte in Strafverfahren“ einzuführen. Jetzt soll die Frist verlängert werden und zwar auf Anfang 2027. Die Pilotphase für die E-Akte startete bereits 2016. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, den das Bundeskabinett nun beschlossen hat.

Laut BMJV wird es eine Opt-out-Regelung geben, „die es Bund und Ländern ermöglicht, bei Bedarf im Verordnungswege ausnahmsweise auch nach dem 1. Januar 2026 die Anlage und (Weiter-)Führung von Straf-, Bußgeld- und Zivilakten, Akten in Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, arbeits- und sozialgerichtlichen Akten sowie gerichtlichen Akten im Strafvollzugsverfahren in Papierform zu gestatten“. Eigentlich sollten die Bundesländer zur Nutzung der elektronischen Akte zum 1. Januar 2026 verpflichtet werden. Außerdem soll es „einzelfallbezogene Ausnahmen“ von der elektronischen Form geben, etwa wenn der Aufwand ansonsten zu hoch wäre.

Ende Juli forderte Verdi, den Rollout der E‑Akte zu verlängern. Medien wie der Bayerische Rundfunk berichteten von häufigen Systemabstürzen und Verzögerungen bei den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und auch bei den Staatsanwaltschaften. Gefordert wurden zudem offizielle Fehlermeldungen. Zuvor berichtete der Rundblick, dass das Niedersächsische Ministerium eine Verschiebung trotz Problemen nicht für notwendig halte. Seit Anfang September gibt es einen Hinweis: „Wir stellen unsere Verfahren auf die E-Akte um und bitten um Verständnis für vorübergehende Verzögerungen“.

In Hessen verlaufe die Umstellung ebenfalls nach Plan. Auf Nachfrage hatte ein Sprecher des hessischen Justizministeriums gegenüber heise online am 2. September angekündigt, die E-Akte zum Startdatum fristgerecht umsetzen zu können. Eine Herausforderung sei jedoch „die elektronische Zulieferung der bundesweiten Ermittlungsbehörden (Hauptzollamt, Bundespolizei, Bundeskriminalamt) sowie der Finanzverwaltung dar, welche sich gegenwärtig noch im Aufbau befindet“. Darauf könne die Justiz aber „nur im eingeschränkten Umfang“ Einfluss nehmen, „da die betreffenden Ermittlungsbehörden in der Zuständigkeit anderer Ressorts stehen“.

Aus dem schleswig-holsteinischen Ministerium für Justiz und Gesundheit kam die Rückmeldung, dass die „Einführung der elektronischen Verwaltungsakte in der Justiz“ abgeschlossen sei und die der elektronischen Verfahrensakte „planmäßig voran[schreite]“. Ende 2025 werde „die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz abgeschlossen sein“. Aktuell rolle man die E-Akte in „Straf- und Bußgeldsachen“ aus.

Die elektronische Verfahrensakte betrifft die verschiedenen Gerichtsbarkeiten und wird je nach Bundesland in unterschiedlichem Tempo bei den verschiedenen Gerichten und den dortigen Fachbereichen eingeführt. Betroffen sind:

  • Ordentliche Gerichtsbarkeit (Zivil-, Straf-, Familiensachen, freiwillige Gerichtsbarkeit, Strafvollzug)
  • Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • Finanzgerichtsbarkeit
  • Sozialgerichtsbarkeit

„Mit Ausnahme des Straf- und OWi-Bereichs (Anm. d. Red: OWi steht für Ordnungswidrigkeiten) ist die Einführung der elektronischen Verfahrensakte in den Fachgerichten und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit abgeschlossen“, so der Sprecher des Justizministeriums. Die Arbeit mit der E-Akte in Strafsachen sei „insbesondere von der elektronischen Zulieferung der Polizei abhängig“, so der Sprecher, der in dieser Angelegenheit auf das dortige Innenministerium verwies.

„Besondere Schwierigkeiten bei der E-Akte Verwaltung“ sind laut schleswig-holsteinischem Innenministerium nicht aufgetreten. „Die elektronische Akte in Strafsachen ist derzeit in vier Polizeidirektionen der Landespolizei Schleswig-Holstein in Betrieb und es arbeiten ca. 3000 Mitarbeitende der Schutz- und Kriminalpolizei damit“, so eine Sprecherin des Innenministeriums. Die Anwendung sei sehr anwenderfreundlich, werde aber noch optimiert.

„Ende August 2025 wurde eine Kommunikationskomponente beschädigt“, erklärte die Sprecherin gegenüber heise online. Um Datenverluste zu vermeiden, habe „unter anderem die Landespolizei Schleswig-Holstein den Versand von elektronischen Akten in Strafsachen an die Staatsanwaltschaften für einige Tage stoppen“ müssen. Inzwischen sei die Störung vollständig behoben. Datenverluste habe es nicht gegeben.

Darum hatte der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in Schleswig-Holstein gefordert, Software-Fehler zu beseitigen und den Betrieb zu stabilisieren. „Für umfangreiche Verfahren zeichnet sich ab, dass die Software für die sich stellenden Anforderungen noch nicht hinreichend ausgereift ist“, so der BDK. An zu vielen Stellen gelte das Motto „Workaround statt Workflow“. „Nicht durchdachte oder fehlende Funktionen“ würden zudem Umwege erzwingen, um Ziele zu erreichen.

Darüber hinaus wünscht der BDK „die zügige Implementierung weiterer notwendiger Funktionen, wie beispielsweise Texterkennung, einer benutzerfreundlichen Zitierfunktion zur einfachen Verlinkung direkt zu den Fundstellen oder einem Aktenreader zum durchgängigen Lesen der Gesamtakte und nicht nur einzelner Dokumente“. Dennoch wolle der Verband konstruktiv bleiben „und sich für eine praktikable Lösung einsetzen, die den Anforderungen einer modernen Kriminalpolizei entspricht und nicht nur dem Namen nach ergonomisch ist“.

Demnach arbeiten in der hessischen Justiz „mittlerweile alle Amtsgerichte in Zivil-, Familien-, Insolvenz-, Betreuungs-, Nachlass-, Mobiliarvollstreckungs-, Zwangsversteigerungs- sowie Zwangsverwaltungssachen mit der führenden eAkte“, hieß es. „Ebenso arbeiten alle Landgerichte in Zivilverfahren und alle hessischen Fachgerichte mit der führenden eAkte. Auch bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist die Umstellung auf die führende eAkte in Zivil- und Familiensachen erfolgreich umgesetzt“, so der Sprecher.


(mack)



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App-Entwickler: Warum Apple Liquid Glass auf dem iPhone braucht


Wieso hat Apple in diesem Jahr – gefühlt unmotiviert – eine neuerliche Umstellung seiner Bedienoberflächen gestartet? Sind Dinge wie eine vernünftige KI-Konkurrenz zu OpenAI, Anthropic, Google und Co. nicht wichtiger? Craig Hockenberry, langjähriger Entwickler von macOS- und iOS-Apps und Gründer der Iconfactory, hat sich dazu in seinem Blog einige Gedanken gemacht. Seiner Ansicht nach investiert Apple mit der großen Umstellung hin zu Liquid Glass in die eigene Zukunft, insbesondere die der Hardware.

Apples letzter großer Bruch bei User-Interface-Design fand beim Übergang von iOS 6 auf iOS 7 statt. Damals kümmerte sich noch Designlegende Jony Ive höchstpersönlich um das Redesign. Die Idee: Weg vom etwas betulichen Skeuomorphismus in Apps mit künstlichem Holz, virtuell grünem Filz oder pixeliger Lederapplikation, hin zu einem Look, der minimalistisch war und die Inhalte in den Vordergrund rückte. iOS 7 färbte (Jahre) später auch etwas auf macOS ab, doch den großen Umbau, wie ihn Apple nun in all seinen Systemen plant, gab es damals nicht.

Auf den ersten Blick wirkt der Umstieg von iOS 18 nach iOS 26 weniger harsch als von iOS 6 nach iOS 7. Grundelemente sind geblieben. Doch an vielen kleinen und großen Stellen sind die glasigen Veränderungen sichtbar. Es gibt zahlreiche neue Icons, Tab-Leisten sind verschoben, Suchleisten auch, und das erste Anschauen des Betriebssystems nach der Installation dürfte Menschen, die die Beta nicht mitgemacht haben, durchaus Umgewöhnung abverlangen. Doch warum ausgerechnet jetzt?

„Ich kenne niemanden außerhalb von Apple, der denkt: Wir brauchen wirklich mehr flüssiges Glas in unseren Designs“, schreibt Hockenberry. Die Antwort sei aber einfach: Wir brauchen das nicht, aber Apple braucht es. Er glaube, dass Apple an Geräten arbeite, bei denen der Bildschirm nahtlos in die physischen Kanten übergehen werde. „Etwas, wo ein flexibles OLED-Display den Unterschied zwischen Bildpunkten und Kante verschwimmen lässt.“ Hockenberry kann sich etwa ein „Wraparound“-Display vorstellen.

Solche Geräte scheinen tatsächlich in Apples Pipeline zu sein. So ist für Herbst 2026 das erste Foldable des Konzerns geplant, im Jahr darauf dann möglicherweise besagtes „Wraparound“-iPhone, als Jubiläumsmodell zum 20. Geburtstag der Smartphone-Linie. Bei der Arbeit mit iOS 26 fiel Hockenberry auf, dass Apple nicht möchte, dass Controls oder Container die Bildschirmkante berühren. Das erinnert ihn an bestimmte Bereiche, die man mit iOS 11 nicht belegen durfte, weil dort dann Notch und Home-Indikator landeten. „Das hat dann alles verändert.“ Hockenberry glaubt, dass die Arbeit an der Benutzeroberfläche, die viele Entwickler viele Stunden der letzten Monate gekostet hat, „bald viel mehr Sinn machen wird“. Diejenigen Entwickler, die dann nicht aufgepasst haben, würden einen „Holy Shit“-Moment erleben.


(bsc)



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AI Act: Was im KI-Verhaltenskodex der EU für Anbieter steht


Die europäische KI-Verordnung (KI-VO, englisch AI Act) nimmt nicht nur verbotene und Hochrisiko-KI-Systeme in den Blick, sondern auch Anbieter sogenannter General-Purpose-AI-Modelle (GPAI). Die Pflichten für GPAI gelten seit dem 2. August 2025.

  • Der KI-Verhaltenskodex der EU soll die Anforderungen der KI-Verordnung für General-Purpose-AI-Modelle konkretisieren und so den betroffenen Unternehmen die Umsetzung einfacher machen.
  • Der Kodex behandelt die drei relevantesten Themen Transparenz, Urheberrechte sowie Sicherheit und Gefahrenabwehr und liefert einige Details zur Umsetzung.
  • Neben den Konkretisierungen der Anforderungen enthält die Veröffentlichung auch Hinweise für GPAI-Modelle, insbesondere zum Geltungsbereich der Vorschriften.
  • Zwar liefert der Verhaltenskodex konkrete technische Hilfestellungen, in einigen wichtigen Punkten, beispielsweise der Transparenz bei Trainingsdaten, bleibt er jedoch zu vage.
  • Das Thema Sanktionen bleibt vollständig ausgespart.

Um die bislang teils vagen Vorgaben des AI Act zu GPAI zu konkretisieren, hat die EU-Kommission pünktlich vor dem Geltungsbeginn der neuen Vorgaben des AI Act einen „General-Purpose AI Code of Practice“ veröffentlicht und ihn am 1. August genehmigt. Dieser Verhaltenskodex soll der Industrie als Orientierungshilfe dienen, um die Anforderungen des AI Act praxisnah umzusetzen.


Christina Kiefer

Christina Kiefer

Christina Kiefer ist Rechtsanwältin und Senior Associate in der Digital Business Unit bei reuschlaw.




Moritz Schneider ist Rechtsanwalt und Associate bei reuschlaw in Saarbrücken. Dort berät er in der Digital Business Unit Unternehmen zu Datenschutz, Cybersicherheit und IT-Recht.

Der Kodex besteht aus konkretisierenden Kapiteln zu den neuen Anforderungen zu Transparenz, Urheberrecht, Sicherheit und Risikomanagement. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „AI Act: Was im KI-Verhaltenskodex der EU für Anbieter steht“.
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