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Künstliche Intelligenz

Mit c’t-WIMage erstellte Sicherungen wiederherstellen


Ein USB-Datenträger, den Sie gemäß unserer Anleitung für c’t-WIMage einrichten, nimmt nicht nur die Sicherungen all Ihrer Windows-Installationen auf, sondern dient auch als bootfähiges Rettungsmedium zum Wiederherstellen eines Images. Das ist überraschend einfach: Wenn Sie schon mal Windows neu installiert haben, kennen Sie den Vorgang bereits, denn das Wiederherstellungsprogramm ist dasselbe: das Windows-Setup-Programm (Setup.exe).

c’t-WIMage verwendet das zu Windows 10 gehörige Setup-Programm, dem es egal ist, ob es Windows 10 oder 11 wiederherstellen soll. Zudem kümmert es sich nicht um die absurd hohen Hardwareanforderungen, die sein Windows-11-Pendant voraussetzt. Als Folge können Sie Windows 10 auf allem wiederherstellen, was mindestens Windows-7-tauglich ist. Das gilt an sich auch für Windows 11, doch eine Anforderung muss mittlerweile erfüllt sein: Der Prozessor muss die Befehlssatzerweiterung SSE4.2 beherrschen. Tut er das nicht, könnten Sie das Image zwar dennoch restaurieren. Doch wegen Microsofts Hang zur Kundenschikane würde die wiederhergestellte Installation nicht mal booten. Das gilt übrigens auch für Neuinstallationen von Windows 11 ab Version 24H2. Beschwerden darüber schicken Sie bitte nach Redmond.

  • Das Wiederherstellen Ihrer Sicherungen übernimmt das Setup-Programm von Windows 10. Dem ist es egal, auf welcher Hardware es läuft.
  • Falls die Partitionierung zu Beschwerden führt, gibt es einfache Abhilfe.
  • Nach dem Wiederherstellen startet Ihre Installation ohne Nachfrage zum Desktop durch. Oft brauchen Sie sie nicht mal zu aktivieren.

Das Wiederherstellen selbst ist schnell erledigt. Der komplizierteste Handgriff dabei ist üblicherweise auch gleich der erste: das Booten des Rechners vom USB-Datenträger. Weiter geht es mit der Auswahl der Sicherung und des Ziellaufwerks, dann heißt es warten, bis der Desktop der wiederhergestellten Installation erscheint. Falls Sie die nötigen Handgriffe bereits von Neuinstallationen oder von den Vorgängerversionen von c’t-WIMage kennen (es sind ja dieselben), brauchen Sie im Grunde nicht weiterzulesen, denn steht hier nichts Neues mehr für Sie. Für alle anderen folgen nun Hinweise und Tipps zu den Details.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Mit c’t-WIMage erstellte Sicherungen wiederherstellen“.
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Seagate-Festplatten mit 28 TByte und HAMR-Aufzeichnungstechnik im Test


In den vergangenen Wochen gab es viele Angebote von rezertifizierten Seagate-Festplatten mit hoher Kapazität. Um Betrug geht es diesmal nicht, aber Heimlichtuerei ist trotzdem im Spiel – und zwar seitens Seagate: Es handelt sich um HAMR-Laufwerke, wie das Unternehmen letztlich auch bestätigte.

HAMR, Heat Assisted Magnetic Recording, ist eine Aufzeichnungstechnik, die beim Schreiben Unterstützung von einem Laser im Schreibkopf bekommt und darüber die Kapazität der Scheiben erhöht, mehr dazu im Artikel „Auf dem Weg zur 100-TByte-Festplatte“. Seagate nennt eine Kapazität von „30+ TByte“ und gibt damit nur noch eine Mindestkapazität an – einzelne Festplatten können auch deutlich mehr Kapazität haben, je nach Qualität der Scheiben. Mittels des Aufzeichnungsverfahrens Shingled Magnetic Recording (SMR) erreichen die Laufwerke sogar eine Kapazität von 36 TByte.




Bislang hatten nur Großabnehmer mit direktem Kontakt zu Seagate die Gelegenheit, eine HAMR-Festplatte zu testen; im freien Handel sind diese Modelle auch Jahre nach der Ankündigung nicht erhältlich. Doch erreichen wohl nicht alle produzierten HAMR-Laufwerke die gewünschte Kapazität. Seagate verkauft diese Laufwerke nun als rezertifizierte Modelle. Im Angebot sind Ausführungen mit 16, 20, 22, 24, 26 und 28 TByte, die sich abgesehen von der Kapazität nicht unterscheiden.


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DJI-Drohnen verschwinden langsam aus US-Verkaufsregalen


Die regulatorischen Maßnahmen der US-Regierung gegen den chinesischen Drohnenhersteller DJI zeigen zunehmend Wirkung. Die Verkaufsregale mit DJI-Drohnen werden in den USA immer leerer. Eine der neuesten Drohnen, die Mavic 4 Pro, bietet DJI auf dem US-Markt schon gar nicht mehr an.

DJI-Drohnen haben in den USA einen Marktanteil von etwa 85 Prozent und werden von Hobbyfliegern bis hin zu Behörden gleichermaßen verwendet. Die Drohnen haben nämlich mehrere Vorteile: Es sind die neuesten Techniken eingebaut, sie sind robust und vergleichsweise günstig zu haben.

Die US-Regierung hat jedoch in den letzten Jahren die Nutzung von DJI-Drohnen stark einschränken wollen. Die Begründung: Die von den Drohnen aufgezeichneten Flugdaten und -aufnahmen könnten von DJI an die chinesische Regierung weitergegeben und dann von Geheimdiensten ausgewertet werden. Das würde die nationale Sicherheit der USA beeinträchtigen. DJI hat das bestritten und seinerseits Funktionen, wie etwa den Local Data Mode, eingebaut und Kompatibilität zu Software von Drittanbietern hergestellt, um den US-Vorwürfen keinen Raum zu geben. Allerdings ohne wirksamen Erfolg. Die US-Regierung hat schrittweise Maßnahmen umgesetzt, um DJI-Drohnen für Anwendungen beim Militär und bei einigen Bundesbehörden auszuschließen. Dazu gehören vor allem verschiedene regulatorische und gesetzgeberische Maßnahmen.

Die jüngsten Entwicklungen davon markieren der Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) und der National Defense Authorization Act (NDDA), um die Einführung von DJI-Drohnen in die USA zu erschweren. Der UFLPA der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (U.S. Customs and Border Protection – CBP) etwa sieht vor, dass Waren, die ganz oder teilweise in der Region Xinjiang oder von speziell erfassten Unternehmen mithilfe von Zwangsarbeit durch Uiguren, einer turksprachigen Minderheit in China, hergestellt werden, nicht mehr in die USA eingeführt werden dürfen. Darunter sollen auch DJI-Drohnen fallen, behauptet jedenfalls die CBP und hat auf dessen Grundlage Ende 2024 erstmals DJI-Drohnen vom US-Markt ferngehalten. Auf der UFLPA-Liste des Heimatschutzministeriums steht DJI allerdings nicht. DJI hat auch bestritten, dass ihre Drohnen mithilfe von Zwangsarbeit hergestellt werden. Die Produktion finde ausschließlich in Shenzhen und Malaysia statt. DJI will künftig weitere Vorkommnisse bei der Einfuhr vermeiden und hat angekündigt, mit der CBP eng zusammenarbeiten zu wollen.

Der NDDA soll das Militär und Bundesbehörden vor den chinesischen Drohnen schützen. Er sieht für das Jahr 2025 eine formelle Sicherheitsüberprüfung von DJI-Plattformen bis Ende 2025 vor. Sollte sie bis dahin nicht bestanden worden oder abgeschlossen sein, landet DJI automatisch auf der „Covered List“ der Federal Communications Commission (FCC). Unternehmen, die darauf gelistet werden, wird der Zugang zu den Bandbreiten verwehrt, die von der FCC verwaltet werden. Praktisch bedeutet das, dass diese Drohnen dann vom US-Markt ausgeschlossen sind.

Bestehende Maßnahmen zeigen bereits Wirkung: Der US-Online-Shop von DJI ist derzeit wie leergefegt. Viele Drohnen sind mit „Out of Stock“ gekennzeichnet. Auch andere US-Einzelhändler, darunter Amazon und Best Buy, haben kaum noch Lagerbestand bei DJI-Drohnen. Sie beklagen, dass kein Nachschub mehr ankommt, obwohl DJI offiziell nicht aus dem US-Geschäft ausgestiegen ist.

Gar nicht erst auf den US-Markt gebracht, hat DJI seine neue Flaggschiff-Drohne Mavic 4 Pro. DJI begründet dies mit zollpolitischen Unsicherheiten, wie etwa hohen Einfuhrzöllen sowie Kontrollen und politischer Unsicherheit. Dies alles würde es finanziell und logistisch erschweren, die Mavic 4 Pro in die USA einzuführen.


(olb)



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Fujifilm GFX100RF: Mittelformat-Kompaktkamera für Anspruchsvolle im Test


Die Fujifilm GFX100RF ist die erste Mittelformatkompakte von Fujifilm. Bisher bot die GFX-Serie nur Wechselobjektivkameras mit 50 oder 100 Megapixeln auf dem Sensor. Die Kamera verfügt über den höher auflösenden 102-Megapixel-CMOS-Sensor im Mittelformat (43,8 mm × 32,9 mm, Crop 0,6) und den X-Prozessor 5.

Das Gehäuse besteht aus gefrästen Aluminiumteilen, was in der GFX-Serie neu ist, denn bisher wurde es aus einer Magnesiumlegierung gegossen. Die Haptik des Gehäuses, des Objektivs und der Bedienelemente ist hochwertig und stabil. Die Kamera wiegt dabei nur 735 Gramm. Sie besitzt eine feste Brennweite von 35 Millimetern (entspricht 28 Millimetern im Kleinbildformat) mit einer Anfangsblende von f/4.0. Dabei liegt sie gut in der Hand, wobei ein kleiner Griffwulst für sicheren Halt sorgt. Alle Elemente sind zudem praktisch angeordnet.

Die Bedienung orientiert sich am typischen Fujifilm-Konzept mit Einstellrädern für die wichtigsten Aufnahmeparameter. Auf der Oberseite befinden sich ein Doppelrad für die Belichtungszeit und die ISO (einstellbar, wenn man den äußeren Ring hochzieht) sowie ein weiteres für die Belichtungskorrektur.


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