Künstliche Intelligenz
Mittwoch: Google entgeht Aufspaltung durch Auflagen, Millionenstrafe für Disney
Im Monopolprozess wegen Googles Suchmaschinengeschäft hat der Richter ein Urteil gefällt. Der Datenkonzern entgeht der Aufspaltung und darf Chrome sowie Android behalten, muss aber offener werden. Google soll künftig Suchdaten und Suchergebnisse mit Wettbewerbern teilen. Google dürfte allerdings trotzdem Rechtsmittel einlegen. Eine Google-Plattform steht im Mittelpunkt eines anderen Verfahrens. Weil Mickey-Mouse-Videos bei YouTube nicht als „für Kinder“ gekennzeichnet waren, muss Disney Millionen zahlen. Denn an kindgerechten Videos lässt sich weniger verdienen. Zudem soll das YouTube zu Altersprüfungen drängen. Derweil sind sich Paramount und Microsoft einig: Das Filmstudio soll aus dem Ego-Shooter „Call of Duty“ einen Live-Action-Kinofilm spinnen. Einzelheiten zu den Plänen sind bislang kaum bekannt, aber der Call-of-Duty-Film soll nicht ausschließlich für Fans gedacht sein, sondern auch neue Kunden gewinnen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Dass Googles Suchmaschinengeschäfte illegal sind, hatte ein US-Bundesgericht im Kartellrechtsverfahren gegen den Datenkonzern bereits vor rund einem Jahr entschieden. Jetzt hat der Richter die für Google daraus entstandenen Sanktionen verkündet. Demnach wird der Konzern nicht aufgespalten und darf Produkte wie den Chrome-Webbrowser sowie das Android-Betriebssystem behalten. Google wird aber dazu verpflichtet, Suchdaten und Suchergebnisse mit „qualifizierten Wettbewerbern“ zu teilen. Damit ist das US-Gericht in Washington, DC, nur zum Teil den Forderungen der Kläger gefolgt. Das US-Justizministerium und eine Reihe von US-Bundesstaaten hatten etwa verlangt, dass Google Chrome verkaufen soll: Google muss Suchdaten mit Konkurrenz teilen, darf Chrome und Android behalten.
Wer jugendgefährdende Inhalte frei ins Internet stellt, kann in manchen Ländern Probleme bekommen. Im Zeitalter des Überwachungskapitalismus kann es aber auch umgekehrt kommen. Aktuell trifft das den Disney-Konzern. Dieser muss in den USA zehn Millionen US-Dollar zahlen, weil er für Kinder gemachte Videos bei YouTube eingestellt hat, ohne sie als „für Kinder“ zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung soll seit 2019 verhindern, dass YouTube personenbezogene Daten über die Zuschauer sammelt und dann für Werbezwecke nutzt. Solche Datenverwertung ist in den USA für Personen unter 13 Jahren nur zulässig, wenn die Erziehungsberechtigten vorab informiert wurden und zugestimmt haben. Das geschah bei den Disney-Videos bei YouTube aber nicht: YouTube-Videos für Kinder bescheren Disney Datenschutzstrafe.
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Der Ego-Shooter Call of Duty kommt auf die Kinoleinwand. Das haben die Skydance-Tochter Paramount und die Microsoft-Tochter Activision Blizzard vereinbart. Geplant ist ein Film mit echten Schauspielern (Live-Action). Angaben zum Zeitplan, zum Produktionsbudget oder auf welche Teile der Call-of-Duty-Welt sich der Film stützen soll, ist bislang unbekannt. Call of Duty ist eines der erfolgreichsten Computerspiele der Geschichte. Seit 2003 sind über 20 verschiedene Spieletitel erschienen, dazu eine noch größere Zahl an Versionen für mobile Endgeräte. Der Kinofilm soll sich am Stil der Spieleserie orientieren und nicht nur eingefleischte Fans ansprechen, sondern auch neue Zielgruppen erschließen: Call of Duty kommt ins Kino.
Beim Automobilhersteller Jaguar Land Rover (JLR) ist es zu einem IT-Vorfall gekommen. IT-Systeme wurden heruntergefahren, die Produktion und der Vertrieb sind von Störungen betroffen. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es laut JLR keine Hinweise darauf, dass Kundendaten gestohlen wurden. Weiterreichende Informationen gibt das zum indischen Tata-Konzern gehörende Unternehmen nicht. Es wird jedoch berichtet, dass die zwei Produktionsstätten im Vereinigten Königreich davon betroffen sind. Die Auswirkungen seien jedoch global. Wer hinter dem wohl am Sonntag begonnenen Angriff steckt, ist bislang unklar. Jaguar Land Rover schweigt sich auch zu Lösegeldforderungen aus: Nach IT-Angriff auf Jaguar Land Rover sind Produktion und Verkauf gestört.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz steht wieder eine totale Mondfinsternis an, diesmal sogar zur kinderfreundlichen Uhrzeit am Sonntagabend. Wenn der Mond am 7. September um genau 18:27 Uhr in den Kernschatten eintritt, wird die Sonne aber noch nicht untergegangen und der Mond noch nicht aufgegangen sein. Auch wenn die Totalität um 19:31 Uhr beginnt, der Mond also komplett verfinstert ist, wird das nur in Teilen Österreichs und im äußersten Osten Deutschlands über dem Horizont stehen. Je weiter westlich man sich befindet, desto länger muss man sich gedulden, bis der total verfinsterte Mond aufgegangen ist. Wenn er um 20:53 Uhr aus dem Kernschatten tritt, steht er hierzulande aber überall weit genug über dem Horizont: Totale Mondfinsternis am Sonntagabend zur kinderfreundlichen Uhrzeit.
Der Verlauf der anstehenden totalen Mondfinsternis
(Bild: Vereinigung der Sternfreunde e.V.)
Auch noch wichtig:
(fds)
Künstliche Intelligenz
So testen Sie Ihren Browser auf Datenschutz
Browser sind treue Wegbegleiter: Hat man sich einmal an einen gewöhnt, nutzt man ihn nicht selten viele Jahre. Aber wie treu ist der Browser, wenn es darum geht, das Surfverhalten, die persönlichen Interessen und sonstige Daten vor neugierigen Trackingfirmen und anderen Datenkraken zu verbergen?
Manche Browserhersteller wie Brave machen hierzu vollmundige Versprechen, andere wie Google halten sich vornehm zurück. Doch wie gut Ihre Daten wirklich geschützt sind, erfahren Sie nur, wenn Sie selbst nachforschen. Das ist weniger aufwendig, als es zunächst klingen mag.
Anschließend können Sie selbst entscheiden, ob Ihr aktueller Schutz ausreicht oder ob Sie ihn verbessern möchten – etwa, indem Sie Ihren Browser durch Einstellungen und Erweiterungen auf Datenschutz trimmen oder ob Sie gleich zu einer Alternative wechseln, die schon im Auslieferungszustand gute Dienste leistet.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „So testen Sie Ihren Browser auf Datenschutz“.
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c’t-Webinar: E-Auto im Check: Technik, Laden, Umweltbilanz
Immer mehr Menschen überlegen, ob sie beim nächsten Autokauf auf einen Stromer umsteigen oder doch besser bei einem klassischen Antrieb bleiben. Andere haben sich innerlich schon entschieden, möchten aber letzte Zweifel ausräumen.
Im Webinar geben die c’t-Redakteure Stefan Porteck und Sven Hansen Orientierung: Sie erklären Stärken und Schwächen der verschiedenen Konzepte, räumen mit Mythen auf und helfen dabei, Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Technische Grundlagen und Praxiswissen
Wer bislang keine Erfahrung mit Elektroautos hat, findet damit im Webinar Antworten auf typische Fragen: Komme ich zuverlässig ans Ziel? Genügt die Reichweite auch im Winter? Wie lade ich zu Hause sicher und effizient? Wie hoch ist die Brandgefahr? Neben Technik und Praxis fließt auch die Umweltbilanz in die Betrachtung ein.
Ausblick und Anmeldung
Am Ende richten die Redakteure den Blick in die Zukunft: Sie diskutieren neue Batteriegenerationen, Chancen von Wasserstoff und E-Fuels sowie die Entwicklung der Ladeinfrastruktur.
Das Webinar richtet sich an alle, die über den Umstieg auf ein Elektroauto nachdenken oder Alternativen zum Verbrenner prüfen. Vorkenntnisse sind nicht nötig – entscheidend ist die Bereitschaft, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.
- Datum: 09. Oktober 2025
- Uhrzeit: 15:00 bis 17:00 Uhr
- Preis: 59,00 Euro (Frühbucherpreis bis zum 11. September, danach 69,00 Euro)
- Zur Teilnahme benötigen Sie lediglich einen aktuellen Browser. Alle weiteren Informationen sowie Details zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite von heise academy.
(abr)
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Auf dem Petersplatz: Heiligsprechung von „Gottes Influencer“ am Sonntag
Etwas mehr als 15 Monate nachdem Papst Franziskus dafür die Weichen gestellt hat, wird Papst Leo XIV. am Sonntag mit Carlo Acutis den ersten Menschen der Generation Internet heiligsprechen.
Acutis wurde nur 15 Jahre alt. Er hatte vor seinem Tod im Jahr 2006 eine Website zur Katalogisierung von Wundern der katholischen Kirche erstellt. Als ihm voriges Jahr ein zweites Wunder zugesprochen wurde, war der Weg frei für den zweiten Heiligen, der in diesem Jahrtausend gestorben und denjenigen, der mit Abstand am spätesten geboren ist. Der Sohn aus einer reichen Mailänder Familie wird damit auch der erste Heilige aus der Generation der Millennials – also derer, die zwischen 1980 und 1999 geboren wurden.
„Influencer Gottes“ und „Cyber-Apostel“
Acutis wurde 1991 in London geboren, verbrachte seine Kindheit und Jugend aber in Italien. Schon in jungen Jahren hat er für seine Kirchengemeinde Internetseiten erstellt. Bekannt wurde er aber erst für eine Website zur Dokumentation aller bekannten sogenannten Hostienwunder. Diese ging nur Tage vor seinem Tod online, inzwischen ist sie in mehrere Sprachen übersetzt und umfasst auch andere Inhalte zur katholischen Glaubenslehre.
Anfang Oktober 2006 war Acutis erkrankt, wenige Tage später wurde bei ihm Leukämie festgestellt und nur vier Tage später ist er in Mailand verstorben. Begraben wurde er in Assisi. Seitdem rufen seine Angehörigen dazu auf, zu ihm zu beten, wenn Hilfe benötigt wird.
Zur Heiligsprechung am Sonntag – zusammen mit dem 1925 verstorbenen italienischen Dominikaner Pier Giorgio Frassati – werden auf dem Petersplatz im Vatikan über 100.000 Menschen erwartet. Eigentlich war die Zeremonie bereits für den Sonntag nach Ostern angesetzt. Durch den Tod von Papst Franziskus am Ostermontag dieses Jahres wurden die Termine abgesagt. Jetzt holt sein Nachfolger die Erhebung nach: Der Vatikan legt darauf offensichtlich großen Wert. Die Entscheidung an sich wird dort von niemandem infrage gestellt. In den Verlautbarungen liest sich Acutis‘ Leben wie gemacht dafür, um jüngere Leute wieder an den katholischen Glauben heranzuführen: Die Rede ist von einem „kleinen Computergenie“, einem „Influencer Gottes“, einem „Cyber-Apostel“ und einem „Heiligen unserer Zeit“.
Die sterblichen Überreste des Teenagers liegen in der Wallfahrtskirche Santa Maria Maggiore in Assisi in einem Sarkophag mit Glasscheibe, durch die man hineinschauen kann. Vergangenes Jahr kamen eine Million Menschen dorthin, auch viele Schulklassen. Der tote Junge trägt Jeans und Turnschuhe. In die Hände hat man ihm einen Rosenkranz gelegt. Gesicht und Hände wurden mit Silikon nachmodelliert. Gegenüber steht eine steinerne Bank für Besucher, die länger bleiben wollen. Aber die meisten gehen doch eher schnell vorbei. Fotografieren ist verboten. In den Souvenirgeschäften draußen ist so gut wie alles im Angebot: Jutebeutel, T-Shirts, Medaillons, Anhänger, Rosenkränze, sogar Kühlschrankmagneten. Der Preis für eine Figur in Standardgröße: um die 45 Euro.
Zweifel vom Schulfreund
Selig- und Heiligsprechungen laufen nach einem komplizierten, mehrstufigen Verfahren ab. Dafür wird das Leben der Kandidaten durchleuchtet. Einst begann das frühestens 50 Jahre nach dem Tod. Heute kann es aber sehr viel schneller gehen. In der Regel ist erforderlich, dass dem potenziellen Heiligen ein Wunder zugeschrieben werden kann. Bei Acutis wertete die zuständige Behörde im Vatikan die Heilung eines Kindes aus Brasilien und einer jungen Frau aus Costa Rica in diesem Sinne. Läuft alles nachPlan,n ist Acutis ab Sonntag neben Papst Johannes Paul II. der einzige Heilige der katholischen Kirche, der im 21. Jahrhundert gestorben ist. Zudem ist er dann der einzige, der nach 1926 geboren wurde.
Manchen geht die Heiligwerdung deshalb auch zu schnell. Zudem gibt es bei Acutis Zweifel, ob er tatsächlich so fromm war. Einer seiner besten Schulfreunde, Federico Oldani, erzählte der Wochenzeitung The Economist, dass er mit Carlo kein einziges Mal über Jesus gesprochen habe. Auch den Satz „Die Eucharistie ist meine Autobahn in den Himmel“, der seinem toten Freund nun überall zugeschrieben wird, hörte Oldani nach eigener Aussage nie. Das ändert aber nichts daran, dass viele in Assisi mit Devotionalien zu Acutis längst gutes Geld verdienen, an manchen Tagen sogar mehr als mit solchen zum Heilige Franz von Assisi, der den kleinen Ort weltberühmt gemacht hat.
(mho)
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