Künstliche Intelligenz

Mittwoch: Google entgeht Aufspaltung durch Auflagen, Millionenstrafe für Disney


Im Monopolprozess wegen Googles Suchmaschinengeschäft hat der Richter ein Urteil gefällt. Der Datenkonzern entgeht der Aufspaltung und darf Chrome sowie Android behalten, muss aber offener werden. Google soll künftig Suchdaten und Suchergebnisse mit Wettbewerbern teilen. Google dürfte allerdings trotzdem Rechtsmittel einlegen. Eine Google-Plattform steht im Mittelpunkt eines anderen Verfahrens. Weil Mickey-Mouse-Videos bei YouTube nicht als „für Kinder“ gekennzeichnet waren, muss Disney Millionen zahlen. Denn an kindgerechten Videos lässt sich weniger verdienen. Zudem soll das YouTube zu Altersprüfungen drängen. Derweil sind sich Paramount und Microsoft einig: Das Filmstudio soll aus dem Ego-Shooter „Call of Duty“ einen Live-Action-Kinofilm spinnen. Einzelheiten zu den Plänen sind bislang kaum bekannt, aber der Call-of-Duty-Film soll nicht ausschließlich für Fans gedacht sein, sondern auch neue Kunden gewinnen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Dass Googles Suchmaschinengeschäfte illegal sind, hatte ein US-Bundesgericht im Kartellrechtsverfahren gegen den Datenkonzern bereits vor rund einem Jahr entschieden. Jetzt hat der Richter die für Google daraus entstandenen Sanktionen verkündet. Demnach wird der Konzern nicht aufgespalten und darf Produkte wie den Chrome-Webbrowser sowie das Android-Betriebssystem behalten. Google wird aber dazu verpflichtet, Suchdaten und Suchergebnisse mit „qualifizierten Wettbewerbern“ zu teilen. Damit ist das US-Gericht in Washington, DC, nur zum Teil den Forderungen der Kläger gefolgt. Das US-Justizministerium und eine Reihe von US-Bundesstaaten hatten etwa verlangt, dass Google Chrome verkaufen soll: Google muss Suchdaten mit Konkurrenz teilen, darf Chrome und Android behalten.

Wer jugendgefährdende Inhalte frei ins Internet stellt, kann in manchen Ländern Probleme bekommen. Im Zeitalter des Überwachungskapitalismus kann es aber auch umgekehrt kommen. Aktuell trifft das den Disney-Konzern. Dieser muss in den USA zehn Millionen US-Dollar zahlen, weil er für Kinder gemachte Videos bei YouTube eingestellt hat, ohne sie als „für Kinder“ zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung soll seit 2019 verhindern, dass YouTube personenbezogene Daten über die Zuschauer sammelt und dann für Werbezwecke nutzt. Solche Datenverwertung ist in den USA für Personen unter 13 Jahren nur zulässig, wenn die Erziehungsberechtigten vorab informiert wurden und zugestimmt haben. Das geschah bei den Disney-Videos bei YouTube aber nicht: YouTube-Videos für Kinder bescheren Disney Datenschutzstrafe.

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Der Ego-Shooter Call of Duty kommt auf die Kinoleinwand. Das haben die Skydance-Tochter Paramount und die Microsoft-Tochter Activision Blizzard vereinbart. Geplant ist ein Film mit echten Schauspielern (Live-Action). Angaben zum Zeitplan, zum Produktionsbudget oder auf welche Teile der Call-of-Duty-Welt sich der Film stützen soll, ist bislang unbekannt. Call of Duty ist eines der erfolgreichsten Computerspiele der Geschichte. Seit 2003 sind über 20 verschiedene Spieletitel erschienen, dazu eine noch größere Zahl an Versionen für mobile Endgeräte. Der Kinofilm soll sich am Stil der Spieleserie orientieren und nicht nur eingefleischte Fans ansprechen, sondern auch neue Zielgruppen erschließen: Call of Duty kommt ins Kino.

Beim Automobilhersteller Jaguar Land Rover (JLR) ist es zu einem IT-Vorfall gekommen. IT-Systeme wurden heruntergefahren, die Produktion und der Vertrieb sind von Störungen betroffen. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es laut JLR keine Hinweise darauf, dass Kundendaten gestohlen wurden. Weiterreichende Informationen gibt das zum indischen Tata-Konzern gehörende Unternehmen nicht. Es wird jedoch berichtet, dass die zwei Produktionsstätten im Vereinigten Königreich davon betroffen sind. Die Auswirkungen seien jedoch global. Wer hinter dem wohl am Sonntag begonnenen Angriff steckt, ist bislang unklar. Jaguar Land Rover schweigt sich auch zu Lösegeldforderungen aus: Nach IT-Angriff auf Jaguar Land Rover sind Produktion und Verkauf gestört.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz steht wieder eine totale Mondfinsternis an, diesmal sogar zur kinderfreundlichen Uhrzeit am Sonntagabend. Wenn der Mond am 7. September um genau 18:27 Uhr in den Kernschatten eintritt, wird die Sonne aber noch nicht untergegangen und der Mond noch nicht aufgegangen sein. Auch wenn die Totalität um 19:31 Uhr beginnt, der Mond also komplett verfinstert ist, wird das nur in Teilen Österreichs und im äußersten Osten Deutschlands über dem Horizont stehen. Je weiter westlich man sich befindet, desto länger muss man sich gedulden, bis der total verfinsterte Mond aufgegangen ist. Wenn er um 20:53 Uhr aus dem Kernschatten tritt, steht er hierzulande aber überall weit genug über dem Horizont: Totale Mondfinsternis am Sonntagabend zur kinderfreundlichen Uhrzeit.



Der Verlauf der anstehenden totalen Mondfinsternis

(Bild: Vereinigung der Sternfreunde e.V.)

Auch noch wichtig:


(fds)



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