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Künstliche Intelligenz

Mittwoch: Schadenersatz für deutschen Facebook-Nutzer, Sicherheitslecks bei AMD


Ein Deutscher fühlte sich von Meta Platforms überwacht, denn Meta sammelt Daten der Facebook-Nutzer auch außerhalb der eigenen Dienste. Das Landgericht Leipzig spricht ihm 5.000 Euro Schadenersatz zu. Insbesondere die Schadenshöhe könnte zu einer Klagewelle führen. Doch es ist davon auszugehen, dass Meta Rechtsmittel einlegen wird. Daten sollten auch auf Hardware-Ebene geschützt bleiben, aber jetzt gibt es neue Sicherheitslücken in aktuellen x86-Prozessoren. Die von AMD als mittelmäßig gefährlich eingestuften Schwächen wurden von Microsoft erkannt und bislang wohl nicht angegriffen. Einen Linux-Patch gibt es bereits, BIOS-Updates sollten folgen. Lücken gab es vor Jahren auch in Microsofts Exchange-Servern, von denen Hunderttausende 2020 bis 2021 geknackt wurden. Nun wollen die USA dafür einen Chinesen vor Gericht stellen. Er befindet sich zwar in Italien, doch er soll von der chinesischen Staatssicherheit beauftragt worden sein und in die USA ausgeliefert werden – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

5.000 Euro Schadenersatz soll Meta Platforms einem deutschen Facebook-Nutzer bezahlen. Grund sind die bei zahllosen Webseiten und Apps eingebetteten Meta Business Tools. Diese sammeln personenbezogene Daten, die Meta für das Profiling der Nutzer zusammenführen. Damit verstoße Meta massiv gegen europäischen Datenschutz und fahre in der Folge Milliardengewinne mit personalisierter Werbung ein, so das Landgericht Leipzig. Dafür stünden einem durchschnittlichen Facebook-Nutzer 5.000 Euro Schadenersatz zu. Dabei musste der Kläger den immateriellen Schaden und den Zusammenhang zum Datenschutzrecht nicht einmal belegen. Selbst das Gericht gibt zu, dass Nachahmer Facebook ebenfalls verklagen werden nach diesem Datenschutz-Urteil: Facebook soll deutschen Nutzer mit 5.000 Euro entschädigen.

Um Datenschutz auf der Hardware-Ebene geht es bei neuen Sicherheitslücken, die eine Reihe moderner x86-Prozessoren der aktuellen und letzten Generationen aufweisen. Denn dadurch könnten Angreifer sensible Informationen abgreifen. Da diese vier entweder als wenig oder mittelmäßig gefährlich eingestuften Schwachstellen von Microsoft präventiv gefunden wurden, wurden sie bislang offenbar nicht ausgenutzt. AMD hat die betroffenen CPU-Modelle der Athlon-, Ryzen- und Epyc-Serien genannt, aber ob Intel-Prozessoren betroffen sind, ist noch offen. AMD hat seinen Partnern wie Mainboard-Herstellern bereits Firmware-Updates zur Verfügung gestellt, sodass Nutzer nach neuen BIOS-Versionen Ausschau halten sollten: Neue Sicherheitslücken in verschiedenen modernen Ryzen und Epyc Prozessoren AMDs.

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Im Gegensatz zu diesen neuen CPU-Lücken wurden Lecks bei Microsofts Exchange-Servern vor Jahren massiv angegriffen. Jetzt gibt es einen Fahndungserfolg im Fall dieser 2020 und 2021 weltweit durchgeführten Angriffe: Italien hat den chinesischen Staatsbürger Xu Z. in Mailand verhaftet. Die USA streben seine Auslieferung an. Eine US-Anklage wirft dem 33-Jährigen sowie seinem 44 Jahre alten Landsmann vor, in die Angriffswelle involviert gewesen zu sein. Ebenfalls angeklagt sind zwei namentlich noch nicht genannte Spione der Volksrepublik, die die beiden Täter geführt haben sollen. Dabei sollen sie zwar bei einem chinesischen Unternehmen angestellt gewesen sein, tatsächlich aber im Auftrag der chinesischen Staatssicherheit gehandelt haben: Chinese verhaftet 5 Jahre nach großem Microsoft-Exchange-Einbruch.

Der Luftfahrtkonzern Airbus beabsichtigt, das taktische Transportflugzeug A400M für die Anforderungen moderner Kriegsführung vorzubereiten. Dazu gehört, dass von dem Flugzeug aus Drohnen in Konfliktgebiete geschafft und vom A400M aus gesteuert werden. Außerdem soll der A400M zu einer fliegenden Kommunikationszentrale werden, um etwa große Datenübertragungen über Breitband-Satellitenverbindungen zu ermöglichen. Auch die Selbstverteidigungsoptionen sollen erweitert werden. Derzeit testet Airbus die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten. Denn die Verwendung des A400M muss nicht nur auf militärische Einsätze beschränkt sein. Airbus entwickelt ein Feuerlösch-Add-on, um das Flugzeug zum Löschflugzeug umzurüsten: Airbus will Militär-Transportflugzeug A400M zum Drohnen-Mutterschiff umbauen.

Die US-amerikanische Regierung versucht weiter, Apples Management dazu zu bewegen, eine iPhone-Fertigung im Inland aufzubauen. Der Erfolg ist bislang allerdings mäßig. Peter Navarro, seines Zeichens Seniorberater des Weißen Hauses für Handel und Produktion, kritisierte nun Apple-CEO Tim Cook direkt. In einem Interview sagte er, schon während der ersten Trump-Administration (bis 2021) habe der Apple-Chef „ständig um mehr Zeit gebeten, seine Fabriken aus China umzuziehen„. Tatsächlich unternimmt Apple durchaus Schritte, seine Fabriken aus China abzuziehen – beziehungsweise mehr Kapazität außerhalb der Volksrepublik aufzubauen. Doch das passiert nicht in den USA, sondern in Indien oder Vietnam. Es ist der lange Konflikt Apple vs. US-Regierung bei der iPhone-Produktion: „Tim Cook macht es einfach nicht“.

Auch noch wichtig:

  • Private Mitteilungen drahtlos zu übermitteln, aber ohne Internet – das soll Bitchat hinkriegen. Der Ansatz ist nicht ganz neu: Bitchat ist Jack Dorseys internetfreie Messaging-App.
  • Macs, Zubehör, Apple Watch: Amazon hat einige interessante Deals für Apple-User zu den Prime-Day-Tagen parat. Allerdings sollte man vorher vergleichen: Diese Angebote des Amazon Prime Day lohnen sich für Apple-Nutzer.
  • Garmin bringt Google Maps auf seine Sportuhren. Die App steht ab sofort zum Download im Connect IQ Store bereit: Garmin-Uhren unterstützen jetzt Navigation über Google-Maps.
  • Kia unternimmt mit dem EV5 den Versuch, ein E-SUV in einem Segment zu platzieren, das derzeit sehr gefragt ist. Technische Highlights bleiben weitgehend aus bei der Vorstellung des Kia EV5: Mittig orientiert.
  • Admins können sich zumindest in Bezug auf Android und Pixel-Smartphones zurücklehnen. Im Juli gibt es nichts zu patchen: Android Patchday fällt im Juli aus.
  • Hitzegewitter und Überschwemmungen – Nach Pumpe und Lappen sorgt ein Taupunktlüfter für eine nachhaltige Trocknung, denn richtiges Lüften ist nicht trivial. Es ist der Kampf dem Schimmel: Mit dem Taupunktlüfter Keller trocken legen.
  • Mit Version 140 erscheint Thunderbird als neues Extended Support Release. Neben besseren Layout-Einstellungen ist der erste Support von Exchange interessant: Thunderbird 140 mit experimentellem Exchange-Support ist da.
  • Ab Oktober will Microsoft Windows 10 nicht mehr unterstützen, verspricht aber Ausnahmen. Global beflügelt das zuletzt den Nachfolger, nur nicht in Deutschland: Vor Support-Ende zieht Windows 11 an Windows 10 vorbei – außer in Deutschland.
  • Mehr Schrauben, aber immer noch ausgezeichnet reparierbar. Die Reparaturprofis von iFixit geben dem Fairphone 6 volle Punktzahl: iFixit gibt Fairphone 6 eine 10/10 für die Reparierbarkeit.
  • GPS-Navigation ist einfach und nützlich, wenn man sich nicht blind auf sie verlässt. Missachtet man die Straßenverhältnisse, endet die Nutzung auch mal tödlich, heißt es bei Zahlen, bitte: 52 „Tode durch GPS“.


(fds)



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Notizen-App: Mehr Funktionen, erstmals auf der Apple Watch


Apple gönnt zwei seiner populärsten Apps eine Reihe interessanter Neuerungen: Notizen (Notes) und Erinnerungen (Reminders). Das geht aus den Entwickler-Vorabversionen (aktuell: Beta 3) von macOS 26, iOS 26 und watchOS 26 hervor. Dazu gehört auch, dass eine der Apps überraschend auf einer neuen Plattform landet.

Notizen- und Erinnerungen-App sind eigentlich vergleichsweise einfach gestrickt, doch Apple hat über die Jahre immer mehr Funktionen hinzugefügt. Zunächst fällt auf, dass die Apps nun im „Liquid Glass“-Design der neuen Betriebssysteme kommen, was allerdings eher zurückhaltend umgesetzt ist. Die Notizen-App kann erstmals auf iPhone, Mac und iPad Telefongespräche aufzeichnen und deren Transkript automatisch abspeichern. Die Gegenstelle wird über die Aufnahme informiert. Mittels Apple Intelligence lassen sich auch Zusammenfassungen erzeugen. Freunden von Markdown schenkt Apple erstmals eine Exportfunktion im File-Format .md – man muss also nicht mehr zu PDFs greifen.

Das erlaubt leichtere Archivierung oder Weiterverarbeitungen mit anderen Textwerkzeugen. Beim Export bleibt es nicht: .md-Dateien kann Notizen auch importieren (via Share-Sheet). Auf dem iPad kommt Notizen jetzt mit kalligrafischen Eingaben besser zurecht – dazu wird extra ein eigener Stift („Reed Pen“) hinzugefügt. Dieser versteht sich auf verschiedene Andruckstufen und Stifthaltungen.

Zum ersten Mal überhaupt landet Notizen auf der Apple Watch. Damit bekommt man einen Überblick über alle hinterlegten Notizen, kann aber auch neue kreieren – sowohl per Siri / Sprachbefehl, als auch mittels On-Screen-Tastatur, für die man allerdings gewohnt spitze Finger braucht. Man kann weiterhin Notizen anpinnen, entsperren und Checklisten abhaken.

Apples Reinnerungen-App ist hingegen schon lange auf der Apple Watch. Dafür gibt es Verbesserungen auf iPhone, iPad und Mac: Künftig kann Apple Intelligence dazu verwendet werden, aus E-Mails oder Notizen Aufgabenlisten zu erstellen, genauso wie Einkaufslisten. Laut Apple passt sich das System dem Nutzer an, es sei personalisiert und kontextabhängig. Wie gut das tatsächlich funktioniert, bleibt abzuwarten – ein wenig erinnert die Ankündigung an Apples verschobene kontextsensitive Siri.


(bsc)



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Österreich: Nationalrat beschließt Bundestrojaner | heise online


Österreichische Ermittler dürfen bald Malware („Bundestrojaner“) kaufen, in Geräte von Bürgern einschleusen und diese überwachen. Unbeteiligte Dritte, darunter Betreiber von Messengerdiensten, werden per Gesetz dazu verpflichtet, heimlich an der Überwachung anderer mitzuwirken. Der Verdacht einer Straftat ist nicht erforderlich. Es reicht, wenn eine Person verdächtigt wird, in Zukunft eine schwere Straftat begehen zu wollen. Andere Ermittlungsmaßnahmen müssen aussichtslos erscheinen, ein Verwaltungsgericht zustimmen. Die entsprechende Regulierungsvorlage für den in Österreich als „Messengerüberwachung“ bekannten Bundestrojaner hat der Nationalrat, die direkt gewählte Kammer des österreichischen Parlaments, mit 105 zu 71 Stimmen beschlossen.

Dafür gestimmt haben Abgeordnete der Regierungsfraktionen: ÖVP und SPÖ geschlossen, die liberalen NEOS mehrheitlich. Dagegen stimmten die Abgeordneten der FPÖ, der Grünen, sowie von den NEOS Stephanie Krisper und Nikolaus Scherak. Die beiden Klubobmann-Stellvertreter unterwarfen sich dem Klubzwang nicht. Sieben weitere der insgesamt 183 Nationalratsabgeordneten haben nicht an der namentlichen Abstimmung teilgenommen.

Die Gegner halten die Überwachungsmaßnahme für verfassungswidrig, die Grünen möchten den Verfassungsgerichtshof anrufen. Die NEOS waren eigentlich auch dagegen, haben sich aber einen Kompromiss abringen lassen: Der Einsatzbereich der Bundestrojaner ist auf „Vorbeugung bestimmter, besonders schwerwiegender verfassungsgefährdender Angriffe“, die mit zehn Jahren oder längerer Haft bedroht sind, sowie Spionageabwehr beschränkt. Umgekehrt war die FPÖ früher dafür, ist jetzt aber dagegen. Im öffentlichen Begutachtungsverfahren gab es eine Flut ablehnender Stellungnahmen von Bürgern wie Experten.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) argumentierte im Plenum des Nationalrates für die Überwachungsmaßnahme. Sie sei notwendig zur Bekämpfung von Terroristen und zur Verhinderung von Anschlägen. Kommunikation habe sich verändert, daher bräuchten Polizei und Geheimdienst die staatlich finanzierte Malware. Die Handys der Bevölkerung seien dabei „völlig wurscht“, zitierte der Minister einen Ermittler. Unterminiert wird diese Argumentation durch das Fehlen eines Verwertungsverbotes von Zufallsfunden sowie den Umstand, dass Karner noch vor dem Beschluss eine Ausweitung der Messenger-Überwachung gefordert hat. Der Minister möchte, dass Bundestrojaner bei einem größeren Kreis des Verdachts möglicher zukünftiger Straffälligkeit eingesetzt werden.

Die Gesetzesnovelle wandert nun in die zweite Kammer des österreichischen Parlaments, den Bundesrat. Dort haben ÖVP und SPÖ eine Zweidrittelmehrheit, sodass die Abstimmung als Formsache gilt. Noch nicht bekannt ist, wie das einzige NEOS-Mitglied im Bundesrat, die Wiener Juristin Julia Deutsch, abstimmen wird. Ab kommendem Jahr werden Millionen aus dem österreichischen Bundeshaushalt in den Schwarzmarkt für noch unbekannte Sicherheitslücken fließen.


(ds)



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Bundestag: Petitionsausschuss bleibt bei Opt-out zu elektronischer Patientenakte


Eine Petition, der zufolge elektronische Patientenakten (ePA) nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen eingerichtet werden dürften (Opt-in), haben Volksvertreter zu den Akten gelegt. Der Petitionsausschuss des Bundestages hat am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Empfehlung an den Bundestag abgegeben, das Petitionsverfahren abzuschließen. Die Abgeordneten begründen das damit, dass aktuell keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien. Ein entsprechender Beschluss im Plenum gilt damit als Formsache.

Die Online-Eingabe vom Mai 2023 erreichte binnen kurzer Zeit 58.188 Mitzeichnungen. Sie überschritt damit das Quorum von 30.000 Unterstützern, sodass der Ausschuss sich mit dem Anliegen auseinandersetzen musste.

Die Petentin begründete ihre Initiative damit, dass die elektronische Patientenakte für alle Bürger automatisch ab Geburt auf zentralen Servern angelegt werde. Personen, die rechtzeitig davon erfahren, könnten zwar widersprechen. Das reiche aber nicht zum Schutz intimer medizinischer Daten. Sie verweist darauf, dass der Bundestag bei Organspenden den Opt-out-Ansatz abgelehnt hat. Zudem dürften nach dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz Forscher und andere Interessierte auf sensible Informationen aus den elektronischen Patientenakten zugreifen.

Der Ausschuss sieht indes mehrheitlich große Potenziale darin, die ePA flächendeckend verfügbar zu machen. Auch andere EU-Länder wie Österreich und Frankreich hätten eine Widerspruchlösung. Damit Versicherte stets „Herr ihrer Daten“ seien, hätten sie Widerspruchsmöglichkeiten.

Mit der erhöhten Verfügbarkeit wichtiger Gesundheitsdaten könnten medizinische Therapieentscheidungen auf besserer Datengrundlage erfolgen, heben die Abgeordneten der Regierungskoalition hervor. Zudem habe der Gesetzgeber dem besonderen Schutzbedürfnis von Gesundheitsdaten mit der Beschränkung des Kreises der Zugriffsberechtigten Rechnung getragen. Über das Forschungsdatenzentrum erhielten Berechtigte nur in virtuellen Verarbeitungsräumen kontrollierten Zugang zu anonymisierten oder pseudonymisierten Daten. Es gibt aber Zweifel, ob das zur Verhinderung von Reidentifizierung reicht.


(ds)



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