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Künstliche Intelligenz

Montag: Strafe für schlechten Post-Service, deutscher Glasfaserausbau Mittelmaß


Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller macht der Post eine klare Ansage. Die blieb bisher offenbar hinter seinen Erwartungen. Die Post hatte verbesserte Dienstleistungen versprochen, doch die Anzahl der Beschwerden erreichte im Sommer einen neuen Höchststand. Das könnte ein Bußgeld in Millionenhöhe zur Folge haben. Derweil stuft die World Broadband Association Deutschland in ihrem Glasfaserbericht 2025 als „fortgeschrittene Breitbandnation“ ein. Ausbauziele seien aber in Gefahr. Denn der Glasfaserausbau schreitet zwar voran, aber die Zahl der tatsächlichen Anschlüsse hält dabei nicht mit. Hierzulande scheinen auch die fetten Jahre bei den IT-Gehältern vorbei zu sein. Moderate Steigerungen könnten laut aktueller Studie drin sein, aber nicht überall. Vor allem krisenfeste Branchen wie Banken, Immobilien oder Rüstung investierten weiterhin in ihre IT-Infrastruktur und seien so Garant für überdurchschnittliche Gehälter – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Nicht nur viele Kunden, auch die Bundesnetzagentur ist unzufrieden mit der Leistung der Deutschen Post. Das geht so weit, dass die Agentur der Post jetzt sogar mit Geldstrafen droht. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist auch für die Aufsicht der Post zuständig. BNetzA-Chef Klaus Müller machte jetzt klar: „Wenn die Post unseren Anordnungen dann nicht nachkommt, kann das im Extremfall teuer für sie werden“. Es geht um verspätete, falsch abgegebene oder beschädigte Sendungen, ob Briefe oder Pakete. Im schlimmsten Fall droht der Post eine Millionenstrafe. So sieht das Postgesetz ein Zwangsgeld von bis zu 10 Millionen Euro vor, welches durch die BNetzA festgesetzt werden kann: Deutscher Post droht offenbar Millionenstrafe für schlechten Service.

Schlecht ist auch die Position der Bundesrepublik im internationalen Vergleich des Glasfaserausbaus. Zwar kommt Deutschland als „fortgeschrittene Breitbandnation“ dabei voran. Zugleich gibt es aber weiter hohen Erneuerungsbedarf beim Ersatz alter Kupferleitungen, um die ehrgeizigen Ausbaupläne der Bundesregierung und der EU mit einer flächendeckenden Gigabitversorgung bis 2030 zu erreichen. Das geht aus dem aktuellen Fiber Development Index 2025 (FDI) der World Broadband Association (WBBA) hervor, der ein Licht auf den weltweiten Glasfaserausbau wirft. Demnach gehört Deutschland weder global noch europäisch zu den Spitzenreitern. Rumänien, Frankreich, Dänemark und Norwegen gehören laut Studie zu den Top 10: Deutschland bleibt wegen Glasfaser-Dilemma hinter den europäischen Spitzenreitern.

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Bei der Gehaltsentwicklung könnten für ITler bescheidenere Zeiten anstehen. Das geht aus einer aktuellen Marktstudie einer Personalberatung hervor. Unternehmen agierten zunehmend wirtschaftlicher und können nicht mehr jährlich mit Gehaltssteigerungen mithalten, heißt es. Das bedeutet noch keine Einbußen, aber eine „Stabilisierung der Gehälter„. Im Schnitt um 3,6 Prozent könnten laut den für die Studie befragten Personalverantwortlichen die Gehälter im IT-Bereich steigen, was die derzeitige Inflationsrate von 2,3 Prozent übersteigen würde. Die Chance auf gute Gehälter sei aber auch eine Frage der jeweiligen Spezialisierung. Die Nachfrage nach klassischen Softwareentwicklern sinke etwa, da viele Projekte eingestellt wurden: Was ITler bei Gehaltserhöhungen gern hätten und wozu Chefs bereit sind.

In den Achtzigern war der Commodore 64 der Star unter den Heimcomputern. Doch die größte Fangemeinde versammelt sich heute um seinen Nachfolger: den Amiga. Er brachte vieles, was uns heute selbstverständlich erscheint – eine grafische Oberfläche namens Workbench, Maus-Steuerung, später sogar CD-ROM und Festplatten. Und natürlich: beeindruckende Musik, Grafik und Animation. Die Spiele sind komplexer und unterscheiden sich grafisch kaum von heutigen Indie-Spielen, so ein Experte. Kürzlich fand in Mönchengladbach das weltgrößte Amiga-Festival statt: Amiga40. Mehr als 2.000 Besucher feierten den 40. Geburtstag des kultigen Computers, berichtet Missing Link: Amiga40 – Rückblick auf die Geburtstagsmesse.


Amiga40

Darf auf keiner Amiga-Veranstaltung fehlen: der ikonische Boing Ball, der 1984 als hüpfende 3D-Kugel in einem Fenster die Graphik- und Multitasking-Fähigkeiten des Computers zeigen sollte. (Bild:

René Meyer

)

Der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands, Ulrich Reuter, übt scharfe Kritik am geplanten digitalen Euro. Für den Funktionär ist das Vorhaben in der von der EU-Kommission und der Europäischen Zentralbank geplanten Form eine Art trojanisches Pferd für Big-Tech-Konzerne wie Apple oder Google. Das teure Prestigeprojekt könnte ihm zufolge die digitale Souveränität Europas im Zahlungsverkehr massiv gefährden. Entgegen dem Ziel, Unabhängigkeit von US-amerikanischen Payment-Giganten zu schaffen, öffne der digitale Euro in seiner bisherigen Konzeption außereuropäischen Anbietern bequemen Zugang zu europäischen Kunden, ihren Daten und der Zahlungsinfrastruktur, warnt der Sparkassenchef: Digitaler Euro ist Türöffner für Big-Tech-Player.

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Auch noch wichtig:

  • Jetzt sind auch in Florenz Miet-E-Scooter auf den Straßen und Gehwegen der italienischen Stadt ab April 2026 nicht mehr willkommen: Florenz zieht die Reißleine wegen achtlosem Umgang mit Miet-E-Scootern.
  • Eine renommierte Gruppe von Kryptologie-Forschern nutzt ein ausgefeiltes Schutzsystem – und fällt ihm schließlich selbst zum Opfer: Wahlwiederholung, weil ein Kryptologe den Schlüssel verschusselt.
  • Mit der Xbox 360 kam Microsoft richtig im Konsolenmarkt an. Das System hat wichtige Marken etabliert, und auch die Spielebranche für immer verändert. Wir blicken auf 20 Jahre Xbox 360: Microsofts Griff nach den Sternen.
  • Willkommen in unserer Sammlung von Hack-Snacks – der Abteilung für kleine, feine Projekte, die man auch mal an einem Nachmittag umsetzen kann: Fünf kurze Ikea-Hacks als Maker-Projekte mit Samla, Lack und Rödalm.
  • Mit der „Cyber-Week“ startet der Online-Handel in den Jahresendspurt. Online-Betrüger wollen Opfer mit angeblichen Nachzahlungen ködern: DHL-Phishing zur Online-Handel-Blütezeit.
  • Das Umweltministerium hat im Rahmen der Bundesratsentscheidung über das Elektroschrottgesetz angekündigt, Einweg-E-Zigaretten gesetzlich untersagen zu wollen. Denn das sind Wegwerfprodukte: Bundesregierung kündigt Verbot von Einweg-E-Zigaretten an.
  • Zwei Kameras, die unterschiedlicher nicht sein könnten: Die Leica ist exklusiv und teuer, die neue DJI robust und fast ein Preisbrecher. Das sind die Fotonews der Woche 47/2025: Mono-Leica und variable Osmo.
  • Unternehmen sammeln Klicks, Likes und Standortdaten und leiten daraus psychologische Profile ab. Wie das abläuft, erläutern die c’t-Experten im c’t uplink: Das Milliardengeschäft mit den Nutzerdaten.
  • Dieser Ikea-Hack verwandelt den beliebten und preiswerten Luftfilter Förnuftig in eine Lötabsaugung. Das funktioniert ohne große Modifizierungen am Grundgerät: So bauen Sie mit dem Ikea-Luftfilter Förnuftig eine Lötabsaugung.
  • Koroutinen erleichtern die asynchrone Entwicklung in C++ deutlich. Die intendierte Reihenfolge bleibt im Code erhalten und asynchrone Schleifen sind möglich. Darum geht es in Teil 2 für asynchrone Programmierung: Koroutinen in C++ mit Boost.Asio.
  • Hinter den aktuellen Stromerzahlen steckt nur eine fragile Nachfrage. Der Trend schlägt auch auf die Gebrauchtwagenpreise: Zulassungen auf Hersteller und Handel schönen E-Auto-Zahlen.


(fds)



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„Wollen nicht perfekt, gut genug reicht“: KI soll US-Verkehrsregeln verfassen


Das US-Verkehrsministerium will Regeln für die Verkehrssicherheit künftig von KI-Technik vorfertigen lassen, Beamten und Beamtinnen sollen diese dann nur noch korrekturlesen. Eine erste Regel der Flugaufsicht wurde sogar schon KI-gestützt verfasst, ist aber noch unveröffentlicht. Das berichtet das US-Magazin ProPublica unter Berufung auf mehrere Quellen, die bei internen Vorstellungen der Pläne anwesend waren. Der Justiziar des Ministeriums habe dabei deutlich gemacht, dass damit vor allem der Prozess der Erarbeitung von Vorgaben beschleunigt werden soll. „Wir brauchen nicht die perfekte Regel für XYZ, wir brauchen nicht einmal eine sehr gute Regel für XYZ“, zitiert ProPublica aus der Mitschrift der Aussagen von Gregory Zerzan: „Wir wollen gut genug.“ Weiterhin habe er erklärt: „Wir überschwemmen den Bereich.“

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Die Ankündigung habe im Ministerium Besorgnis ausgelöst, schreibt ProPublica. Immerhin sei das Haus für Regeln zuständig, die so gut wie jeden Bereich der Transport- und Verkehrssicherheit betreffen. Dabei gehe es um die Sicherheit von Flugzeugen, Pipelines oder des Güterverkehrs. Gegenwärtig dauere es Monate oder gar Jahre, die komplexen Vorgaben zu verfassen, die in den gesamten Vereinigten Staaten gelten sollen. Mit einer eigenen Version von Googles Gemini, die dafür zum Einsatz kommen soll, würden nur noch Minuten oder gar Sekunden benötigt. Erklärtes Ziel ist es dem Bericht zufolge, die Erstellung von Verkehrsregeln drastisch zu verkürzen. Von der Idee bis zur Vorlage beim Office of Information and Regulatory Affairs, das diese dann prüfen muss, sollen maximal 30 Tage vergehen.

Bei einer internen Vorstellung der Pläne wurde demnach erklärt, dass Gemini 80 bis 90 Prozent der Erstellung von Regularien übernehmen soll. Um die Leistungsfähigkeit vorzuführen, habe die KI-Technik während der Präsentation eine typische Ankündigung für eine geplante Regel erstellen sollen. Diese werden vorab veröffentlicht, damit die Öffentlichkeit dazu Stellung nehmen kann. Im konkreten Fall habe in der KI-generierten Version aber offenbar genau jener Text gefehlt, der die Regel ausführt. Trotzdem hätten sich die Verantwortlichen nicht besorgt gezeigt, dass die sogenannten Halluzinationen von KI-Textgeneratoren für Probleme sorgen könnten. Und selbst wenn, wäre es dann an den Beamten und Beamtinnen des Ministeriums, solche Fehler zu finden und zu entfernen.

Von den Verantwortlichen hat ProPublica keine Stellungnahme zu dem Bericht erhalten, wohl aber von den anonymen Quellen aus dem Ministerium. Diese hätten darauf hingewiesen, dass die Ausarbeitung von Vorschriften eine komplexe Aufgabe sei, die viel Fachwissen erfordere. Beachtet werden müssten bestehende Gesetze und andere Vorschriften, aber auch Rechtsprechung durch Gerichte. Fehler oder Versäumnisse bei der Formulierung könnten zu Rechtsstreitigkeiten oder sogar Verletzungen und Todesfällen führen. Sogar der ehemalige KI-Chef des Ministeriums hat die Pläne demnach kritisiert. Mike Hortin hat das Amt Ende August aufgegeben, als es die Pläne noch nicht gegeben hatte. Für ihn klinge das, als würde man „einen Highschool-Praktikanten die Vorschriften ausarbeiten lassen“.


(mho)



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Automatisierte Accessibility-Prüfung im Web: Möglichkeiten und Grenzen


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This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Mit dem European Accessibility Act (EAA) und seiner nationalen Umsetzung durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gelten seit Juni 2025 in Deutschland verbindliche Anforderungen für zahlreiche digitale Produkte und Dienstleistungen. Parallel dazu wurden die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen: Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist eingerichtet und nimmt schrittweise ihre Arbeit auf. Damit rückt Barrierefreiheit für viele Unternehmen erstmals in den konkreten Fokus von Compliance, Risikoabwägung und Produktverantwortung.

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Maria Korneeva

Maria Korneeva

Maria Korneeva ist Frontend Technology Lead und Google Developer Expert mit Fokus auf Angular und Barrierefreiheit. Sie arbeitet freiberuflich an Frontend-Anwendungen, leitet Workshops und teilt ihre Erfahrungen auf Konferenzen und Meetups sowie in ihrem Buch „Barrierefreie Webentwicklung: von den Grundlagen bis zur praktischen Umsetzung“.

Und es wächst der Wunsch nach effizienten, skalierbaren Lösungen. Viele Organisationen hoffen auf automatisierte Accessibility-Checks als schnellen und möglichst vollständigen Weg zur Konformität. Entsprechend populär sind Linter, Browser-Extensions, CI/CD-Integrationen und KI-gestützte Prüfwerkzeuge. Automatisierung ist dabei ein wichtiges und sinnvolles Werkzeug – doch sie hat klare technische Grenzen.

Denn zahlreiche Barrieren lassen sich nicht maschinell erkennen. Sie entstehen durch fehlenden Kontext, unklare Bedeutung, komplexe Interaktionen oder mangelnde Verständlichkeit – Aspekte, die menschliches Urteilsvermögen erfordern. Dieser Artikel zeigt, welche Arten von Accessibility-Tools es gibt, welche Aufgaben sie sinnvoll übernehmen können und warum ein erheblicher Teil der Barrieren auch mit modernster Automatisierung unsichtbar bleibt.

Um die Möglichkeiten und Grenzen automatisierter Barrierefreiheitsprüfungen zu verstehen, lohnt sich zunächst ein Blick auf die unterschiedlichen Werkzeugtypen und darauf, welche Aspekte von Accessibility sie jeweils erfassen können.

Linter sind statische Analysetools für Quellcode. Sie erkennen syntaktische oder strukturelle Fehler, etwa ob ein alt-Attribut fehlt oder ein Button kein Label besitzt. Allerdings haben sie keine Kenntnis darüber, wie sich Seiten im Browser verhalten, wie Fokusabläufe funktionieren oder ob interaktive Komponenten korrekt reagieren. Statische Tools sehen nur Code – nicht Nutzung.

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Browser-Extensions analysieren hingegen das Document Object Model (DOM) im gerenderten Zustand und können so mehr erkennen als statische Analyzer. Dennoch bleiben sie „Snapshot-Tools“: Sie bewerten einen Zustand, aber nicht die Interaktion über mehrere Schritte hinweg. Komplexe Fokusänderungen, Tastaturfallen oder dynamisch aktualisierte Inhalte bleiben typischerweise unsichtbar.

Unit-Test-Plug-ins sind nützlich, um bestimmte einzelne Komponenten auf Barrieren zu prüfen. Allerdings decken Unit-Tests die Funktionalität (zum Beispiel Tastaturbedienbarkeit) nur einer Komponente ab und bilden typischerweise keine vollständigen Nutzerflows ab.

End-to-End-Testtools bieten eine größere Abdeckung. Sie können komplexere Interaktionen simulieren, etwa die Fokussteuerung beim Öffnen und Schließen eines Modals, also eines Dialogs, der sich über die Inhalte der Seite legt und oft eine zusätzliche Aktion beinhaltet. An solche Testszenarien müssen Entwicklerinnen und Entwickler jedoch selbst denken. Werden Accessibility-Plug-ins integriert, lassen sich einige Aspekte automatisiert prüfen. Das umfangreichste Ergebnis erhält man, indem man Testfälle für wichtige Prozesse selbst schreibt und zusätzlich verschiedene Zustände seiner Website über automatisierte Plug-ins prüfen lässt. Doch auch dann bleibt ein grundsätzliches Problem: End-to-End-Tests wissen nicht, ob ein Bedienablauf „logisch“ oder „verständlich“ ist. Sie führen Befehle aus – aber sie „erleben“ die Nutzung nicht so, wie es ein Mensch tut.

CI/CD-Scanner automatisieren Prüfungen im Build- oder Deployment-Prozess. Sie eignen sich besonders gut dafür, typische fehlerhafte Muster frühzeitig aufzudecken und Regressionen zu vermeiden. Ihre Grenzen sind jedoch die gleichen wie die der zugrunde liegenden Tools. Ob man Linter, Browsererweiterungen, Unit-Tests oder End-to-End-Tests einbindet: Sie prüfen Code, Struktur und einfache Interaktionen – aber keine komplexen Navigationsabläufe oder inhaltlichen Bedeutungen.

Alle diese Werkzeuge leisten wertvolle Beiträge im Entwicklungsprozess. Doch wie viel Testaufwand lassen sie noch übrig?


enterJS 2026

enterJS 2026

(Bild: jaboy/123rf.com)

Mehr über Accessibility im Web erfährst du auf der enterJS 2026 am 16. und 17. Juni in Mannheim. Die Konferenz dreht sich rund um die JavaScript/TypeScript-Entwicklung im Enterprise-Bereich. Vergünstigte Frühbuchertickets sind im Online-Ticketshop erhältlich.

Mehrere Studien haben untersucht, wie hoch der Anteil der Barrieren ist, den automatisierte Tools tatsächlich erkennen können. Eine umfassende Analyse des Accessibility-Software-Anbieters Deque Systems ergab 2024, dass dessen automatisierte Tests etwa 57 Prozent aller Accessibility-Probleme in realen Audits identifizieren konnten. Mit KI-Unterstützung will das Unternehmen sogar gut 80 Prozent erreicht haben.

Accessibility-Praktikerinnen und -Praktiker sehen die Wirksamkeit der automatisierten Tools deutlich eingeschränkter und schätzen, dass sich nur 20 bis 40 Prozent der potenziellen Barrieren technisch erkennen lassen. Mehrere Expertinnen und Experten, darunter Adrian Roselli und Steven Faulkner, berichten aus umfangreichen Feldtests, dass automatisierte Checks sogar nur 4 bis 10 Prozent der wirklichen Probleme erkennen.

Womit lässt sich diese Diskrepanz in den Schätzungen erklären? Natürlich unterscheiden sich die Zahlen der Marketing-Abteilung und der unabhängigen Accessibility-Beratung, weil sie damit unterschiedliche Ziele verfolgen. Auch die absichtlich eingefügten Bugs, die die Testseiten enthalten, unterscheiden sich, und somit auch die Testergebnisse. WCAG-Versionen (Web Content Accessibility Guidelines), genutzte Tools – all das sorgt für eine hohe Varianz in Schätzungen.

Trotz der Unterschiede zeigen diese Zahlen eindeutig, dass die existierenden Tools noch nicht hundertprozentig beurteilen können, ob eine Website barrierefrei ist. Selbst die formelle Prüfung der WCAG-Kriterien ist noch nicht zu 100 Prozent automatisiert möglich.

Auch wenn Barrierefreiheit deutlich mehr als stupide Einhaltung der WCAG-Erfolgskriterien erfordert, stellen diese Richtlinien eine fundierte Checkliste zum Einstieg dar. Die darin enthaltenen Anforderungen betreffen sowohl die technische als auch die semantische Seite der Inhalte, das heißt, wie sie programmatisch zur Verfügung gestellt werden und wie verständlich sie formuliert sind.

Automatisierte Accessibility-Tools können in erster Linie Strukturen, Muster und technische Eigenschaften prüfen. Sie erkennen fehlende Attribute, inkorrekte Rollen oder syntaktische Fehler – aber sie verstehen nicht, was Inhalte bedeuten, wie Nutzerinnen und Nutzer mit einer Anwendung interagieren oder wie logisch ein Interface aufgebaut ist.

Deswegen lohnt sich der Blick auf die WCAG-Kriterien aus folgender Perspektive: Welche Anforderungen betreffen nicht nur Strukturen und formelles Vorhandensein von bestimmten Elementen, sondern auch Aspekte wie intuitive Nutzung, Interpretation, Kontext und Relevanz? Dabei stehen die Kriterien der Konformitätsstufen A und AA (siehe Infokasten) im Fokus, da sie von sämtlichen Barrierefreiheitsgesetzen als rechtliche Anforderung genannt werden. Die WCAG-Richtlinien basieren auf den Grundprinzipien der Barrierefreiheit für Webinhalte – Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Rund um diese Prinzipien sind auch die Beispiele in diesem Artikel gruppiert.

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind ein internationaler Standard des World Wide Web Consortium (W3C) zur barrierefreien Gestaltung von Webinhalten. Sie definieren prüfbare Erfolgskriterien, die sich an vier Grundprinzipien orientieren: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.

Die WCAG unterscheiden drei Konformitätsstufen, die unterschiedliche Ebenen von Wirkung, Aufwand und fachlicher Komplexität der Anforderungen beschreiben:

  • Stufe A
    Anforderungen mit grundlegender Wirkung auf die Barrierefreiheit und vergleichsweise geringem Umsetzungsaufwand. Ohne ihre Erfüllung ist eine Nutzung für viele Menschen mit Behinderungen kaum oder gar nicht möglich (z. B. Alternativtexte für Bilder, Tastaturbedienbarkeit).
  • Stufe AA
    Anforderungen mit hoher Wirkung für eine breite Nutzer:innengruppe, die zentrale Barrieren im Nutzungskontext abbauen, aber bereits ein höheres Maß an gestalterischem, redaktionellem und technischem Barrierefreiheits-Know-how erfordern (z. B. ausreichende Farbkontraste, verständliche Beschriftungen, konsistente Navigation).
    Diese Stufe gilt in der Praxis als maßgeblicher rechtlicher Standard und wird von nahezu allen Barrierefreiheitsgesetzen gefordert.
  • Stufe AAA
    Anforderungen mit sehr spezifischer Wirkung für einzelne Nutzergruppen, die mit hohem konzeptionellem, technischem oder organisatorischem Aufwand verbunden sind und daher nicht für alle Inhalte realistisch umsetzbar sind (z. B. Gebärdensprachversionen).



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Frankreichs Parlament für Social-Media-Verbot unter 15


Die französische Nationalversammlung hat für ein Nutzungsverbot sozialer Netzwerke für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren gestimmt. Die Abgeordneten in Paris nahmen am Montagabend einen entsprechenden Gesetzesvorschlag an. Er sieht vor, dass „der Zugang zu einem von einer Onlineplattform bereitgestellten Onlinedienst für ein soziales Netzwerk“ für Minderjährige unter 15 Jahren verboten ist. Der Text muss noch im Senat abgestimmt werden, der anderen Parlamentskammer.

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Welche sozialen Medien konkret vom Verbot betroffen wären, lässt die verabschiedete Formulierung offen. Klargestellt wird lediglich, dass „Online-Enzyklopädien“ sowie „Bildungs- oder Wissenschaftsverzeichnisse“ davon ausgenommen sein sollen. Auch private Messengerdienste sollen nicht betroffen sein.

Der ursprünglich eingebrachte Text, über den die Abgeordneten debattierten, ging weniger weit: Er sah vor, dass bestimmte Seiten mit Erlaubnis der Eltern auch weiterhin hätten genutzt werden können. Das ist nun nicht mehr der Fall.

Der Gesetzesvorschlag wurde in der Nationalversammlung vor allem vom Lager des französischen Präsidenten Emmanuel Macron unterstützt. Nach der Abstimmung teilte Macron auf der Plattform X mit: „Das ist es, was Wissenschaftler empfehlen, und das ist es, was die Franzosen in großer Mehrheit fordern.“

Der Staatschef will, dass die Regelung bereits zum nächsten Schuljahr greift. „Ab dem 1. September werden unsere Kinder und Jugendlichen endlich geschützt sein. Dafür werde ich sorgen“, schrieb Macron.

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Frankreich hatte bereits vor einigen Jahren versucht, ein Mindestalter von 15 Jahren dafür einzuführen, dass Jugendliche ohne Erlaubnis ihrer Eltern ein eigenes Konto auf sozialen Netzwerken anlegen können. Das Gesetz konnte wegen der europäischen Rechtslage aber nicht angewandt werden. Ob die neuen Regeln dem aktuellen EU-Recht standhalten, muss sich noch zeigen.

Das Europäische Parlament stimmte vergangenes Jahr mit deutlicher Mehrheit für die Forderung nach einem EU-weiten Mindestalter. Der verabschiedete Bericht hat aber bislang keine bindende Wirkung.

Sollte das Gesetz in Frankreich endgültig verabschiedet werden, wäre Deutschlands Nachbar eines der ersten Länder, das derart restriktive Vorgaben für Minderjährige einführt. In Australien dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren seit Kurzem keine eigenen Social-Media-Konten mehr auf vielen großen Plattformen haben.

In Großbritannien stimmte das Oberhaus in der vergangenen Woche ebenfalls für ein Social-Media-Verbot bis 16 Jahre, das jetzt noch durch das von der Regierungspartei Labour dominierte Unterhaus muss. In Dänemark verständigte sich die Regierung mit der Opposition darauf, eine nationale Altersgrenze von 15 Jahren für den Zugang zu bestimmten sozialen Medien einzuführen.

Und auch in Deutschland gibt es eine Debatte darüber, ob der Zugang zu sozialen Medien für Kinder eingeschränkt werden sollte.


(dahe)



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