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MSI GeForce RTX 5080 Expert im Test


Mit der Expert-Serie hat MSI einen echten Volltreffer gelandet. Erstmals zur CES 2024 mit RTX 40 Super präsentiert, ziehen Custom-Designs dieser Klasse seitdem die Blicke auf sich. ComputerBase hat getestet, was die neue MSI GeForce RTX 5080 Expert in Sachen Kühlleistung, Lautstärke und Gaming-Performance zu bieten hat.

Die MSI GeForce RTX 5080 Expert im Überblick

Mit der Expert-Serie hat MSI – den Reaktionen im Netz zufolge erfolgreich – eine ganz eigene Antwort auf Nvidias schlichtes Founders-Edition-Design gefunden. Die Expert-Custom-Designs setzen sich mit ihrem ebenfalls komplett geschlossenen Kühlsystem zweifelsohne vom Rest der Custom-Designs ab. Aber müssen Käufer – wie bei den aktuellen Founders Editions – dafür Kompromisse in Sachen Lautstärke eingehen? Der Test der MSI GeForce RTX 5080 Expert liefert die Antwort.

Die MSI GeForce RTX 5080 Expert im Test
Die MSI GeForce RTX 5080 Expert im Test

Das Design der Expert-Serie

Es sind im Wesentlichen vier Design-Merkmale, die die Expert-Serie von MSI tragen:

  • Zwei große 120-mm- statt drei kleinere Lüfter, von denen wie bei der RTX 4090 Founders Edition einer saugend auf der Rückseite positioniert ist (Push-Pull-Prinzip).
  • Das optisch geschlossene Kühlsystem, das nach dem Auspacken nicht einmal den 12V-2×6V-Anschluss offenbart.
  • Die Alu-Druckguss-Kühlerummantelung im Bronze-Metallic-Farbton.
  • Das „Lüftergitter“ auf der Kühleroberseite, das von RTX 4000 auf RTX 5000 nur leicht überarbeitet wurde.

Die Expert von MSI kommt wirklich extrem schlicht daher. Wer die Grafikkarte auspackt, sieht noch nicht einmal den 12V-2×6-Anschluss. Er findet sich hinter einer kleinen Abdeckung, die per Gummilippe in der Grafikkartenseite verankert ist. LEDs gibt es ebenfalls nicht.

Frisch ausgepackt, stört nicht einmal der 12V-2×6-Anschluss die klare Designsprache

Mit „RTX-4090-FE“-Kühlsystem

Unter der geschlossenen Haube sitzt eine große Vapor-Chamber mit einem Aluminium-Kühlblock, auf die der Lüfter nahe der I/O-Blende bläst. Die erhitzte Luft wird dann so weit wie möglich aus dem Gehäuse hinaustransportiert (Direct Heat Exhaust). Der andere Lüfter wiederum saugt die Luft über einen per Heatpipes angeschlossenen weiteren Alu-Kühler an und bläst sie in das Gehäuse.

Drei RTX 5080 im Vergleich: Asus ROG Astral, Nvidia Founders Edition und MSI Expert

Genau so hatte Nvidia das Kühlsystem auf der RTX 4090 Founders Edition umgesetzt. Bei der GeForce RTX 5090 blasen hingegen beide Lüfter von einer Seite durch den Kühler („Double Flow Through“), das PCB ist zu diesem Zweck dreitgeteilt.

Kein BIOS-Switch

Verzichten müssen Käufer bei der MSI GeForce RTX 5080 Expert auf einen BIOS-Switch: Wie bei der „FE“ bietet die Grafikkarte ohne Software-Tool-Eingriff nur einen Betriebsmodus.

Die MSI GeForce RTX 5080 Expert im Test

Der Takt liegt mit offiziell 2.715 MHz Boost am unteren Ende der bisher getesteten Custom-Designs der RTX 5080, aber vier Prozent über dem Niveau der Founders Edition. Die MSI Suprim SOC kommt mit 30 MHz mehr daher. Die TDP ist ab Werk auf 360 Watt festgelegt (FE: 350 Watt), bis zu 400 Watt lassen sich in Tools wie MSI Afterburner konfigurieren.

Technische Eckdaten im Vergleich

Die nachfolgende Übersicht stellt die technischen Eckdaten des Expert-Designs von MSI der bisher getesteten Custom-Design-Konkurrenz noch einmal gegenüber.

MSI Expert 1
MSI Expert 1
MSI Expert 2
MSI Expert 2
MSI Expert 3
MSI Expert 3

Testsystem und Testmethodik

Abweichend vom bekannten GPU-Testsystem 2025 wurde für die Tests der Custom-Designs ein neues System aufgesetzt. So kann in diesen hitzigen Wochen verhindert werden, dass sich Launch-Reviews einer neuen Klasse und die Tests der Custom-Designs in die Quere kommen.

Custom-Design-Tests in einem anderen Gehäuse

Auch im Custom-Design-Testsystem sitzt ein AMD Ryzen 7 9800X3D (Test) mit DDR5-6000, das Gehäuse ist aber ein gänzlich anderes: Statt des Fractal Design Torrent kommt das Fractal Design Meshify 2 zum Einsatz – ausgestattet mit sechs Lüftern (zwei vorne (einblasend), drei im Deckel, einer hinten (alle ausblasend). Alle Gehäuselüfter werden mit konstant 800 U/min betrieben, was kaum wahrnehmbar ist. Die Steuerung erfolgt über einen Corsair Commander Pro respektive Corsair iCUE (Download).

Die sechs Gehäuselüfter laufen mit 800 U/min, der Lüfter auf dem CPU-Kühler mit 1.000 U/min
Die sechs Gehäuselüfter laufen mit 800 U/min, der Lüfter auf dem CPU-Kühler mit 1.000 U/min

Der Lüfter auf dem CPU-Kühler, ein Noctua NH-U12S Redux rotiert mit 1.000 Umdrehungen pro Minute.

Alle Tests und Benchmarks werden in diesem Setup gefahren, nur die Messung der Lautstärke erfolgt im Anschluss mit deaktivierten Lüftern isoliert für die Grafikkarte (30 cm Abstand von der Seite bei offener Seitentür mit zuvor ermittelter Drehzahl unter Last).

Es werden im Test jeweils beide verfügbaren BIOS-Versionen getestet. Dafür wird die Grafikkarte (wie im Standard Testparcours) für 30 Minuten in Metro Exodus Enhanced Edition in UHD bei maximalen Details und geschlossener Gehäusewand betrieben. Nach 5 Minuten wird ein Benchmark ausgeführt. Im Anschluss werden das Benchmark-Ergebnis und die Messwerte für Temperaturen, Drehzahlen, Taktraten und Verbräuche protokolliert.



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Bildbearbeitung Darktable 5.4.0: Freie Konkurrenz zu Adobe Lightroom erhält großes Update


Mit der neuen Version 5.4.0 erweitern die Entwickler von Darktable ihren virtuellen Leuchtkasten um zahlreiche neue Funktionen, die für eine verbesserte Qualität der Ergebnisse sorgen und das Arbeiten mit der Open-Source-Lösung erleichtern sollen. Auch die üblichen Fehlerkorrekturen dürfen nicht fehlen.

Kostenlose und freie Konkurrenz zu Adobe Lightroom

Bei Darktable handelt es sich um eine freie und für Windows, macOS sowie Linux verfügbare RAW-Bildbearbeitung für rund 50 unterstützte Kamera-Modelle. Die Entwicklung der Rohdaten erfolgt in der Anwendung über sogenannte Sidecar-Dateien, bei denen Fotos nicht-destruktiv bearbeitet werden. Die jeweiligen Originaldateien lassen sich zudem über eine Datenbank verwalten und mit Metadaten versehen.

Zahlreiche neue Funktionen hinzugefügt

Mit der neuen Version 5.4.0 wurde das Demosaic-Modul um den neuen Abschnitt „Capture Sharpening“ ergänzt. Damit können künftig durch Gaußsche Unschärfen in der Kamera verloren gegangene Details wiederhergestellt werden. Ursachen dafür können etwa Beugung, Anti-Aliasing-Filter oder andere Faktoren sein. Zudem wurde eine neue Tonwertzuordnung eingeführt, die auf Blenders AgX-Display-Transformation basiert und deren Farbwiedergabe der des Sigmoid-Moduls ähneln, aber umfangreichere Steuermöglichkeiten bieten soll. Dazu gehören explizite Einstellungen für Belichtungsweiß- und -schwarzpunkte, ähnlich wie bei Filmic RGB.

Verbesserungen nicht nur an der Oberfläche

Veränderungen wurden ebenso an der Benutzeroberfläche vorgenommen, die nun auch mehrere Arbeitsbereiche unterstützt. Dadurch soll es Anwendern ermöglicht werden, ihre Arbeitsumgebung an die eigenen individuellen Anforderungen und an die jeweilige Hardware – etwa große oder kleine Displays – anzupassen. Jeder Arbeitsbereich besitzt dabei eine eigene Datenbank sowie Konfigurationsdatei; auf Wunsch kann auch ein reiner Arbeitsspeicher-Arbeitsbereich genutzt werden, bei dem keine Datenbank, aber eine Konfigurationsdatei angelegt wird.

Dark Table 5.4.0 führt zahlreiche Neuerungen ein
Dark Table 5.4.0 führt zahlreiche Neuerungen ein (Bild: Darktable)

Zudem zeigt Darktable in der neuen Ausgabe einen Beschäftigungscursor an, sobald die Ansicht gewechselt wird. Das soll für eine sofortige Rückmeldung sorgen, anstatt die Benutzeroberfläche wie bisher einfach einzufrieren, bis die Dunkelkammer vollständig geöffnet ist. Im Tonausgleichsmodul wurden zudem die Steuerelemente für Maskenbelichtung und Kontrastkompensation auf die Registerkarte „Erweitert“ verschoben. Außerdem wurden neue Standard-Tastenkombinationen hinzugefügt, die jedoch nur greifen, wenn die betreffenden Tasten noch keine benutzerdefinierten Zuweisungen besitzen.

Auch das Zoom-Dropdown-Menü in den Navigationsfenstern soll nun präziser arbeiten. In der Dunkelkammer wird nach einem freien Zoom mit dem Scrollrad über der Zoom-Stufenanzeige des Navigationsfensters der ausgewählte Zoom künftig den am besten passenden Wert darstellen. Dies stellt eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Verhalten dar, bei dem die Zoom-Stufe immer auf „klein“ gesetzt wurde. Bei Drehungen oder Spiegelungen wird die Transformation ab sofort auf den Bildausschnitt angewendet, der aktuell in der Mittelansicht angezeigt wird, während im Hintergrund auf die vollständige Neuberechnung gewartet wird.

Verbesserungen für viele Kameras

Darktable 5.4.0 bietet außerdem eine automatische Kompensation der versteckten Unterbelichtung der Kamera für den Canon-Lighting-Optimizer-Modus, den Nikon-Active-D-Lighting- und HLG-Tonwertmodi, den Gradation-Modus von Olympus, den Dynamic-Range-Expansion-Modus von Pentax sowie für die Fujifilm-DR200- und -DR400-Modi. Diese Funktion wirkt sich sowohl auf das Modul „Belichtung“ als auch auf „Rauschunterdrückung (profiliert)“ aus.

Verbesserte Unterstützung von Wayland

Für den Einsatz in verschiedenen Linux-Distributionen wurde die Wayland-Unterstützung weiter verbessert, da viele Distributionen X11 nicht mehr verwenden. Laut den Entwicklern sollte Darktable mit Version 5.4.0 nun genauso gut arbeiten wie unter X11, einschließlich der Anzeige von ICC-Profilen. Unter macOS wurde außerdem das Standardmenü „Fenster“ zur Anwendungsmenüleiste hinzugefügt.

Zahlreiche Bugs behoben

Neben den zahlreichen neuen Funktionen haben die Entwickler auch eine große Zahl an Fehlern behoben. So wurden Probleme mit der Verarbeitung hierarchischer Stile im Stil-Modul korrigiert. Ebenso wurde ein Fehler beseitigt, der beim Verschieben zusätzlicher Audio- oder Text-Sidecar-Dateien in Verbindung mit Bildern auftreten konnte. In früheren Versionen kam es zudem vor, dass der Leuchttisch nach dem Neustart leer blieb, wenn die Anwendung zuvor mit einer modulbasierten Sammlung beendet wurde – auch dieses Verhalten sollte nun nicht mehr auftreten. Gleiches gilt für die Bereiche „Format“ und „Speicherung“, die beim Zurücksetzen des Expertenmoduls bislang nicht berücksichtigt wurden. Außerdem wurde ein Fehler behoben, bei dem Änderungen der Bildskalierung im Exportmodul das Ergebnis eines laufenden Exportauftrags beeinflussen konnten.

Unter macOS wurde ein Problem behoben, das beim Ziehen und Ablegen von Bildern auf der Karte zu falschen Standortzuweisungen führen konnte. Auch ein Fehler beim Lesen von TIFF-Dateien, die Metadaten enthielten, wurde korrigiert, da es hier in manchen Fällen zu Problemen kommen konnte. Die Beschränkung der Dateinamenlänge im Wasserzeichenmodul wird nun ebenfalls weniger strikt gehandhabt.

Ein bislang nur zweimal gemeldeter Fehler betrifft das Drucken eines Bildes im Querformat, bei dem die Drehung des Bildes nicht korrekt an den Drucker übergeben wird, sodass nur ein Teil des Bildes ausgegeben wird. Dieses Problem ist noch nicht vollständig geklärt und scheint bisher nur unter macOS vorzukommen. Sollte es dennoch auftreten, können Anwender in der darktablerc-Datei durch den manuellen Eintrag plugins/print/cups/force_landscape=TRUE die Generierung der CUPS-Option für Querformat erzwingen.

Alle Neuerungen und Änderungen sind in den sehr ausführlichen Release Notes aufgeführt.

Ab sofort verfügbar

Darktable 5.4.0 ist ab sofort über die Website des Projekts oder via GitHub für Windows, macOS und Linux erhältlich.



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Ab 2026: Dieses Bundesland verschärft Solarpflicht


Wer sein Dach saniert, kommt an Solarenergie bald nicht mehr vorbei. Ab 2026 gilt in einem Bundesland eine neue Regelung, die auch Bestandsgebäude betrifft. Für viele Eigentümer wird die Dachsanierung damit zur strategischen Entscheidung mit langfristigen Folgen.

Ein neues Dach war bisher vor allem eine Frage von Optik, Dämmung und Haltbarkeit. Doch diese Zeiten sind vorbei. Ab 2026 kommt in einem Bundesland ein weiterer Pflichtpunkt hinzu, der viele Sanierungspläne verändert. Denn wer die Dachhaut vollständig erneuert, muss künftig auch Strom oder Wärme vom eigenen Gebäude liefern. Was genau auf Euch zukommt und wie streng die Regeln tatsächlich sind, zeigt ein genauer Blick auf die neue Vorgabe.

Nordrhein-Westfalen führt Solarpflicht für Bestandsgebäude ein

Nordrhein-Westfalen geht einen entscheidenden Schritt weiter als viele andere Bundesländer. Ab dem 1. Januar 2026 gilt dort eine Solarpflicht nicht nur für Neubauten, sondern auch für Bestandsgebäude, sobald Ihr eine vollständige Erneuerung der Dachhaut plant. Die Grundlage dafür bilden die Novellierung der Landesbauordnung NRW (§ 42a BauO NRW) sowie die Solaranlagen-Verordnung NRW (SAN-VO NRW).

Was zunächst nach einer reinen Formalie klingt, betrifft in der Praxis Millionen Gebäude. Denn Dachsanierungen gehören zu den häufigsten Modernisierungsmaßnahmen. Künftig reicht es dabei nicht mehr aus, alte Ziegel durch neue zu ersetzen. Parallel müsst Ihr eine Solaranlage einplanen – und zwar verbindlich.

Wie groß die Solaranlage mindestens sein muss

Die Anforderungen hängen vom Gebäudetyp ab. Grundsätzlich müssen Dächer zu mindestens 30 Prozent mit Solarmodulen belegt werden. Alternativ könnt Ihr eine festgelegte Mindestleistung installieren. Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt diese bei mindestens 3 Kilowattpeak.

Bei größeren Wohngebäuden steigen die Vorgaben entsprechend. Häuser mit sechs bis zehn Wohneinheiten müssen mindestens 8 Kilowattpeak erreichen. Maßgeblich ist dabei stets die vollständige Dachfläche – unabhängig davon, ob sie optimal zur Sonne ausgerichtet ist. Ausgenommen von der Pflicht sind unter anderem fliegende Bauten wie Zelte, untergeordnete Gebäude wie Garagen oder Gartenhäuser sowie Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche.

Das gilt für die Solarpflicht in NRW für Bestandsgebäude
Das gilt für die Solarpflicht in NRW für Bestandsgebäude Bildquelle: KI-generiert

Kaufen müsst Ihr nicht – Alternativen sind erlaubt

Die gute Nachricht: Ihr müsst die Solaranlage nicht zwingend kaufen. Auch gemietete oder gepachtete Anlagen erfüllen die Vorgaben. Zudem müssen die Module nicht ausschließlich auf dem Dach installiert werden. Fassaden oder andere Außenflächen zählen ebenfalls, solange die Mindestleistung erreicht wird.

Die Regelung ist zudem technologieoffen. Wer keinen Strom erzeugen möchte, kann alternativ auf Solarthermie setzen und Wärme für Heizung und Warmwasser gewinnen. Rein wirtschaftlich ist Photovoltaik für die meisten Haushalte jedoch attraktiver.

Diese Technologien stehen zur Erfüllung der Solarpflicht zur Verfügung
Diese Technologien stehen zur Erfüllung der Solarpflicht zur Verfügung Bildquelle: KI-generiert

Wer noch einen Schritt weitergehen möchte, kann beide Welten kombinieren. PVT-Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Ein zusätzlicher Vorteil: Die Kühlung der Module steigert sogar die Stromausbeute. Damit wird die Pflicht für viele Eigentümer nicht nur zur Vorgabe, sondern zur echten Investition in die Zukunft.



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IP-Adressen für 3 Monate speichern: Gesetz für neue Vorratsdatenspeicherung steht


IP-Adressen für 3 Monate speichern: Gesetz für neue Vorratsdatenspeicherung steht

Bild: OpenAI

Wie angekündigt will die Bundesregierung eine Neuregelung für die Vorratsdatenspeicherung auf den Weg bringen. Einen Gesetzentwurf, der eine dreimonatige Speicherfrist für IP-Adressen und weitere Daten vorsieht, hat das Bundesjustizministerium fertiggestellt.

Von dem Entwurf aus dem Haus von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) berichtet das ARD-Hauptstadtstudio. Neben den IP-Adressen sollen weitere Daten gespeichert werden, die erforderlich sind, um einen Anschlussinhaber zu identifizieren.

Anlasslose Datensammlung für Kampf gegen Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbaren Hass

Mit der Neuregelung werden Internet-Provider also verpflichtet, für drei Monate die IP-Adressen samt der Zusatzdaten zu speichern, die einem Internetanschluss zugeordnet sind. Gerechtfertigt wurde die anlasslose Datensammlung in der Regel mit dem Kampf gegen schwere Kriminalität, im Fokus standen vor allem Missbrauchsdarstellungen von Kindern. Kinderpornografie nennt Bundesjustizministerin Hubig nun auch als Grund für die Neuregelung, spricht in der Bild aber noch von weiteren Delikten wie Online-Betrug und strafbaren Hass.

Die IP-Adressen-Speicherung kann den Ermittlern entscheidend helfen: Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist“, sagte Hubig der Bild, die als Erstes über den Gesetzentwurf berichtet hatte.

Bundestag soll im Frühjahr 2026 über Vorratsdatenspeicherung abstimmen

Noch befindet sich der Entwurf in einer frühen Abstimmungsphase. Am Freitag wurde das Papier vom Bundesjustizministerium an die weiteren Ministerien verschickt. Nun muss sich die Bundesregierung zunächst auf einen einheitlichen Vorschlag verständigen. Dann geht das Gesetz in den Bundestag. Dieser soll laut dem aktuellen Zeitplan im Frühjahr 2026 die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung beschließen.

Das Vorhaben ist Teil des Koalitionsvertrags und bereits bei der Ampel-Regierung wollte die SPD eine IP-Vorratsdatenspeicherung durchsetzen. Dieses scheiterte seinerzeit am Widerstand von Grünen und FDP. Die Union fordert selbst seit Jahren eine entsprechende Regelung. Von daher ist erwartbar, dass die Bundesregierung das Gesetz innerhalb des Zeitplans beschließen kann.

Zweifel an Rechtmäßigkeit der Pläne

Während die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den Gesetzentwurf gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio begrüßt und sogar längere Speicherfristen fordert, bleibt die bekannte Kritik bestehen. Schon im Frühjahr erklärte etwa der Konstantin von Notz, Rechts- und Sicherheitspolitiker für die Grünen im Bundestag, dass eine dreimonatige Speicherfrist voraussichtlich nicht mit den Auflagen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Einklang steht.

Streit um die Vorratsdatenspeicherung

Die EU-Richter fordern, die Speicherfristen auf das absolut Notwendige zu begrenzen. Zahlen vom Bundeskriminalamt (BKA) hätten gezeigt, dass die Erfolgsquote bei Ermittlungen nach zwei bis drei Wochen nicht mehr signifikant ansteige.

Interessant wird zudem, welche Auflagen die Internet-Provider bei der Datenspeicherung einhalten müssen. Angesichts der vom EuGH definierten Anforderungen warnten Netzbetreiber-Verbände bereits vor hohen Kosten.



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