Künstliche Intelligenz

Musikindustrie beschließt abgestufte Kennzeichnung von KI-Inhalten


Zahlreiche Dachverbände und einzelne Interessenvertretungen der internationalen Musikindustrie haben sich auf eine Kennzeichnung von Stücken geeinigt, die mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt wurden. Dafür soll es künftig zwei Labels geben: „KI-generiert“ und „KI-unterstützt“.

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Wie unter anderem der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) beschreibt, gilt ein Stück schon als KI-generiert, wenn etwa der Leadgesang oder „zentrale Instrumentalparts“ per Prompt erzeugt wurden. Für diese Kennzeichnung ist es nicht erforderlich, dass ein kompletter Song per Prompt generiert wurde.

Um ein Stück, das „KI-unterstützt“ wurde, handelt es sich laut der Mitteilung des BMVI, wenn „die Aufnahme im Wesentlichen von Menschen erstellt wurde und Ausdruck menschlicher Kreativität ist.“ Als Eckpunkte nennt der Verband, dass Gesang und Hauptinstrumente von Menschen eingespielt wurden.

Die beiden Labels erfassen ausdrücklich nicht Songtexte, Plattencover oder Musikvideos – für diese Branchen gibt es eigene Verbände, die in den Veröffentlichungen der Musikindustrie nicht erwähnt werden. Insbesondere bei den Texten klafft hier also eine Lücke, nach den aktuellen Regeln kann ein Text komplett aus der KI stammen, ohne dass das gekennzeichnet werden müsste. Singt ihn ein Mensch ein, müsste nicht einmal das Label „KI-generiert“ verwendet werden, denn laut BMVI werden Songtexte „vom System derzeit nicht abgedeckt“.

Gleiches gilt überraschenderweise für Kompositionen. Ein Musikstück kann also vollständig von einem KI-Modell erfunden worden sein, und muss nicht gekennzeichnet werden, solange Menschen singen und die Instrumente spielen. Das Kennzeichnungskonzept soll sich aber laut des deutschen Branchenverbandes „entsprechend den Veränderungen der Technologie und der Anforderungen weiterentwickeln.“ Die beiden Labels sollen analog den unter anderem in den USA üblichen Warnaufklebern („Explicit Lyrics“) auch in die Cover eingebaut werden.

Zuerst hatte am Freitag das Wall Street Journal über das Vorhaben der Musikindustrie berichtet. Inzwischen haben die Verbände das mit eigenen Mitteilungen auf ihren Webseiten und per Social Media bestätigt. Unterstützt wird die Initiative unter anderem von der mächtigen „Recording Industry Association of America“ (RIAA) und der „International Federation of the Phonographic Industry“ (IFPI). In letzterem globalem Verband ist auch der deutsche BMVI vertreten.

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Nicht nur diese Schwergewichte des Musikgeschäfts beteiligen sich an der KI-Kennzeichnung. In ihrer Ankündigung des Vorhabens zitiert die RIAA auch das „Worldwide Independent Network“ (WIN), die „American Association of Independent Music“ (A2IM) und IMPALA, den Zusammenschluss von europäischen Independent-Labels und -Vertrieben. Beteiligt ist ebenfalls SAG-AFTRA, die Gewerkschaft der Schauspieler, in der auch TV- und Radio-Macher in den USA, sowie Moderatoren und DJs vertreten sind. Unterstützt werden die KI-Labels auch von der Grammy-Organisation und der KI-kritischen „Human Artistry Campaign.“

Bei all diesen großen Namen fehlen vor allem die Streaming-Marktführer Spotify, Apple Music, YouTube und Amazon. Auch für diese gibt es natürlich einen Verband, die „Digital Media Association“ (DMA). Das Wall Street Journal zitiert den DMA damit, man würde das Vorhaben „beobachten“ und freue sich vor allem auf zuverlässigere Metadaten in den Musikstücken. Diese müssten auf gesamtem Weg „vom Creator bis zum Fan“ integer sein, wünscht sich der Streaming-Verband.

Für die Streamer ist eine Flut von KI-Veröffentlichungen schon seit Jahren ein Problem. Spotify hatte dagegen bereits Maßnahmen ergriffen, unter anderem mit eigenen Kennzeichnungen. Die sollen nun offenbar vor allem die etablierten Musikfirmen vornehmen. Wie hoch der Anteil an KI-Stücken ist, hatte kürzlich Deezer für seinen Katalog veröffentlicht: 44 Prozent der neuen Uploads im April 2026 waren dort KI-generiert, fast viermal so viele wie ein Jahr zuvor. Zudem hatten 43 Prozent der Benutzer, die von einem anderen Dienst kamen, schon KI-Songs in ihren Playlists. Die künstliche Musik ist also offenbar für einen großen Anteil der Streaming-Kunden längst alltäglich.

Die RIAA und andere Organisationen sprechen sich in ihren Veröffentlichungen jedoch ausdrücklich nicht gegen den Einsatz von KI in der Musik aus. Man wolle Künstlern den Einsatz solcher Technik weiterhin ermöglichen, schreiben die Verbände. Tenor ist aber, dass die Art der Verwendung transparent erfolgen müsste. Von daher scheint es besonders unverständlich, dass Text und Komposition bisher nicht berücksichtigt werden. Gängige KI-Tools können auch Noten erzeugen, sodass nach den aktuellen Regeln ein Stück trotz menschlicher Musiker vollständig aus der Retorte entstehen kann – und nicht entsprechend gekennzeichnet werden muss.

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(nie)



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