Künstliche Intelligenz
Nach Einmalzahlung: Hunderttausende inaktive BundID-Konten sind gelöscht
Rückschlag für das Bemühen der Bundesregierung, die Digitalisierung der Verwaltung und das E-Government mithilfe der BundID voranzutreiben: Die Zahl der Nutzer der staatlichen Zugangskennung und dem damit verknüpften Online-Konto für Bürger hat sich seit Ende 2024 um mehrere hunderttausend verringert. Dies teilte das Bundesdigitalministerium der Nachrichtenagentur AFP mit. Als Grund nannte es demnach die routinemäßige Deaktivierung von Accounts, die über längere Zeit nicht in Gebrauch waren.
Laut Angaben des Ministeriums gab es am 11. August 2025 noch etwa 4,86 Millionen aktive BundID-Konten. Ende 2024 lag diese Zahl noch bei knapp 5,3 Millionen, im März 2025 sogar bei knapp 6 Millionen. Der größte Rutsch nach unten bei den Registrierungen ereignete sich laut dem Dashboard Digitale Verwaltung im April 2025.
„Der Rückgang der Anzahl der Nutzerkonten erklärt sich durch die automatische Löschung von inaktiven Konten im ersten Quartal 2025“, erklärte ein Sprecher des Ministeriums gegenüber der AFP: Weiter führte er aus, dass „aufgrund datenschutzrechtlicher Regelungen Nutzerkonten nach 24 Monaten Inaktivität gelöscht werden müssen“.
Energiepreispauschale als BundID-Booster
Ein wesentlicher Grund für das Minus dürften Accounts sein, die Schüler und Studierende 2023 erstellten. Die BundID war damals erforderlich, um die 200 Euro Einmalzahlung als Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise zu erhalten. Nach Erhalt der Pauschale war das E-Government-Konto für viele der Antragsteller offenbar nicht mehr attraktiv.
Die Zahl der BundID-Konten steige seit Mai 2025 aber wieder leicht an, hieß es weiter. Der monatliche Zuwachs liege derzeit bei durchschnittlich 154.000 Accounts. Zudem hätten sich die monatlichen BundID-Logins seit 2024 verdoppelt und seien im Mittel von einer auf zwei Millionen gestiegen. Eine genaue Aussage darüber, welche Online-Verwaltungsdienstleistungen die Bürger am meisten nutzen, konnte das Ressort derzeit nicht treffen. Die aktuellen Erhebungen gäben dies nicht her.
DeutschlandID soll folgen
Bürger, die ein Nutzerkonto bei der BundID angelegt haben, können sich bei Onlinediensten zu angeschlossenen Verwaltungsleistungen digital gegenüber Behörden identifizieren. Erstmals stellte das Bundesinnenministerium die BundID 2019 bereit. Seit dem Regierungswechsel ist das Digitalministerium federführend dafür zuständig. Momentan sollen knapp 1800 Onlinedienste, Plattformen und Portale an die Lösung angebunden sein. Das Bundeskonto und die mit dem Personalausweis verknüpfte elektronische Identität (eID) führten jahrelang ein Nischendasein. Praktische Anwendungen gab es anfangs nur wenige. Voriges Jahr hatten 22 Prozent der Bevölkerung die Funktion schon einmal genutzt.
Vor allem die an die BundID und die eID gebundene Einmalzahlung sowie der Kulturpass haben den Online-Ausweis und das Nutzerkonto bekannter gemacht. Mit dem Onlinezugangsgesetz 2.0 (OZG) soll ein einheitliches digitales Bürgerkonto auf Basis der BundID geschaffen und diese in DeutschlandID umbenannt werden. Eine Sicherheitslücke in einer kommunalen Webseite öffnete jüngst aber auch ein Datenleck bei der BundID. Mit der Kennung lassen sich etwa Anträge auf Elterngeld oder BAföG stellen, der Wohnsitz an- und ummelden oder die Autozulassung bewerkstelligen. Seit einem guten Jahr können Bürger die BundID auch für die E-Services der Bundesagentur für Arbeit verwenden.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Kommentar: Droht der EU eine Flut von Pick-ups? Eher nicht.
Der aktuelle US-Präsident hat schon des Öfteren sein Unverständnis und Missfallen darüber ausgedrückt, dass auf europäischen Straßen so wenige US-Fahrzeuge unterwegs sind. Umgedreht, so kritisiert er, würden auf US-amerikanischen Straßen viele Autos aus Europa fahren. Unter anderem dies zu ändern war Ziel seiner Zollpolitik, die man zweifellos aggressiv nennen darf. Mit einer Vereinbarung zwischen der Trump-Administration und der EU-Kommission fallen für Autos, die in die USA exportiert werden, 15 Prozent Zoll an. Für Autos, die die USA in die EU einführen, liegt der Zoll bei Null. Zugleich gelten nun die bestehenden Zulassungsregeln der USA auch in der EU – und umgedreht. Das erleichtert gerade für amerikanische Hersteller den Zugang auf den europäischen Markt. Droht jetzt eine Schwemme an amerikanischen Riesen auf europäischen Straßen? Das ist möglich, aber nicht wahrscheinlich.
Produktionsstandort USA
Zunächst aber muss mit einem Mythos aufgeräumt werden, nämlich dem der europäischen Hersteller, die den US-amerikanischen Markt fluten. Mercedes, BMW und Volkswagen bauen seit geraumer Zeit Autos für den US-Markt vor Ort, also in den USA. Die Hersteller sicherten sich gegen ein Szenario ab, wie es der US-Präsident inzwischen tatsächlich entfesselt hat. Auch deshalb sind manch lautstark vorgetragene Klagen der Autoindustrie mit einer gewissen Skepsis zu betrachten. Etwas anders gestaltet sich das aus Sicht der US-amerikanischen Autohersteller: deren Produktionsstandorte in Europa sind selten. Von einer zollfreien Einfuhr nach Europa profitieren sie also stark.
Dass Autos der drei großen US-Hersteller auf dem europäischen Markt bislang aber eher die Ausnahme waren, hatte seine Ursache nicht allein in unterschiedlichen Zulassungsvorschriften. In Europa zum Beispiel spielt der Schutz von Fußgängern bei einem Unfall eine ungleich höhere Rolle als in den USA. Die EU-Vorschriften sind viel strenger. Mit dem Handelsabkommen droht hier eine Aufweichung. Was in den USA zugelassen ist, soll künftig automatisch auch in der EU gelten – und umgedreht. Mit dieser Regelung entfällt für die Hersteller eine Menge teurer Bürokratie durch unterschiedliche Zulassungsverfahren, werben die Befürworter.
Wenn also US-Autos künftig einfacher und billiger exportiert in die EU eingeführt werden, so befürchten es Kritiker, drohe der EU eine Flut von überdimensionierter, unterregulierter US-Pick-up-Trucks und SUVs. Davor warnt unter anderem Antonio Avenoso, Geschäftsführer des Europäischen Verkehrssicherheitsrats ETSC. Auch die Umweltorganisation Transport & Environment (T&E) sieht die Gefahr, dass aus dem Nischengeschäft riesiger US-Autos ein Massenmarkt werden könnte.
Unterschiedliche Vorlieben
Zumindest vorerst stehen die Chancen dafür äußerst schlecht, und das hat einige Gründe. Zunächst einmal haben durchschnittliche US-Kunden eine ganz andere Vorstellung vom idealen Auto als die meisten europäischen Kunden. Viele Modelle messen dort deutlich mehr als fünf Meter, bei uns spielt sich das Kerngeschäft mit weit kleineren Autos ab. Pick-ups sind drüben sehr beliebt, hierzulande kaum gefragt. Die Verarbeitung und Auskleidung der Innenräume sind meist eher hemdsärmelig, wobei sich deutsche Hersteller diesbezüglich in den vergangenen Jahren diese einstige Kernkompetenz aus der Hand nehmen ließen.
Dealbreaker: Der Verbrauch
Gegen einen massenhaften Einbruch von typischen US-Bestsellern spricht aber vor allem der übliche Verbrauch. In den USA kostet eine Gallone Sprit, also 3,78 Liter, je nach Bundesstaat aktuell etwa zwischen 3 und 4,5 US-Dollar. Das sind rund 75 Prozent mehr als noch 2019, im Vergleich zu Europa aber noch immer ziemlich günstig. Deswegen spielt der Verbrauch bei einer Kaufentscheidung jenseits des Atlantiks eine andere Rolle als diesseits. Es mag Autonutzer geben, die bei Verbrauchswerten von, sagen wir, mal 12 Litern plus X, nur die Schultern zucken. Die Mehrheit der Autofahrer aber dürfte es schon tangieren, ob sie für 100 Kilometer 10 oder 20 Euro in Fahrenergie investieren müssen.
Natürlich sind nicht alle US-Autos hemmungslose Säufer, doch die angesprochenen riesigen Pick-ups und voluminösen SUVs sind mit fünf bis sieben Liter Sprit kaum zu bewegen – jedenfalls nicht 100 Kilometer weit. Hinzukommt, dass der Spritpreis für die meisten europäischen Autofahrer künftig eine noch gewichtigere Rolle in der Kalkulation einnehmen wird. Ab 2027 tritt das Emissions Trading System 2 (ETS 2) in Kraft, was zwei wesentliche Veränderungen bringt. CO₂-Zertifikate werden dann nicht mehr national vergeben, sondern am europäischen Markt gehandelt. Experten gehen davon aus, dass der CO₂-Preis in den kommenden zehn Jahren stetig steigen wird. Den Preis entrichten die Mineralölunternehmen, die das selbstverständlich auf den Spritpreis aufschlagen werden. Benzin und Diesel werden damit ab 2027 Schritt für Schritt signifikant teurer.
Es ist also keine allzu gewagte These, dass zwar mit einer prozentual steigenden Zahl von Pick-ups und SUVs beträchtlicher Größe zu rechnen ist, keineswegs aber mit einer Flut oder gar einem relevanten Zulassungsanteil. Der durchschnittliche Autogeschmack von amerikanischen und europäischen Käufern unterscheidet sich enorm. Schon deshalb rechne ich nicht damit, dass deutsche Innenstädte bald massenhaft von Autos befüllt werden, deren Abmessungen viele Autofahrer hier eher als hinderlich empfinden dürften.
(mfz)
Künstliche Intelligenz
Studie: Podcasts werden meist nebenbei gehört
Egal, ob unterwegs oder Zuhause: Podcasts gehören für viele zum Alltag hinzu, das zeigt eine Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Etwa die Hälfte (49 Prozent) aller Befragten hört gelegentlich Podcasts. Die Verteilung ist bei allen Altersklassen bis 65 Jahre gegeben. Bei den Befragten ab 65 Jahren nimmt der Anteil leicht ab (44 Prozent). Im Schnitt hören die Befragten für etwa zwei Stunden pro Woche Podcasts. Nur wenige hören drei bis fünf Stunden pro Woche (14 Prozent) und nur ein kleiner Teil schafft es diese Zeit noch zu überbieten (4 Prozent).
Im Auto und beim Aufräumen – ohne Beschäftigung nur selten
Viele Menschen schalten Podcasts einfach mal nebenbei ein. So hört fast die Hälfte (44 Prozent) beim Autofahren Podcasts – in Bussen und Bahnen jedoch knapp weniger als ein Drittel (30 Prozent). Auch beim Haushalt entscheidet sich etwa ein Drittel (36 Prozent) dazu, eine Folge zu hören. Wenn jedoch aktiv aufgepasst werden muss, verzichten viele auf die Nebenbeschäftigung. Während der Arbeit, der Schule oder der Uni hören nur wenige Podcasts (13 Prozent) – und bei der Gartenarbeit sogar nur in den seltensten Fällen (ein Prozent). Rein zur Entspannung, ohne eine andere Beschäftigung, schaltet nur etwa jeder Dritte (29 Prozent) einen Podcast ein.
Die Studie ist nach Angabe von Bitkom Research, das sie durchgeführt hat, repräsentativ. Dafür wurden von Ende Mai bis Anfang Juni 2025 insgesamt 1209 Personen ab 16 Jahren in Deutschland telefonisch befragt. 595 von diesen nutzten Podcasts.
Unter dem folgenden Link finden sich im Übrigen alle Podcasts von heise medien.
(nie)
Künstliche Intelligenz
KI-Wettbewerb und App-Store-Rankings: X und xAI verklagen Apple und OpenAI
Das KI-Startup xAI und die Online-Plattform X haben am Montag vor einem US-Bundesgericht in Texas Klage gegen die US-Konzerne Apple und OpenAI eingereicht. Die von dem Milliardär Elon Musk gegründeten Unternehmen werfen den beiden Konkurrenten monopolistische Praktiken vor. Sie hätten sich illegal verschworen, um den Wettbewerb bei künstlicher Intelligenz (KI) zu behindern. Apple und OpenAI haben „Märkte abgeschottet, um ihre Monopole aufrechtzuerhalten und Innovatoren wie X und xAI am Wettbewerb zu hindern“, heißt es in der Klageschrift.
In der Klage vor dem Bezirksgericht der Vereinigten Staaten für den nördlichen Bezirk von Texas in Fort Worth (AZ. 4:25-CV-00914-P) beschuldigen X und xAI Apples App Store, konkurrierende Chatbots und „Super“-Apps, darunter Grok und X, zu benachteiligen. Apple hat eine Partnerschaft mit OpenAI geschlossen, um eine Schnittstelle zu ChatGPT in seine Betriebssysteme für iPhones, iPads und Macs zu integrieren. „Ohne den Exklusivvertrag mit OpenAI hätte Apple keinen Grund, die X-App und die Grok-App nicht in seinem App Store zu präsentieren“, heißt es in der Klageschrift. Musks Unternehmen behaupten, dass iPhone-Nutzer keinen Grund hätten, KI-Apps von Drittanbietern herunterzuladen, weil das Unternehmen seine Nutzerinnen und Nutzer zwingt, ChatGPT als Standard-Chatbot-App zu verwenden. Auch verschaffe die ChatGPT-Integration des iPhones OpenAI Zugang zu „potenziell Milliarden von Benutzeranfragen, die von Hunderten von Millionen von iPhones stammen“, was einen unfairen Vorteil darstelle. X und xAI fordern Schadensersatz in Höhe von mehreren Milliarden US-Dollar.
Klage könnte KI-Markt in Kartellverfahren definieren
„Diese jüngste Klage steht im Einklang mit Herrn Musks andauernden Belästigungen“, erklärte ein OpenAI-Sprecher in einer Stellungnahme gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Anfang dieses Monats hatte Musk bereits mit „unmittelbaren rechtlichen Schritten“ durch seine KI-Firma xAI gedroht. Bereits damals behauptete er in einem Post auf seiner Plattform X, Apple mache es unmöglich, dass andere KI-Firmen außer OpenAI bzw. ChatGPT die Nummer 1 in den App-Store-Charts erreichen könnten. Das sei ein „eindeutiger Verstoß gegen das Kartellrecht“.
Die von X und xAI angestrengte Klage könnte den Gerichten in den Vereinigten Staaten nach Einschätzung von Reuters zum ersten Mal die Gelegenheit geben, zu beurteilen, ob es einen definierten Markt für KI gibt und was dieser umfasst. Bei kartellrechtlichen Streitigkeiten sei dies eine Schwellenfrage.
Darüber hinaus verklagt Musk OpenAI und dessen CEO Sam Altman separat vor einem Bundesgericht in Kalifornien, um die Umwandlung des Unternehmens von einem gemeinnützigen in ein gewinnorientiertes Unternehmen zu verhindern. Im März wies das zuständige Gericht den dazugehörigen Eilantrag jedoch ab. Es seien keine ausreichenden Gründe vorgelegt worden, um sofort zu entscheiden, so das Gericht. Musk hat OpenAI zusammen mit Altman im Jahr 2015 als gemeinnütziges Unternehmen gegründet, zog sich nach Streitigkeiten um die Ausrichtung und vor allem um die Führungsstrukturen 2018 aber aus dem Unternehmen zurück. Eine Klage gegen Apple dagegen hatte Musk bislang nicht angestrengt. Beim letzten öffentlichen Streit glättete ein persönliches Gespräch mit Apple-Chef Tim Cook die Wogen.
(akn)
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