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Nach Google-Milliardenstrafe: Neue US-Zölle angedroht


Die EU-Kommission verhängt gegen Google wegen Verstößen gegen Wettbewerbsregeln im Werbegeschäft eine Strafe von 2,95 Milliarden Euro. Die Strafe löste eine harsche Reaktion von US-Präsident Donald Trump aus, der mit neuen Zöllen gegen die EU drohte.

Der Vorwurf der Kommission gegen Google: Der US-Konzern habe eigene Online-Werbedienstleistungen zum Nachteil konkurrierender Anbieter bevorzugt. Google bezeichnete die Entscheidung als falsch und will in Berufung gehen.

Laut EU entsteht durch das Geschäftsmodell von Google ein Interessenkonflikt: Das Tech-Unternehmen schaltet auf den eigenen Webseiten und Anwendungen einerseits selbst Werbung, vermittelt aber auch zwischen Werbetreibenden und denen, die den Platz dafür online zur Verfügung stellen.

Konkreter lautet der Vorwurf aus Brüssel: Google habe den Werbetreibenden und den Anbietern von Werbeplätzen den eigenen Marktplatz AdX bevorzugt vorgeschlagen. Dies habe zu höheren Kosten geführt, die am Ende auch an Verbraucher weitergereicht worden seien. Die EU-Kommission fordert Google nun auf, sich nicht weiter selbst zu bevorzugen – und geht noch weiter: Aktuell sehe es danach aus, dass die Trennung von einem Teil des Werbegeschäfts der einzige Weg sei, den Interessenkonflikt auszuräumen.

Google konterte, die Geldstrafe sei ungerechtfertigt und die verlangten Änderungen würden „Tausenden von europäischen Unternehmen schaden“, da sie deren Geschäft erschweren. „Die Bereitstellung von Diensten für Werbekunden und -verkäufer ist keineswegs wettbewerbswidrig, und es gibt mehr Alternativen zu unseren Diensten als je zuvor“, hieß es.

Die Strafe könnte nun auch politische Folgen nach sich ziehen. US-Präsident Donald Trump kritisierte sie als nächsten Schlag gegen „ein großartiges amerikanisches Unternehmen“. Er werde sich gezwungen sehen, ein Verfahren für neue Zölle einzuleiten, wenn US-Konzerne weiter zur Kasse gebeten würden, schrieb Trump auf seiner eigenen Online-Plattform „Truth Social“.

Konkret drohte der Präsident eine Untersuchung auf Basis von Artikel 301 des US-Handelsrechts an, der Zölle als Reaktion auf unfaire Handelspraktiken vorsieht. Die EU und die US-Regierung hatten sich erst im Juli auf eine umfassende Handelsvereinbarung geeinigt, deren Details gerade noch geklärt werden. Die Europäer akzeptierten dabei unter anderem einen generellen US-Zoll von 15 Prozent auf ihre Waren.

Trump hatte kürzlich bereits mit zusätzlichen Zöllen für Länder gedroht, die amerikanische Technologieunternehmen aus seiner Sicht angreifen. Dabei ging es ihm um digitale Regulierungen, die er kritisch sieht. Die US-Regierung fordert schon länger Änderungen an den strengen EU-Digitalgesetzen, die etwa die Verbreitung von Falschinformationen über Plattformen wie X verhindern sollen und auch Unternehmen wie Amazon, Apple, Meta (Facebook), Alphabet (Google) und Microsoft betreffen.

Auch die US-Regierung sieht bei Google eine Monopolstellung und hat bereits versucht, dagegen vorzugehen. Zunächst stand bei dem Kartellverfahren eine Aufspaltung des Konzerns im Raum, jetzt endete es aber in Auflagen für den Suchmaschinen-Riesen. Google darf Chrome und Android behalten, muss aber Suchdaten mit der Konkurrenz teilen, entschied das Gericht. Das Urteil wird nun vielfach als zu mild kritisiert, unter anderem von Google-Wettbewerbern und Verlegern.


(nen)



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Tesla stellt Musk Aktien für eine Billion US-Dollar in Aussicht


Tesla bietet Elon Musk die Aussicht auf ein beispielloses Aktienpaket, das rund eine Billion Dollar wert sein könnte – jedenfalls, wenn der Autobauer in zehn Jahren an der Börse über achtmal mehr wert ist als jetzt.

Zu weiteren Voraussetzungen gehört, dass Musk das Jahrzehnt an der Firmenspitze bleibt sowie dass Tesla eine Million Robotaxis im Einsatz hat und eine Million KI-Roboter ausliefert. Tesla steuert gerade auf das zweite Jahr in Folge mit einem Absatzrückgang zu. Musk versichert aber, die Zukunft des Elektroauto-Vorreiters liege ohnehin im autonomen Fahren und den humanoiden Robotern mit dem Namen Optimus, die noch in der Entwicklung sind. Jüngst verkündete er, die Roboter könnten 80 Prozent des Tesla-Werts ausmachen.

Insgesamt könnte Musk bis zu 423 Millionen Tesla-Aktien bekommen – in mehreren Stufen, die meist an Schritte von 500 Milliarden Dollar beim Börsenwert gekoppelt sind. Hinzu kommen die geschäftlichen Ziele wie etwa die Auslieferung von 20 Millionen Teslas beim Börsenwert von zwei Billionen Dollar. Eine noch größere Herausforderung dürfte es sein, zusätzlich zu 6,5 Billionen Dollar Börsenwert die Marke von 400 Milliarden Dollar beim bereinigten Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen zu knacken.

Erfüllt Tesla alle Zielvorgaben, winkt Musk auch der von ihm angestrebte Anteil von 25 Prozent, mit dem er seinen Einfluss bei dem Unternehmen zementieren will.

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Aktuell ist Tesla an der Börse rund 1,1 Billionen Dollar wert. Die Zielmarke für das volle Aktienpaket liegt bei 8,5 Billionen Dollar. Wertvollstes Unternehmen an der Börse ist aktuell der Chipkonzern Nvidia mit gut vier Billionen Dollar.

Über das neue Vergütungspaket sollen die Aktionäre bei der Hauptversammlung im November entscheiden. Zur Abstimmung steht dann auch eine Tesla-Investition in Musks KI-Firma xAI.

Musk ist bereits der mit Abstand reichste Mensch der Welt mit einem geschätzten Vermögen von rund 380 Milliarden Dollar. Es besteht hauptsächlich aus Tesla-Aktien sowie seinen Beteiligungen an der ebenfalls von ihm geführten Raumfahrtfirma SpaceX. Zugleich schwankt der Wert seines Vermögens mit dem Tesla-Aktienkurs.

Tesla hatte Musk bereits vor einem Monat ein Paket aus 96 Millionen Aktien in Aussicht gestellt, die Musk in zwei Jahren bekommen soll. Ein noch größeres Vergütungspaket aus dem Jahr 2018 war mit einer Aktionärsklage gekippt worden – Teslas Berufung dagegen läuft aber noch. Sollte das alte Paket aus gut 300 Millionen Aktien dabei doch wieder für gültig erklärt werden, wäre die neue Zuteilung hinfällig.


(nen)



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Daikin verlagert Wärmepumpen-Produktion und Jobs von Deutschland nach Tschechien


Mindestens 200 Menschen werden ihren Job im baden-württembergischen Güglingen verlieren – das gab Daikin, einer der weltweit führenden Wärmepumpen-Hersteller, jetzt bekannt. Betroffen ist die Produktion von Hydroboxen und Hydrokits im örtlichen Werk, die nach Brünn in Tschechien wandern soll. Hydroboxen und Hydrokits sind wichtige Komponenten in Luft-Wasser-Wärmepumpensystemen. Daikin zufolge wird möglicherweise mehr als die Hälfte der Güglinger Belegschaft betroffen sein.

Die Verlagerung sei Teil einer Produktionsoptimierung für Wärmepumpen für Wohngebäude innerhalb der Daikin Europe Group, teilt das Unternehmen mit. Die Umstrukturierung wird demnach in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat und der IG Metall durchgeführt. Die Verlagerung der Produktionslinien soll demnach schrittweise bis Ende Juni 2026 erfolgen.

Martin Krutz, Geschäftsführer der Daikin Manufacturing Germany GmbH, macht deutlich: „Die Nachfrage nach klimafreundlichen Wärmepumpen-Heizsystemen ist nach wie vor schwach, was zum Teil auf die schwankende und unsichere politische Unterstützung in den EU-Ländern zurückzuführen ist.“ Wärmepumpen seien jedoch für die Erreichung der CO2-Neutralität in Europa unerlässlich. „Mit dieser Umstrukturierung wollen wir die Produktivität der Daikin-Gruppe steigern und die breitere Einführung erschwinglicher Produkte fördern. Wir bedauern die Auswirkungen dieser Maßnahme auf den Standort Güglingen, aber der Plan ist im Hinblick auf eine europaweite Optimierung der Fertigung getroffen“, betont er.

Daikin Manufacturing Germany GmbH mit Sitz in Güglingen ist ein Schwesterunternehmen der Daikin Airconditioning Germany GmbH mit Sitz in Unterhaching. Die letztere GmbH ist für den Vertrieb und Kundendienst in Deutschland zuständig, und laut dem Unternehmen nicht von der Umstrukturierung und dem damit verbundenen Stellenabbau betroffen.

Das Daikin-Werk in Güglingen ging aus dem örtlichen Heizungshersteller Rotex hervor, der schon seit 2008 Teil der Daikin-Unternehmensgruppe war und seit 2020 auch unter dem Namen Daikin firmierte. Rotex verfügte über sehr lange Erfahrung und viel Know-How auf seinem Gebiet, war 1973 gegründet worden und hatte ab 1978 Heizungskomponenten produziert.


(nen)



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KI-Firma Anthropic will Autoren 1,5 Milliarden Dollar zahlen


Die KI-Firma Anthropic will Buchautoren nach einer Klage mit mindestens 1,5 Milliarden Dollar für den unrechtmäßigen Download ihrer Werke entschädigen. Mit dem Vergleichsvorschlag reagiert Anthropic auf den Vorwurf, dass rund 500.000 Bücher und andere Texte über zwei urheberrechtswidrige Online-Datenbanken zum Training des KI-Chatbots Claude genutzt wurden. Für jedes betroffene Werk sollen damit rund 3.000 (etwa 2.500 Euro) Dollar gezahlt werden.

Die klagenden Autoren nahmen den Vorschlag an, er wird aber erst gültig, wenn der zuständige Richter in San Francisco dem Vergleich zustimmt. Anthropic will damit einen Prozess verhindern, in dem das Start-up zu noch deutlich höheren Zahlungen verurteilt werden könnte. Claude ist einer der erfolgreichsten Konkurrenten des populären Chatbots ChatGPT von OpenAI.

Aktuell laufen mehrere Klagen von Urheberrechtsinhabern gegen verschiedene Unternehmen wegen der Verwendung von Werken beim Training Künstlicher Intelligenz. Die KI-Programme werden mit gewaltigen Mengen an Informationen gefüttert, um möglichst sinnvolle Antworten auf Anfragen der Nutzer geben zu können.

In dem Verfahren in San Francisco befand der Richter zwar, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte durch Anthropic an sich vom „Fair Use“-Grundsatz (faire Nutzung) gedeckt sein kann, da als Folge etwas Neues entstehe. Für das Herunterladen der beiden Piraterie-Bibliotheken galt das aus seiner Sicht aber nicht. Zudem kam der Richter zu dem Schluss, dass Anthropic wusste, dass die Datenbanken illegal erstellt worden waren. Damit könnten in einem Prozess Strafzahlungen von bis zu 150.000 Dollar pro Buch fällig werden. Deswegen sah sich Anthropic unter Druck, einen Vergleich einzugehen.


(nen)



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