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Netzteil-Konflikt: Musste Apple die MacBook-Stromversorgung in der EU streichen?


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die meisten Nutzer sind es mittlerweile gewohnt, dass Apple bei neuen iPhones kein Netzteil mehr beilegt. Schon das ist nicht unumstritten, muss man für die Schnellladefunktion doch gegebenenfalls tief in die Tasche greifen. Dass nun aber auch beim MacBook Pro M5, das mindestens 1800 Euro kostet, keine Stromversorgung mehr beiliegt, ist wirklich ärgerlich. Denn das dafür notwendige 70-Watt-Netzteil zum Laden in normaler Geschwindigkeit wird bei Weitem nicht jeder User in der Schublade haben. Apple setzt das nur in Europa so radikal um. 65 Euro zusätzlich muss bei dem Hersteller zahlen, wer die zuvor kostenlos beiliegende Stromversorgung erwerben möchte. Apple agiert so, weil es ab dem kommenden Jahr Änderungen bei den EU-Vorgaben gibt. Allerdings hätte dies nicht so umgesetzt werden müssen – es wäre auch kundenfreundlicher gegangen.

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Denn: Zwar greift ab Frühjahr 2026 erstmals die EU-Richtlinie für einheitliche Ladegeräte auch für Notebooks und Laptops. Doch zu einer Weglassung zwingt diese Apple nicht. Stattdessen soll Kunden neben dem Standardanschluss mit USB-C die Option gelassen werden, ob sie ein Netzteil benötigen oder nicht. Die Betonung liegt auf „Option“: Apple hätte also durchaus eine Wahl gehabt. Ein kleiner Haken – und der Kunde hätte bei der Bestellung festlegen können, ob er die Stromversorgung benötigt oder nicht.

Apple, das sich offiziell noch nicht zu der Änderung geäußert hat, könnte argumentieren, dass dies ein logistisches Problem wäre. Doch dem ist nicht so. Schon zuvor mussten Geräte je nach Markt mit passenden Steckern für die Netzteile versorgt werden, zudem gibt es zahllose Konfigurationsoptionen. Etwa beim iPhone 17 Pro Max: Hier kann man allein aus drei Farben – wenig für Apple – mit vier verschiedenen Speichergrößen wählen, die problemlos bei Apple vorgehalten und ausgeliefert werden können. Denkbar wäre zudem gewesen, dass man das weggelassene Netzteil einfach nachbestellt und etwa kostenlos in einem Apple-Laden oder einem autorisierten Retailer hätte abholen können. Auch das ist keineswegs neu: Beim „Antennagate“ verteilte Apple Hunderttausende (oder gar Millionen) Hüllen und „Bumper“ nachträglich gratis.

Interessant: Apple legt auch in Großbritannien kein Netzteil beim MacBook Pro M5 mehr bei, auch wenn das Land längst nicht mehr Teil der Europäischen Union ist. Denkbar ist also, dass die Vorgehensweise nur einen Vorgeschmack für einen weltweiten Rollout darstellt. In der Verpackung enthalten ist aktuell noch ein MagSafe-auf-USB-C-Kabel. Auch das könnte eines Tages auf der Abschussliste stehen.

Allerdings steht man als Käufer dann gegebenenfalls dumm da: Wer kein Netzteil und Kabel parat hat, kann seinen Mac dann nur so lange nutzen, wie Apple ihn ab Werk vorgeladen hat. Unklar ist noch, ob Apple das Netzteil auch bei seinen teureren MacBook-Pro-Modellen mit M5 Pro und M5 Max weglässt – diese werden erst im Frühjahr erwaret.

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(bsc)



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Krise bei DB Cargo – Gutachten erhöht Druck auf Chefin Nikutta


Bei der krisengebeutelten Güterverkehrstochter der Deutschen Bahn, DB Cargo, gerät die Vorstandsvorsitzende Sigrid Nikutta immer stärker unter Druck. Ein internes Gutachten der Strategieberatung Oliver Wyman kritisiert das vorgelegte Sanierungskonzept für DB Cargo deutlich. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuvor berichtete der Spiegel darüber.

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Das Konzept sei „nicht objektiv geeignet, eine nachhaltige Profitabilität und Wettbewerbsfähigkeit der DB Cargo AG mit überwiegender Wahrscheinlichkeit sicherzustellen“, heißt es in dem Gutachten.

Genau das ist aber dringend nötig: Die Transport-Tochter des Bahn-Konzerns muss schon im nächsten Jahr wieder schwarze Zahlen schreiben, so hat es die EU-Kommission im Rahmen eines Beihilfeverfahrens bestimmt. Cargo-Chefin Nikutta hat dem Unternehmen daher einen strengen Sparkurs verordnet – dem Gutachten zufolge ist dieser aber nicht mit „ausreichend konkreten Maßnahmen“ hinterlegt.

Demnach sind zudem „einige Annahmen in der Planung sehr optimistisch und im momentanen Markt- und Wettbewerbsumfeld wahrscheinlich nicht erreichbar“. Grundsätzlich hält das Gutachten eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens aber für möglich. Nach dpa-Informationen hat die Bahn die Untersuchung selbst in Auftrag gegeben. Der bundeseigene Konzern äußerte sich auf Anfrage nicht zu dem Gutachten.

DB Cargo ist seit geraumer Zeit in Schieflage und schreibt seit Jahren rote Zahlen. Bislang wurden die Bilanzen stets vom Mutterkonzern ausgeglichen, durch das EU-Beihilfeverfahren ist das aber nicht mehr möglich.

Cargo-Chefin Nikutta setzte bei ihrem Sanierungskurs zuletzt auf Personalabbau und den Verkauf von Fahrzeugen. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung vor einer Woche berichtete, soll DB Cargo nach Nikuttas Plänen in den nächsten Jahren von 19.000 auf 10.000 Beschäftigte schrumpfen. Auch zahlreiche Werkstätten sollen schließen.

Viel Hoffnung steckte die Managerin zudem in die Förderung des Einzelwagenverkehrs durch den Bund. Beim Einzelwagenverkehr werden die Waggons mehrerer Kunden zu einem Zug zusammengeführt und zu verschiedenen Zielen gebracht.

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Die Sparte ist wichtig, um Güter von der Straße auf die Schiene zu bekommen. Gleichzeitig ist der Einzelwagenverkehr aber auch sehr kostenintensiv. Die seit 2024 geltende Förderung reichte zuletzt für DB Cargo nicht aus, um den Einzelwagenverkehr profitabel aufzustellen.

Vor einer Woche forderte die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) bereits die Abberufung der Cargo-Chefin. „Nikuttas Bilanz ist verheerend – über 3,1 Milliarden Euro Minus seit ihrem Amtsantritt sprechen für sich“, schrieb die stellvertretende EVG-Vorsitzende und Vize-Aufsichtsratschefin bei Cargo, Cosima Ingenschay, in einem Brief an die neue Bahn-Vorstandschefin Evelyn Palla und den Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Gatzer. „Was sie Transformation nennt, ist in Wahrheit ein kopfloses Abwickeln“, hieß es darin nach EVG-Angaben.

Während die Belegschaft Tag für Tag alles gebe, um Züge am Laufen zu halten, verkaufe die Unternehmensführung Tafelsilber, schicke betriebsnotwendiges Personal mit Abfindungen nach Hause und vergebe Leistungen ohne Not an Dritte.


(vbr)



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7-Jähriger bestellt auf Google Play für 34.000 Euro: Papa muss zahlen


Ein deutscher Familienvater bleibt auf Google-Rechnungen in Gesamthöhe von mindestens 33.748 Euro sitzen, die sein Sohn durch verbotene Bestellungen von Spielen und Spieleinhalten im Google Play Store verursacht hat. Das Kind war im Zeitraum der Bestellungen sieben bis achteinhalb Jahre alt und nutzte offenbar ein Google-Play-Konto der Firma des Vaters. Dass dieser seinem Kind solche Bestellungen ausdrücklich untersagt hatte, tut nichts zur Sache, sagt das Landgericht Karlsruhe.

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Es stellt in seinem Urteil (Az. 2 O 64/23) auf die sogenannte Anscheinsvollmacht ab. Dabei besteht zwar tatsächlich keine Vollmacht, das Gegenüber (hier: Google) darf sich aber auf den bei ihm gutgläubig entstandenen Anschein verlassen, dass eine Vollmacht bestünde. Das Alter des Kindes spielt dabei keine Rolle: Entscheidend ist die Geschäftsfähigkeit des Vertretenen, also des Vaters, nicht des Vertreters. Rechtlicher Schutz des Kindes vor Verschuldung greift nicht, weil sich das Kind ja nicht verschuldet, sondern nur der Vater finanziell belastet wird. Der Vater ist mit seiner Klage auf Rückerstattung gescheitert, könnte jedoch Rechtsmittel einlegen.

Der hohe Geldbetrag stört das Gericht übrigens nicht. Im Gegenteil: Bei kurzfristiger unautorisierter Nutzung fremder Nutzerkonten entstünde in der Regel noch keine Anscheinsvollmacht. Aber gerade, weil das Kind in gut eineinhalb Jahren insgesamt 1.210 kostenpflichtige Bestellungen aufgegeben hat, durfte sich Google darauf verlassen, dass alles mit rechten Dingen zuging. „Denn die unbeanstandete Verwendung eines Nutzerkontos auf einer Vertriebsplattform für digitale Inhalte über einen so langen Zeitraum und mit einer derart hohen Anzahl an Transaktionen und Transaktionsvolumen wie hier begründet zweifellos einen Rechtsschein gegenüber dem Plattformbetreiber“, führt die zweite Zivilkammer aus.

Der Vater ist langjähriger Softwareentwickler und Inhaber eines entsprechenden Unternehmens. Dafür kaufte er ein Android-Tablet, um bestimmte Testkäufe zu tätigen. Dabei richtete er mit einer auch für Firmenzwecke genutzten Kreditkarte und einer eigens angelegten E-Mail-Adresse ein Google-Play-Konto ein. Nach Ende der Tests gab er das Tablet 2019 seinem damals fünfeinhalb Jahre alten Sohn, ohne das Google-Konto zu ändern. Das ist ein Verstoß gegen Googles Geschäftsbedingungen, die die Überlassung von Konten an Dritte untersagen.

Von 30.08.2019 bis 22.07.2020 tätigten Vater und Sohn gemeinsam bei Google Play acht Käufe im Gesamtwert von 47,92 Euro. Weitere Ausgaben untersagte der Vater, woran sich das Kind zunächst auch hielt. Der Vater verzichtet allerdings auf die verfügbaren Schutzmaßnahmen wie Ausgabenlimit, Guthabenkonto statt Kreditkarte, oder ein separates Kinderkonto. Vor Gericht gab er an, davon ausgegangen zu sein, dass Käufe bei Google Play nur nach Bestätigung mittels Passwort möglich seien. Doch das hätte er besser wissen müssen, meint das Gericht, schließlich habe er anfangs ja acht Bestellungen für das Kind durchgeführt.

Leider folgten eine Scheidung der Eltern und ein Umzug der Familie. In diesem Tohuwabohu bediente sich das inzwischen sieben Jahre alt gewordene Kind heimlich aber ausgiebig bei Google Play. Von 02.02.2021 bis 21.09.2022 löste es 1.210 Bestellungen von jeweils 0,99 bis 109,99 Euro aus, was insgesamt mindestens 33.748 Euro gekostet hat. „Die Einkäufe bezogen sich ganz überwiegend auf den Erwerb von Spielen oder Spielinhalten“, stellt das Gericht, das am Sachverhalt keine Zweifel hegt, fest.

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Bestellbestätigungen ergingen an die Jahre zuvor für die ursprünglichen Tests eingerichtete E-Mail-Adresse, die längst niemand mehr betreute. Die Kreditkartenbelastungen fielen angesichts mehrerer Auslandsreisen und anderer Firmenausgaben erst im 19. Monat auf.


(ds)



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Test: Das neue MacBook Pro mit M5 – und ohne Netzteil


Auf eine Pro- und Max-Ausführung müssen wir noch warten, aber Apple hat den neuen M5-Chip in diesem Jahr nicht nur dem iPad Pro, sondern gleichzeitig auch der Vision Pro und dem MacBook Pro mit 14-Zoll-Display spendiert. Wie schon im Jahr zuvor gibt es das MacBook Pro neben Silber in der Farbe Space Schwarz. Äußerlich hat sich nichts getan, als Schnittstellen finden sich 3 x USB-C mit Thunderbolt 4, eine Buchse für iPhone-Headsets oder (auch hochohmige Kopfhörer) und MagSafe zum Laden.

Auf der rechten Seite befindet sich ein SD-Kartenslot und ein HDMI-Anschluss, die beide dem MacBook Air fehlen. Uns stand ein MacBook Pro 14 Zoll M5 mit je 10 CPU- und GPU-Cores, 32 GByte RAM, 1 TByte SSD sowie Nanotextur-Display zum Test zur Verfügung, das nach Liste 2739 Euro kostet.

  • Der M5 bringt einen Leistungsschub, insbesondere bei der SSD und der GPU.
  • Die Akkulaufzeiten sind trotz eines sparsameren Prozessors gesunken.
  • Das MacBook Pro zieht bis zu 86 Watt, das Netzteil fehlt im Lieferumfang.

Das unveränderte Display soll mit HDR-Inhalten bis zu 1600 Nits (= Candela pro Quadratmeter) hell leuchten. Wir konnten mit unserem kalibrierten Leuchtdichtemessgerät punktuell 1440 Nits messen. Im Normalbetrieb in Innenräumen erreichte das Panel um 490 Nits. Laut Apple sollen draußen im Sonnenlicht auch mit SDR-Inhalten bis zu 1000 Nits möglich sein. Wir konnten beim trüben Herbstwetter nur 630 Nits herauskitzeln.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Test: Das neue MacBook Pro mit M5 – und ohne Netzteil“.
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