Apps & Mobile Entwicklung
Neue AGB ab September: YouTube geht stärker gegen ausländische Premium-Abos vor
Nutzer von YouTube Premium, die über ein ausländisches Abo vergünstigt an einen Zugang kommen, sind dem Konzern bereits seit Jahren ein Dorn im Auge. Nun macht YouTube in einer neuen Fassung seiner Nutzungsbedingungen klar: Wer ein ausländisches Abo hauptsächlich in Deutschland nutzt, der riskiert die Kündigung.
Bisher ausländische Nutzung nicht verboten
Bis dato hat YouTube zu geografischen Beschränkungen unter Punkt 2.3 der bisherigen Nutzungsbedingungen zu YouTube Premium nur klargestellt, dass falsche Angaben zum Wohnsitz gegen die Bedingungen verstoßen. Die Nutzung eines ausländischen Premium-Abos in Deutschland war theoretisch erlaubt, nur wer einen ausländischen Wohnsitz fingiert, verstößt gegen diesen Absatz.
Sie erklären sich damit einverstanden, keine falschen, ungenauen oder irreführenden Angaben zum Land, in dem Sie ansässig sind, zu machen.
AGB, YouTube Premium bisher
Neue AGB deutlich härter
Ab dem 26. September ändert YouTube den Wortlaut jedoch umfangreich und weist auch in einer E-Mail auf diesen Umstand hin.

Der Punkt 2.3 wird nun zu Punkt 3.0 in den neuen AGB und befasst sich nun fast ausschließlich mit der Nutzung von ausländischen Premium-Abos in Deutschland. Nun ist nicht mehr nur die unwahre Angabe des Wohnsitzes ein Verstoß gegen die AGB, sondern YouTube behält sich das Recht vor, das Premium-Abo zu kündigen, wenn der Nutzer „hauptsächlich außerhalb des Landes“ auf den Dienst zugreift. Heißt: Wer ein Abo etwa in der Türkei oder Kasachstan abschließt und sich dann aber hauptsächlich in Deutschland einloggt, verstößt in Zukunft aktiv gegen die AGB und riskiert die Kündigung der Premium-Dienste. Der YouTube-Account scheint jedoch dem Wortlaut nach nicht gesperrt zu werden.
Deine Nutzung und dein Zugriff auf einen Premium-Dienst müssen in dem Land oder Gebiet erfolgen, in dem du dich für diesen Premium-Dienst registriert hast. Wenn du hauptsächlich außerhalb dieses Landes auf einen Premium-Dienst zugreifst oder diesen nutzt beziehungsweise versuchst, das Land deiner Registrierung falsch anzugeben, stellt dies einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen für Premium-Dienste dar und kann dazu führen, dass dein Zugriff auf die Premium-Dienste beendet wird. Wenn du in ein anderes Land ziehst, musst du deine Mitgliedschaft bei den Premium-Diensten unter Umständen erneuern, um weiter darauf zugreifen zu können.
AGB, YouTube Premium ab 26.9
Premium-Abo im Ausland deutlich günstiger
In Deutschland kostet YouTube Premium aktuell 12,99 Euro pro Monat. Dafür entfällt sämtliche Werbung und es gibt ebenfalls vollen werbefreien Zugriff auf YouTube Music. In anderen Ländern wie Indien, der Türkei, Kasachstan, Algerien oder Polen sind die monatlichen Preise durch den starken Euro und die schwache inländische Währung mit vier bis zehn Euro pro Monat deutlich geringer. Erforderlich sind in der Regel nur das Fingieren eines ausländischen Wohnortes, eine ausländische Zahlungsmethode sowie ein VPN, um den Aufenthalt einmalig bei Bestellung des Abos vorzutäuschen.
Kürzlich hat YouTube mit Premium Lite auch in Deutschland ein günstigeres werbereduziertes Angebot (erneut) gestartet. Hier werden nur noch 5,99 Euro fällig und die meiste Werbung wird dennoch ausgeblendet. Dafür entfallen jedoch die Werbefreiheit bei YouTube Music, Downloads und die Hintergrundwiedergabe.
Abos sind YouTube schon länger ein Dorn im Auge
Nach dem Prinzip von Zuckerbrot und Peitsche will YouTube damit offenbar gegen das Nutzen von günstigen Auslandsabos vorgehen. Steigen Nutzer nicht wenigstens auf Premium Lite um, könnte der Zugang zum deutlich günstigeren Premium-Abo fortan komplett gestrichen werden. Dass YouTube gegen diese Art der Nutzung vorgeht, ist nichts Neues: Bereits seit Mitte 2024 geht Google gegen Kunden vor, die solche Abos nutzen.
Dass diese Methode unter technikaffinen Nutzern weit verbreitet zu sein scheint, zeigte auch die damalige ComputerBase-Sonntagsfrage: Rund 40 Prozent der Premium-Abos in der Community wurden durch den Kauf im Ausland per VPN im Preis gedrückt.
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… „normal“ viel, also bspw. 12,99 Euro im Standard-Tarif
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… auf einem iOS-Gerät gebucht mehr, also bspw. 16,99 Euro im Standard-Tarif
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… mit einer Buchung per VPN deutlich weniger
Apps & Mobile Entwicklung
Nur für kurze Zeit: Sieben Pro-Apps gratis sichern
Normalerweise sind diese sieben Apps kostenpflichtig. Momentan haben Smartphone-Nutzer jedoch die Möglichkeit, sie gratis herunterzuladen. Wichtig: Das Angebot gilt nur für kurze Zeit. Wenn Ihr Euch die Apps herunterladen wollt, müsst Ihr Euch beeilen.
In den beiden App-Stores von Google und Apple, dem Play Store und dem App Store, findet sich eine schier endlose Anzahl an Anwendungen. Einige dieser Apps sind kostenlos, andere wiederum kostenpflichtig. Was viele Nutzer jedoch nicht wissen: Viele kostenpflichtige Apps gibt es zeitweise auch ohne Gebühr, wenn sie Teil eines speziellen Angebots sind. Wir haben einige der spannendsten Apps, die aktuell gratis erhältlich sind, für Euch zusammengestellt.
Kostenlose Pro-Apps (Android)
- Einheitenumwandler (
0,79 Euro) – Heutzutage ist das Umrechnen von Einheiten mühelos möglich. In der Theorie. Sprachmodelle wie ChatGPT bieten zwar rasch eine Antwort, doch diese stimmt nicht immer genau. Im Gegensatz dazu beschränkt sich diese App zwar hauptsächlich auf die Umrechnung von Einheiten, liefert dafür aber verlässliche Resultate. (4,6 Sterne, 3.730 Bewertungen) - Garage Ringtones Pro (
2,89 Euro) – Mit dieser App kann man eigene Klingeltöne gestalten oder aus Videos extrahieren. Zusätzlich stellt die Anwendung mehr als 10.000 fertige Klingeltöne zum Ausprobieren bereit. Wer Melodien zudem eine persönliche Note verleihen möchte, findet in dieser App ebenfalls die passenden Werkzeuge. (4,1 Sterne, 422 Bewertungen) - Age Calculator Pro (
0,79 Euro) – Eigentlich ist diese App nicht besonders nützlich. Trotzdem kann sie in Gesellschaft von ein paar Freunden für jede Menge Unterhaltung sorgen. Sie ermittelt das Alter einer Person – und zwar nicht nur in Jahren, sondern auch in Monaten, Tagen, Wochen, Stunden, Minuten und sogar Sekunden. (4,7 Sterne, 1.270 Bewertungen) - Cube cube (
0,19 Euro) – Diese App ist ein puristisches Puzzle-Spiel, das – Überraschung – auf Würfeln basiert. Besonders hervorzuheben ist jedoch, dass es gleichzeitig das Gedächtnis fördert. Der Spieler muss sich nämlich einprägen, wie die Würfel positioniert waren. (keine Bewertungen)
Gratis Premium-Apps (iOS)
- Lego Duplo Doctor (
4,99 Euro) – Die App ist speziell für Kinder konzipiert. Man übernimmt die Rolle eines Arztes und kümmert sich um verletzte kleine Figuren, indem man sie versorgt und behandelt. Allerdings: Die Gestaltung der Welt lehnt sich lediglich an Lego und Duplo an. (4,3 Sterne, 54 Bewertungen) - Paintiles (
1,99 Euro) – Anfangs scheint dieses bunte Puzzle-Spiel recht einfach zu sein. Mit drei Farben gilt es, die Fliesen umzudekorieren. Doch schon bald schaltet man neue Spielmechaniken frei: einen zerfallenden Boden, Regenbogenfliesen und zudem auch noch Bomben. Jede dieser Neuerungen verändert die Dynamik des Spiels und verlangt vom Spieler, seine Strategie anzupassen und neue Ansätze zu suchen. (4,3 Sterne, 8 Bewertungen) - Déjà Vu Photos (
1,99 Euro) – Diese App verwandelt das Smartphone gewissermaßen in eine Zeitmaschine. Sie greift auf eine große Sammlung historischer Archivfotos zurück und kombiniert diese mit Kamera und GPS des iPhones. So entsteht eine Augmented-Reality-Erfahrung, bei der sich vergangene Aufnahmen direkt mit der heutigen Umgebung vergleichen lassen – eine spannende visuelle Reise in frühere Zeiten. (keine Bewertungen)
Gratis-Apps mit Fallen – Darauf müsst Ihr achten
Alle Apps, die wir hier vorstellen, waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels kostenlos verfügbar. Doch leider ist es häufig so, dass Entwickler nicht angeben, wie lange diese Angebote Bestand haben. Wenn Euch also eine App gefällt, solltet Ihr nicht zu lange warten und sie schnell herunterladen.
Bevor Ihr eine kostenlose App herunterladet, solltet Ihr jedoch immer einen Blick auf die App-Seite im Store werfen. Denn manchmal gibt es versteckte Stolpersteine, auf die Ihr achten solltet.
In-App-Käufe und Werbung
Die meisten kostenlosen Apps enthalten entweder Werbung oder bieten In-App-Käufe an. Bei einigen kostenpflichtigen Apps bleibt das jedoch ebenfalls nicht aus. Besonders dann, wenn es sich um ein Spiel handelt, das für Kinder gedacht ist, ist es wichtig, solchen Aspekten die nötige Aufmerksamkeit zu schenken.
App-Berechtigungen
Zahlreiche Apps sammeln Nutzerdaten und verkaufen diese oftmals weiter. Wenn Ihr also auf Nummer sicher gehen wollt, achtet darauf, dass Ihr nur die Berechtigungen erteilt, die die App wirklich benötigt. Ein Wecker benötigt beispielsweise keinen Zugriff auf Eure Kameras oder Kontakte, und eine Taschenlampe sollte auch nicht an Euren Standortdaten interessiert sein.
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Im Test vor 15 Jahren: Drei CPUs mit ein bis zwei Kernen für unter 40 Euro
Mit dem Intel Celeron E3300, AMD Sempron 140 und AMD Athlon II X2 220 (Test) standen vor 15 Jahren drei Prozessoren für unter 40 Euro – inflationsbereinigt knapp 28 Euro – im Fokus. Viel erwartet werden konnte anhand des Preises nicht, aber es zeigten sich extreme Unterschiede zwischen den CPUs.
Ein bis zwei Kerne von 30 bis 40 Euro
Die kleinste CPU im Test war der AMD Sempron 140 für knapp 30 Euro. Dafür erhielten Kunden einen 2,7 GHz schnellen Single-Core-Prozessor mit 1 MByte L2-Cache. Die CPU war in einem 45-nm-Verfahren gefertigt und kam auf eine TDP von 45 Watt. Als Basis für den Sempron dienten Athlon-II-CPUs, die entweder bereits teildefekt waren oder künstlich beschnitten wurden. Der Athlon II X2 220 stellte damit die nächsthöhere Stufe bei AMD für rund 40 Euro dar. Bei dem Athlon II X2 220 handelte es sich um eine Dual-Core-CPU mit 2,8 GHz und 2 × 512 KByte L2-Cache pro Kern. Damit kam der X2 220 gegenüber dem größeren X2 240 zwar auf den gleichen Takt, der Hersteller beschnitt aber den L2-Cache um die Hälfte. Mit 65 Watt lag die TDP etwas höher als bei dem Sempron.
Während die beiden AMD-Prozessoren auf den damals neusten Sockel AM3 setzten, gab es bei Intel im Jahr 2010 keine CPUs für unter 40 Euro auf einer aktuellen Plattform. Stattdessen musste auf den alten Sockel LGA775 zurückgegriffen werden. Der Celeron E3300 war ein solcher Prozessor für knapp 35 Euro. Die Dual-Core-CPU wurde in einem 45-nm-Verfahren gefertigt, arbeitete mit 2,5 GHz und verfügte über einen L2-Cache von 1 MByte.
Zusätzlich zu Tests im Werkszustand mussten alle drei CPUs den Testparcours mit Übertaktung bewältigen. Dafür erreichte der Sempron stabil auf 3,82 GHz, der Athlon II X2 schaffte 4 GHz und der Celeron 4,18 GHz.
Single-Core war nicht mehr zeitgemäß
Die Tests zeigten schnell, dass ein Single-Core-Prozessor wie der Sempron 140 im Jahr 2010 nicht mehr zeitgemäß war. Einige Anwendungen wie SPECjvm2008 liefen überhaupt nicht, quasi alle anderen sehr langsam. Im Mittel über alle Tests hinweg war der Sempron 140 rund 30 Prozent langsamer als der Celeron E3300 und etwa 40 Prozent verglichen mit dem Athlon II X2 220. Die starke Übertaktung auf 3,82 GHz half zwar, aber selbst in diesem Fall war der Sempron im Durchschnitt langsamer als die beiden Dual-Core-CPUs. Diese konnten zudem selbst um 60 Prozent (Celeron E3300) respektive 32 Prozent (Athlon II X2 220) mit Übertaktung zulegen.
Bei den B-Noten sah es der Leistung entsprechend etwas besser für den Sempron aus. Immerhin bei der Leistungsaufnahme unter Last war er etwas sparsamer als die Konkurrenz mit zwei Kernen. Die CPU-Temperaturen fielen der geringen Leistungsaufnahme entsprechend gering aus. Die beiden Dual-Core-Prozessoren lieferten in beiden Kategorien prinzipiell jedoch ebenfalls gute Werte.
Fazit
Das erste Fazit des Tests war, dass Single-Core-CPUs auch für Sparfüchse im Jahr 2010 keine ernsthafte Option mehr waren. Für 5 bis 10 Euro mehr erhielten Anwender mit dem Celeron E3300 oder Athlon II X2 220 deutlich bessere und leistungsfähigere Prozessoren als den Sempron 140. Wer die Vorzüge einer modernen Plattform genießen wollte, der musste auf den Athlon II X2 zurückgreifen. Für alle anderen war auch der Celeron E3300 eine gute Option, zumal Mainboards mit Sockel LGA775 günstig gebraucht erhältlich waren.
In der Kategorie „Im Test vor 15 Jahren“ wirft die Redaktion seit Juli 2017 jeden Samstag einen Blick in das Test-Archiv. Die letzten 20 Artikel, die in dieser Reihe erschienen sind, führen wir nachfolgend auf:
Noch mehr Inhalte dieser Art und viele weitere Berichte und Anekdoten finden sich in der Retro-Ecke im Forum von ComputerBase.
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So will man den Streit um Namen verhindern
Für die Anmeldung bei WhatsApp und den Versand von Nachrichten sind Telefonnummern bislang nicht ersetzbar. Seit einiger Zeit arbeitet das Unternehmen jedoch daran, auch Benutzernamen zuzulassen. Dieses neue System bringt jedoch ein großes Problem mit sich. Abhilfe soll ein nun bekannt gewordenes Reservierungssystem schaffen. Entdeckt wurde dieses Komponente von WABetaInfo. Die Einführung der Benutzernamen soll demnach offenbar in mehreren Phasen erfolgen.
Neues Reservierungssystem von Benutzernamen in WhatsApp geplant
Eines der größten Probleme der geplanten Neuerung ist die faire Vergabe der Benutzernamen. Wenn das Feature zunächst nur schrittweise verfügbar gemacht wird, könnten frühe Tester bevorzugt werden und sich begehrte Namen sichern, bevor die breite Masse überhaupt Zugriff erhält. Um dieses Ungleichgewicht zu verhindern, arbeitet WhatsApp an einem speziellen Reservierungssystem, das genau diese Situation entschärfen soll.
Das Reservierungssystem soll in einem ersten Schritt aktiviert werden, noch bevor die eigentliche Funktion für die Nutzung der Benutzernamen startet. Da es technisch weniger komplex ist, kann es schneller an alle Nutzer verteilt werden. Auf diese Weise möchte WhatsApp sicherstellen, dass möglichst viele Menschen frühzeitig die Gelegenheit erhalten, ihren gewünschten Namen zu reservieren – unabhängig davon, ob sie Teil des Beta-Programms sind oder nicht.
Wann die beiden Funktionen – Reservierung und tatsächliche Nutzung von Benutzernamen – genau freigeschaltet werden, ist bislang nicht bekannt. Insider gehen jedoch davon aus, dass die Reservierung deutlich früher starten wird und somit den Weg für den vollständigen Rollout ebnet.
Benutzerschlüssel als Schutzmechanismus
Neben der fairen Verteilung beschäftigt WhatsApp auch die Frage der Privatsphäre. Denn mit der Einführung von Benutzernamen entsteht theoretisch die Möglichkeit, dass jede Person, die einen bestimmten Namen kennt, dem entsprechenden Nutzer eine Nachricht schicken kann. Um Missbrauch zu verhindern, soll ein zusätzlicher Sicherheitsmechanismus eingeführt werden: ein sogenannter Benutzerschlüssel.
Dabei handelt es sich laut den Hinweisen aus der Beta um eine vierstellige PIN, die auf Wunsch als zweite Sicherheitsebene dienen kann. Nur wer sowohl den Benutzernamen als auch diesen Schlüssel kennt, kann tatsächlich eine Nachricht senden. Die Idee dahinter: Nutzer teilen diese PIN ausschließlich mit Personen, mit denen sie in Kontakt treten möchten – etwa Freunden, Kollegen oder Geschäftspartnern. Damit bleibt trotz öffentlicher Benutzernamen ein hohes Maß an Kontrolle über die eigene Erreichbarkeit bestehen.
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