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Künstliche Intelligenz

Neue iPhones werden am 9. September vorgestellt


„Awe dropping“, zu Deutsch etwa „Ehrfurcht einflößend“, überschreibt Apple seine nächste iPhone-Veranstaltung. Sie wird laut Einladung, die am Dienstagabend an Pressevertreter ging, am 9. September 2025 (Dienstag, um 10 Uhr Westküstenzeit, also 19 Uhr MEZ, beginnen. Auch auf seiner eigenen Website bewirbt Apple die Veranstaltung bereits groß, darunter in deutscher Sprache. Es wird sich, wie in den letzten Jahren üblich, um eine Online-Veranstaltung handeln, die live gestreamt wird. Ausgewählte Medien werden sicherlich nach Cupertino eingeladen.

Mindestens vorstellen dürfte Apple seine vier neuen iPhone-Modelle der Baureihe 17. Neben einem neuen Standardmodell mit verbessertem Innenleben werden zwei iPhone-17-Profimodelle (Pro und Pro Max) mit optimierter und umgebauter Kamera erwartet, zudem ein neuer Smartphone-Formfaktor, der womöglich auf den Namen iPhone 17 Air hört. Dabei soll es sich um das bislang dünnste iPhone aller Zeiten handeln, es geht in Richtung Galaxy S25 Edge von Samsung. Zudem sind neue Apple-Hüllen („TechWoven“) geplant, im Inneren der Geräte läuft der etwas schnellere A19-Chip.

Außerdem erwarten wir bis zu drei neue Apple-Watch-Modelle. Die Ultra soll nach zwei Jahren ohne große Veränderung neue Sensoren und Funkmöglichkeiten bekommen, die Series 11 mindestens beschleunigt werden. Blutdruckmessungen gelten als möglich, wenn auch nur in Form von Abweichungen von Standardwerten. Eine neue Einsteiger-Apple-Watch könnte ebenfalls kommen, wohl mit Kunststoffgehäuse.

Eher nicht im September dürften neue iPads erscheinen – hier werden für dieses Jahr unter anderem ein iPad 12, ein iPad Pro M5 und mini-Modelle erwartet, von denen interne Prozessorleaks aufgetaucht sind. Bei den Macs wird erst für kommendes Jahr mit Pro-Modellen gerechnet, es gibt aber Hoffnung auf ein neues Einsteiger-MacBook noch 2025.

Schließlich könnte es eine neue Variante der Vision Pro geben. Alle diese Modelle dürfte Apple eher im Oktober zeigen. Wahrscheinlicher für „Awe dropping“: Neue AirPods. Was immer Apple auch vorstellt: Mac & i und heise online berichten wie immer mit einem Liveticker.


(bsc)



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Künstliche Intelligenz

Vorsicht Kunde: E.ON und enercity vermasseln Lieferantenwechsel


Rechtzeitig vor dem Ende der Vertragslaufzeit bei seinem bisherigen Anbieter suchte Axel B. auf einem Vergleichsportal einen für seinen Haushalt günstigen Stromanbieter. Er entschied sich für einen Tarif von E.ON und erteilte dem Unternehmen am 31. März 2025 über das Portal den Auftrag zum Wechsel, einschließlich Kündigung des alten Anbieters. Ein paar Tage später erhielt er per Post die Bestätigung von E.ON, dass der Wechsel zum nächstmöglichen Termin erfolgen werde. Das müsste unter Einberechnung der aktuellen Kündigungsfrist der 1. Juni sein, hatte Axel B. angenommen.

Sobald der Wechselvorgang abgeschlossen sei, werde er die Vertragsbestätigung mit dem Lieferbeginn erhalten, hieß es in dem Schreiben weiter. Da alle Angaben zu seinem Vertrag korrekt waren, wartete Axel B. nun auf die Bestätigung. Als die am 26. Mai noch immer nicht eingetroffen war, rief er beim Kundenservice von E.ON an. Man sagte ihm, dass der Vorlieferant zum 31. Mai gekündigt worden sei, aber der Netzbetreiber den Wechsel blockiere. Sollte bis zum 1. Juni – also wenige Tage später – keine Information eintreffen, solle er nochmals anrufen. Man könne den Wechselprozess auch rückwirkend abwickeln, er solle sich deshalb keine Sorgen machen, beruhigte ihn der Mitarbeiter an der Kundenhotline.

Von E.ON kam nichts, dafür flatterte dem verdutzten Kunden am 2. Juni ein Willkommensschreiben des für seinen Anschluss zuständigen Grundversorgers enercity ins Haus. Für seinen Strom sollte er nun über 40 Cent pro Kilowattstunde zahlen, also deutlich mehr als er bei E.ON, wo nur 33 Cent fällig werden sollten.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Vorsicht Kunde: E.ON und enercity vermasseln Lieferantenwechsel“.
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Künstliche Intelligenz

„Nano Banana“: Google erweitert seine Bildberarbeitungsfunktion in Gemini


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Nachdem vor einigen Tagen ein mysteriöser KI-Bildgenerator namens „Nano Banana“ viral ging und Spekulationen aufkamen, Google könnte dahinterstecken, hat das Unternehmen nun die Gerüchte bestätigt. Google stattet seine KI-Anwendung Gemini mit einem neuen, leistungsfähigeren Bildbearbeitungsmodell seiner Forschungstochter DeepMind aus, das den offiziellen Namen Gemini 2.5 Flash Image trägt. Es soll vor allem die Konsistenz bei der Veränderung von Personen und Tieren in Fotos verbessern und bietet weitere kreative Bildbearbeitungsmöglichkeiten.

Ein bekanntes Problem bei der KI-gestützten Bildbearbeitung von Personen ist, dass kleine, aber wichtige Merkmale oft verloren gehen. Das Ergebnis wirkt dann zwar ähnlich, aber nicht authentisch. Das neue Modell soll genau hier ansetzen und sicherstellen, dass Freunde, Familie oder das eigene Haustier auch nach einer Bearbeitung – etwa mit einer Bienenkorbfrisur aus den 60er-Jahren oder einem Tutu für den Chihuahua – noch eindeutig wiedererkennbar bleiben.

Über die verbesserte Konsistenz hinaus führt Google mehrere neue Funktionen ein, zum Beispiel die Möglichkeit, Fotos zu kombinieren: Nutzer können nun mehrere Bilder hochladen und miteinander verschmelzen. Als Beispiel nennt Google ein Porträt, das eine Person und ihren Hund gemeinsam auf einem Basketballplatz zeigt, obwohl die Originalfotos getrennt aufgenommen wurden.


Charakterkonsistenz: Stelle die Frau in eine Stierkampfarena … (Bild:

Google

)

Bilder lassen sich in mehreren aufeinanderfolgenden Schritten verändern. So kann ein leerer Raum zunächst mit Wandfarbe versehen, dann um ein Bücherregal und schließlich um weitere Möbelstücke ergänzt werden. Gemini behält dabei den Kontext des Bildes bei und verändert nur die gewünschten Bereiche.

Zudem soll es möglich sein, den Stil oder die Textur eines Bildobjekts auf ein anderes Bild zu übertragen. So lässt sich etwa die Textur von Blütenblättern auf ein Paar Gummistiefel anwenden oder ein Kleid mit dem Muster von Schmetterlingsflügeln gestalten.

Laut Google handelt es sich bei dem neuen Modell um das derzeit bestbewertete Bildbearbeitungsmodell im „Large Model Arena“-Benchmark. Die aktualisierte Funktion wird ab heute weltweit für alle Nutzer der Gemini-App ausgerollt, sowohl in der kostenlosen als auch in der kostenpflichtigen Variante. Alle in der App erstellten oder bearbeiteten Bilder werden zur Kennzeichnung mit einem sichtbaren Wasserzeichen sowie dem unsichtbaren digitalen Wasserzeichen SynthID versehen.


(mack)



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Youtube-Videos heimlich mit KI verschlimmbessert


Youtube hat veröffentlichte Videos verfälscht, ohne das offenzulegen oder deren Urheber oder Uploader zu informieren. Seit Monaten hat die Google-Tochter fremde Videos mit generativer Künstlicher Intelligenz nachbearbeitet, was kleine, aber auffallende Veränderungen ausgelöst hat, wie merkwürdige Frisuren, falsche Hauttöne oder verzerrte Körperteile.

Darauf macht die British Broadcasting Corporation (BBC) aufmerksam. Erst nach dem Nutzer sich in Onlinepostings und Youtube-Videos beschwert hatten, gab Youtube-Sprachrohr Rene Ritchie die Manipulationen vergangene Woche zu: „Wir führen ein Experiment an ausgewählten Youtube-Kurzvideos durch“, sagte er in einem Onlinepost. Die KI soll demnach Unschärfen und Bildrauschen reduzieren, „vergleichbar mit dem, was ein modernes Smartphone bei Videoaufnahmen macht“.

Doch führt die KI bisweilen eigentümlich Regie. Und Uploader können sich Youtubes KI-Eingriffe in ihre Videos offenbar nicht verbitten.

Im Herbst 2023 hat Youtube die Einführung der Pflicht zu Offenlegung und Kennzeichnung KI-generierter Inhalte angekündigt. „Creator:innen müssen in Zukunft offenlegen, wenn sie manipulierte oder synthetische Inhalte erstellt haben, die realistisch wirken“, hieß es damals im Youtube-Blog. „Das schließt die Nutzung von KI-Tools ein.“

Allerdings könnten damit lediglich größere Manipulationen gemeint gewesen sein: „Das kann z.B. ein KI-generiertes Video sein, in dem ein Ereignis realistisch dargestellt wird, das aber nie stattgefunden hat. Oder Inhalte, die eine Person zeigen, die etwas sagt oder tut, das sie nicht tatsächlich gesagt oder getan hat.“ Die Verschlimmbesserung von Haarpracht oder Schminke ist ein kleineres Kaliber; für die dargestellte Person kann das dennoch peinlich oder sogar geschäftsschädigend sein, etwa wenn ein Urheber Wert auf Authentizität legt.

Andererseits sprach der Blogbeitrag ausdrücklich von „Nutzung von KI-Tools.“ Genau auslegen lässt sich die heute geltende Vorschrift nicht. Heise online hat die exakten Vorgaben im Dschungel der Youtube-Bedingungen für echt wirkende KI-Erzeugnisse nicht aufstöbern können.


(ds)



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