Künstliche Intelligenz
Neuer Regulierungsärger für Apple: Italien leitet DMA-Untersuchung ein
Apple droht neuer Regulierungsärger in der Europäischen Union (EU): Mit der italienischen Wettbewerbsbehörde AGCM wird die Untersuchung diesmal nicht von der EU-Kommission in Brüssel, sondern aus einem EU-Mitgliedsland angestoßen. Die Wettbewerbshüter in Italien wollen überprüfen, ob Apple auf iPhone und iPad die iCloud gegenüber alternativen Cloudanbietern bevorzugt – und ob dies mit den Vorschriften des Digital Markets Act (DMA) vereinbar ist. Im Falle eines Verstoßes drohen Apple empfindliche Strafen, die von der EU-Kommission als Durchsetzungsbehörde ausgesprochen werden können.
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In dem formellen Beschluss zur Einleitung einer Untersuchung gegen Apple vom 9. Juni 2026 werden zwei Beispiele genannt, in denen alternative Cloudanbieter gegenüber Apple benachteiligt sein sollen. Erstens soll nur über die iCloud ein vollständiges Geräte-Backup mit Apps, Nachrichten und Einstellungen möglich sein. Und zweitens verwehre Apple Cloud-Mitbewerbern auch, dass ihre Dienste gleichwertig für die Hintergrundsynchronisierung und andere iCloud-Funktionen eingesetzt werden.
Apple sucht das Gespräch
Bei Apple zeigt man sich überrascht über den plötzlichen Vorstoß aus Italien: „Die neuen Bedenken zu iCloud kamen in unseren ausführlichen Gesprächen mit der Europäischen Kommission zu Interoperabilität nie zur Sprache.“ Die EU-Kommission habe Apples DMA-Verpflichtungen zuletzt auch im Streit um Siri AI und den Digital Markets Act thematisiert, heißt es in einer Stellungnahme Apples, die heise online vorliegt. Apple arbeite gewissenhaft daran, seinen Verpflichtungen unter dem DMA nachzukommen. „Wir freuen uns auf den Austausch mit der italienischen Behörde, um ihre Bedenken im Detail zu besprechen und auszuräumen.“
Das Verfahren – laut Medienberichten die erste nationale DMA-Untersuchung in Italien – geht offenbar auf einen Whistleblower-Hinweis zurück, der am 9. April 2025 bei der Behörde eingegangen ist. Es ist unklar, ob es sich um eine Einzelperson, ein Unternehmen oder einen Konkurrenten handelt. Nach der ersten Meldung erhielt die Behörde weitere Ergänzungen am 24. Juli 2025 und am 16. Februar 2026.
Italienische Behörde ist „alter Bekannter“
Apple habe nun 60 Tage Zeit, eine Anhörung zu beantragen. Das Verfahren müsse bis zum 31. März 2027 abgeschlossen sein. Die EU-Kommission wurde laut der italienischen Behörde am 8. Juni 2026 informiert.
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Es ist nicht die erste Begegnung Apples mit der italienischen Behörde: Bereits im Dezember 2025 erhielt Apple von der AGCM einen Bußgeldbescheid über 98,6 Millionen Euro. Die Behörde warf Apple Missbrauch seiner beherrschenden Stellung im App-Markt vor. Konkret ging es um die App Tracking Transparency, die von App-Entwicklern verlangt, dass diese sich für das Tracking von Usern zuerst das Einverständnis der Nutzer einholen müssen.
Apple wurde von der EU-Kommission 2023 (für iOS) und 2024 (für iPadOS) als Gatekeeper eingestuft. Derzeit streitet Apple mit der EU-Kommission auch darum, ob der DMA Siri AI von iPhones in der EU fernhält – iOS 27 soll ohne die neue KI-Siri in die EU kommen. Damit gelten für Apple besondere Pflichten, etwa die zur Interoperabilität nach Artikel 6, Absatz 7 des DMA. Apple und andere Gatekeeper müssen damit Funktionen für Mitbewerber gleichberechtigt öffnen.
(mki)