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Künstliche Intelligenz

Neuer Wiederherstellungsassistent in macOS 26


Bereits seit Längerem ist bekannt, dass Apple für iPhone und iPad innerhalb von iOS 26 einen sogenannten Recovery Assistant eingebaut hat. Der Wiederherstellungsassistent soll dabei helfen, Startprobleme bei den Geräten zu beheben, ohne dass man zu einem weiteren iPhone oder einem Mac greifen müsste. Mit macOS 26 alias Tahoe gibt es das Feature allerdings auch auf dem Mac, wie aus einem frisch publizierten Supportdokument nach Erscheinen des neuen Betriebssystems hervorgeht.

Die Funktion wird Apple auch in späteren macOS-Versionen anbieten, kündigte der Hersteller an – in macOS 15 steht sie jedoch noch nicht zur Verfügung. Das neue Werkzeug lässt sich zwar händisch aufrufen (über den Ordner Dienstprogramme im Wiederherstellungsmodus, siehe unten), es sollte aber normalerweise automatisch erscheinen. Der Wiederherstellungsassistent taucht immer dann auf, sobald der Mac „ein bestimmtes Verhalten“ zeigt.

Dann startet der Mac neu und man landet im Recovery Assistant. Dieser sucht dann nach möglichen Problemen und versucht „diese zu beheben, wenn sie gefunden werden“, heißt es dann. Eine Internetanbindung ist – wie schon beim iPhone bekannt – notwendig, außerdem ein Administrator-Passwort zur Entsperrung der SSD.

Im Rahmen des Wiederherstellungsprozesses lädt der Recovery Assistant aktuelle Informationen (und möglicherweise andere Software) von Apples Servern herunter. „Wenn der Wiederherstellungsvorgang abgeschlossen ist, meldet der Wiederherstellungsassistent, dass Ihr Gerät erfolgreich wiederhergestellt wurde, dass es nicht wiederhergestellt werden konnte oder dass keine bekannten Probleme gefunden wurden.“ Anschließend wird der Mac neu gestartet.

Zu beachten ist allerdings, dass gegebenenfalls lokal gespeicherte iCloud-Inhalte verloren gehen. Warum das so ist, bleibt unklar. Ist dies der Fall, gibt es in den Systemeinstellungen eine Benachrichtigung und man kann die Daten wiederherstellen. Der Recovery Assistant kann nicht alle Probleme beheben. Unter Umständen muss macOS neu installiert oder die Start-SSD repariert werden. Hierzu gibt es wie gehabt den Wiederherstellungsmodus (Recovery Mode).


(bsc)



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Nach langer Vorbereitung: Mastodon kann jetzt lange geforderte „Quote Posts“


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Das Entwicklungsteam von Mastodon hat Version 4.5 freigegeben, damit können auf dem Kurznachrichtendienst nach jahrelanger Vorbereitung nun andere Beiträge zitiert werden. Das geht aus einem Blogeintrag hervor, für Nutzer und Nutzerinnen gibt es die Möglichkeit erst, wenn ihre Instanz aktualisiert wurde. Auf der mit Abstand größten, mastodon.social, ist das schon eine Weile möglich, die wird vom Mastodon-Team betrieben und läuft bereits auf einer Vorabversion von 4.6. Mit dem jetzt veröffentlichten Update für alle Instanzen kommt jetzt außerdem eine Funktion, die dafür sorgen soll, dass eine lästige Eigenart von Mastodon der Vergangenheit angehört: Unter einem Beitrag sollen tatsächlich alle Antworten angezeigt werden.

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Dass man auf Mastodon – anders als beim Vorbild Twitter – keine Beiträge zitieren konnte, geht auf eine bewusste Entscheidung des Chefentwicklers zurück. Eugen Rochko war lange überzeugt, dass diese „Quote-Posts“, bei denen der zitierende Account einen Beitrag kommentiert und dabei weiter verbreitet, die Stimmung aufheizen und belästigen. Als nach der Übernahme von Twitter viele Menschen von dem Kurznachrichtendienst zu Mastodon gewechselt sind, hat ein Teil der neuen User die ihnen bekannte Funktion eingefordert und auf die positiven Begleiterscheinungen verwiesen. Anfang 2023 hat er den Richtungswechsel angedeutet und jetzt erklärt Mastodon, dass man immer dafür sorgen können soll, dass eigene Beiträge nicht zitiert werden.

Nach dem Update auf Version 4.5 soll Mastodon nun außerdem automatisch nach Antworten unter Beiträgen suchen, die von Usern kommen, deren Instanz dem eigenen Server nicht bekannt ist. Bislang hat die dezentrale Struktur von Mastodon immer wieder dafür gesorgt, dass unter einem Beitrag nicht alle Kommentare angezeigt wurden, was die Debatten enorm erschwert hat. Damit soll es nun vorbei sein, aktualisierte Instanzen sollen nun mindestens alle 15 Minuten nach neuen Kommentaren suchen, um die Kontinuität der Konversationen zu gewährleisten. Weitere Neuerungen richten sich an die Verantwortlichen der Instanzen, die mehr Kontrolle darüber bekommen, wie diese für die User aussehen.

Mastodon ist einer von aktuell mehreren Kurznachrichtendiensten, die mit dem großen Vorbild X (vormals Twitter) konkurrieren und davon profitieren wollen, dass sich immer mehr Menschen von dort verabschieden. Mit weniger als einer Million aktiver Konten ist er aber längst deutlich kleiner als Threads von Meta, Bluesky ist mit etwa anderthalb Millionen aktiven Konten noch etwas größer. Dafür ist Mastodon Teil des sogenannten Fediverse: Dank eines gemeinsamen Protokolls als Grundlage kann man sich mit Accounts auf ganz unterschiedlichen Diensten und sozialen Netzen austauschen, ohne Mastodon verlassen zu müssen. Außerdem ist die Technik von Mastodon viel offener als die klassischer sozialer Netze, verschiedene Anwendungen nutzen das und ergänzen interessante Funktionen.


(mho)



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US-Strafprozess gegen Boeing platzt | heise online


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Flugzeugbauer Boeing hat sich im Vorjahr im Zusammenhang mit zwei tödlichen Abstürzen von 737-Max-Flugzeugen der Verschwörung zum strafrechtlichen Betrug an der US-Regierung schuldig bekannt. Das sollte das Strafverfahren abkürzen; doch dem Gericht waren die Auflagen zu lax. Es sollte also doch ein Gerichtssaalverfahren geben. Inzwischen gibt es eine neue US-Regierung, die das Verfahren überhaupt platzen lässt – zur Freude Boeings und zum Ärger Hinterbliebener der 346 Todesopfer.

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Das Strafverfahren steht im Zusammenhang mit zwei Flugzeugabstürzen des Typs Boeing 737 Max in den Jahren 2018 und 2019, bei denen insgesamt 346 Menschen ums Leben kamen. Die Unglücke der Maschinen der indonesischen Lion Air und der Ethiopian Airlines wurden von fehlerhaft arbeitender Steuerungssoftware ausgelöst. Wie sich im Laufe der Untersuchung herausgestellt hat, hatte Boeing im Zug der behördlichen Zertifizierung der Software auf Schulungen für die neue Software verzichtet.

Um Strafverfolgung zu entgehen, einigte sich Boeing 2021 mit der US-Regierung auf ein drei Jahre laufendes Compliance- und Ethikprogramm. Es sollte Verstöße gegen US-Betrugsgesetze verhindern oder zumindest aufzudecken. Doch gegen diese Vereinbarung hat Boeing verstoßen, womit der Weg zur Strafverfolgung geebnet wäre, meinte die US-Regierung unter Joe Biden. Boeing legte ein Geständnis ab und akzeptierte weitere Auflagen, darunter eine Strafzahlung und unabhängige Aufsicht.

Allerdings wollte Boeing ein Vetorecht bei der Auswahl des unabhängigen Aufsehers. Das akzeptierte das zuständige US-Bundesbezirksgericht für Nordtexas nicht und setzte zur Festsetzung der Auflagen einen Prozess mit Geichtssaalverhandlung an.

Inzwischen gibt es eine neue US-Regierung. Sie möchte die Anklage überhaupt fallen lassen, womit Boeing um eine Verurteilung und unabhängige Aufsicht herumkäme. Die US-Staatsanwaltschaft kann einmal erhobene Anklagen nicht von selbst fallen lassen, sondern nur mit Zustimmung des Gerichts. Dieses darf nur zustimmen, wenn bestimmte Erfordernisse erfüllt sind; insbesondere muss die Einstellung des Verfahrens im öffentlichen Interesse sein. Das ist nicht gegeben, sagt Richter Reed O’Connor. Die vorgebrachten Argumente der Staatsanwaltschaft seien nicht stichhaltig, zumal Boeing sich bereits schuldig bekannt habe.

Dennoch überrascht der Richter damit, den Antrag auf Verfahrenseinstellung zu genehmigen. Der Richter legt seine Rolle so aus, dass er grundsätzlich der Ansicht Anklagebehörde zu folgen habe. Eine Ablehnung des Antrages auf Verfahrenseinstellung sei nur möglich, wenn dieser offensichtlich aus unlauteren Motiven gestellt wurde, etwa wegen Bestechung oder persönlicher Abneigung gegen den Angeklagten. Dafür gibt es keine Beweise.

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„Das Gericht bestätigt, dass es nicht die Macht hat, (den Antrag abzulehnen, nur) weil es der Ansicht der Regierung, die Einstellung des Strafverfahrens sei im öffentlichen Interesse, nicht beipflichtet“, heißt es in der am Donnerstag ergangenen Entscheidung. Ein Anwalt, der mehrere hinterbliebene Familien vertritt, möchte die diese Gerichtsentscheidung anfechten.

Er kann dabei unter anderem auf die Ausführungen Richter O’Connors verweisen: Die Hinterblieben hätten recht, dass die neue Vereinbarung zwischen der Regierung und dem Flugzeugbauer „die notwendige Verantwortlichkeit Boeings zur Gewährung der Sicherheit der fliegenden Öffentlichkeit nicht sicherstellt.“

Das Strafverfahren heißt USA v The Boeing Company und ist am US-Bundesbezirksgericht für Nordtexas anhängig (Az. 4:21-cr-00005).


(ds)



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Vodafone verlässt öffentliche Internetknoten | heise online


Der Netzbetreiber Vodafone wird weniger Netz betreiben und verabschiedet sich komplett vom öffentlichen Peering, also der Zusammenschaltung mit anderen Internet Providern und Backbone-Betreibern an neutralen Standorten. Damit zieht sich Vodafone auch vom führenden deutschen Internetknoten DE-CIX zurück. Auch bestehende direkte Zusammenschaltungen mit großen Datenquellen wie zum Beispiel Youtube stellt Vodafone ein. Stattdessen lagert es das gesamte Peering an einen privaten Anbieter aus.

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Wie Vodafone bekanntgegeben hat, handelt es sich dabei um die Inter.link GmbH aus Berlin. Vodafone verspricht sich von dem Schritt geringere Latenzen, mehr Resilienz und Kosteneinsparungen. Für Peeringpartner, die noch nicht mit Interlink zusammenarbeiten, bedeutet die Umstellungen zusätzlichen Aufwand. Zudem müssen sie fortan Gebühren entrichten, die von der ausgetauschten Datenmenge abhängen. Bei öffentlichem Peering an neutralen Standorten ist das unüblich, bei privatem Peering hat Vodafone schon bisher Rechnungen gestellt.

Das tut auch die Deutsche Telekom, dem Vernehmen nach zu deutlich höheren Tarifen. Die Telekom ist zwar noch an einigen wenigen neutralen Knoten vertreten, agiert dort aber eingeschränkt. Mehrere Verbraucherschutzorganisationen werfen der Deutschen Telekom vor, eine „Netzbremse“ zu sein und künstliche Engpässe an den Zugängen zu ihrem Netz geschaffen zu haben. Im April haben sie Beschwerde bei der deutschen Bundesnetzagentur (BNetzA) erhoben.

Vodafones deutsches Peering soll noch 2025 komplett umgestellt werden, weitere Konzernländer sollen kommendes Jahr folgen. Interlinks deutsche Anknüpfungsstandorte befinden sich in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, München, Düsseldorf, Nürnberg und Stuttgart. Zudem hält das Unternehmen Netzanschlüsse in Österreich, der Schweiz, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik und Ungarn sowie im US-Bundesstaat Virginia vor.


(ds)



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