Apps & Mobile Entwicklung
Neues Gesetz fürs Online-Shopping! Änderung trifft jeden Bürger
Eine neue Verordnung sorgt für entscheidende Änderungen beim Online-Shopping. Online-Shops werden mit neuen Gesetzen konfrontiert, die sowohl Vor- als auch Nachteile für Verbraucher bringen. Was ändert sich für Käufer?
Änderungen kommen oft still und leise. Und dann gibt es Neuerungen, die die Art, wie Käufer online shoppen, komplett neu definieren. Eben so eine Reform kommt nun auf alle Bürger zu. Betroffen sind alle beim Online-Shopping. Im Prinzip sorgt sie für eine entscheidende Erleichterung beim Einkauf.
Online-Shopping wird nie wieder so sein, wie wir es kennen. In Zukunft wird ein Knopfdruck ausreichen, um einen Vertrag zu widerrufen. „So einfach wie das Bestellen im Internet geht, so einfach soll auch das Widerrufen sein“, sagte Justizministerin Stefanie Hubig.
Der Widerruf-Vorgang gilt als nervenaufreibend und ist in den meisten Fällen mit Hürden verbunden. Widerrufsformulare suchen, E-Mails schreiben, Papierkram stehen dann auf der Agenda. Genau hier wird angesetzt und eine neue Regelung ins Leben gerufen. Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops laut Gesetz einen elektronischen Widerrufs-Button anbieten.
Mit der Etablierung dieses Buttons können Verbraucher sofort und ohne Umwege vom Vertrag zurücktreten. Die neue Verordnung leitet sich direkt aus der EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 ab und setzt damit verbindliche Vorgaben für ganz Europa. Das bedeutet, dass die nicht nur für große Plattformen, sondern auch für kleine Händler gilt.
So wird der Widerrufs-Button funktionieren
In Zukunft wird der Widerrufsvorgang in zwei Schritten ablaufen. Als Erstes klickt man den Button, dann landet man auf einer Bestätigungsseite, wo der Widerruf offiziell erklärt wird. Erst danach gilt der Vorgang als abgeschlossen. Mithilfe dieser zweiteiligen Lösung soll ein versehentlicher Widerruf verhindert werden. Zeitgleich wird gewährleistet, dass der Widerruf rechtlich sauber dokumentiert wird. Zum Abschluss erhält der Verbraucher mit dem Klick eine Bestätigung per E-Mail mit Datum und Uhrzeit.
Besonderer Fokus liegt auf der Sichtbarkeit. Denn der Widerrufs-Button muss während der gesamten Widerrufsfrist in der Nutzeroberfläche verfügbar sein. Außerdem ist es verboten, diesen irgendwo zu verstecken. Schließlich darf er nicht mit einem Kündigungsbutton verwechselt werden.
Klare Vorteile, aber auch Einschränkungen für Verbraucher
Obwohl der Widerruf per Knopfdruck Käufer stärkt, gibt es auch Einschränkungen. Vor allem bei Finanzdienstleistungen werden die bisher unendlich langen Widerrufszeiten gekürzt. In Zukunft können Kunden nur noch bis zu 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen. Und das nur, sollte ein Anbieter die Informationspflicht verletzt haben. Bei Lebensversicherungen sind es dagegen maximal 24 Monate und 30 Tage.
Zudem müssen Anbieter von Finanzprodukten verständlicher erklären, wie ihre Angebote funktionieren. Die bisherige Pflicht, Vertragsunterlagen in Papierform auszuhändigen, fällt weg. Somit steht der Weg frei für elektronische Dokumente. Alle Händler haben bis zum 19. Juni 2026 Zeit, alle notwendigen Änderungen in Online-Shops vorzunehmen. Wer die Frist verpasst oder halbherzig umsetzt, riskiert Abmahnungen.
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Chrome 144: Google schließt schwerwiegende Schwachstelle in Browser

Google hat ein Update für Chrome 144 veröffentlicht, das eine mit hohem Gefahrenpotenzial versehene Sicherheitslücke schließt. Nutzer des Browsers werden dazu aufgerufen, das Update so schnell wie möglich einzuspielen.
Chrome schnellstmöglich aktualisieren
Die mit der neuen Version geschlossene Schwachstelle betrifft erneut die JavaScript-Engine V8 des Chrome-Browsers. Über eine Race Condition können Angreifer mithilfe präparierter Webseiten den Speicher manipulieren, was zu einer sogenannten Heap Corruption, also einer Beschädigung des Speichers, führen kann. Damit lässt sich schadhafter Code in die Anwendung einschleusen und dadurch sensible Daten abgreifen oder sogar das System übernehmen.
Wie üblich stellt Google keine weiteren technischen Details bereit – einerseits, um Nutzern ausreichend Zeit für die Installation des Updates zu geben, andererseits, um Angreifern keine zusätzlichen Informationen zu liefern, die sie für Angriffe nutzen könnten. Google empfiehlt ausdrücklich, die Aktualisierung umgehend durchzuführen.
Für Windows und macOS stehen dafür die Versionen 144.0.7559.96/.97 bereit, Linux-Nutzer erhalten hingegen die bereinigte Version 144.0.7559.96. Für Android wird im Play Store Version 144.0.7559.90 angeboten, während iOS-Nutzer Version 144.0.7559.95 im Apple App Store finden. Browser, die auf Chromium basieren – etwa Microsoft Edge –, dürften das Update erfahrungsgemäß in den kommenden Tagen erhalten.
Ab sofort verfügbar
Die neue Chrome-Ausgabe kann bei Desktop-Systemen über die integrierte Update-Funktion eingespielt werden. Alternativ lässt sich die korrigierte Fassung wie gewohnt über den Link am Ende dieser Meldung bequem aus dem Download-Bereich von ComputerBase beziehen.
Downloads
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2,9 Sterne
Google Chrome ist der meistgenutzte Browser, bietet aber keinen nennenswerten Tracking-Schutz.
- Version 144.0.7559.96/.97 Deutsch
- Version 145.0.7632.18 Beta Deutsch
- Version 109.0.5414.120 Deutsch
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BGM-G31-GPU: „Big Battlemage“ kommt, aber nicht als Arc für Spieler?

Anfang 2025 schon tot geglaubt, schien Intel die Entwicklung einer Grafikkarte mit der großen Battlemage-GPU „BMG-G31“ im weiteren Jahresverlauf wieder aufgenommen zu haben – und kokettierte im September auf Social Media selbst mit einer „Arc B770“. Den Auftakt könnte jetzt aber B70 Pro und B65 Pro machen. Und dann?
Hinweise auf B70 Pro und B65 Pro
Leaker Jayhihn hat auf X die Bezeichnung „B70 Pro“ fallen lassen. Von VideoCardz darauf angesprochen, ob die „G31“-GPU dahinter steckt, lautete seine Antwort „ja“. 32 GB Speicher soll die Grafikkarte bieten.
Der ebenfalls für seine Leak bekannte Account Haze ergänzte: Eine B65 Pro kommt auch.
Startet „Big Battlemage“ also mit den bei Battlemage erst mit deutlicher Verzögerung nachgeschobenen Pro-Modellen?
Kommt Gaming überhaupt noch?
Dass die beiden Pro-Modelle jetzt den Anfang in der Gerüchteküche machen, muss nicht bedeuten, dass Intel mit größeren Arc-B-Series-Grafikkarten erst später oder gar nicht mehr plant. Doch mit Blick auf die explodierenden Speicherpreise dürfte sich die für Intel ohnehin schon komplizierte Platzierung größerer Gaming-Grafikkarten noch weiter verkompliziert haben: Viel Speicher für relativ wenig Geld, so wie es Arc bisher geliefert hat, werden von Tag zu Tag utopischer. Zur CES waren neue Desktop-Grafikkarten – egal ob Pro oder Gaming – kein Thema.
Auf einer Intel Arc Pro für professionelle (KI-)Anwendungen sind die höheren Kosten für viel Speicher hingegen besser zu verstecken respektive auf das Preisschild draufzuschlagen.
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Ja
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Schenker/XMG: Panther Lake ist fast kein Thema wegen großem LPDDR5X

Beim Notebook-Hersteller Schenker, der auch unter der Marke XMG agiert, spielt Intel Panther Lake nach Angaben eines Support-Mitarbeiters vorerst keine große Rolle. Nur einzelne Modelle kämen in Frage, ein breiter Einsatz sei aber nicht geplant. Der Grund dafür sei der große On-Board-RAM in Zeiten der DRAM-Knappheit.
Das erklärte Schenker über den offiziellen Support-Account von XMG/Schenker im ComputerBase-Forum, angeregt durch Fragen aus der Community. „Wir prüfen Panther Lake aktuell nur für einzelne neue Modelle (1-2 Ultrabooks, ggf. auch ein einzelner Gaming-Laptop mit RTX 50). Ein breiter Einsatz ist nicht geplant – die meisten Modelle bleiben vorerst auf den bekannten Plattformen“, heißt es dort.
Kein Modell mit Intels stärkster GPU
In der Reihe XMG Evo sei aktuell gar kein Modell mit Intel Panther Lake geplant. Generell bestehe auch keine Absicht, überhaupt Modelle mit der „12Xe“-Variante der neuen CPU-Familie herauszubringen. Gemeint sind Modelle mit der stärksten Grafikeinheit Arc B390 (Test), die über 12 Xe-Kerne verfügen. Diese Core Ultra X gibt es ausschließlich mit verlötetem LPDDR5X-Speicher, der einen hohen Durchsatz für die iGPU leistet.
Doch genau das ist augenscheinlich das Problem, denn wie der Support-Mitarbeiter ausführt, erschwere der aktuell herrschende Engpass bei DRAM die Einführung neuer Modelle mit großem On-Board-Speicher. Die DRAM-Variante LPDDR5X wird aber sowohl für die besagten Core Ultra X wie auch AMDs APU-Serie Strix Halo zwingend vorausgesetzt.
Panther Lake gibt es aber auch mit DDR5-Modulen
Das erklärt allerdings nicht, warum Schenker allgemein kaum Intel Panther Lake anbieten will. Neben den drei Core Ultra X mit Arc B390 und immer LPDDR5X gibt es ja noch zehn Modelle, die auch mit DDR5-Modulen arbeiten, was zugleich Flexibilität bei der Speichermenge schafft. Hier könnten also Speicherriegel aus dem Vorrat zum Einsatz kommen und müssten nicht zu aktuell horrenden Preisen zugekauft werden.
Allerdings wird Panther Lake im besten Fall mit DDR5 7.200 MT/s kombiniert. Diese schnellen Module sind vielleicht dann doch noch nicht so verbreitet auf Lager wie die langsameren Chips mit 6.400 MT/s, die der Vorgänger maximal unterstützt. Für Panther Lake mit maximal 55 Watt Turbo Power gilt aber weiterhin DDR5-6400 als Maximum, sodass auch dieses Argument gegen die neue Plattform nicht vollumfänglich zählt.
Erste Listungen im Handel
Bereits einige der im Rahmen der CES angekündigten Panther-Lake-Notebooks werden im Preisvergleich aufgeführt. Darunter sind Modelle der Hersteller Acer, Asus, Lenovo und MSI. Bei diesen sind die LPDDR5X-Versionen aber ganz klar in der Überzahl mit derzeit 13 von insgesamt 15 Modellen.
Ab Ende Januar wird die allgemeine Verfügbarkeit erwartet, sodass sich im Februar ein genaueres Bild abzeichnen dürfte.
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