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Neues MAD-Gesetz: Ein Militärgeheimdienst wird aufgerüstet


5.000 Soldat:innen aus Deutschland sollen bis 2027 in Litauen stationiert sein. Ihre Aufgabe: Die NATO-Ostflanke in dem baltischen Staat schützen. Schon heute sind rund 400 Bundeswehr-Angehörige vor Ort im Baltikum, kürzlich hat in Vilnius eine deutsche Schule eröffnet. Gemeinsam mit der Panzerbrigade 45 ziehen auch deutsche Spione in das Gebiet. Sie gehören zum MAD, dem Militärischen Abschirmdienst. Der deutsche Militärgeheimdienst ist beispielsweise dafür zuständig, Spionage und Sabotage gegen die Bundeswehr abzuwehren oder auch Sicherheitsüberprüfungen bei Armeepersonal zu übernehmen. Doch künftig sollen die militärischen Spione noch viel mehr dürfen.

Das steht im „Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr“, einem Entwurf aus dem Verteidigungsministerium von Boris Pistorius (SPD). Hinter dem unscheinbaren Titel verbergen sich weitreichende Änderungen im deutschen Geheimdienstrecht. Das mehr als 100 Seiten starke Papier beinhaltet ein völlig neu geschriebenes MAD-Gesetz. Und es ist erst der Auftakt weiterer Geheimdienstreformen, die Schwarz-Rot in dieser Legislatur noch vorhat.

Die Bundeswehr in Litauen sei Angriffspunkt für Spionage und Sabotage, warnte die Präsidentin des MAD Martina Rosenberg bei einer Anhörung der Geheimdienstchefs im deutschen Bundestag. Deutschland sei für Russland „Zielfläche Nummer eins in Europa“. Verbunden mit ihrer Warnung war die dringliche Forderung an die Parlamentarier:innen für mehr Befugnisse und Budget. Und den Dank, dass dies bereits auf den Weg gebracht wurde, „um so hoffentlich zeitnah mit gut ausgestatteten Behörden den vielfältigen Herausforderungen gestärkt entgegentreten zu können“.

Die Geheimdienstchefin hat viele Gründe, dankbar zu sein. Ihr Dienst soll mit dem geplanten MAD-Gesetz weit mehr Kompetenzen bekommen, sowohl im analogen als auch digitalen Bereich. Vieles soll auf einer Ebene unterhalb des Gesetzes konkretisiert werden und entzieht sich so der Öffentlichkeit. Fachleute warnen vor möglichen Kontrolllücken und fordern, dass es eine Geheimdienstreform für alle drei bundesdeutschen Dienste zusammen braucht.

MAD wird zum Verfassungsschutz

Im neuen Gesetz wird der MAD als „Verfassungsschutzbehörde und abschirmender Nachrichtendienst der Bundeswehr“ bezeichnet und damit als eine weitere Verfassungsschutzbehörde neben dem Bundes- und den Landesverfassungsschutzämtern platziert. Doch vergleichbar sind die Einrichtungen nicht, das merkt die Bundesregierung auch in der Gesetzesbegründung an. Der MAD zeichne sich „durch eine Vielzahl an Unterschieden zu den zivilen Verfassungsschutzbehörden aus“. Künftig wird es einen weiteren großen Unterschied bei den Befugnissen im Ausland geben. Eine der deutlichen Ausweitung betrifft nämlich die Frage, wo der MAD aktiv sein darf.

Bislang operiert der Militärgeheimdienst vor allem im Inland sowie in ausländischen Kasernen, in denen deutsche Soldat:innen stationiert sind. Doch er soll bald auch außerhalb der Militärgelände im Ausland agieren dürfen.

Alles ist eine Information

In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es, der MAD bearbeite „Sachverhalte im Ausland, die die Sicherheit der Bundeswehrangehörigen im Einsatz beeinträchtigen könnten“ und sammle dafür Informationen. Wobei Informationen für den Geheimdienst ein breites Feld sind:

Der Begriff Informationen ist als Oberbegriff für alle sach- und personenbezogenen Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen sowie sonstigen Daten zu verstehen, die irgendeinen für die Aufgabenerfüllung des Militärischen Abschirmdienstes bedeutsamen Aussagegehalt haben oder haben können.

Derartige Gummi-Formulierungen kommen öfter in Geheimdienst-Gesetzen vor. So steht im BND-Gesetz als zentrale Aufgabe des Auslandsgeheimdienstes, Erkenntnisse „von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ zu sammeln.

Im Fall des MAD bedeutet das Informationsverständnis, dass der Militärgeheimdienst im Ausland künftig entsprechend der Regelungen etwa Telekommunikation überwachen, V-Personen einsetzen oder Ziele observieren darf. Was an dem Befugnisaufwuchs verwundert: Bislang war vor allem der BND als dedizierter Auslandsgeheimdienst dafür zuständig. Er sammelte bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr Erkenntnisse, die dafür entsprechend relevant waren. Und der BND behält diese Befugnisse auch weiterhin. Doch wie will die Bundesregierung verhindern, dass sich die beiden Geheimdienstbehörden ins Gehege kommen oder doppelt arbeiten?

Informelle Aufteilung von Aufgaben

Das Gesetz – geht es nach der Bundesregierung – soll das nicht regeln. MAD und BND sollen die Aufteilung auf einer informelleren Ebene klären. Der MAD nehme seine Aufgaben „im Einvernehmen mit dem Bundesnachrichtendienst“ wahr, heißt es gleich im zweiten Paragrafen des Gesetzentwurfs. Dieses Einvernehmen, so der Entwurf weiter, könne „für eine Reihe gleichgelagerter Fälle hergestellt werden“.

Wie genau das aussieht, wird die Öffentlichkeit auf offiziellen Wegen dann vermutlich nicht erfahren. Denn im Gegensatz zu Gesetzen sind Vereinbarungen der Geheimdienste untereinander in aller Regel – wie es ihr Name nahelegt – geheim oder zumindest nicht öffentlich zugänglich.

Neben der Transparenz könnte es aber auch Probleme mit der Effizienz der Arbeit geben, glaubt Corbinian Ruckerbauer von interface. Er koordiniert das European Intelligence Oversight Network (EION), das Nachrichtendienstkontrolleur:innen und anderen Expert:innen eine Plattform für regelmäßigen und strukturierten Austausch bietet. „Mit der Ausweitung der Befugnisse des MAD verschärft sich das Problem der überlagernden Zuständigkeiten der unterschiedlichen Geheimdienste im Zusammenhang mit der Bundeswehr“, schreibt Ruckerbauer gegenüber netzpolitik.org. Eine klare Abgrenzung zwischen den Diensten falle zunehmend schwer. „Das birgt erhebliche Risiken für die Effizienz der Arbeit der Sicherheitsbehörden einerseits und der Effektivität der Kontrolle andererseits.“

Dienstvorschrift als Transparenzproblem

Eine Vorliebe für nicht-gesetzliche Regelungen zeigt sich auch bei der Liste der „nachrichtendienstlichen Mittel“, die der MAD künftig nutzen sollen darf. Paragraf 8 des Gesetzentwurfs enthält insgesamt 15 Punkte: von „verdeckte Nachforschungen und verdeckte Befragungen“ bis zu „Einsichtnahme in Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik“. Doch wenn künftig neue entsprechende Spionagemethoden dazukommen, soll dafür keine Gesetzesänderung notwendig sein. Eine Dienstvorschrift würde reichen, wenn das neue Werkzeug vergleichbar mit der Liste ist, es keine spezielle gesetzliche Regelung braucht und der Unabhängige Kontrollrat zustimmt.

Auch bei diesen Dienstvorschriften ist davon auszugehen, dass sie nicht von vornherein der Öffentlichkeit zugänglich sind – anders als ein Gesetz. „Wesentliche nachrichtendienstliche Mittel brauchen eine klare gesetzliche Grundlage“, schreibt Ruckerbauer dazu. „Ein einfacher Verweis auf Dienstvorschriften beeinträchtigt die demokratische Kontrolle des MAD und ist verfassungsrechtlich fragwürdig“, so der Experte für Geheimdienstkontrolle.

Virtuelle Agenten

Der Gesetzentwurf macht auch klar, dass sich der sehr weite Informationsbegriff auf digitale und analoge Informationen gleichermaßen bezieht. Für die Aufgabenerfüllung des MAD sei es egal, ob Beschaffung und Verarbeitung „realweltlich oder im Cyberraum“ stattfinden. Dazu passt es auch, dass es besonders im digitalen Raum jede Menge neue Kompetenzen für den Militärgeheimdienst geben soll.

Eine davon ist der Einsatz „virtueller“ Agent:innen. Dabei bahnen Geheimdienst-Mitarbeitende verdeckt Kontakt zu Zielpersonen auf Online-Plattformen oder in Chatgruppen an. Das ist keine unbekannte Geheimdienstpraxis. So schickte etwa der Bundesverfassungsschutz laut Berichten der SZ aus dem Jahr 2022 seine Mitarbeitenden in digitale rechtsradikale Kommunikationskanäle. Dort lasen die Spione nicht nur mit, sondern stimmten in volksverhetzende Inhalte ein – um sich Vertrauen zu erarbeiten.

Fachleute kritisierten damals, dass es für solche digitalen Undercover-Ermittlungen bislang an einer expliziten Rechtsgrundlage fehle und dadurch etwa nicht klar geregelt sei, ab wann der Geheimdienst zu diesen Mitteln greifen darf. Für den MAD soll das nun offenbar geändert werden. Besonders geht es dabei um Fälle, wo sich Geheimdienstmitarbeitende nicht nur etwa in einschlägigen Foren und Kanälen aufhalten, sondern unter einer Tarnidentität besonderes Vertrauen zu Personen aufbauen. Dadurch versuchen sie mehr Informationen zu erhalten, als sie dies durch reines Mitlesen bekommen würden.

Begründet wird dies mit „der zunehmenden Bedeutung von Internetplattformen und sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook, LinkedIn, MySpace (sic!) oder X für das Kommunikationsverhalten in der Bevölkerung“.

Wenn „fremde Mächte“ angreifen

Weit mehr als eine Anpassung der Rechtsgrundlage an gängige Geheimdienstpraktiken dürften auch die Paragrafen zum „Auslesen technischer Spuren informationstechnischer Angriffe fremder Mächte“ und zu damit verbundenen Auskunftsverlangen sein. Sie reagierten „insbesondere auf die immer relevanter werdenden Cyberangriffe“, schreibt eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums auf Anfrage von netzpolitik.org. Derzeit sei das nicht erlaubt.

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Man erhofft sich davon, besonders komplexe Angriffe aufklären zu können, „bei denen einzelne informationstechnische Systeme gezielt als Teil einer komplexeren Angriffsinfrastruktur eingesetzt werden.“ Dabei müssen diese Systeme nicht immer den Angreifern selbst gehören. Sie können beispielsweise auch über infizierte Drittsysteme Schadsoftware verteilen oder die Verfügbarkeit von Online-Diensten beeinträchtigen.

Zur Auskunftspflicht für Dienste-Anbieter heißt es etwa in der Gesetzesbegründung: „Für einen Angriff werden auch Server genutzt, die in keinem unmittelbaren Bezug zu einer fremden Macht stehen, insbesondere auch Einrichtungen kommerzieller Hostinganbieter.“ Mit der Auskunftspflicht solle man Informationen „vorrangig ohne systeminvasive Maßnahmen“ erlangen können. Doch ausschließlich in Deutschland ansässige Anbieter wären von dieser Pflicht betroffen: Angriffsinfrastruktur im Ausland soll weiterhin „originär vom Bundesnachrichtendienst aufgeklärt“ werden.

Führen mehr Kontrollinstanzen zu mehr Kontrolle?

Die geplanten erweiterten Befugnisse bräuchten auf der anderen Seite eine starke Geheimdienstkontrolle. So heißt es schon im Vorspann des Gesetzentwurfs, dass das bisherige MAD-Gesetz „Vorgaben aus mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Recht der Sicherheitsbehörden“ nicht gerecht werde. Es brauche unter anderem eine unabhängige „Kontrolle von bestimmten Maßnahmen des Militärischen Abschirmdienstes“.

Um die umzusetzen, will die Bundesregierung eine neue Zuständigkeit etablieren: die des Amtsgerichts in Köln bei „besonderen Befugnissen“. Die gibt es bei besonders eingriffsintensiven Geheimdienstmaßnahmen, beispielsweise wenn V-Personen oder virtuelle Agenten Zielpersonen länger als ein halbes Jahr ausspionieren. Oder wenn es Maßnahmen gegen Berufsgeheimnisträger:innen wie Medienschaffende oder Anwält:innen gibt.

Löst eine neue Kontrollinstanz die Aufsichtsprobleme, die es immer wieder bei Geheimdiensten gibt? Ruckerbauer mahnt, Schwarz-Rot müsse bei der Reform darauf achten, „dass sie die Kontrolllücken im militärischen Bereich schließt und keine neuen entstehen“. Er empfiehlt: „Das Parlamentarische Kontrollgremium sollte zukünftig beispielsweise dringend auch das Militärische Nachrichtenwesen und dessen Zusammenwirken mit MAD und BND unter die Lupe nehmen dürfen.“

Warum gerade das MAD-Gesetz?

Unabhängig davon, was im neuen MAD-Gesetz am Ende steht, bleibt eine grundsätzliche Frage offen: Warum geht die Bundesregierung das Gesetz für den militärischen Geheimdienst separat an und führt die notwendigen Reformen für alle deutschen Bundesgeheimdienste nicht gemeinsam durch?

„Die Erfahrungen aus der Ampelkoalition lehren, dass die umfassende Geheimdienstreform nicht weiter verschoben werden sollte“, sagt Ruckerbauer. „Stattdessen muss die Bundesregierung schnell die verfassungsgerichtlich festgestellten Defizite des Rechtsrahmens und der Kontrolle mit einer ganzheitlichen Reform angehen.“

Auch Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag und stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, pocht auf eine Gesamtreform: „Eine grundlegende Reform des Rechts der Nachrichtendienste ist lange überfällig. Sie wurde auch vom Bundesverfassungsgericht wiederholt angemahnt. Dennoch sind die höchstrichterlichen Vorgaben bis heute nur teilweise umgesetzt“, so der Abgeordnete, der sich seit vielen Jahren mit Geheimdiensten auseinandersetzt. „Neben neuen rechtlichen Grundlagen für die tägliche Arbeit der Nachrichtendienste braucht es unbedingt eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle als Grundlage für notwendiges Vertrauen.“

Notz bedauert, dass begonnene Bemühungen der früheren Ampelregierung bis heute nicht zu einer ganzheitlichen Geheimdienstreform geführt haben: „Statt die Reform ganzheitlich für alle drei Nachrichtendienste des Bundes anzugehen, legt man nun mit der Reform des MAD-Gesetzes nur einen Teil der Reform vor.“ Und die sei „noch stark überarbeitungsbedürftig“.

Nach einer ersten Lesung im Parlament arbeiten die Abgeordneten nun in den Ausschüssen weiter an dem Gesetz. Die weiteren Gesetzesgrundlagen für BND und Verfassungsschutz dürften aber nicht lange auf sich warten lassen. Sie seien bereits in Arbeit, hieß es bei einer öffentlichen Anhörung der Geheimdienstchefs im Bundestag.



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Apache Hadoop: Fehler im HDFS-Native-Client lässt Schadcode passieren


Angreifer können Systeme, auf denen Apache Hadoop läuft, attackieren. Ansatzpunkt ist eine nun geschlossene Sicherheitslücke. Im schlimmsten Fall kann Schadcode PCs kompromittieren.

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Wie aus einer Warnmeldung hervorgeht, ist konkret der HDFS-Native-Client bedroht. HDFS (Hadoop Distributed File System) ist ein auf große Datenmengen zugeschnittenes Dateisystem. Durch das erfolgreiche Ausnutzen der Schwachstelle (CVE-2025-27821 „hoch“) können Angreifer Speicherfehler (Out-of-bounds) auslösen und darüber Schadcode auf Computer schieben.

Die Entwickler geben an, dass davon Apache Hadoop ab Version 3.2.0 bedroht ist. Die Ausgabe 3.4.2 ist gegen die geschilderte Attacke gerüstet. Bislang gibt es keine Berichte, dass Angreifer die Lücke bereits ausnutzen. Admins sollten den Sicherheitspatch zeitnah installieren.

Siehe auch:


(des)



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„Wir wollen die Verbreitung sexualisierter Deepfakes einschränken“


Aus der Nische in die Newsfeeds: nicht-einvernehmliche, sexualisierte Deepfakes verbreiten sich zunehmend, nicht nur durch den kaum regulierten Chatbot Grok des rechtsradikalen Multi-Milliardärs Elon Musk.

Bereits im Jahr 2022 berichteten wir über teils populäre Apps, mit denen sich beliebige Gesichter auf die Körper von Pornodarsteller*innen montieren ließen. Nur wenige Jahre später waren die technischen Möglichkeiten ausgereifter, und offen zugängliche Shops boten an, Kleider in beliebigen Fotos durch nackte Haut zu ersetzen.

Wer solche Aufnahmen ohne Einvernehmen erstellt, übt digitale Gewalt aus. Jüngst hat die Debatte besonders Fahrt aufgenommen, weil massenhaft nicht-einvernehmliche, sexualisierte Deepfakes von Grok über den Twitter-Nachfolger X ein breites Publikum fanden.

Mithilfe von EU-Gesetzen will die gemeinnützige Organisation AlgorithmWatch nun etwas gegen das Phänomen unternehmen – und bittet Interessierte um Unterstützung. Was genau der NGO helfen würde, erklärt Tech-Forschungsleiter Oliver Marsh. Das Interview wurde aus dem Englischen übersetzt.

Internationale Netzwerke aus Deepfake-Anbietern

netzpolitik.org: Oliver, Warnungen vor der Gefahr durch nicht-einvernehmliche, sexualisierte Deepfakes gibt es schon länger. Welche Bedeutung hat das Phänomen heute?

Oliver Marsh: Eine große. Es ist bedauerlich, dass es erst ein Ereignis wie die aktuellen Vorfälle rund um Grok geben musste, bevor auch Aufsichtsbehörden und Regierungen das Problem als „dringend“ einstufen. Hoffentlich führt diese Dringlichkeit auch zu ernsthaftem Handeln, nicht nur auf Social-Media-Plattformen. Wir sollten uns fragen, was geschehen muss, um die Vielzahl der beteiligten Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, darunter auch Anbieter großer Sprachmodelle. Sie müssen das Problem gemeinsam mit Regulierungsbehörden und Fachleuten angehen.

netzpolitik.org: Welche Unternehmen spielen eine Schlüsselrolle bei den Deepfakes?

Oliver Marsh: Dahinter steckt ein internationales Netzwerk aus Anbietern für Deepfake-Tools. Das Ökosystem betrifft auch große Plattformen. Auch ohne Grok hatte X bereits große Probleme mit nicht-einvernehmlicher Sexualisierung, etwa durch Netzwerke von Accounts, die dort Deepfake-Werkzeuge bewerben. Weitere Recherchen haben solche Probleme auch bei den Meta-Plattformen Facebook und Instagram gefunden, auf den App-Marktplätzen von Google und Apple und in der Google-Suche.

Auch Plattformen wie Reddit, Telegram und Discord werden genutzt, um Werkzeuge für Deepfakes zu verbreiten. Dort kursieren auch Tipps, wie Nutzende die Schutzmechanismen von weit verbreiteten Chatbots umgehen können, um solche Inhalte zu generieren. Und natürlich treiben Konzerne wie OpenAI, Google, Meta und Microsoft mit ihren KI-Anwendungen die Technologie voran, mit der sich nicht-einvernehmliche Inhalte einfacher erstellen lassen.

netzpolitik.org: Wie würde es konkret aussehen, wenn große Tech-Unternehmen erfolgreich gegen solche Deepfakes vorgehen?

Oliver Marsh: Die Plattformen würden sich zum Beispiel gegenseitig über entdeckte Accounts informieren, die solche Werkzeuge bewerben. Außerdem würden sie Aufsichtsbehörden und Fachleuten Informationen zur Verfügung stellen, damit sie das Problem weiter erforschen und etwas dagegen tun können. Genau so etwas ist bereits vor rund zehn Jahren geschehen, als Plattformen gemeinsam gegen Desinformation durch Accounts vorgegangen sind, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit der russischen Propaganda-Agentur „Internet Research Agency“ zuordnen ließen. In jüngerer Zeit ergreifen Plattformen jedoch weniger Initiative für solche Vorhaben.

Bisher nur wenige Hinweise eingegangen

netzpolitik.org: Per Online-Formular bittet ihr gerade die Öffentlichkeit um Hinweise auf Apps und Websites, mit denen sich nicht-einvernehmliche Deepfakes erstellen lassen. Warum?

Oliver Marsh: Über das Formular möchten wir jegliche Informationen sammeln, die uns dabei helfen, Posts, Accounts und Apps zu finden, die Menschen zu Werkzeugen für nicht-einvernehmliche Sexualisierung führen. Unser Fokus liegt auf den Meta-Plattformen Facebook und Instagram, auf X, dem Google Play Store und dem Apple App Store. Nützliche Hinweise sind zum Beispiel Stichwörter und Accounts, die wir auf den Plattformen suchen können.

netzpolitik.org: Wie gut klappt das mit den Hinweisen?

Oliver Marsh: Das Formular ist bereits seit Mitte vergangenen Jahres online. Bisher haben wir nur eine Handvoll Einreichungen erhalten; einige davon enthielten Hinweise auf mehrere Apps und Websites. Wir machen uns aber auch selbst auf die Suche und haben – was am meisten hilft – Partner in Journalismus und Forschung, mit deren Unterstützung wir unsere Datenbank erweitern können.

netzpolitik.org: Was genau macht ihr am Ende mit den entdeckten Posts, Accounts und Apps?

Oliver Marsh: Es ist äußerst schwierig, dafür zu sorgen, dass solche Inhalte ganz aus dem Netz verschwinden. Wir wollen die Verbreitung nicht-einvernehmlicher, sexualisierter Deepfakes jedoch einschränken. Unser Projekt soll vor allem prüfen, ob wir sehr große-Online Plattformen (VLOPs) mithilfe des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) dazu bringen können, das Problem effektiv anzugehen.

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netzpolitik.org: Der DSA verpflichtet Plattformen nicht nur dazu, einzelne gemeldete Inhalte zu prüfen. Sehr große Plattformen müssen auch generell einschätzen, welche systemischen Risiken von ihnen ausgehen und dagegen Maßnahmen ergreifen.

Oliver Marsh: Ja, unsere Hoffnung ist, dass sehr große Online-Plattformen selbst aktiv werden, und Posts über solche Werkzeuge sowie nicht-einvernehmlich erzeugte Bilder eindämmen. Immerhin sind sie es, die ein riesiges Publikum haben und neue Nutzende damit in Kontakt bringen könnten.

Hoffnung auf Durchsetzungswillen der EU

netzpolitik.org: Seit der Machtübernahme der rechtsradikalen Trump-Regierung stößt Tech-Reglierung aus der EU bei US-Anbietern auf vehemente Gegenwehr. Andererseits hat Donald Trump selbst mit dem Take It Down Act ein Gesetz gegen Deepfakes unterzeichnet. Müsste die US-Regierung es also nicht begrüßen, wenn man auch auf Basis des europäischen DSA gegen sexualisierte Deepfakes vorgeht?

Oliver Marsh: Ich bezweifle, dass die Trump-Regierung diesen Zusammenhang erkennen wird. Egal, was die EU tut, die US-Regierung wird deren Regulierung attackieren, verzerrt darstellen und allein US-Gesetze als brillant bezeichnen. Aber ich hoffe, dass die EU dennoch gezielte und entschiedene Maßnahmen gegen nicht-einvernehmliche sexualisierte Inhalte ergreift und gegen alle Widerstände klar kommuniziert, dass es ihr nicht um Zensur oder Machtpolitik geht.

netzpolitik.org: Wenn Leser*innen euch Hinweise auf bedenkliche Deepfake-Angebote schicken möchten, was sollten sie beachten? Immerhin handelt es sich um potentiell illegale Inhalte.

Oliver Marsh: Menschen sollten illegale Inhalte nicht weiterverbreiten, selbst wenn sie dabei helfen möchten, Belege zu sammeln. Tipps zum Umgang gibt es bei der Internet-Beschwerdestelle, zum Beispiel: keine Inhalte speichern, nicht selbst weiter recherchieren.

Was wir suchen, sind Eckdaten, die uns dabei helfen, unsere textbasierte Suche zu erweitern. Das sind zum Beispiel die Namen von Firmen und Apps oder auch Begriffe, mit denen Menschen verschleiern, wofür ihre Anwendung da ist, zum Beispiel „undress“. Auch der Kontext eines Fundes ist hilfreich, etwa, dass er auf einer bestimmten Plattform beworben wurde.

netzpolitik.org: Vielen Dank für das Interview!



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Microsoft Entra aktiviert im März Passkey-Profile für alle


Der Identitätsverwaltungsdienst Entra ID von Microsoft soll im März Passkey-Profile erhalten. Microsoft kündigt an, die Funktion im März automatisch scharfzuschalten.

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Im Microsoft-365-Message-Center kündigt das Unternehmen diesen Schritt an (MC1221452, Kopie bei merill.net). „Beginnend im März 2026 wird Microsoft Entra ID automatisch Passkey-Profile mit einer neuen Eigenschaft passkeyType für gerätegebundene und synchronisierte Passkeys aktivieren“, erklärt Microsoft. „Tenants, die nicht mittels Opt-in zustimmen, werden automatisch unter Erhalt der bisherigen Einstellungen migriert. Von Microsoft verwaltete Registrierungskampagnen werden auf Passkeys aktualisiert.“ IT-Verantwortlichen empfiehlt Microsoft, Vorbereitungen und Konfigurationen vor dem allgemeinen Rollout vorzunehmen.

Admins sollen gruppenbasierte Passkey-Einstellungen vornehmen und die neue passkeyType-Eigenschaft nutzen können. Letztere erlaubt IT-Verwaltern, Passkeys auf gerätegebundene Passkeys, synchronisierte Passkeys (etwa mittels Passwort-/Passkey-Manager) oder beides einzustellen.

Das neue Schema wird ab März 2026 verteilt. Wenn Tenants die Passkey-Profile nicht nutzen wollen, werden bei der Umstellung bestehende FIDO2-Passkey-Authentifizierungsmethoden in ein „Default Passkey Profile“ verschoben. Der passkeyType-Wert wird basierend auf den bisherigen Einstellungen des Tenants gesetzt. Haben Tenants synchronisierte Passkeys aktiviert, werden von Microsoft verwaltete Registrierungskampagnen auf sogenannte Target-Passkeys umgestellt.

Die Passkey-Profile werden ab Anfang März global allgemein verfügbar, die Umstellung soll Ende März abgeschlossen sein. Die Umstellung von Tenants, die nicht mittels Opt-in teilnehmen, erfolgt von Anfang April bis Ende Mai 2026.

Als Vorbereitung empfiehlt Microsoft, dass diejenigen, die eine andere Konfiguration als die Standardvorgabewerte einsetzen wollen, mittels Opt-in an der Umstellung teilnehmen, bevor die automatische Aktivierung beginnt. Dann sollen sie den standardmäßigen passkeyType des Default Passkey Profile auf die gewünschte Einstellung setzen. Außerdem sollen Admins die Registrierungskampagnen-Konfiguration prüfen, insbesondere dann, wenn sie auf „von Microsoft verwaltet“ gesetzt ist.

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Anfang Januar hatte Microsoft die Zertifikate von Entra aktualisiert. Konkret hat das Unternehmen die DigiCert-Zertifikate von der G1-Root-CA zur G2-Root-CA migriert.


(dmk)



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