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Neues MAD-Gesetz: Ein Militärgeheimdienst wird aufgerüstet


5.000 Soldat:innen aus Deutschland sollen bis 2027 in Litauen stationiert sein. Ihre Aufgabe: Die NATO-Ostflanke in dem baltischen Staat schützen. Schon heute sind rund 400 Bundeswehr-Angehörige vor Ort im Baltikum, kürzlich hat in Vilnius eine deutsche Schule eröffnet. Gemeinsam mit der Panzerbrigade 45 ziehen auch deutsche Spione in das Gebiet. Sie gehören zum MAD, dem Militärischen Abschirmdienst. Der deutsche Militärgeheimdienst ist beispielsweise dafür zuständig, Spionage und Sabotage gegen die Bundeswehr abzuwehren oder auch Sicherheitsüberprüfungen bei Armeepersonal zu übernehmen. Doch künftig sollen die militärischen Spione noch viel mehr dürfen.

Das steht im „Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr“, einem Entwurf aus dem Verteidigungsministerium von Boris Pistorius (SPD). Hinter dem unscheinbaren Titel verbergen sich weitreichende Änderungen im deutschen Geheimdienstrecht. Das mehr als 100 Seiten starke Papier beinhaltet ein völlig neu geschriebenes MAD-Gesetz. Und es ist erst der Auftakt weiterer Geheimdienstreformen, die Schwarz-Rot in dieser Legislatur noch vorhat.

Die Bundeswehr in Litauen sei Angriffspunkt für Spionage und Sabotage, warnte die Präsidentin des MAD Martina Rosenberg bei einer Anhörung der Geheimdienstchefs im deutschen Bundestag. Deutschland sei für Russland „Zielfläche Nummer eins in Europa“. Verbunden mit ihrer Warnung war die dringliche Forderung an die Parlamentarier:innen für mehr Befugnisse und Budget. Und den Dank, dass dies bereits auf den Weg gebracht wurde, „um so hoffentlich zeitnah mit gut ausgestatteten Behörden den vielfältigen Herausforderungen gestärkt entgegentreten zu können“.

Die Geheimdienstchefin hat viele Gründe, dankbar zu sein. Ihr Dienst soll mit dem geplanten MAD-Gesetz weit mehr Kompetenzen bekommen, sowohl im analogen als auch digitalen Bereich. Vieles soll auf einer Ebene unterhalb des Gesetzes konkretisiert werden und entzieht sich so der Öffentlichkeit. Fachleute warnen vor möglichen Kontrolllücken und fordern, dass es eine Geheimdienstreform für alle drei bundesdeutschen Dienste zusammen braucht.

MAD wird zum Verfassungsschutz

Im neuen Gesetz wird der MAD als „Verfassungsschutzbehörde und abschirmender Nachrichtendienst der Bundeswehr“ bezeichnet und damit als eine weitere Verfassungsschutzbehörde neben dem Bundes- und den Landesverfassungsschutzämtern platziert. Doch vergleichbar sind die Einrichtungen nicht, das merkt die Bundesregierung auch in der Gesetzesbegründung an. Der MAD zeichne sich „durch eine Vielzahl an Unterschieden zu den zivilen Verfassungsschutzbehörden aus“. Künftig wird es einen weiteren großen Unterschied bei den Befugnissen im Ausland geben. Eine der deutlichen Ausweitung betrifft nämlich die Frage, wo der MAD aktiv sein darf.

Bislang operiert der Militärgeheimdienst vor allem im Inland sowie in ausländischen Kasernen, in denen deutsche Soldat:innen stationiert sind. Doch er soll bald auch außerhalb der Militärgelände im Ausland agieren dürfen.

Alles ist eine Information

In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es, der MAD bearbeite „Sachverhalte im Ausland, die die Sicherheit der Bundeswehrangehörigen im Einsatz beeinträchtigen könnten“ und sammle dafür Informationen. Wobei Informationen für den Geheimdienst ein breites Feld sind:

Der Begriff Informationen ist als Oberbegriff für alle sach- und personenbezogenen Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen sowie sonstigen Daten zu verstehen, die irgendeinen für die Aufgabenerfüllung des Militärischen Abschirmdienstes bedeutsamen Aussagegehalt haben oder haben können.

Derartige Gummi-Formulierungen kommen öfter in Geheimdienst-Gesetzen vor. So steht im BND-Gesetz als zentrale Aufgabe des Auslandsgeheimdienstes, Erkenntnisse „von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ zu sammeln.

Im Fall des MAD bedeutet das Informationsverständnis, dass der Militärgeheimdienst im Ausland künftig entsprechend der Regelungen etwa Telekommunikation überwachen, V-Personen einsetzen oder Ziele observieren darf. Was an dem Befugnisaufwuchs verwundert: Bislang war vor allem der BND als dedizierter Auslandsgeheimdienst dafür zuständig. Er sammelte bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr Erkenntnisse, die dafür entsprechend relevant waren. Und der BND behält diese Befugnisse auch weiterhin. Doch wie will die Bundesregierung verhindern, dass sich die beiden Geheimdienstbehörden ins Gehege kommen oder doppelt arbeiten?

Informelle Aufteilung von Aufgaben

Das Gesetz – geht es nach der Bundesregierung – soll das nicht regeln. MAD und BND sollen die Aufteilung auf einer informelleren Ebene klären. Der MAD nehme seine Aufgaben „im Einvernehmen mit dem Bundesnachrichtendienst“ wahr, heißt es gleich im zweiten Paragrafen des Gesetzentwurfs. Dieses Einvernehmen, so der Entwurf weiter, könne „für eine Reihe gleichgelagerter Fälle hergestellt werden“.

Wie genau das aussieht, wird die Öffentlichkeit auf offiziellen Wegen dann vermutlich nicht erfahren. Denn im Gegensatz zu Gesetzen sind Vereinbarungen der Geheimdienste untereinander in aller Regel – wie es ihr Name nahelegt – geheim oder zumindest nicht öffentlich zugänglich.

Neben der Transparenz könnte es aber auch Probleme mit der Effizienz der Arbeit geben, glaubt Corbinian Ruckerbauer von interface. Er koordiniert das European Intelligence Oversight Network (EION), das Nachrichtendienstkontrolleur:innen und anderen Expert:innen eine Plattform für regelmäßigen und strukturierten Austausch bietet. „Mit der Ausweitung der Befugnisse des MAD verschärft sich das Problem der überlagernden Zuständigkeiten der unterschiedlichen Geheimdienste im Zusammenhang mit der Bundeswehr“, schreibt Ruckerbauer gegenüber netzpolitik.org. Eine klare Abgrenzung zwischen den Diensten falle zunehmend schwer. „Das birgt erhebliche Risiken für die Effizienz der Arbeit der Sicherheitsbehörden einerseits und der Effektivität der Kontrolle andererseits.“

Dienstvorschrift als Transparenzproblem

Eine Vorliebe für nicht-gesetzliche Regelungen zeigt sich auch bei der Liste der „nachrichtendienstlichen Mittel“, die der MAD künftig nutzen sollen darf. Paragraf 8 des Gesetzentwurfs enthält insgesamt 15 Punkte: von „verdeckte Nachforschungen und verdeckte Befragungen“ bis zu „Einsichtnahme in Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik“. Doch wenn künftig neue entsprechende Spionagemethoden dazukommen, soll dafür keine Gesetzesänderung notwendig sein. Eine Dienstvorschrift würde reichen, wenn das neue Werkzeug vergleichbar mit der Liste ist, es keine spezielle gesetzliche Regelung braucht und der Unabhängige Kontrollrat zustimmt.

Auch bei diesen Dienstvorschriften ist davon auszugehen, dass sie nicht von vornherein der Öffentlichkeit zugänglich sind – anders als ein Gesetz. „Wesentliche nachrichtendienstliche Mittel brauchen eine klare gesetzliche Grundlage“, schreibt Ruckerbauer dazu. „Ein einfacher Verweis auf Dienstvorschriften beeinträchtigt die demokratische Kontrolle des MAD und ist verfassungsrechtlich fragwürdig“, so der Experte für Geheimdienstkontrolle.

Virtuelle Agenten

Der Gesetzentwurf macht auch klar, dass sich der sehr weite Informationsbegriff auf digitale und analoge Informationen gleichermaßen bezieht. Für die Aufgabenerfüllung des MAD sei es egal, ob Beschaffung und Verarbeitung „realweltlich oder im Cyberraum“ stattfinden. Dazu passt es auch, dass es besonders im digitalen Raum jede Menge neue Kompetenzen für den Militärgeheimdienst geben soll.

Eine davon ist der Einsatz „virtueller“ Agent:innen. Dabei bahnen Geheimdienst-Mitarbeitende verdeckt Kontakt zu Zielpersonen auf Online-Plattformen oder in Chatgruppen an. Das ist keine unbekannte Geheimdienstpraxis. So schickte etwa der Bundesverfassungsschutz laut Berichten der SZ aus dem Jahr 2022 seine Mitarbeitenden in digitale rechtsradikale Kommunikationskanäle. Dort lasen die Spione nicht nur mit, sondern stimmten in volksverhetzende Inhalte ein – um sich Vertrauen zu erarbeiten.

Fachleute kritisierten damals, dass es für solche digitalen Undercover-Ermittlungen bislang an einer expliziten Rechtsgrundlage fehle und dadurch etwa nicht klar geregelt sei, ab wann der Geheimdienst zu diesen Mitteln greifen darf. Für den MAD soll das nun offenbar geändert werden. Besonders geht es dabei um Fälle, wo sich Geheimdienstmitarbeitende nicht nur etwa in einschlägigen Foren und Kanälen aufhalten, sondern unter einer Tarnidentität besonderes Vertrauen zu Personen aufbauen. Dadurch versuchen sie mehr Informationen zu erhalten, als sie dies durch reines Mitlesen bekommen würden.

Begründet wird dies mit „der zunehmenden Bedeutung von Internetplattformen und sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook, LinkedIn, MySpace (sic!) oder X für das Kommunikationsverhalten in der Bevölkerung“.

Wenn „fremde Mächte“ angreifen

Weit mehr als eine Anpassung der Rechtsgrundlage an gängige Geheimdienstpraktiken dürften auch die Paragrafen zum „Auslesen technischer Spuren informationstechnischer Angriffe fremder Mächte“ und zu damit verbundenen Auskunftsverlangen sein. Sie reagierten „insbesondere auf die immer relevanter werdenden Cyberangriffe“, schreibt eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums auf Anfrage von netzpolitik.org. Derzeit sei das nicht erlaubt.

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Man erhofft sich davon, besonders komplexe Angriffe aufklären zu können, „bei denen einzelne informationstechnische Systeme gezielt als Teil einer komplexeren Angriffsinfrastruktur eingesetzt werden.“ Dabei müssen diese Systeme nicht immer den Angreifern selbst gehören. Sie können beispielsweise auch über infizierte Drittsysteme Schadsoftware verteilen oder die Verfügbarkeit von Online-Diensten beeinträchtigen.

Zur Auskunftspflicht für Dienste-Anbieter heißt es etwa in der Gesetzesbegründung: „Für einen Angriff werden auch Server genutzt, die in keinem unmittelbaren Bezug zu einer fremden Macht stehen, insbesondere auch Einrichtungen kommerzieller Hostinganbieter.“ Mit der Auskunftspflicht solle man Informationen „vorrangig ohne systeminvasive Maßnahmen“ erlangen können. Doch ausschließlich in Deutschland ansässige Anbieter wären von dieser Pflicht betroffen: Angriffsinfrastruktur im Ausland soll weiterhin „originär vom Bundesnachrichtendienst aufgeklärt“ werden.

Führen mehr Kontrollinstanzen zu mehr Kontrolle?

Die geplanten erweiterten Befugnisse bräuchten auf der anderen Seite eine starke Geheimdienstkontrolle. So heißt es schon im Vorspann des Gesetzentwurfs, dass das bisherige MAD-Gesetz „Vorgaben aus mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Recht der Sicherheitsbehörden“ nicht gerecht werde. Es brauche unter anderem eine unabhängige „Kontrolle von bestimmten Maßnahmen des Militärischen Abschirmdienstes“.

Um die umzusetzen, will die Bundesregierung eine neue Zuständigkeit etablieren: die des Amtsgerichts in Köln bei „besonderen Befugnissen“. Die gibt es bei besonders eingriffsintensiven Geheimdienstmaßnahmen, beispielsweise wenn V-Personen oder virtuelle Agenten Zielpersonen länger als ein halbes Jahr ausspionieren. Oder wenn es Maßnahmen gegen Berufsgeheimnisträger:innen wie Medienschaffende oder Anwält:innen gibt.

Löst eine neue Kontrollinstanz die Aufsichtsprobleme, die es immer wieder bei Geheimdiensten gibt? Ruckerbauer mahnt, Schwarz-Rot müsse bei der Reform darauf achten, „dass sie die Kontrolllücken im militärischen Bereich schließt und keine neuen entstehen“. Er empfiehlt: „Das Parlamentarische Kontrollgremium sollte zukünftig beispielsweise dringend auch das Militärische Nachrichtenwesen und dessen Zusammenwirken mit MAD und BND unter die Lupe nehmen dürfen.“

Warum gerade das MAD-Gesetz?

Unabhängig davon, was im neuen MAD-Gesetz am Ende steht, bleibt eine grundsätzliche Frage offen: Warum geht die Bundesregierung das Gesetz für den militärischen Geheimdienst separat an und führt die notwendigen Reformen für alle deutschen Bundesgeheimdienste nicht gemeinsam durch?

„Die Erfahrungen aus der Ampelkoalition lehren, dass die umfassende Geheimdienstreform nicht weiter verschoben werden sollte“, sagt Ruckerbauer. „Stattdessen muss die Bundesregierung schnell die verfassungsgerichtlich festgestellten Defizite des Rechtsrahmens und der Kontrolle mit einer ganzheitlichen Reform angehen.“

Auch Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag und stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, pocht auf eine Gesamtreform: „Eine grundlegende Reform des Rechts der Nachrichtendienste ist lange überfällig. Sie wurde auch vom Bundesverfassungsgericht wiederholt angemahnt. Dennoch sind die höchstrichterlichen Vorgaben bis heute nur teilweise umgesetzt“, so der Abgeordnete, der sich seit vielen Jahren mit Geheimdiensten auseinandersetzt. „Neben neuen rechtlichen Grundlagen für die tägliche Arbeit der Nachrichtendienste braucht es unbedingt eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle als Grundlage für notwendiges Vertrauen.“

Notz bedauert, dass begonnene Bemühungen der früheren Ampelregierung bis heute nicht zu einer ganzheitlichen Geheimdienstreform geführt haben: „Statt die Reform ganzheitlich für alle drei Nachrichtendienste des Bundes anzugehen, legt man nun mit der Reform des MAD-Gesetzes nur einen Teil der Reform vor.“ Und die sei „noch stark überarbeitungsbedürftig“.

Nach einer ersten Lesung im Parlament arbeiten die Abgeordneten nun in den Ausschüssen weiter an dem Gesetz. Die weiteren Gesetzesgrundlagen für BND und Verfassungsschutz dürften aber nicht lange auf sich warten lassen. Sie seien bereits in Arbeit, hieß es bei einer öffentlichen Anhörung der Geheimdienstchefs im Bundestag.



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Exchange Online: Microsoft aktualisiert Zeitplan für SMTP Auth Basic-Ende


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Für Exchange Online hat Microsoft bereits die unsichere und angreifbare Anmeldung mittels Basic Authentication für diverse Protokolle deaktiviert. SMTP AUTH hat das Unternehmen jedoch nicht angerührt. Das soll sich ändern – und nun verschiebt Microsoft die Pläne weiter nach hinten.

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Bislang hat Microsoft die einfache Nutzernamen-Passwort-Anmeldung für MAPI, RPC, Offline Address Book (OAB), Exchange Web Services (EWS), POP, IMAP und Remote PowerShell abgedreht. Im April 2024 hatte Microsoft dann Pläne angekündigt, nun auch SMTP AUTH Basic auslaufen zu lassen, ursprünglich beginnend ab März 2026. Am Dienstag dieser Woche hat Microsoft nun einen neuen Zeitplan für das Ende von SMTP AUTH Basic herausgegeben.

In dem Blog-Beitrag schreibt Microsoft, dass bis Dezember 2026 das SMTP-AUTH-Basic-Authentifizierungsverhalten unverändert bleibe. Ende Dezember 2026 deaktiviert Microsoft standardmäßig für alle bestehenden Tenants SMTP AUTH Basic Authentication – Admins haben jedoch noch die Möglichkeit, das bei Bedarf wieder zu aktivieren.

Neue, nach dem Dezember 2026 angelegte Tenants haben standardmäßig SMTP AUTH Basic nicht mehr zur Auswahl. Hier kommt OAuth als unterstützte Authentifizierungsmethode zum Einsatz. In der zweiten Jahreshälfte 2027 will Microsoft dann das endgültige Datum für die Entfernung von SMTP AUTH Basic ankündigen.

Microsoft will mit der aktualisierten Roadmap Kunden mehr Zeit für die Planung, Überprüfung und Indienststellung moderner Authentifizierungsalternativen verschaffen. Jedoch bewege sich das Unternehmen weiterhin auf einem klaren Weg Richtung stärkerer Standardsicherheit.

Es scheint ein wiederkehrendes Muster zu sein, dass Microsoft die Umsetzung neuer Sicherheitsmaßnahmen ankündigt, diese dann jedoch immer wieder verschieben muss. Einige geplante Schutzmaßnahmen sagt Microsoft sogar ganz ab, etwa Anfang des Monats Beschränkungen, die vor Spam schützen sollten – diese kommen nun doch nicht.

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(dmk)



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Fortinet kämpft weiter gegen laufende SSO-Admin-Attacken


Noch immer haben es Angreifer auf FortiOS, FortiManager und FortiAnalyzer mit aktiviertem FortiCloud-SSO-Log-in abgesehen und erstellen sich Admin-Accounts. So können sie die volle Kontrolle über Geräte erlangen. Ein funktionierender Sicherheitspatch ist bislang nicht verfügbar. Geräte sollen aber durch eine serverseitige Einstellung durch Fortinet vorerst geschützt sein.

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FortiCloud-SSO ist standardmäßig nicht aktiv. Achtung: Registrieren Admins Geräte über FortiCare, wird SSO automatisch aktiviert. Schon seit vergangenem Dezember kämpft Fortinet mit „kritischen“ SSO-Lücken (CVE-2025-59718, CVE-2025-59719) und hat Sicherheitspatches veröffentlicht. Seitdem gibt es auch Attacken.

Im Januar stellte sich dann heraus, dass Angreifer die Sicherheitsupdates umgehen und Geräte weiter attackieren. Nun hat Fortinet einen Beitrag mit Hintergründen zu den laufenden Angriffen veröffentlicht. Darin finden Admins unter anderem Hinweise (Indicators of Compromise, IoC), woran sie attackierte Instanzen erkennen können.

Zusätzlich hat das Unternehmen eine Warnmeldung publiziert und darin im Kontext der SSO-Attacken eine neue Zero-Day-Sicherheitslücke (CVE-2026-24858 „kritisch“) eingetragen.

Angreifer setzen mit präparierten SAML-Anfragen an der Lücke an und umgehen die Authentifizierung. Fortinet weist darauf hin, dass sie derzeit Attacken im Kontext von FortiCloud-SSO beobachtet haben, das Sicherheitsproblem gelte aber für alle SAML-SSO-Implementierungen.

Sicherheitspatches sind Fortinet zufolge in Entwicklung. Wann sie veröffentlicht werden, ist aber bislang unklar. Um die Gefahr bis zum Erscheinen von Updates einzudämmen, gibt Fortinet an, den FortiCloud-SSO-Zugriff für verwundbare Geräte gesperrt zu haben. Demzufolge müssen Admins, wie zuvor empfohlen, den SSO-Login nicht mehr manuell deaktivieren.

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FortiAnalyzer 6.4, FortiManager 6.4 und FortiOS 6.4. sind dem Unternehmen zufolge nach jetzigem Kenntnisstand nicht verwundbar. FortiProxy 7.0 und 7.2 bekommen keine Sicherheitsupdates. An dieser Stelle ist ein Upgrade nötig. Die Anfälligkeit von FortiSwitch Manager und FortiWeb werde derzeit geprüft. Weitere Informationen zu den angekündigten Sicherheitspatches finden sich in der Warnmeldung.


(des)



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Meta stärkt WhatsApp-Datenschutz mit neuen „strikten Kontoeinstellungen“


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WhatsApp kann als Einfallstor für Schadsoftware dienen: In den vergangenen Monaten kursierten Berichte, denen zufolge sowohl iPhones als auch Samsung-Galaxy-Geräte über den Meta-Messenger angegriffen wurden. Um Angreifern möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten, integriert Meta in seinen Messenger eine neue Funktion, die mit einem Klick erweiterte Datenschutz- und Sicherheitsfunktionen aktiviert. Die Funktion nennt sich „strikte Kontoeinstellungen“.

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Laut Meta wurde die neue Funktion in erster Linie für Benutzerinnen und Benutzer wie Journalistinnen und Journalisten oder Personen des öffentlichen Lebens entwickelt, die auf strenge Sicherheitsvorkehrungen gegen seltene und äußerst raffinierte Cyberangriffe angewiesen sein können. Wenn man die Funktion aktiviert, werden bestimmte Kontoeinstellungen auf die strengsten Sicherheitsstufen festgelegt, erklärt das Unternehmen. Dadurch werden etwa einige WhatsApp-Funktionen eingeschränkt.


Screenshots WhatsApp strikte Kontoeinstellungen

Screenshots WhatsApp strikte Kontoeinstellungen

WhatsApp „strikte Kontoeinstellungen“ ist unter Einstellungen > Datenschutz > Erweitert zu finden.

(Bild: Andreas Floemer / heise medien)

Nach Aktivierung der „strikten Kontoeinstellungen“ unter „Einstellungen“ > „Datenschutz“ > „Erweitert“ blockiert das Feature unter anderem sämtliche Medien von unbekannten Absendern. Zudem wird die Linkvorschau ausgestellt und Anrufe von unbekannten Nummern werden stummgeschaltet. Diese werden jedoch in der Anrufübersicht angezeigt. Außerdem schränkt das Feature Gruppeneinladungen ein und erzwingt eine zweistufige Verifizierung. Ferner begrenzen die „strikten Kontoeinstellungen“ die Sichtbarkeit von Profilen. Sie leiten obendrein Anrufe über WhatsApp-Server weiter, um die eigene IP-Adresse zu verschleiern.

Des Weiteren sind der „Zuletzt online“-Zeitstempel und der „Online“-Status, das Profilbild sowie die Nutzerinfo nur für die eigenen Kontakte oder eine zuvor festgelegte, eingeschränktere Liste von Personen sichtbar, erklärt Meta. Auch rät Meta Nutzern mit aktivierten Backups, die Ende-zu-Ende-verschlüsselte Backup-Funktion zu verwenden.

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Nutzer sollten die Einstellungen nur aktivieren, wenn sie dazu einen Anlass sehen, betont das Unternehmen – etwa wenn man glaubt, Ziel einer „raffinierten Cyberkampagne“ zu sein. „Die meisten Personen sind von solchen Angriffen nicht betroffen“, heißt es weiter. Nutzer, die WhatsApp mit einem möglichst weitreichenden Schutz verwenden wollen, können die Funktion dennoch aktivieren, jedoch ist die Einstellung nicht prominent platziert.

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Laut WhatsApp können Nutzerinnen und Nutzer die neuen strikten Kontoeinstellungen nur über das Hauptgerät ein- und ausschalten. Weiter heißt es, dass Nutzer alle gegen Änderungen gesperrte Einstellungen unter dem Punkt „Einstellungen“ > „Datenschutz“ > „Erweitert“ > „Strikte Kontoeinstellungen“ > „Gesperrte Einstellungen“ ansehen können.


(afl)



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