Datenschutz & Sicherheit
NHS England: Erster offiziell anerkannter Todesfall infolge eines Cyberangriffs
Die Folgen eines Cyberangriffs auf den Pathologiedienstleister Synnovis im Juni 2024 werden immer deutlicher, wie aktuelle Untersuchungen zeigen. Demnach trug der Angriff – der zahlreiche Londoner Klinken massiv beeinträchtigt hatte –, auch zum Tod eines Patienten bei. Darüber berichtete unter anderem die BBC.
Laut NHS England liegt in diesem Fall ein „serious incident“ vor, da Blutergebnisse durch die IT-Störung nicht rechtzeitig bereitgestellt werden konnten. Das führte nachweislich zu einer Verzögerung der Patientenversorgung und damit zum Tod eines Patienten. Die offiziellen Leitlinien betonen, dass auch „unbeabsichtigte oder unerwartete Vorfälle, Handlungen oder Unterlassungen, die zu Schaden oder Todesfällen führen“, als schwerwiegende Sicherheitsvorfälle einzustufen sind.
Da der Tod des Patienten direkt auf die durch den Cyberangriff verursachte Verzögerung zurückzuführen ist, sind demnach eindeutig die Kriterien eines schwerwiegenden Vorfalls infolge eines „externen Ereignisses“ im Gesundheitswesen erfüllt: „Acts and/or omissions occurring as part of NHS-funded healthcare […] that result in: unexpected or avoidable death of one or more people.“
Die verspätete Bereitstellung der Blutergebnisse wird als wesentlicher Hauptfaktor unter mehreren Ursachen angesehen, die letztlich zum Tod des Patienten beigetragen haben, wie auch das HIPAA Journal berichtet – ein Fachblatt für Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen. Damit wäre das der erste Todesfall in Europa, der konkret mit Ransomware als Ursache in Zusammenhang gebracht wird.
Weitreichende Auswirkungen
Der Angriff, der der Cyberkriminellengruppe Qilin zugeschrieben wird, legte zentrale IT-Systeme lahm und führte dazu, dass zahlreiche Londoner Krankenhäuser ihre Dienstleistungen stark einschränken mussten. Mehr als 10.000 ambulante Termine und über 1.700 geplante Eingriffe, darunter auch lebenswichtige Behandlungen wie Organtransplantationen und Krebstherapien, mussten verschoben werden.
Zudem waren die IT-Systeme der Bluttransfusionslabore stark beeinträchtigt, was zu einem akuten Mangel an Blutkonserven, insbesondere der Blutgruppe 0, führte. In der Folge wurden nicht nur die Bevölkerung, sondern auch NHS-Mitarbeiter und Medizinstudierende aktiv zum Blutspenden aufgerufen. Außerdem wurden Medizinstudenten dazu angehalten, in betroffenen Kliniken auszuhelfen, etwa als Botengänger für Labordaten oder bei der Patientenbetreuung.
In den ersten Tagen nach dem Angriff konnten in einzelnen Kliniken nur noch ein Bruchteil der üblichen Bluttests durchgeführt werden, was insbesondere chronisch Kranke und Risikopatienten traf. Auch Hausarztpraxen, die auf die Laborleistungen von Synnovis angewiesen sind, waren betroffen, sodass Routineuntersuchungen nur verzögert oder gar nicht stattfinden konnten. Finanziell bezifferte Synnovis die Auswirkungen des Angriffs auf mindestens 32,7 Millionen Pfund, wie aus einem Bloomberg-Bericht hervorgeht.
Bereits seit Jahren gab es Spekulationen darüber, ob bereits Menschen infolge eines Cyberangriffs gestorben sind. In einem Fall handelte es sich um eine Patientin aus Düsseldorf, die starb, nachdem sie aufgrund eines Cyberangriffs in ein anderes Krankenhaus verlegt werden musste.
(mack)
Datenschutz & Sicherheit
„Abkehr von der grundrechtsfreundlichen Politik“
Die Berliner schwarz-rote Koalition will ein neues Polizeigesetz beschließen, das in Berlin unter dem Namen Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) firmiert. Berlin folgt damit einer ganzen Reihe von Bundesländern, die ihre Polizeigesetze in den letzten Jahren verschärft haben. An der Berliner Gesetzesnovelle gibt es breite Kritik sowohl von der demokratischen Opposition im Parlament wie auch von der Berliner Datenschutzbeauftragten und Menschenrechtsorganisationen wie der GFF.
Anlässlich der Sachverständigenanhörung am Montag protestieren vor dem Roten Rathaus Lilly und Kiki. Sie verteilen Flyer mit der Aufschrift „Nein zu Massenüberwachung und der Kriminalisierung von Protesten“. Sie sind Teil eines Bündnisses zivilgesellschaftlicher Gruppen wie Amnesty International oder dem Komitee für Grundrechte und Demokratie.
„Überall werden Gelder gekürzt, aber für Videoüberwachung ist dann plötzlich Geld da. Dabei verhindert die keine Straftaten, sondern kriminalisiert marginalisierte Gruppen und spaltet den öffentlichen Raum“, sagt Lilly. Dass die Unverletzlichkeit der Wohnung durch die Gesetzesnovelle eingeschränkt wird, sehen die beiden ebenso kritisch.
„Abkehr von der grundrechtsfreundlichen Politik“
Auch in der Sachverständigen-Anhörung hagelt es Kritik für den Entwurf. So sieht die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp eine Vielzahl neuer Datenverarbeitungsermächtigungen und eine erhebliche Ausweitung der Befugnisse der Polizei. Aufgrund der Detailtiefe – die Gesetzesnovelle ist 700 Seiten stark – habe ihre Behörde nicht einmal alle Vorschriften analysieren können.
Das Volumen der geplanten Änderungen kritisiert auch Innenpolitiker Niklas Schrader von der Linken. Denn so umfangreich wie der Gesetzentwurf sei auch der Überarbeitungsbedarf: „Ich bin mir nicht sicher, ob das in dem kurzen Zeitplan, den Sie uns gegeben haben, schaffbar ist“, sagt er bei der Anhörung.
Eine „Abkehr von der grundrechtsfreundlichen Politik“ in Berlin beklagte der Jurist David Werdermann von der GFF sowohl in seiner Stellungnahme (PDF) wie auch in der Anhörung. Zwar versuche der Entwurf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nachzuzeichnen, das gelinge allerdings nicht immer.
Ein Hauptkritikfeld an dem Gesetz ist laut Werdermann das Festhalten am Konstrukt der „krininalitätsbelasteten Orte“. An diesen dürfen in Zukunft nicht nur anlasslose Kontrollen durchgeführt werden, sondern auch Videoüberwachungsmaßnahmen. Das Gesetz erlaube zudem die Videoüberwachung von öffentlichen Veranstaltungen und die Auswertung des Videomaterials mit sogenannter KI. Werdermann warnt hier vor einem höheren Überwachungsdruck auf Menschen mit atypischen Verhalten wie beispielsweise Wohnungslosen oder Personen mit körperlichen Einschränkungen.
Berliner Senat will Verhaltenscanner gegen Bevölkerung einsetzen
Kritik hat die GFF auch am Einsatz von Staatstrojanern und daran, dass die Polizeibehörden in Zukunft heimlich Wohnungen betreten dürfen, um diese zu installieren. „Ich habe da große Bauchschmerzen mit“, sagt Werdermann. Insgesamt wird durch das neue ASOG die Schwelle zum Einsatz der Staatstrojaner und zur Überwachung von Wohnungen deutlich herabgesetzt.
Ebenso kritisch sieht Werdermann den nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten: „Jedes Foto, das möglicherweise ohne das Wissen und Einverständnis der betroffenen Person ins Netz gestellt wird, kann zu Überwachungszwecken genutzt werden“, sagt Werdermann. Es sei nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr möglich, an einer Versammlung teilzunehmen, ohne damit rechnen zu müssen, dass Fotos, die beispielsweise von der Presse veröffentlicht werden, anschließend von der Polizei für einen Abgleich genutzt würden.
„Freifahrtschein für Massenüberwachung“
„Die Vorschrift schließt zudem weder den Aufbau einer biometrischen Referenzdatenbanken auf Vorrat noch die Nutzung von kommerziellen Datenbanken aus“, schreibt Werdermann in seiner Stellungnahme. Beides sei jedoch mit der KI-Verordnung und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar.
Werdermann verweist in der Stellungnahme darauf, dass der Aufbau einer umfassenden biometrischen Referenzdatenbank – bestehend aus öffentlich zugänglichen Lichtbildern, Videos und Tonaufnahmen aus dem Internet – unverhältnismäßig in Grundrechte eingreift. Das Bundesverfassungsgericht habe mehrfach herausgestellt, dass biometrische Daten besonders schutzwürdig seien. „Durch den Aufbau einer Datenbank, um biometrische Daten vorzuhalten, wären Grundrechte von Millionen, wenn nicht Milliarden von unbeteiligten Personen betroffen, die keinen Anlass für polizeiliche Überwachung gegeben haben“, so Werdermann weiter.

Statt konsequent gegen rechtswidrige Angebote wie PimEyes vorzugehen, schaffe der Senat mit dem Entwurf eine Grundlage für biometrische Massenüberwachung durch die Berliner Polizei, schreibt Werdermann. Diese kritisiert auch die grüne Innenpolitikerin Gollaleh Ahmadi. Sie sieht in der Gesetzesnovelle einen „Freifahrtschein für Massenüberwachung“.
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Berlins Datenschutzbeauftragte Meike Kamp kritisiert auch die Verarbeitung von Daten zum Training von KI-Systemen. Hier dürfe zuviel Material ohne Eingriffsschwelle und Löschfristen genutzt werden, sie gehe zudem davon aus, dass auch nicht-anonymisierte Klardaten verarbeitet würden. Daten, die einmal zum Training von Künstlicher Intelligenz genutzt wurden, ließen sich nicht mehr löschen, betont Kamp. Zudem vermute sie, dass solche Daten auch in automatisierten Analyseplattformen landen, deren Nutzung der Berliner Polizei künftig erlaubt sein soll. Zu solchen Plattformen gehört auch die Software „Gotham“ vom umstrittenen US-Unternehmen Palantir.
Präventive Funkzellenabfrage
Ebenso zu wenig geregelt seien die Funkzellenabfragen, wo die Eingriffsschwellen zu niedrig seien. Hier sei auch davon auszugehen, dass Funkzellendaten für KI-Training genutzt werden. „Durch die Verknüpfung der erhobenen Daten mit automatisierten Analyseplattformen lassen sich detaillierte Bewegungsprofile erstellen. Dies ermöglicht Rückschlüsse auf politische Aktivitäten, soziale Beziehungen und persönliche Gewohnheiten der Betroffenen“, schreibt die Berliner Datenschutzbeauftragte in ihrer Stellungnahme (PDF).
Der grüne Innenpolitiker Vasili Franco kritisiert, dass die Funkzellenabfragen in Zukunft auch gegen Personen gerichtet sein können, die nur vermutlich an einer Straftat teilnehmen werden. Damit verschiebt das neue Polizeigesetz die Funkzellenabfragen von der nachträglichen Ermittlung in den präventiven Raum.
Sowohl Sachverständige wie auch Oppositionspolitiker:innen verwiesen in der Anhörung darauf, dass man das verschärfte Polizeigesetz auch vor dem Hintergrund des Rechtsrucks sehen müsse – und dass man damit einer möglichen autoritären Regierung Werkzeuge in die Hand gebe.
Dokumente
Stellungnahmen von Sachverständigen zur Novelle des Berliner ASOG
Datenschutz & Sicherheit
Berliner Senat will Verhaltenscanner gegen Bevölkerung einsetzen
Diese Software erkennt, was du tust. Sie bestimmt anhand von Videobildern, was auf dem überwachten Areal gerade passiert. Sie untersucht, ob jemand steht, sitzt, kniet, läuft, rennt, tanzt, taumelt, liegt, kämpft, würgt, etwas trägt, zieht oder schiebt, Fahrrad- und Roller fährt, eine andere Person umarmt oder festhält. Und in Zukunft soll die Liste noch erweitert werden.
Die Technologie ist in Mannheim seit sieben Jahren und in Hamburg seit Anfang September im testweisen Einsatz und noch fern davon, wirklich praktischen Nutzen zu entfalten. Weiterhin müssen Menschen die Bildschirme kontrollieren und die Alarme der KI werden hauptsächlich zu ihrer Weiterentwicklung genutzt, so die Mannheimer Polizei auf netzpolitik.org-Anfrage.
Dennoch zieht das System deutschlandweit das Begehren zahlreicher Kommunen auf sich. Berlin will sich ebenfalls der Runde der testenden Städte anschließen, das bekannte der Senat gerade in einer Anhörung des Innenausschusses. Dort hieß es mit Bezug auf Mannheim und Hamburg: „Wir hoffen, in das Kooperationsprojekt einsteigen zu können, um das System mit den anderen Partnern zu entwickeln.“
KI-Kameras am Görlitzer Park
Dabei bieten die beteiligten Städte nur die Testumgebung und die Laborratten – meist arglose Passant*innen der Überwachungskameras. Entwickelt wird das System vom Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung. Dieses hat auch das alleinige Recht zur kommerziellen Vermarktung der Verhaltenserkennungs-KI, sich allerdings dazu bereit erklärt, vorläufig noch darauf zu verzichten.
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Nach dem neuen Berliner Polizeigesetz, das unter anderem die rechtliche Grundlage für das KI-Training liefern und noch dieses Jahr im Abgeordnetenhaus beschlossen werden soll, kann die KI mit verschiedenen Arten von Videobildern gefüttert werden. Vor allem wären da Bilder von Überwachungskameras, die Berlin künftig an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten – wie zum Beispiel dem Görlitzer Park – erlauben will. Dazu können aber auch Videos von öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen und Aufnahmen von gefährdeten Gebäuden und Objekten, sowie Übersichtsaufnahmen zur Vorbereitung, Lenkung und Leitung von Einsätzen, wie sie aktuell aus Hubschraubern und künftig auch aus Drohnen aufgenommen werden können, per Algorithmus nach bestimmten Verhaltensmustern durchsucht werden dürfen.
„Die Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen, dass dann große Teile der Berliner Innenstadt nicht mehr unüberwacht passiert werden können“, sagte Meike Kamp, Berliner Datenschutzbeauftragte bei der Sachverständigenanhörung im Berliner Abgeordnetenhaus. David Werdermann, Jurist von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) fügte hinzu: „Es ist zu befürchten, dass Menschen, die sich atypisch im öffentlichen Raum verhalten – wie wohnungslose oder körperlich eingeschränkte – von der Software als gefährlich erkannt werden und damit erhöhtem Überwachungsdruck ausgesetzt sind.“
„Lieber einmal zuviel“
Die Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel verteidigte den geplanten KI-Einsatz. Ihr Hauptargument: Effizienz. Die Aufgaben der Polizei würden wachsen, während die Nachwuchsgewinnung schwierig sei. „Ohne technologische Unterstützung werden wir die Sicherheit der Stadt nur noch immer begrenzter gewährleisten können.“ Deshalb wünsche sie sich das „Mannheimer System“, „das bestimmte Szenarien erkennt um dann Internventionskräfte zu alarmieren. Das ist deutlich ressourcenschonender.“
Dabei übersieht Slowik Meisel, dass die Technologie in Mannheim aktuell keinerlei Arbeitserleichterung bringt, sondern eher Kräfte bindet. Slowik Meisel würde die KI zudem so kalibrieren, dass sie viele falschpositive Ergebnisse liefern, die dann gegebenenfalls zu erhöhtem Arbeitsaufwand und Überwachungsdruck auf Unschuldige führen. „Lieber kommen wir einmal zu viel, wenn das System zu schnell anschlägt, als einmal zu wenig“, sagte sie.
Datenschutz & Sicherheit
Cyberangriff: Milliardenkredit für Jaguar Land Rover
Die britische Regierung hilft dem durch einen Cyberangriff angeschlagenen Autobauer Jaguar Land Rover mit der Garantie für einen Milliardenkredit aus. Mit bis zu 1,5 Milliarden Pfund (umgerechnet 1,7 Mrd. Euro) solle die Lieferkette des Unternehmens abgesichert werden, teilte Wirtschaftsminister Peter Kyle mit. Der Kredit kommt von einer Geschäftsbank.
Am Montag wurde überdies bekannt, dass der Autobauer einen Kredit in Höhe von 2 Milliarden Pfund von globalen Banken aufnimmt. Die Citigroup, Mitsubishi UFJ Financial Group und Standard Chartered Bank haben sich laut der Economic Times (via Bloomberg) bereit erklärt, einen 18-monatigen, betragsmäßig Kreditrahmen zu gewähren, wie mit der Angelegenheit vertraute Personen mitteilten. Die Produktion wird sich voraussichtlich erst bis November normalisieren.
Der Autobauer war am 31. August Ziel einer Cyberattacke geworden, die Produktion in den Werken im Vereinigten Königreich steht noch bis mindestens zum 1. Oktober still. Es werde rund um die Uhr gemeinsam mit Spezialisten, dem Nationalen Zentrum für Cybersicherheit in Großbritannien und der Polizei zusammengearbeitet, um den Betrieb auf sichere Weise wieder aufzunehmen, hatte Jaguar Land Rover mitgeteilt.
„Dieser Cyberangriff war nicht nur ein Angriff auf eine ikonische britische Marke, sondern auch auf unseren weltweit führenden Automobilsektor und auf die Frauen und Männer, deren Lebensunterhalt davon abhängt“, sagte Kyle.
Wer hinter der Cyberattacke steckt, ist weiterhin unklar. Der in Großbritannien ansässige Autobauer, der zum indischen Tata-Konzern gehört, hatte mitgeteilt, es seien „einige Daten“ gestohlen worden, nannte aber keine Details.
Update
29.09.2025,
14:44
Uhr
Informationen zum zusätzlichen Kredit ergänzt.
(afl)
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