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Nikon warnt: Firmware-Update für Z8, Z6 III und Z50 II nur ohne Fremdobjektiv


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Wenn man eine Nikon Z8, Z6 III oder Z50 II mit neuer Firmware versieht, während ein Objektiv eines anderen Herstellers als Nikon an der Kamera steckt, kann es Probleme geben. Während Nikon auf den Downloadseiten für die Updates nur allgemein warnt, berichten Nutzer, was passieren kann: Die Kamera erkennt das Objektiv dauerhaft nicht mehr.

Entsprechende Berichte finden sich unter anderem im Nutzerforum von DPreview sowie bei Reddit. Nikon hat bisher nur allgemeine Probleme mit Updates bei montiertem Fremdobjektiv bestätigt. Im Einzelnen gilt das dem Unternehmen zufolge für die aktuelle Firmwareversion 3.00 für die Z8 sowie die Version 1.02 für die Z50 II. Die Links führen zu den Downloadseiten für die aktuellen Versionen, wo Nikon zu „Vorsicht“ rät. Auf den entsprechenden Seiten für die anderen Z-Modelle findet sich der Hinweis zum Zeitpunkt dieser Meldung nicht.

Da Nikon seine Kameras zunehmend auf eine einheitliche Hard- und Softwareplattform rund um den Expeed-7-Prozessor stellt, können Probleme mit anderen Modellen derzeit nicht ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Anfrage von heise online konnte Nikon Deutschland nicht unmittelbar beantworten. Damit ist auch unklar, worin der Fehler genau besteht. Manche Nutzer berichten im Falle der Z8 davon, dass ein Downgrade auf die Firmwareversion 2.10 das Problem behoben hat.

Für die drei bisher betroffenen Kameras empfiehlt Nikon, ein Update nur mit einem originalen Z-Objektiv von Nikon vorzunehmen, oder mit einem Adapter der hauseigenen FTZ-Serie. Jene dienen dazu, ältere Objektive mit F-Bajonett aus der (D)SLR-Ära auch an den spiegellosen Kameras mit Z-Bajonett zu verwenden. Bis zur Klärung der Situation sollte man diesen Hinweis wohl auch bei anderen Nikon-Z-Kameras beherzigen.

Nikon hat die Fremdhersteller von Z-Objektiven einer Mitteilung von Viltrox zufolge bereits über das Problem informiert. Einen ähnlichen Hinweis gibt es auch von Tamron. An beiden Stellen gehen die Unternehmen nicht näher auf die technischen Hintergründe ein. Tamron deutet immerhin noch an, dass sich die Fehler möglicherweise durch ein Firmwareupdate für die Objektive lösen lassen.

Der Fall zeigt, dass die Zusammenarbeit der Hard- und Software von Kameras und Objektiven offenbar zunehmend zum Problem wird. In beiden Geräten stecken mehrere Subsysteme mit eigenen Prozessoren sowie Software. Die Kamerahersteller halten ihre Protokolle unter Verschluss, und nur manche – wie etwa Tamron – erhalten Lizenzen, um auch Funktionen wie Autofokus nutzen zu können. Andere verlassen sich auf eigenes Reverse Engineering, wobei dann in der Regel rein manuell nutzbare Objektive herauskommen.

Auch wenn die aktuelle Situation ärgerlich ist, kann man von den Kameraherstellern kaum erwarten, die zahllosen Kombinationen aus Kamera und Objektiv mit jeder Firmwareversion neu zu testen. Dennoch wäre es wünschenswert, wenn Nikon nicht nur schnell Abhilfe schafft, sondern auch erklärt, wie das Problem zustande kam.


Update

04.07.2025,

10:39

Uhr

Der Warnhinweis findet sich inzwischen auch auf der Downloadseite zur Z6 III. Damit sind von dem Problem alle drei Z-Kameras betroffen, für die Nikon zuletzt Firmware-Updates zur Verfügung gestellt hatte. Für das Flaggschiff Z9 gibt es noch keinen derartigen Hinweis, ebenso wie für die anderen Kameras, die mit dem Expeed-7-Prozessor bestückt sind. Wir haben die Meldung und die Überschrift entsprechend angepasst.


Update

05.07.2025,

12:12

Uhr

Inzwischen findet sich Nikons Warnhinweis auch auf der Downloadseite der Zf. Damit sind nun vier Kameras von dem Firmware-Problem betroffen. Wir haben den aktuellen Stand in einer neuen Meldung zusammengefasst.


(nie)



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Formel-1-Film von Apple: „F1“ scheint Kinokassenschlager zu werden


Apple gibt für seine Film- und Serienproduktionen im Rahmen des Streamingdienstes TV+ sehr viel Geld aus: angeblich mindestens eine Milliarde US-Dollar im Jahr. Doch manchmal scheinen sich diese Ausgaben zu lohnen: Mit dem viel gehypten Formel-1-Film „F1“ mit Brad Pitt scheint sich ein größerer Erfolg an den Kinokassen abzuzeichnen.

Die Produktion, die inklusive Vertriebskosten zwischen 250 und 300 Millionen Dollar gekostet haben soll, machte seit dem ersten Wochenende nach Veröffentlichung am 27. Juni über 200 Millionen Dollar an den Kinokassen, demnächst sollen 300 Millionen Dollar überschritten sein. Geht das so weiter, könnte Apple die gut 520 Millionen Dollar überschreiten, die insgesamt mit bisherigen „Hits“ wie „Killers of the Flower Moon“, „Argylle“, „Napoleon“ oder „Fly Me to the Moon“ eingenommen wurden.

Apple hatte auf eine breite Vermarktung und vor allem eine breite Kinoveröffentlichung gesetzt – im Gegensatz zu vorherigen Produktionen wie „Wolfs“ (ebenfalls mit Pitt). Weltweit lief eine Werbekampagne, Apple selbst machte zuletzt bei seiner Keynote zur WWDC 2025 mit und in einigen Ländern gab es sogar Merchandising bei einem Burgerbrater.

Die Strategie, die offenbar auch mit dem Filmpartner Warner Bros. Pictures sowie der Produktionsfirma des bekannten Action-Regisseurs Jerry Bruckheimer abgesprochen wurde, war viel klassischer als üblich – und der Erfolg scheint Apple recht zu geben. Natürlich wird auch „F1“ wieder auf Apple TV+ laufen, allerdings nicht sofort. Stattdessen setzen die Partner auf ein ausgiebiges Kinoauswertungsfenster. Momentan schätzen Beobachter, dass es erst im Oktober 2025 mit dem Streaming losgehen wird. Das heißt: Wer sich für „F1“ interessiert, muss zunächst ins Kino gehen. In dem Streifen spielt Pitt einen alternden Formel-1-Fahrer, der einem Nachwuchsfahrer hilft (Damson Idris).

Jeff Goldstein, Vertriebschef von Warner, sagte gegenüber der Financial Times, rechne damit, dass der Film „noch viel Benzin im Tank“ habe. „Der wird laufen und laufen und laufen.“ Bruckheimer als Produzent traf dabei auf Regisseur Joseph Kosinski, der „Top Gun: Maverick“ gedreht hatte. Kevin Walsh, dessen Produktionsfirma unter anderem bei „Napoleon“ mit Apple zusammenarbeitete, meinte, „F1“ validierte Apples Strategie. „Die sind im Geschäft, um zu bleiben und bereit, es auszubauen.“


(bsc)



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Let’s Encrypt stellt erstes IP-Zertifikat aus


Das Let’s-Encrypt-Projekt hat in der vergangenen Woche das erste IP-Zertifikat ausgestellt. Es will zunächst noch Erfahrungen damit sammeln, bevor die allgemeine Verfügbarkeit später im Jahr folgt.

Das hat Let’s Encrypt in einem Artikel mitgeteilt. Nur wenige Dienste haben bisher IP-Zertifikate angeboten, bei Let’s Encrypt wird es sie sogar kostenlos geben. Das Projekt sieht jedoch eine Beschränkung für die IP-Zertifikate vor.

Normalerweise rufen Interessierte den Domain-Namen einer Webseite für den Zugriff darauf auf – der lässt sich viel einfacher merken als eine IP-Adresse. Dennoch gibt es einige Einsatzszenarien, in denen der Zugriff auf IP-Adressen sinnvoll ist – und die technischen und Richtlinien-Standards für Zertifikate erlauben die Ausstellung für IP-Adressen. Let’s Encrypt nennt ein paar Beispiele, wo sie einen sinnvollen Einsatz von IP-Zertifikaten sehen. Etwa für eine Standard-Seite von Hosting-Providern, für den Fall, dass jemand die IP-Adresse des Servers anstatt den individuellen Seitennamen aufruft; dies führt bislang zu einer Fehlermeldung im Browser.

Wenn es keinen Domain-Namen für eine Webseite gibt, sind IP-Zertifikate ebenfalls sinnvoll. Ein weiteres Szenario ist die Absicherung von DNS über HTTPS (DoH) oder anderen Infrastrukturdiensten. Auch zur Sicherung von Fernzugriffen etwa auf Geräte daheim wie NAS-Server oder IoT-Geräte lässt sich so auch ohne Domain-Namen absichern. Schließlich können sich so temporäre Verbindungen innerhalb von Cloud-Hosting-Infrastruktur absichern.

Als Einschränkung gibt Let’s Encrypt vor, dass für IP-Zertifikate lediglich die neu eingeführten 6-Tage-Zertifikate dienen dürfen. Diese kurzlebigen Zertifikate sollen möglichen Missbrauch einschränken. Das bedeutet jedoch, dass die Let’s-Encrypt-Client-Apps dafür vorbereitet sein müssen. Sie müssen etwa den Entwurf der ACME-Profil-Spezifikation unterstützen und so konfiguriert sein, das „shortlived“-Profil anzufordern. Zum Beweis der Kontrolle über eine IP-Adresse lässt sich natürlich nicht die DNS-Challenge-Methode nutzen, das gelingt lediglich mit den „http-01“- und „tls-alpn-01“-Methoden.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.

Derzeit sind die IP-Zertifikate in der „Staging“-Umgebung zum Testen verfügbar. Sofern die kurzlebigen 6-Tage-Zertifikate allgemein verfügbar werden, folgen zugleich die IP-Zertifikate. Let’s Encrypt nennt keinen genauen Zeitplan, sondern verweist dafür auf „später im Jahr 2025“.


(dmk)



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VW-Kombis im Vergleich: Was ID.7 Tourer und Passat tatsächlich kosten


Ein großer Kofferraum, ausreichend Platz für fünf Personen, Langstreckenkomfort – und all das verpackt in einen Mittelklasse-Kombi: VW bietet das im Sommer 2025 gleich zweimal an. Der ID.7 Tourer Pro zielt auf die Kundschaft, die einen rein elektrischen Antrieb wünscht. Der Passat-Käufer hat die Wahl zwischen Benziner, Diesel oder Plug-in-Hybrid. Wir zeigen, welche Auswirkungen die Motorisierung auf die monatlichen Kosten für Privatkäufer und Dienstwagenfahrer hat.

VWs ID.7 und Passat sind klassische Firmenwagen. Zwischen Januar und Mai 2025 wurden in Deutschland 20.127 Passat erstmalig zugelassen, davon 91 Prozent gewerblich. Für den ID.7 nennt das Kraftfahrtbundesamt 15.615 Erstzulassungen, davon 88 Prozent gewerblich.

  • VW koppelt beim Passat die unterschiedlichen Motoren an bestimmte Ausstattungslinien. Das treibt im Zweifelsfall den Listenpreis – und damit den Wertverlust – nach oben.
  • Käufer eines VW ID.7 Tourer Pro sollten an die ab 2030 fällig werdende Kfz-Steuern denken.
  • Für den ID.7 Tourer Pro und Passat bietet VW Wartungspakete an, deren Kosten höher als die ADAC-Prognosen ausfallen.

Für den Kostenvergleich stellen wir dem VW ID.7 Tourer Pro (Test des VW ID.7 Tourer Pro S) vier Varianten des VW Passat gegenüber. Dabei handelt es sich um das Basismodell Passat 1.5 eTSI, den Passat 2.0 TDI Elegance 4Motion sowie die beiden Ausführungen des mit Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV) ausgestatteten Passat 1.5 eHybrid Elegance (Test). Die Berechnung der monatlichen Kosten umfasst den Wertverlust sowie die Ausgaben für Wartung, erwarteten Verschleiß, Versicherung und Fahrenergie. Wir kalkulieren dabei vier Szenarien: drei Jahre Nutzungsdauer mit insgesamt 30.000 und 45.000 km Laufleistung sowie fünf Jahre mit 50.000 und 75.000 km.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „VW-Kombis im Vergleich: Was ID.7 Tourer und Passat tatsächlich kosten „.
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