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Künstliche Intelligenz

Nikons Luxus-Zoom und getunte Hasselblad – Fotonews der Woche 36/2025


Kauft man für knapp 3000 Euro nun den Body einer Nikon Z6III oder nur das neue Z 24-70mm f/2.8 S II? Das ist eine Frage, die man sich vielleicht stellen könnte, falls jetzt vom Urlaubsgeld noch etwas übrig geblieben ist. Zwar sind teure Objektive vom Originalhersteller einer Kamera etwas Selbstverständliches, aber Nikon hat hier – einmal mehr – das Preisgefüge ziemlich durcheinandergebracht.

Ein lichtstarkes 24-70-Millimeter-Zoom gehört für viele Fotografen zum absoluten Standardwerkzeug, Porträt, Landschaft, etwas Available Light – damit geht schon ziemlich viel. Dafür nun 2900 Euro zu verlangen, ist vielleicht angesichts der Verbesserungen wie Gewichtsreduktion, höherem Fokus-Tempo und internem Zoom noch zu rechtfertigen. Es gibt schlicht kein anderes Objektiv mit dieser Ausstattung, die Details zeigt unsere ausführliche Meldung. Aber: Im Vergleich zu dem, was der Markt rein für die gleichen optischen Daten verlangt, ist das ziemlich überzogen.

Die für DSLRs entwickelten, und damit größeren und schwereren 28-70mm-f/2.8-Zooms von Sigma und Tamron kosten heute als Neuware nur ein Drittel von Nikons neuem Objektiv. Größter Nachteil: Der Autofokus hält mit den rasanten Bildraten moderner Spiegelloser nicht mit. Und mit Fremdobjektiven, Vorsicht, Kalauer, fremdelt Nikon ja in letzter Zeit generell.

Ein bisschen Hoffnung gibt es allerdings auf vernünftigere Preise, denn der Vorgänger des nun aktualisierten Z-Nikkors kam vor sechs Jahren mit einer UVP von 2500 Euro auf den Markt und ist immer wieder auch unter 1800 Euro zu haben. Seitdem haben aber erst eine Pandemie und dann ein Zollchaos die Welt heimgesucht, sodass sich solche Entwicklungen wohl nicht direkt auf den heutigen Markt übertragen lassen.

In einem anderen Punkt lässt sich Nikon zuverlässig nicht lumpen: Große Firmwareupdates mit zahlreichen neuen Funktionen gibt es seit einigen Jahren nicht nur für die Topmodelle. Die, wohlwollend betrachtet, gehobene Mittelklasse in Form der Z6III wird nach gut einem Jahr fast schon runderneuert. Die Firmware 2.0 bringt rund 70 neue oder verbesserte Funktionen mit, wie Nikon DPreview sagte. Natürlich würde da ein kompletter „feature count“ den Rahmen dieser Kolumne sprengen, daher seien hier einige Highlights erwähnt. Die vollständige Liste findet sich, samt den manchmal kruden deutschen Bezeichnungen, unter dem vorangegangenen Link.

Das mit Z8 und Z9 eingeführte „Auto Capture“, zu deutsch: „Automatisch erfassen“ ist eine kräftig aufgebohrte Fokusfalle. Die Kamera kann unter anderem mit einstellbarer Empfindlichkeit auslösen, wenn ein Objekt in den Bildbereich gerät. Oder sich dessen Abstand ändert. Was aber – siehe Fremdobjektive – nur mit Nikkor-Z-Optiken zuverlässig funktionieren soll. Auch ein zuvor eingestelltes Motiv, das der KI-Autofokus bemerkt, kann zur Aufnahme führen. Ein Beispiel: Soll an einer Rennstrecke nur der Mensch auf einem Sportgerät fotografiert werden, und nicht etwa ein zufällig vorbeikommendes Tier, so dürfte die Nikon nur den Sportler aufnehmen. Eigene Motive, etwa anhand von Fotos, erkennt die Funktion nicht. Da sich aber die Richtung einer Bewegung und das Motiv kombinieren lassen, ist das für Sport nicht schlimm: Mensch kommmt von rechts, durch diese Fokusfelder, löse dann aus. Wenn ein Vogel vorbeifliegt, wird damit kein Bild gemacht. Weil die Z6III immer schon als Hybride zum Fotografieren und Filmen konzipiert wurde, klappt „Automatisch erfassen“ auch bei Videoaufnahme.

Die herrenlose Nikon an der Rennstrecke ist auch ein Beispiel für „NX Field“. Das ist Nikons nur für iOS-Geräte erhältliche App, mit der sich mehrere Kameras fernbedienen lassen. Am ehesten empfiehlt sich dafür ein großes iPad, mit dem sich auch Vorschaubilder vieler Nikons im Blick behalten lassen. NX Field ist nur für die Z9 kostenlos, für eine Lizenz für andere Kameras muss man sich an den Nikon Professional Service wenden. Die Z6III beherrscht NX Field schon länger, und wird nun mit Firmware 2.0 besser unterstützt – unter anderem durch einen ferngesteuerten Weißabgleich. Kostenlos ist dagegen, und eigentlich überfällig, dass die Kamera nun auch ohne weitere Software als Webcam per USB funktionieren soll.

Auch eher eine Funktion für Berufsfotografen ist das digitale Echtheitssiegel nach C2PA, hier „Nikon Authenticity Service“ genannt. Um das der Z6III beizubringen, muss man die Nikon Cloud benutzen, denn mit dieser werden die Daten von veröffentlichten Fotos abgeglichen. Funktionen, die nicht nur Profis nützen: Höhere Auflösungen als die 24,5 Megapixel des Sensors lassen sich per Pixel Shift nun auch aus Belichtungs- und Fokus-Reihen zusammensetzen. Dies weiterhin aber nur am Rechner, automatisch montiert die Kamera die Bilder nicht aneinander.

Wer Kosten und Gewicht nicht scheut, kann besonders hochauflösende Bilder schon seit Jahrzehnten mit Kameras vor allem einer Marke aufnehmen: Hasselblad. Die stellten vor drei Jahren die X2D 100C mit 100-Megapixel-Sensor im Mittelformat vor. Diese Kamera brachte aber nicht den damals schon zum Standard gewordenen KI-Autofokus mit. Den bot aber ein Jahr später der Konkurrent Fujifilm mit der GFX 100 II, sodass Hasselblad dringend nachziehen musste. Das ist nun in Form der X2D II 100C geschehen. Einer Kollegin in der Redaktion ist aufgefallen, dass im neuen Namen eine Anspielung auf einen kleinen Droiden steckt, wenn man ihn Englisch buchstabiert: „X-Two-D-Two“.

Scheint, als wolle Hasselblad, einst die Marke für absolute Spezialaufgaben, hier eine Universalkamera schaffen. Dafür spricht nicht nur der nun vorhandene KI-Autofokus, alias Motiverkennung. Auch der Sensor soll bei gleicher Auflösung modernisiert worden sein: 16 Bit Farbtiefe und HDR sind eine Ansage, der Rest der Specs findet sich in unserer Meldung zur X2D II 100C. Der versprochene hohe Dynamikumfang verdient in dieser Fotonews eine etwas nähere Betrachtung.

Wenn man Hasselblads zahlreichen Beispielfotos – auf geeignetem Display – glauben kann, so sind die vielen Farben und Helligkeitsstufen und der Detailreichtum schlicht fantastisch. Wie viel Nachbearbeitung darin steckt, lässt sich anhand der Bilder nicht beurteilen, denn bei vielen fehlt ein Teil der Metadaten, zudem liegen sie nur als JPEG vor, immerhin mit für alle Kanäle kombiniert 24 Bit Farbtiefe. Manche sind auch etwas beschnitten, zeigen also nicht alle 100 Megapixel, dennoch: auch, weil da ziemlich gute Fotografen und Models am Werk waren, ist das beeindruckend. Daher gleich vorweg: Hasselblads Galerie ist unsere Empfehlung für einen Long Click zum Wochenende.

Anders als Nikon mit seinem neuen Standard-Zoom hat Hasselblad übrigens die Preisschraube in die andere Richtung gedreht: Die X2D II 100C kommt mit einer Preisempfehlung von 7200 Euro auf den Markt, der Vorgänger X2D 100C erschien vor drei Jahren für ganze 8700 Euro – da hat sich wohl die Konkurrenz von Fujifilm deutlich ausgewirkt. Allerdings brauchen alle Mittelformatkameras auch geeignete Objektive, für das ebenfalls neue XCD 2,8–4/35–100E von Hasselblad sind 4800 Euro fällig. HDR und extreme Auflösung sind also schon für den Einstieg doch eher eine Sache für Spezialisten.

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(nie)



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Rundfunkbeitrag verfassungswidrig? Richter stellen hohe Hürden auf


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Ist der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag nicht erfüllt? Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht nun eine Grundsatzentscheidung (Az.: BVerwG 6 C 5.24) gefällt. Es legt die Messlatte für Verfassungswidrigkeit dabei sehr hoch: Es müsste über einen längeren Zeitraum zu schweren Versäumnissen bei den Sendern kommen, bevor man den Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig ansehen könnte.

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Eine Klägerin aus Bayern hatte argumentiert, dass die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ihrem Auftrag nicht nachkommen, weil das Programm weder ausgewogen noch vielfältig sei. Damit war sie bereits vor dem Verwaltungsgericht München gescheitert. Auch die Richter des Bundesverwaltungsgerichts sehen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag keine wechselseitige Verknüpfung zwischen der Beitragspflicht und der Erfüllung des Funktionsauftrags. Die Klägerin könne daher angebliche Defizite im Programm der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nicht der Beitragspflicht entgegenhalten, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2018 entschieden, dass der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil in der Möglichkeit liegt, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können.

Auch im Medienstaatsvertrag sei die Beitragspflicht nicht an die Erfüllung des Sendeauftrags geknüpft, bekräftigen nun die Richter am Bundesverwaltungsgericht. Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Beitragspflicht sei nur dann infrage zu stellen, wenn das Gesamtprogramm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Anforderungen an Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit in der Berichterstattung „über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt.“ Die Schwelle dafür sei aber hoch, entschieden die Bundesverwaltungsrichter.

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„Sie muss dem weiten Spielraum des Gesetzgebers bei Ausgestaltung einer Beitragspflicht Rechnung tragen und setzt daher ein grobes Missverhältnis zwischen Abgabenlast und Programmqualität voraus. Zudem ist es schwierig festzustellen, ob die gebotene Abbildung der Meinungsvielfalt und deren ausgewogene Darstellung im Gesamtprogrammangebot tatsächlich gelingt.“ Grundsätzlich seien Vielfalt und Ausgewogenheit ein Zielwert, der nie vollumfänglich erreicht werden könne.

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Der Streit um den Rundfunkbeitrag könnte die Gerichte weiter beschäftigen: Das Bundesverwaltungsgericht verwies die Klägerin nämlich erneut an die Vorinstanz, den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München. Dort hat sie Gelegenheit, ihre Behauptungen zu beweisen. Sie müsse „ein grobes Missverhältnis zwischen Abgabenlast und Programmqualität“ darlegen, schreiben die Richter. Um das zu prüfen, müsse eine Zeitspanne von mindestens zwei Jahren in den Blick genommen werden. Wissenschaftliche Gutachten müssten „hinreichende Anhaltspunkte für evidente und regelmäßige Defizite“ im Programm ergeben.

Komme der VGH in München auf dieser Grundlage zu der Einschätzung, der Rundfunkbeitrag sei verfassungswidrig, müsse die Beitragspflicht erneut dem Bundesverfassungsgericht zur Kontrolle vorgelegt werden. „Allerdings erscheint es nach dem bisherigen tatsächlichen Vorbringen derzeit überaus zweifelhaft, ob die Klägerin eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wird erreichen können“, sagte der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht, Ingo Kraft, laut dpa.


(dahe)



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Honor „Robot Phone“: KI-Smartphone-Konzept mit Gimbal-Kamera


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Mit dem Konzept namens „Robot Phone“ will der Hersteller demonstrieren, wie Smartphones weiterentwickelt und mehr zu einem KI-Begleiter werden können. Eine kardanisch gelagerte Gimbal-Kamera, die aus der Rückseite des Smartphones herausfahren kann, ist gewissermaßen das Herzstück des Geräts, mit dem es Fotos und Videos in jede Richtung aufnehmen können soll. Der Hersteller beschreibt sein Projekt als „ein revolutionäres KI-Gerät, das multimodale Intelligenz, fortschrittliche Robotik und Bildgebung der nächsten Generation miteinander verbindet“.

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Das Smartphone, das das Unternehmen in seinem Teaser-Video bislang nur in computergenerierter Form zeigt, mutet auf den ersten Blick wie ein recht dickes, herkömmliches Telefon an. Das rückseitige Kameraelement ist zweigeteilt: hinter der linken Seite verbirgt sich die Gimbal-Kamera, deren Schutzklappe über einen Schiebemechanismus geöffnet werden kann. Motoren lassen die Gimbal-Kamera dann herausfahren und in nahezu jede Richtung bewegen.

Auf der Rückseite des Smartphones ist zudem nicht das eigentliche Honor-Logo zu sehen, stattdessen ziert es ein Alpha, das für die Unternehmensvision „Alpha Plan“ steht, die im Zuge des MWC Anfang dieses Jahres angekündigt wurde. Dahinter steht Honors Roadmap, die den Übergang von einem reinen Smartphone-Hersteller zu einem Anbieter eines umfassenden KI-Geräte-Ökosystems markieren soll. Der Plan umfasst drei Schritte: Zunächst die Entwicklung intelligenter KI-Geräte, dann den Aufbau eines KI-Ökosystems und schließlich – in der Vision – die Schaffung einer ‚intelligenten Welt‘.“ Im Zuge dessen will der Hersteller 10 Milliarden US-Dollar in KI-Entwicklung über die nächsten fünf Jahre investieren.

Im Teaser-Video zeigt der Hersteller nicht nur, wie ein Robot-Smartphone aussehen, sondern auch, was mit der Gimbal-Kamera und KI-Funktionen möglich sein soll. Ist die Kamera ausgefahren – im Video begleitet von einem Kichern –, kann sie etwa Selfies aufnehmen und mit KI als eine Art Modeberater fungieren. Durch die flexible Positionierbarkeit der Kamera kann sie Fotos und Videos in verschiedensten Winkeln aufnehmen, das Video deutet zudem an, dass sie sich auch selbstständig bewegen kann.

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Das Video zeigt ferner mögliche Einsatzmöglichkeiten, die andeuten, dass das Gimbal-Smartphone viel KI unter der Haube hat: In der Brusttasche eines Hemdes könne die Kamera etwa die Umwelt aufnehmen, Babys kichernd Einschlaflieder vorsäuseln und bei Nacht mit Staunen Fotos des Sternenhimmels schießen.

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Aus technischer Sicht kann die integrierte Gimbal-Kamera als eine Art Fortsetzung des Oneplus 7 Pro von 2019 gesehen werden. Das Smartphone des Herstellers hatte eine im Gehäuse versenkbare Selfiekamera verbaut, die nur dann herausfährt, wenn sie benötigt wird. Die Idee hatte sich nicht durchgesetzt, womöglich auch, weil mechanische Komponenten schneller ausfallen können und Herstellungskosten tendenziell teuer sind.

Honor will weitere Details zu seinem Robot-Phone im Zuge des MWC 2026 enthüllen.


(afl)



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KI und Data Science im Unternehmen – von Rohdaten zu verwertbaren Erkenntnissen


Viele Unternehmen verfügen über einen immensen Datenschatz zu eigenen Produkten, Userinnen und Usern, internen Arbeitsabläufen und mehr. Lange Zeit galt als Maxime, so viele Daten wie möglich zu sammeln, irgendwann könnten sie schließlich hilfreich werden. Diese Datensammlungen sind aber derart umfangreich, dass eine händische Analyse außerordentlich zeitintensiv wäre. Künstliche Intelligenz kann hier helfen, Muster erkennen und Rohdaten vorstrukturieren, um daraus Strategien abzuleiten. Unser Classroom KI und Data Science im Unternehmen – von Rohdaten zu verwertbaren Erkenntnissen, vermittelt praxisnah Datenquellen zu erschließen und von den ersten Analysen bis zur überzeugenden Datenstory zu gelangen.

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In fünf aufeinander aufbauenden Sessions lernen Teilnehmende die Fähigkeiten, um Daten strategisch zu nutzen und datengetriebene Entscheidungen im Unternehmen zu etablieren. Unser Experte etabliert dafür zunächst die notwendigen KI-Grundlagen. Darauf aufbauend widmet er sich etablierten Frameworks, etwa dem ACHIEVE-Framework und der Impact-vs-Effort-Matrix, um Use Cases systematisch zu bewerten und priorisieren. Im Folgenden lernen Teilnehmende alles Notwendige über Datenerfassung und -aufbereitung. Damit identifizieren sie strukturierte und unstrukturierte Datenquellen, führen explorative Datenanalysen (EDA) durch und wenden Techniken zur Datenbereinigung an. Dabei behandelt unser Experte auch ethische Aspekte der Datenanalyse und zeigt auf, wie man darin Bias erkennt und vermeidet.

Im weiteren Verlauf des Classrooms lernen Teilnehmende die praktische Anwendung von Python und Jupyter Notebooks, um traditionelle Analysemethoden und modernen KI-Tools zu kombinieren und so Arbeitsprozesse erheblich zu beschleunigen. Unser Experte widmet sich zudem der Visualisierung von Analyseergebnissen. Dabei erklärt er, wann statische oder interaktive Darstellungen sinnvoll sind und wie man komplexe Daten verständlich präsentiert.

Abschließend steht das Storytelling mit Daten im Fokus, um eine überzeugende Datenstory für verschiedene Zielgruppen zu entwickeln, einen strukturierten Kommunikationsplan zu erstellen und eine fokussierte Mini-Datenstrategie für einen konkreten Use Case zu entwerfen. Mit diesem Wissen sind Teilnehmende dazu in der Lage, nachhaltige und datengetriebene Initiativen im Unternehmen zu etablieren. Die Termine der Sessions sind:

  • 12.11.25: Künstliche Intelligenz strategisch nutzen – vom Buzzword zum konkreten Use Case
  • 19.11.25: Explorative Datenanalyse (EDA) – Datenquellen identifizieren und Datenqualität sichern
  • 26.11.25: Datenanalyse mit Python – Jupyter Notebooks, Pandas und ChatGPT als Analyse-Werkzeuge
  • 03.12.25: Datenvisualisierung mit Python und Tableau – von der Analyse zum aussagekräftigen Dashboard
  • 10.12.25: Datenanalyse erfolgreich kommunizieren – zielgruppenorientierte Präsentation und Strategieplanung

Die Sessions haben eine Laufzeit von jeweils vier Stunden und finden von 9 bis 13 Uhr statt. Alle Teilnehmenden können sich nicht nur auf viel Praxis und Interaktion freuen, sondern haben auch die Möglichkeit, das Gelernte mit allen Aufzeichnungen und Materialien im Nachgang zu wiederholen und zu vertiefen. Fragen werden direkt im Live-Chat beantwortet und Teilnehmer können sich ebenfalls untereinander zum Thema austauschen. Der nachträgliche Zugang zu den Videos und Übungsmaterialien ist inklusive. Weitere Informationen und Tickets finden Interessierte auf der Website des Classrooms.

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(cbo)



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