Künstliche Intelligenz
Noch eine kurze, dicke Tüte und APS-C-Nikkore – Fotonews der Woche 42/2025
Vor sieben Wochen hatten wir die Vorzüge und Einschränkungen der heute raren Festbrennweiten mit 200 Millimetern und hoher Lichtstärke beschrieben, daher nun in aller Kürze: Toll für Sport, Event, und ein bisschen Porträt-Arbeit. In der DSLR-Ära waren diese „kurzen, dicken Tüten“ zwar auch Spezialgerät, aber immerhin verfügbar. Lange Jahre fehlten sie auf dem Markt, bis Sigma eine solche Optik wieder anbot.
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Und das wird jetzt von Laowa gekontert, mit gleichen optischen Daten, aber einer Besonderheit: Nicht nur für die spiegellosen Kameras mit Sonys E-Mount und Nikons Z-Bajonett kommt das Autofokus-Objektiv auf den Markt, sondern auch für Canons DSLR-Bajonett EF. Das Sigma ist nur für L- und E-Mount vorgesehen. Zudem ist das Laowa gegenüber den 3500 Euro des Sigma mit 2300 Euro für E- und Z-Mount oder 2070 Euro für das EF-Bajonett viel günstiger.
Wo da der Haken steckt? Im fehlenden Bildstabilisator. Den hat die Laowa-Optik nicht, also muss man längere Verschlusszeiten einplanen, gerade bei Sport eigentlich das, was man nicht will. Wer aber, bei manchen Veranstaltungen erlaubt, beispielsweise ein Einbeinstativ einsetzen kann, wird das verschmerzen können. Im Fotograben von Konzerten sind Stative übrigens meist verboten, also ist das bei schummerigem Licht und viel Action auf der Bühne wohl nicht das Fach des Laowa. Ab Ende November wird man das mit Seriengeräten selbst ausprobieren können.
Ein helles „Standardzoom“ auch für APS-C
Nicht für alle Einsatzzwecke braucht man hohe Lichtstärke, und so lassen sich die Kamerahersteller oft Zeit damit, für neue Bodies solche Optiken anzubieten. Bei Nikon ist es nun für den Z-Mount endlich auch mit APS-C-Objektiven soweit: Ein 16-50mm f/2.8 VR – also mit Stabi – und ein 35mm f/1.7 sollen Ende Oktober lieferbar sein. Die Preise: 900 beziehungsweise 450 Euro. Also auch hier, obwohl weniger teuer als vergleichbare Vollformat-Objektive, eher etwas für besondere Anwendungen. Es sei denn, man hat sich beim Zoom auf die Kleinbild-äquivalenten 24-75 Millimeter schon so eingeschossen, dass man das nicht mehr missen will. Für viele ist ein solches Objektiv mit f/2.8 das „Immerdrauf“. Dass das kleine Nikkor wetterfest ist, unterstreicht den leicht professionellen Anspruch.
APS-C-Makro, nicht nur für Nahaufnahmen
Ein echter Spezialist ist auch die neue Festbrennweite nicht. Das neue 35-Millimeter, also 52,5 Millimeter im Kleinbild-Maßstab, ist ebenfalls abgedichtet, und mit f/1.7 auch etwas für anspruchsvolle Porträts. Nikon bewirbt es vorwiegend als Makro, was der Abbildungsmaßstab von 1:1,5, also 1:1 im Kleinbild, auch erlaubt. Die Naheinstellgrenze liegt bei 16 Zentimetern, und ohne Stabi ist das Nikkor auch recht leicht.
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50mm mit viel Licht von Viltrox
Den Objektivreigen dieser Woche macht Viltrox komplett, das wieder einmal den Preisbrecher spielt. Deren AF 50mm f/1.4 Pro gibt es vorerst nur für Sonys E-Mount im Vollformat, mit einer Version für Nikon Z ist erfahrungsgemäß zu rechnen. Den Pro-Anspruch des Namens unterstreicht auch hier die Wetterfestigkeit, aber eben nicht in den üblichen Preisregionen der Kamerahersteller: 620 Euro sind gefordert. Bei Sonys G-Master mit gleichen optischen Daten zahlt man leicht das Zweieinhalbfache. Und Nikon hat gleich gar kein f/1.4 im Angebot.
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(nie)
Künstliche Intelligenz
Rundfunkbeitrag verfassungswidrig? Richter stellen hohe Hürden auf
Ist der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag nicht erfüllt? Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht nun eine Grundsatzentscheidung (Az.: BVerwG 6 C 5.24) gefällt. Es legt die Messlatte für Verfassungswidrigkeit dabei sehr hoch: Es müsste über einen längeren Zeitraum zu schweren Versäumnissen bei den Sendern kommen, bevor man den Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig ansehen könnte.
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Eine Klägerin aus Bayern hatte argumentiert, dass die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ihrem Auftrag nicht nachkommen, weil das Programm weder ausgewogen noch vielfältig sei. Damit war sie bereits vor dem Verwaltungsgericht München gescheitert. Auch die Richter des Bundesverwaltungsgerichts sehen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag keine wechselseitige Verknüpfung zwischen der Beitragspflicht und der Erfüllung des Funktionsauftrags. Die Klägerin könne daher angebliche Defizite im Programm der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nicht der Beitragspflicht entgegenhalten, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2018 entschieden, dass der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil in der Möglichkeit liegt, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können.
Die Schwelle ist hoch
Auch im Medienstaatsvertrag sei die Beitragspflicht nicht an die Erfüllung des Sendeauftrags geknüpft, bekräftigen nun die Richter am Bundesverwaltungsgericht. Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Beitragspflicht sei nur dann infrage zu stellen, wenn das Gesamtprogramm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Anforderungen an Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit in der Berichterstattung „über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt.“ Die Schwelle dafür sei aber hoch, entschieden die Bundesverwaltungsrichter.
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„Sie muss dem weiten Spielraum des Gesetzgebers bei Ausgestaltung einer Beitragspflicht Rechnung tragen und setzt daher ein grobes Missverhältnis zwischen Abgabenlast und Programmqualität voraus. Zudem ist es schwierig festzustellen, ob die gebotene Abbildung der Meinungsvielfalt und deren ausgewogene Darstellung im Gesamtprogrammangebot tatsächlich gelingt.“ Grundsätzlich seien Vielfalt und Ausgewogenheit ein Zielwert, der nie vollumfänglich erreicht werden könne.
Streit geht zurück nach München
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Der Streit um den Rundfunkbeitrag könnte die Gerichte weiter beschäftigen: Das Bundesverwaltungsgericht verwies die Klägerin nämlich erneut an die Vorinstanz, den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München. Dort hat sie Gelegenheit, ihre Behauptungen zu beweisen. Sie müsse „ein grobes Missverhältnis zwischen Abgabenlast und Programmqualität“ darlegen, schreiben die Richter. Um das zu prüfen, müsse eine Zeitspanne von mindestens zwei Jahren in den Blick genommen werden. Wissenschaftliche Gutachten müssten „hinreichende Anhaltspunkte für evidente und regelmäßige Defizite“ im Programm ergeben.
Komme der VGH in München auf dieser Grundlage zu der Einschätzung, der Rundfunkbeitrag sei verfassungswidrig, müsse die Beitragspflicht erneut dem Bundesverfassungsgericht zur Kontrolle vorgelegt werden. „Allerdings erscheint es nach dem bisherigen tatsächlichen Vorbringen derzeit überaus zweifelhaft, ob die Klägerin eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wird erreichen können“, sagte der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht, Ingo Kraft, laut dpa.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Honor „Robot Phone“: KI-Smartphone-Konzept mit Gimbal-Kamera
Mit dem Konzept namens „Robot Phone“ will der Hersteller demonstrieren, wie Smartphones weiterentwickelt und mehr zu einem KI-Begleiter werden können. Eine kardanisch gelagerte Gimbal-Kamera, die aus der Rückseite des Smartphones herausfahren kann, ist gewissermaßen das Herzstück des Geräts, mit dem es Fotos und Videos in jede Richtung aufnehmen können soll. Der Hersteller beschreibt sein Projekt als „ein revolutionäres KI-Gerät, das multimodale Intelligenz, fortschrittliche Robotik und Bildgebung der nächsten Generation miteinander verbindet“.
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Das Smartphone, das das Unternehmen in seinem Teaser-Video bislang nur in computergenerierter Form zeigt, mutet auf den ersten Blick wie ein recht dickes, herkömmliches Telefon an. Das rückseitige Kameraelement ist zweigeteilt: hinter der linken Seite verbirgt sich die Gimbal-Kamera, deren Schutzklappe über einen Schiebemechanismus geöffnet werden kann. Motoren lassen die Gimbal-Kamera dann herausfahren und in nahezu jede Richtung bewegen.
Auf der Rückseite des Smartphones ist zudem nicht das eigentliche Honor-Logo zu sehen, stattdessen ziert es ein Alpha, das für die Unternehmensvision „Alpha Plan“ steht, die im Zuge des MWC Anfang dieses Jahres angekündigt wurde. Dahinter steht Honors Roadmap, die den Übergang von einem reinen Smartphone-Hersteller zu einem Anbieter eines umfassenden KI-Geräte-Ökosystems markieren soll. Der Plan umfasst drei Schritte: Zunächst die Entwicklung intelligenter KI-Geräte, dann den Aufbau eines KI-Ökosystems und schließlich – in der Vision – die Schaffung einer ‚intelligenten Welt‘.“ Im Zuge dessen will der Hersteller 10 Milliarden US-Dollar in KI-Entwicklung über die nächsten fünf Jahre investieren.
Smartphone-Konzept mit neuen KI-Fähigkeiten
Im Teaser-Video zeigt der Hersteller nicht nur, wie ein Robot-Smartphone aussehen, sondern auch, was mit der Gimbal-Kamera und KI-Funktionen möglich sein soll. Ist die Kamera ausgefahren – im Video begleitet von einem Kichern –, kann sie etwa Selfies aufnehmen und mit KI als eine Art Modeberater fungieren. Durch die flexible Positionierbarkeit der Kamera kann sie Fotos und Videos in verschiedensten Winkeln aufnehmen, das Video deutet zudem an, dass sie sich auch selbstständig bewegen kann.
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Das Video zeigt ferner mögliche Einsatzmöglichkeiten, die andeuten, dass das Gimbal-Smartphone viel KI unter der Haube hat: In der Brusttasche eines Hemdes könne die Kamera etwa die Umwelt aufnehmen, Babys kichernd Einschlaflieder vorsäuseln und bei Nacht mit Staunen Fotos des Sternenhimmels schießen.
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Aus technischer Sicht kann die integrierte Gimbal-Kamera als eine Art Fortsetzung des Oneplus 7 Pro von 2019 gesehen werden. Das Smartphone des Herstellers hatte eine im Gehäuse versenkbare Selfiekamera verbaut, die nur dann herausfährt, wenn sie benötigt wird. Die Idee hatte sich nicht durchgesetzt, womöglich auch, weil mechanische Komponenten schneller ausfallen können und Herstellungskosten tendenziell teuer sind.
Honor will weitere Details zu seinem Robot-Phone im Zuge des MWC 2026 enthüllen.
(afl)
Künstliche Intelligenz
KI und Data Science im Unternehmen – von Rohdaten zu verwertbaren Erkenntnissen
Viele Unternehmen verfügen über einen immensen Datenschatz zu eigenen Produkten, Userinnen und Usern, internen Arbeitsabläufen und mehr. Lange Zeit galt als Maxime, so viele Daten wie möglich zu sammeln, irgendwann könnten sie schließlich hilfreich werden. Diese Datensammlungen sind aber derart umfangreich, dass eine händische Analyse außerordentlich zeitintensiv wäre. Künstliche Intelligenz kann hier helfen, Muster erkennen und Rohdaten vorstrukturieren, um daraus Strategien abzuleiten. Unser Classroom KI und Data Science im Unternehmen – von Rohdaten zu verwertbaren Erkenntnissen, vermittelt praxisnah Datenquellen zu erschließen und von den ersten Analysen bis zur überzeugenden Datenstory zu gelangen.
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In fünf aufeinander aufbauenden Sessions lernen Teilnehmende die Fähigkeiten, um Daten strategisch zu nutzen und datengetriebene Entscheidungen im Unternehmen zu etablieren. Unser Experte etabliert dafür zunächst die notwendigen KI-Grundlagen. Darauf aufbauend widmet er sich etablierten Frameworks, etwa dem ACHIEVE-Framework und der Impact-vs-Effort-Matrix, um Use Cases systematisch zu bewerten und priorisieren. Im Folgenden lernen Teilnehmende alles Notwendige über Datenerfassung und -aufbereitung. Damit identifizieren sie strukturierte und unstrukturierte Datenquellen, führen explorative Datenanalysen (EDA) durch und wenden Techniken zur Datenbereinigung an. Dabei behandelt unser Experte auch ethische Aspekte der Datenanalyse und zeigt auf, wie man darin Bias erkennt und vermeidet.
Mit traditionellen Analysemethoden und KI zur überzeugenden Datenstory
Im weiteren Verlauf des Classrooms lernen Teilnehmende die praktische Anwendung von Python und Jupyter Notebooks, um traditionelle Analysemethoden und modernen KI-Tools zu kombinieren und so Arbeitsprozesse erheblich zu beschleunigen. Unser Experte widmet sich zudem der Visualisierung von Analyseergebnissen. Dabei erklärt er, wann statische oder interaktive Darstellungen sinnvoll sind und wie man komplexe Daten verständlich präsentiert.
Abschließend steht das Storytelling mit Daten im Fokus, um eine überzeugende Datenstory für verschiedene Zielgruppen zu entwickeln, einen strukturierten Kommunikationsplan zu erstellen und eine fokussierte Mini-Datenstrategie für einen konkreten Use Case zu entwerfen. Mit diesem Wissen sind Teilnehmende dazu in der Lage, nachhaltige und datengetriebene Initiativen im Unternehmen zu etablieren. Die Termine der Sessions sind:
- 12.11.25: Künstliche Intelligenz strategisch nutzen – vom Buzzword zum konkreten Use Case
- 19.11.25: Explorative Datenanalyse (EDA) – Datenquellen identifizieren und Datenqualität sichern
- 26.11.25: Datenanalyse mit Python – Jupyter Notebooks, Pandas und ChatGPT als Analyse-Werkzeuge
- 03.12.25: Datenvisualisierung mit Python und Tableau – von der Analyse zum aussagekräftigen Dashboard
- 10.12.25: Datenanalyse erfolgreich kommunizieren – zielgruppenorientierte Präsentation und Strategieplanung
Praxis- und Expertenwissen – live und für später
Die Sessions haben eine Laufzeit von jeweils vier Stunden und finden von 9 bis 13 Uhr statt. Alle Teilnehmenden können sich nicht nur auf viel Praxis und Interaktion freuen, sondern haben auch die Möglichkeit, das Gelernte mit allen Aufzeichnungen und Materialien im Nachgang zu wiederholen und zu vertiefen. Fragen werden direkt im Live-Chat beantwortet und Teilnehmer können sich ebenfalls untereinander zum Thema austauschen. Der nachträgliche Zugang zu den Videos und Übungsmaterialien ist inklusive. Weitere Informationen und Tickets finden Interessierte auf der Website des Classrooms.
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Ausführliche Informationen zum Versandverfahren und zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
(cbo)
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