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Nothing Phone (3): Mit neuem Glyph-Display in Richtung High-End


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Bisher hatten sich die Nothing-Smartphones entweder in der gehobenen Mittelklasse oder im günstigeren Preissegment einsortiert. Mit dem Phone (3) geht Nothing einen Schritt auf das High-End-Segment zu, ohne mit den absoluten Luxushandys aufnehmen zu müssen – eine clevere Entscheidung.

Mit dem kantigeren Rahmen und geraden Glasflächen bewegt sich Nothing im Hinblick auf Design wieder in Richtung seines ersten Smartphones. Das zweite Modell hatte mehr Rundungen. Die Rückseite aus transparentem Glas zeigt das darunter liegende Muster aus Kunststoff. Das Phone (3) kommt in Schwarz und Weiß, in der weißen Variante ist es deutlich auffälliger.

Nicht mehr an Bord ist das mehrteilige LED-Element, das Nothing Glyph nennt. Der Name jedoch lebt weiter, denn nun ist das Glyph ein runder Dot-Matrix-Bildschirm in der rechten oberen Ecke der Rückseite. Der wird durch einen Druck auf eine ebenfalls Runde Fläche auf dem Smartphone-Rücken aufgeweckt. Der neue Glyph zeigt die Uhrzeit, den Akkustand und Benachrichtigungen an. Als Gimmick hat Nothing ihm digitales Flaschendrehen beigebracht: Eine kleine Flasche dreht sich einige Sekunden, wird dann langsamer und bleibt schließlich in einer Richtung stehen.



Nothing Phone (3) in Weiß und Schwarz

(Bild: Nothing)

Das Hauptdisplay des Nothing Phone (3) ist ein 6,67 Zoll großes OLED mit einer Auflösung von 1260 × 2800 Pixel. Der 120-Hertz-Bildschirm mit symmetrischem Rahmen erreicht laut Nothing eine maximale Punkthelligkeit von 4500 cd/m², im Alltag sollen bis zu 1600 cd/m² drin sein. Weiterhin verbaut Nothing den Fingerabdrucksensor recht weit unten im Display, etwas weiter oben wäre er besser zu erreichen.

Beim Prozessor hat sich Nothing für Qualcomm entschieden, allerdings nicht ins oberste Regal gegriffen. Statt des Top-Chips Snapdragon 8 Elite gibt im Phone (3) ein Snapdragon 8S Gen 4 den Takt an. Der kann je nach Modell auf 12 oder 16 GByte RAM zurückgreifen. Der interne Speicher liegt bei 256 oder 512 GByte und ist nicht erweiterbar. Stärker als die bisherigen Prozessoren in Nothing-Smartphones ist er allemal.

Auf der Rückseite hat das Nothing Phone (3) drei Kameras: Hauptkamera mit 50-Megapixel-Sensor, Preiskop-Tele mit dreifachem Zoom und ebenfalls 50 Megapixel und ein Ultraweitwinkel, auch hier mit einer maximalen Auflösung von 50 Megapixeln. Zu guter Letzt hat Nothing auch der Frontkamera einen 50-Megapixel-Sensor spendiert.



Das neue Glyph in ein Dot-Matrix-Display.

(Bild: Nothing)

In dem 218 Gramm schweren Nothing Phone (3) steckt ein Akku mit einer Kapazität von 5150 mAh. Das Smartphone unterstützt Schnellladen mit maximal 65 Watt per Kabel, per Induktion ist nur 15 Watt möglich. Mit einem entsprechenden Ladegerät soll das Phone (3) in einer knappen Stunde von Null auf Hundert geladen sein.

Auf dem Phone (3) läuft Nothing OS 3.5 auf Basis von Android 15. Die Software kommt gewohnt minimalistisch und ohne Bloatware daher. Teil des Betriebssystems sind eine ganze Reihe schicker und nützlicher Widgets, die sich teils auch auf dem Sperrbildschirm platzieren lassen. Nothing sichert fünf große Android-Updates und sieben Jahre lang Sicherheitspatches zu. Nothings KI-Lösung Essential Space samt des dedizierten Knopfs an der rechten Seite soll auch auf dem Phone (3) Ordnung in Notizen, Sprachaufnahmen und Screenshots bringen.

Das Nothing Phone (3) nimmt zwei Nano-SIM-Karten auf und unterstützt programmierbare eSIMs. Der Preis für das Smartphone beträgt 799 Euro mit 12/256 GByte und 899 Euro für 16/512 GByte. Das Nothing Phone (2) war mit einer UVP von 649 Euro deutlich günstiger. Am 4. Juli beginnt der Vorverkauf, der offene Verkauf startet am 15. Juli.


(sht)



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Klagen gegen Roblox wegen mangelndem Kinderschutz


Warnhinweis: Dieser Text enthält Beschreibungen virtueller sexueller Handlungen mit Minderjährigen.

Die Generalstaatsanwältin von Louisiana, Liz Murrill, hat bei einem Bezirksgericht Klage gegen die Spieleplattform Roblox eingereicht. Roblox habe es versäumt, grundlegende Sicherheitskontrollen zu implementieren, um seine überwiegend junge Nutzerbasis vor Kinderschändern zu schützen. Laut den eigenen Daten des Unternehmens sind 20% von Roblox‘ 82 Millionen täglichen Nutzern unter 9 Jahre alt, weitere 20% sind zwischen 9 und 12 Jahre alt.

In einer Pressemitteilung (derzeit nur bei Archive.org abrufbar) begründet Murrill ihren Schritt. Da es keine Altersuntergrenze und keine Verpflichtung zur Altersüberprüfung oder elterlichen Zustimmung bei der Anmeldung gebe, können Nutzer leicht angeben, dass sie jünger oder älter sind, als sie tatsächlich seien – was es Kinderschändern ermögliche, sich als Kinder auszugeben, und Kindern, Altersbeschränkungen zu umgehen.

Weiter heißt es: „Nach der Registrierung haben Nutzer Zugang zu Millionen von Spielen, darunter Sport-, Rollenspiel-, Marine-, Mode- und Comedy-Spiele“. Andere Spiele, die auf der Plattform existieren, darunter „Escape to Epstein Island”, „Diddy Party” und „Public Bathroom Simulator Vibe”, sind nicht so harmlos. Diese und andere Spiele sind oft mit sexuell explizitem Material und simulierten sexuellen Handlungen wie Gruppenvergewaltigungen von Kindern gefüllt.

Ein kürzlich veröffentlichter Bericht enthülle sogar, dass eine Gruppe von 3.334 Mitgliedern offen Kinderpornografie handelte und Minderjährige zu sexuellen Handlungen aufforderte, schreibt die Staatsanwältin weiter.

Roblox hat mittlerweile mit einem Pressestatement auf die Anklage reagiert, in der das Unternehmen seine Maßnahmen für den Schutz seiner Nutzer darlegt. Roblox schreibt: „Unser Ziel ist es, eine der sichersten Online-Umgebungen für Nutzer zu schaffen. Dieses Ziel steht nicht nur im Mittelpunkt unserer Gründungswerte, sondern ist entgegen bestimmter Behauptungen auch entscheidend für unsere langfristige Vision und unseren Erfolg. Wir sind uns bewusst, dass es immer noch viel zu tun gibt, und wir setzen uns dafür ein, Roblox zu einer sicheren und positiven Umgebung für alle Nutzer zu machen.“

Kurz vor der Klage gegen Roblox hat das Unternehmen auch einen bekannten YouTuber mit dem Pseudonym „Schlep“ abgemahnt. Der heute 22-jährige Mann beschäftigte sich eigenen Angaben zufolge schon als Kind mit der Plattform. Seit 2024 Jahren dokumentiert er auf seinem YouTube-Kanal mit über 900.000 Abonnenten Fälle von mutmaßlicher Pädokriminalität und zeigt diese auch an. Wie Schlep in einem aktuellen Video berichtet, hat ihm dies nun eine Unterlassungserklärung von Roblox und eine dauerhafte Sperrung seines dortigen Accounts eingebracht.

Der YouTuber gibt in seinem Video auch an, dass er sich auf Roblox als minderjährig ausgegeben habe, um potenzielle Straftäter in eindeutige Chats zu verwickeln. Die Protokolle dieser Gespräche habe er den zuständigen Strafverfolgungsbehörden übergeben, was zu sechs Festnahmen geführt habe. Wie Roblox’ Sicherheitschef in einer Stellungnahme auf der Firmenwebseite erläutert, würden solche Aktionen die Sicherheit der Plattform sogar noch reduzieren: die so wörtlich, „bad actors“ seien dann länger dort aktiv, als wenn sie gleich angezeigt werden würden. Den Fall von Schlep erwähnt Roblox in seinem allgemein gehaltenen Statement zwar nicht ausdrücklich, der Hinweis auf angeblich „sensationalisierte Social-Media-Inhalte“ ist jedoch eindeutig.


(jo)



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Microsoft bittet Großkunden zur Kasse: Keine neuen Volumenlizenzen ab November


Als Teil des fortwährenden Bestrebens, Lizenzstrukturen zu vereinfachen und Preise klarer zu kommunizieren, schafft Microsoft ab November Volumenlizenzen für Kunden mit Enterprise Agreements (EA) und Microsoft Products and Services Agreement (MSPA) ab. Während Kunden je nach Zahl der Lizenzen bisher in die Preisstufen A bis D fielen und 6 bis 12 Prozent Rabatt erhalten konnten, fallen ab dem 1. November alle Kunden in die Preisstufe A, die dem Listenpreis pro Lizenz auf der Webseite von Microsoft entspricht. Bestehende Verträge sind nicht unmittelbar betroffen, die de-facto-Preiserhöhung wirkt sich auf den Erwerb neuer Dienste und die Erneuerung von Vereinbarungen aus.

Von der Preiserhöhung betroffen sind die Online-Services von Microsoft, darunter Microsoft 365, Dynamics 365, Windows 365 und alle Security-, Identitätsmanagement- und Compliance-Produkte. Wer entsprechende Dienste selbst betreibt, bleibt von dieser Änderung verschont. Allerdings versucht Microsoft seine Kunden seit Jahren mit Nachdruck oder kleineren Unbequemlichkeiten auf die eigenen Cloud-Dienste zu stoßen, die datenschutzrechtlich mindestens umstritten sind. Ebenfalls ausgenommen von der Abschaffung der Volumenlizenzen sind die US-Regierung und weltweit die Education-Preislisten.

Microsoft-Partner, die ihren Kunden die Änderung näherbringen müssen, verweist das US-Unternehmen auf eine nüchterne Ankündigung, in der die Firma Transparenz und das Vereinheitlichen seiner Verkaufskanäle als fadenscheinige Begründung nennt. Etwas mehr Informationen finden sich in einer Erklärung auf Microsofts Learn-Seite. Dort gibt das Unternehmen an, dass sich Partner dank der vereinfachten Preisstruktur dann stärker auf die Geschäftsbedürfnisse ihrer Kunden konzentrieren könnten.


(pst)



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Datenanalyse: Googles KI-Übersichten bewirken bis zu 25 Prozent Traffic-Rückgang


Bewirken Googles KI-Übersichten einen Rückgang der Besucher auf anderen Websites, weil Google mit seinen von der KI erzeugten Zusammenfassungen die Nutzerfragen hinreichend beantwortet? Oder führen die KI-Zusammenfassungen sogar zu höherwertigen Klicks, aber keinesfalls zu Besucherrückgängen – wie es Google nicht müde wird, zu behaupten? Eine aktuelle Studie von Digital Content Next (DCN), einem Dienstleister und Lobbyverband großer, angesehener US-Publisher, scheint die Befürchtungen der Verleger zu bestätigen.

DCN hat von 19 seiner Mitglieder für die Monate Mai bis Juni den Traffic aus Google-Suchanfragen ausgewertet. Im Laufe von nur acht Wochen (Mai und Juni) sei der Traffic in Schnitt um 10 Prozent eingebrochen. Zwölf der befragten Unternehmen waren Nachrichtenmarken, sieben waren Nicht-Nachrichtenmarken.

Laut Jason Kint, dem CEO von DCN, seien diese Verluste eine direkte Folge der Google „AI Overviews“. Die neuesten Daten widerlegen seiner Meinung nach damit die vagen Behauptungen von Google über „Qualitätsklicks“, fügte er hinzu. Er fordert von Google faire Lizenzbedingungen für die Inhalte von Publishern. Von den Marktaufsichtsbehörden fordert er, dass die KI-Übersichten als Teil von Googles Suchmonopol behandelt werden.

Der Konflikt zwischen den Verlegern und Google um die negativen Auswirkungen der KI-Zusammenfassungen hat längst auch die regulatorische Ebene erreicht. Eine „Independent Publishers Alliance“ hat bei der EU-Wettbewerbsbehörde eine Beschwerde eingereicht. Der Vorwurf: Google missbrauche seine marktbeherrschende Stellung, um seine eigenen KI-Zusammenfassungen an die Spitze der Suchergebnisse zu setzen und die ursprünglichen Inhalteanbieter zu benachteiligen. Die Verleger fordern dringende Maßnahmen, um „irreparablen Schaden“ abzuwenden.


(jo)



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