Künstliche Intelligenz
Nova Lake: Intels nächster Desktop-Prozessor soll riesigen Cache erhalten
Intel plant offenbar einen Konkurrenten zu AMDs Ryzen-X3D-Prozessoren mit besonders viel Cache, der insbesondere in Spielen die Bildrate steigern kann. Mehrere Prozessormodelle aus der kommenden Generation Nova Lake erhalten Leaks zufolge einen sogenannten Big Last Level Cache (bLLC). Die Beiträge stammen von X-Mitgliedern, die schon früher häufiger richtig lagen.
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Die Rede ist von 144 MByte in einem Chiplet mit bis zu acht Performance- und 16 Effizienzkernen. Frühere Gerüchte sprachen von vier weiteren Low-Power-Effizienzkernen, also insgesamt 28 Kernen. Bei einer abgespeckten Variante sollen vier Effizienzkerne deaktiviert sein (8 + 12 + womöglich 4)
Angeblich plant Intel auch zwei Varianten mit je zwei Compute-Dies, also dann bis zu 48 oder 56 CPU-Kernen – je nachdem, ob Low-Power-Effizienzkerne vorhanden sind oder nicht. Die Leaks erwähnen dort keine Cache-Menge, allerdings würden 288 MByte dann nur logisch erscheinen.
Allerdings herrscht Unsicherheit, ob solche Doppelvarianten tatsächlich erscheinen. Sie erschweren wohl auch die Stromzufuhr und stellen somit Mainboard-Hersteller vor Herausforderungen.
Integration ins Compute-Die
Intel geht derweil offenbar einen anderen Weg als AMD bei den Ryzen X3D. Der bLLC soll sich im selben Chiplet befinden wie die CPU-Kerne. AMD lagert zusätzlichen Level-3-Cache dagegen auf ein eigenes Die aus, den der Chipauftragsfertiger TSMC auf das Compute-Chiplet anbringt. Intels Variante wäre vermutlich teurer in der Produktion, würde aber die Anbindung vereinfachen.
Der bLLC soll sich ausdrücklich nicht im Basis-Die befinden, das unter den weiteren Chiplets liegt. So geht Intel beim eigenen Serverprozessor Clearwater Forest vor, der 288 CPU-Kerne und 576 MByte Zusatz-Cache enthält.
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Je mehr Cache einem Prozessor zur Verfügung steht, desto mehr Daten kann er lokal vorhalten. Das hilft vor allem in latenzkritischen Spielen: Die CPU muss nicht den Umweg über das RAM gehen, was Zeit spart und die Performance verbessert.
AMD bringt bisher 64 MByte Cache in seinen Cache-Dies unter, zusätzlich zu 32 MByte im Compute-Die. Der Achtkerner Ryzen 7 9800X3D kommt so auf 96 MByte. Mit der nächsten Generation könnte die Kapazität steigen. Zudem hat AMD weiterhin die Option, 12- und 16-Kerner mit einem zweiten Cache-Die zu bringen. Die hätten dann 192 MByte.
Nova Lake steht für das zweite Halbjahr 2026 an. Vermutlich kommen sie als Core Ultra 400. Bei Desktop-PCs muss bis dahin Arrow Lake (Core Ultra 200) durchhalten. Die Core Ultra 300 alias Panther Lake erscheinen nur für Notebooks.
(mma)
Künstliche Intelligenz
KI-Chips für China: US-Regierung muss Exportsteuer als Einfuhrzoll verkaufen
Die US-Regierung muss sich offenbar ein Zollkonstrukt ausdenken, um wie geplant an Nvidias KI-Beschleunigern für China mitverdienen zu können. Das Wall Street Journal macht auf einen Artikel in der US-amerikanischen Verfassung aufmerksam, der Ausfuhrsteuern oder -zölle auf Exporte aus allen Bundesstaaten verbietet.
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Laut Urteil des US-Verfassungsgerichts zur sogenannten Exportklausel sind alle Steuern illegal, „die den Exportprozess unmittelbar belasten“. Die US-Regierung will jedoch pauschal 25 Prozent vom Umsatz, den Nvidia mit H200-Beschleunigern für chinesische Kunden macht. Dafür wollen die USA die bisherigen Exporteinschränkungen aufweichen.
Bislang dürfen US-Firmen nur langsame KI-Beschleuniger nach China verkaufen, offiziell aus Sicherheitsbedenken, das chinesische Militär könnte die Hardware für eigenes KI-Training verwenden. Nvidia hat etwa die H20 mit einem Bruchteil der Rechenleistung einer H200 für China aufgelegt. Die H200 wäre schneller als alles, was chinesische Hersteller liefern können, einschließlich Huawei. Lediglich die neuere Generation Blackwell (B200/B300) bleibt China vorenthalten.
Exportsteuer als Import abgerechnet?
Das Wall Street Journal gibt Aussagen von Regierungsbeamten wieder, wonach H200-Beschleuniger für China eine Sicherheitsprüfung in den USA durchlaufen müssen. Die Idee dahinter offenbar: Die Halbleiter kommen vom Chipauftragsfertiger TSMC aus Taiwan in die USA, wo die Regierung einen Einfuhrzoll einsackt, bevor sie weiter nach China verschickt werden.
Wie eine Sicherheitsprüfung aussehen könnte, ist unklar. Ginge es um Kontrolle, könnte Nvidia die vorgesehenen H200-Chips auch komplett in den USA fertigen lassen. TSMC hat ein geeignetes Halbleiterwerk in Arizona und fertigt da sogar schon für Nvidia. Der US-Packaging-Dienstleister Amkor arbeitet lokal mit TSMC zusammen, um GPUs und HBM-Speicherbausteine auf gemeinsame Träger zu setzen und die Hardware auf Funktion zu testen.
Gegenwind aus China
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Die chinesische Regierung scheint derweil verhindern zu wollen, dass heimische Firmen nur noch Nvidia-Hardware kaufen. Unter anderem die Financial Times berichtet, dass China aktuell über ein Genehmigungsverfahren nachdenkt. In diesem müssten Unternehmen darlegen, warum lokal hergestellte KI-Chips nicht für die eigenen Zwecke genügen.
Huawei bietet etwa das System Cloudmatrix 384 an, das über die Menge an Ascend-910C-Beschleunigern mit Nvidia konkurrieren soll. Der chinesische Chipauftragsfertiger SMIC und wahrscheinlich auch Huawei selbst stellen die Chips her, weil TSMC sie nicht mehr beliefern darf.
(mma)
Künstliche Intelligenz
EU-Gericht senkt Strafe gegen Intel erneut
Der US-Chiphersteller Intel muss nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union eine Millionenstrafe der EU akzeptieren. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg setzten die verhängte Geldbuße allerdings von rund 376 Millionen Euro auf gut 237 Millionen Euro herab. Gegen das Urteil kann noch Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.
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Die EU-Kommission hatte Intel vorgeworfen, zwischen den Jahren 2002 und 2006 an die Computerhersteller Acer, HP und Lenovo Geld gezahlt zu haben, um den Verkauf von Produkten mit Prozessoren seiner Wettbewerber zu behindern. Damit habe der Technologiekonzern seine beherrschende Stellung auf dem Markt ausgenutzt, so die Wettbewerbshüter in Brüssel.
Intel und Kommission streiten schon seit 2009
Das Gericht in Luxemburg bestätigte die Entscheidung grundsätzlich. Den Argumenten von Intel, etwa dass die Begründung des Kommissionsbeschlusses unzureichend sei und die Verteidigungsrechte des Unternehmens verletzt worden seien, folgte es nicht. Angesichts der relativ geringen Zahl betroffener Geräte sowie eines Zeitraums von bis zu zwölf Monaten zwischen einzelnen Beschränkungen sei jedoch eine niedrigere Sanktion angemessen, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
Der Fall ist Teil eines seit 2009 laufenden Verfahrens. Die EU-Kommission hatte damals auch Rabattpraktiken von Intel beanstandet und insgesamt eine Geldbuße von 1,06 Milliarden Euro verhängt. Die europäischen Gerichte kippten den Beschluss jedoch, weil die Wettbewerbshüter nicht sauber gearbeitet hatten. Da nicht klar war, welcher Teil der Strafe auf Rabatte und welcher auf die anderen Maßnahmen entfiel, erklärte das Gericht die gesamte Geldbuße für nichtig. Die Kommission erließ deswegen den neuen Beschluss.
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(afl)
Künstliche Intelligenz
KI soll mit Daten der Apple Watch vor Krankheiten warnen
Spezifische Krankheiten ohne Arztbesuch frühzeitig erkennen, oder noch bevor sie richtig ausbrechen – das wäre nicht nur für Smartwatch-Nutzer äußerst praktisch, sondern könnte auch Auswirkungen auf überfüllte Arztpraxen und überlastete Gesundheitssysteme haben.
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Forscher vom Massachusetts Institute of Technology (MIT) und Health-Tech-Unternehmen Empirical Health arbeiten derzeit an einer solchen Lösung. Dafür haben sie rund 3 Millionen Personentage an Daten der Apple Watch analysiert – also Herzfrequenz, Bewegung, Schlaf und mehr – und mit diesen ein KI-Modell trainiert.
Das Ergebnis der Studie: Die neue KI kann mit erstaunlicher Genauigkeit auf Erkrankungen wie Bluthochdruck, Vorhofflattern oder Herzrhythmusstörungen hinweisen.
Wie funktioniert das KI-Training?
Statt wie klassische, aufwendig gelabelte Trainingsdaten nur auf wenige Vorfälle zu schauen, nutzt das Modell I-Jepa eine selbstlernende Methode: Es verarbeitet Zeitreihen diverser Sensor- und Verhaltensdaten – auch wenn sie unregelmäßig oder lückenhaft sind – und lernt, Muster zu erkennen. Erst danach erfolgt die Feinjustierung mit einem kleineren, gelabelten Datensatz.
Insgesamt deckt der Datensatz fünf Gesundheits- und Verhaltensbereiche ab: kardiovaskuläre Gesundheit, Atmung, Schlaf, körperliche Aktivität und allgemeine Vitalwerte. Für 63 verschiedene Messgrößen lag eine tägliche oder gröbere Aufzeichnung vor.
In Tests konnte das Modell für Bluthochdruck eine AUROC (Area Under the Receiver Operating Characteristic Curve) von 86,8 Prozent, für Vorhofflattern 70,5 Prozent und für andere Herz- oder Müdigkeitsbezogene Erkrankungen gute Werte erzielen.
Zur Erklärung: Je höher der AUROC-Wert, desto besser erkennt das Modell Unterschiede zwischen positiven und negativen Fällen. Der Wert AUROC misst also nicht, ob ein Modell tatsächlich mit der Diagnose immer korrekt liegt, sondern wie gut es zwischen gesunden und potenziell kranken Fällen unterscheiden kann. Das heißt: Es gibt Überlappungen, keine Garantien.
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Was die neue Methode der Forschenden so besonders macht: Selbst wenn viele Daten fehlen, weil die Uhr beispielsweise nicht getragen wurde oder Messungen aussetzen, kann das Modell selbstständig Lücken schließen und aus den vorhandenen Informationen sinnvolle Rückschlüsse ziehen. Das macht Ansätze wie diesen besonders robust und praktikabel für den Alltag.
Gesundheitscheck per Smartwatch: Große Chancen – und Risiken
Die Studie zeigt, dass Smartwatches und KI gemeinsam vielversprechende Auskünfte über Gesundheitsdaten liefern können. Das könnte zum Beispiel frühzeitiges Erkennen von gesundheitlichen Problemen ohne invasive Tests ermöglichen. Für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder hohem Risiko könnte das ein echter Gewinn sein.
Die Ergebnisse sind allerdings noch lange keine Diagnose, sondern Vorhersagen. Wann und ob solche Modelle klinisch verwendet werden, hängt von weiteren Studien, der Validierung und regulatorischen Prüfungen ab.
Ein weiterer wichtiger Punkt, den man nicht vernachlässigen sollte: Bei dieser gesundheitlichen Totaltransparenz dürfte bei Datenschützern der Puls in ungeahnte Höhen steigen.
Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.
(jle)
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