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Künstliche Intelligenz

Nutzer von Meta AI veröffentlichen ihre Anfragen – offenbar unbewusst


Metas gleichnamige KI gibt es jetzt auch als eigenständige App namens Meta AI. Neben dem Chatbot, der Nutzern von Instagram und Whatsapp bereits aus ihren Chat-Übersichten bekannt sein sollte, gibt es hier auch einige kuriose Fundstücke zu entdecken.

Denn Meta AI hat auch einen Discover-Feed, in dem es Anfragen an Meta AI zu lesen gibt, die andere dort geteilt haben – auch die eigenen KI-Stilblüten lassen sich hier auf Wunsch veröffentlichen. Doch was Medienberichten zufolge jüngst in manchen Feeds zu lesen war, lässt zweifeln, ob einige Nutzer wirklich ganz bewusst ihre Informationen der Öffentlichkeit preisgaben.

Unter anderem das US-Magazin TheVerge berichtet jetzt, dass in den Feeds teilweise intimste oder vertraulichste Dinge zu lesen sind, vielfach aber auch Nonsens oder Troll-Content. Zum Beispiel Anfragen, in denen Nutzer sich über ihren seltsamen Hautausschlag informieren oder Meta AI mitteilen, dass sie ein Verbrechen begangen haben und nun etwas über mögliche Konsequenzen wissen wollen. All das ist öffentlich zu lesen – und lässt sich wohl teilweise auch anhand verräterischer Nutzernamen oder Profilbilder auf die Personen dahinter zurückführen.

Entscheidend dabei ist aber, dass Meta nach eigenen Angaben ausdrücklich nur solche Prompts und deren Antworten veröffentlicht, bei denen die Nutzer dazu ausdrücklich eingewilligt, beziehungsweise es veranlasst haben. Nach einem Prompt fragt die App offenbar über ein Dialogfenster, ob dieser geteilt werden soll. Wenn Nutzer das wollen, bekommen sie noch einmal den Hinweis: Achtung, diese Informationen werden jetzt öffentlich sichtbar, es sollten keine persönlichen Daten darin enthalten sein oder solche, die man vielleicht doch nicht der Allgemeinheit anvertrauen will.

Doch das scheint viele Nutzer nicht davon abzuhalten oder sie verstehen nicht, was die App in dem Moment tatsächlich tut. Manche wähnen sich vielleicht auch in hundertprozentiger Anonymität oder gehen mit bestimmten Dingen generell etwas offener um. Neugierige können sich die App nun im Google Play Store und Apples App Store aufs Tablet oder Smartphone herunterladen – wo Meta wirbt: „Erhalten Sie nützliche Prompts im Discover-Feed“. Auch als Webanwendung ist Meta AI verfügbar.

Zu den weiteren Vorzügen der App gehören demnach personalisierte Antworten und eine KI, die schnell die Vorlieben und Interessen ihrer Nutzer versteht. Personalisierte Antworten sind bislang aber nur in den USA und Kanada verfügbar. Dafür bezieht Meta AI dann auch Informationen in den KI-Wissensschatz ein, die Nutzer in Meta-Produkten preisgegeben haben, zum Beispiel Inhalte, bei denen die Betroffenen auf „Gefällt mir“ gedrückt oder sich einfach näher damit auseinandergesetzt haben. Möglicherweise auch außerhalb der Meta-Dienste – zuletzt machte sich Meta verschiedene technische Möglichkeiten der Android-Browser und -Apps zunutze, um vom Betriebssystem eingezogene Kommunikationsbarrieren zu umgehen, vor allem über lokale „Listening Ports“. Ohne besondere Privilegien oder Einwilligung kann eine Meta-App (Facebook oder Instagram sind betroffen) auf eingehende Verbindungen lauschen. Und das auch, wenn der Nutzer die App gerade nicht nutzt – sie läuft und lauscht im Hintergrund weiter. Das geschah in Kooperation mit dem Webkonzern Yandex und diente vor allem dazu, die Daten danach an Werbekunden zu verkaufen – ob sie auch in Meta AI einfließen, darüber gibt es keine Informationen.

Bei Meta AI kann man auch ganz offiziell sein Konto bei Facebook oder Instagram über das Meta Account Center verknüpfen. Dann bezieht Meta die Informationen, die Nutzer hier geteilt haben, ebenfalls mit ein. Die App ging aus der App Meta Glasses hervor und firmierte vorher auch in den App Stores unter diesem Namen. Wer eine entsprechende Brille besitzt, kann über die App auch die Sprachsteuerung der Brille nutzen und auf Privatsphäre-Einstellungen, Anrufe und anderes zugreifen.


(nen)



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Österreichs Regierung will Altersgrenzen in Sozialen Netzen durchsetzen


Nachdem ein 21-Jähriger an einer Grazer Schule elf Menschen erschossen hat, möchte Österreichs Bundesregierung Kinder aus Sozialen Netzen draußenhalten. „(Wir werden) uns auch für strengere Regeln für Kinder und Jugendliche im Umgang mit Sozialen Medien einsetzen“, sagte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) am Montag bei seiner Regierungserklärung zum Amoklauf. „Denn wir sehen: Digitale Plattformen sind längst nicht mehr nur Orte der Information oder der Unterhaltung. Sie können auch Orte der Radikalisierung und der Verrohung sein. Hier braucht es klare Regeln und klare Verantwortung auf Seiten der Plattformbetreiber.“ In der deutschen Bundesregierung ist ebenfalls die Forderung nach wirksamen Altersgrenzen für Social Media erhoben worden.

Der für Digitalisierung zuständige österreichische Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) möchte „die Plattformen dazu verpflichten, dass sie ihren Altersbeschränkungen auch nachkommen. Sie müssen quasi Türsteher sein für die Jugendlichen, und wir werden in Österreich eine nationale Lösung machen.“ Das sagte er im in der ORF-Radiosendung Ö1 Mittagsjournal am Dienstag. Die Methode der Durchsetzung ist nicht geklärt. Pröll zeigt sich offen für die Idee, Konten in Sozialen Netzen mit der staatlichen elektronischen Identität ID Austria zu verknüpfen.

Welche Altersgrenze genau gelten soll, ist ebenfalls noch nicht entschieden. Die großen Betreiber haben selbst 13 oder 14 Jahre festgelegt, setzen das aber nicht streng durch. „Ich sage nur: Die DSGVO schreibt vor, dass Daten für unter 14-Jährige eigentlich nicht verarbeitet werden dürfen“, glaubt Staatssekretär Pröll. Spanien, Frankreich und Griechenland haben sich auf der EU-Digitalministerkonferenz in Luxemburg für ein EU-weites Verbot Sozialer Netze für Kinder unter 15 Jahren starkgemacht, Spanien fordert es für unter 16-Jährige.

Norwegen plant, das Mindestalter von 13 auf 15 Jahre anzuheben und Strukturen für die Altersüberprüfung auszubauen. In Australien ist der Ausschluss von Menschen unter 16 aus Sozialen Netzen bereits beschlossene Sache. Das wünschen sich auch die oppositionellen österreichischen Grünen. Zusätzlich möchten sie die Plattformbetreiber für alle Inhalte haftbar machen.


(ds)



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EU-Gremien einig: DSGVO soll grenzüberschreitend einfacher durchsetzbar sein


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English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Auf eine kleine Novelle der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben sich Vertreter des EU-Rats, des Parlaments und der Kommission geeinigt. Dem sind rund zwei Jahre Debatte und mehrere Monate Verhandlungen vorausgegangen. Die vorläufige Einigung über einen Entwurf zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen nationalen Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung der DSGVO in grenzüberschreitenden Fällen zu verbessern. Das hat die polnische Ratspräsidentschaft am Montagabend mitgeteilt. Demnach vereinfachen die neuen Vorschriften die Verfahren, etwa in Zusammenhang mit Rechten von Beschwerdeführern und der Zulässigkeit von Fällen.

Die EU-Kommission wollte mit ihrem ursprünglichen Vorschlag 2023, das „Irland-Problem“ beheben: Die irische Datenschutzbehörde gilt Kritikern als Flaschenhals bei der DSGVO-Durchsetzung. Die Data Protection Commission (DPC) in Dublin ist federführende Aufsichtsinstanz für Big-Tech-Konzerne wie Google, Meta Platforms, Apple und X, die ihre europäischen Hauptsitze auf der Insel haben. Andere Datenschutzbehörden in der EU können bei solchen Datenkonzernen nicht direkt eingreifen.

Im Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) als gemeinsamen Gremium der Aufsichtsbehörden kommt es über Entscheidungsvorlagen der irischen DPC oft zum Streit, was komplizierte und lange Verständigungsverfahren auslöst. Die irische Behörde wird dann oft überstimmt. Vor allem an diesem Punkt setzen die EU-Gesetzgeber nun an, um Prozesse zu beschleunigen.

Unabhängig davon, wo in der EU ein Bürger eine Beschwerde im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung einreicht, werde die Zulässigkeit künftig auf Basis derselben Informationen beurteilt, führt der Ratsvorsitz aus. Die Reform harmonisiere die Anforderungen und Verfahren für Anhörung von Beschwerdeführern im Falle einer Ablehnung und sehe gemeinsame Regeln für die Beteiligung am Verfahren vor. Das Anhörungsrecht der anderen Partei werde „in wichtigen Phasen des Verfahrens gewährleistet“. Beiden Seiten stehe offen, die vorläufigen Ergebnisse vor der endgültigen Entscheidung einzusehen, um Stellung nehmen zu können.

Eine Übereinkunft zu der Novelle schien schon im Mai greifbar, doch über die festzusetzenden Fristen waren sich die Verhandlungsführer noch uneins. Jetzt haben sie sich auf eine Untersuchungsfrist von insgesamt 15 Monaten, die in besonders komplexen Fällen um 12 Monate verlängert werden kann, geeinigt. Einfache Verfahren mit Zusammenarbeit zwischen nationalen Datenschutzbehörden sollen binnen einen Jahres abgeschlossen sein.

Die Unterhändler haben sich auch auf einen Mechanismus zur schnelleren Bearbeitung von Beschwerden verständigt. Er soll es der federführenden Datenschutzbehörde ermöglichen, einen Fall zu beenden, bevor der EDSA einbezogen werden muss. Diese Option würde etwa greifen, wenn eine Organisation Rechtsverletzung einräumt und potenzielle Sanktionen akzeptiert. Um langwierige Diskussionen zwischen verschiedenen Datenschutzbehörden zu vermeiden, soll Konsensbildung erleichtert werden. So muss die federführende Behörde ihren Kollegen in der EU zeitnah eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte eines Verfahrens übermitteln. Vorgesehen ist ferner ein Kooperationsansatz, womit in einfacheren Fällen nicht alle zusätzlichen Kooperationspflichten zu befolgen wären.

Die EU-Staaten und das Europäische Parlament müssen die Reform noch formalisieren und bestätigen. Max Schrems von der Datenschutzorganisation Noyb hält an seiner Kritik fest, dass die Novelle DSGVO-Verfahren faktisch „undurchführbar“ mache. Die Durchsetzung der Normen drohe durch verhältnismäßig lange Fristen und komplexe Verfahren untergraben zu werden. Der IT-Verband CCIA Europe, dem viele Big-Tech-Firmen angehören, ist aus einem anderen Grund unzufrieden: Anstatt den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, dürfte ihm zufolge die Einhaltung der DSGVO für Unternehmen aller Größenordnungen noch schwieriger werden. Mit einem zweiten Vorhaben will die Kommission Firmen mit bis zu 749 Mitarbeitern von der DSGVO-Dokumentationspflicht befreien. NGOs warnen, damit öffne die Kommission die Büchse der Pandora.


(ds)



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Afrinic: Gericht stoppt Vorstandswahl  | heise online


Die Vorstandswahl für Afrikas zentrale IP-Adressvergabestelle Afrinic ist vorerst gestoppt. Das hat der gerichtlich bestimmte Afrinic-Zwangsverwalter Gowtamsingh Dabee am Montag bestätigt. Auf Antrag des tansanischen Provider-Verbands TISPA hat der Supreme Court Mauritius‘ am Freitag verfügt, dass die ab Montag geplante Online-Abstimmung sowie die für 23. Juni angesetzte Wahl vorerst nicht abgehalten werden dürfen.

„TISPA hat diese einstweilige Verfügung erwirkt, weil es ernsthafte Bedenken gibt, dass unseren Mitgliedern und anderen Afrinic-Mitgliedern wesentliche Rechte verwehrt werden“, teilt der tansanische Verband mit. So seien Afrinic-Mitgliedern die ihnen zustehenden Adressressourcen nicht zugeteilt worden. Zudem seien Mitglieder, die nach September 2023 eingetreten sind, bei der Wahl nicht stimmberechtigt. Beides verstoße gegen die Satzung der Afrinic.

Hintergrund ist der Machtkampf um die afrikanische IP-Adressvergabestelle Afrinic, die in der Cybercity Ebène auf Mauritius ihren Sitz unterhält. Afrinic ist seit Jahren mit den Unternehmen Cloud Innovation und Larus in einen Rechtsstreit um IP4-Adressblöcke verstrickt. Diese Adressen wollte die Registry wieder einziehen, nachdem Larus sie international weitervermietet. Im Zuge des Rechtsstreits konnte Cloud Innovation eine gerichtliche Entscheidung erwirken, wonach Afrinic keine IP-Adressen mehr vergeben kann, solange es unter Zwangsverwaltung steht.

„Wir wollen die Dinge gerade rücken“, erklärte TISPA-Generalsekretär Noah Maina gegenüber heise online. Der Verband sieht sich bestätigt durch den jüngsten Appell der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die dringend Aufklärung der Unregelmäßigkeiten und eine faire Wahl angemahnt hatte. Sowohl die ICANN als auch Maina haben Zweifel an der Neutralität des Zwangsverwalters Dabee geäußert.

Maina hält auch nichts von dem Vorschlag, Afrinics Ressourcen künftig von den vier Schwesterorganisationen in Europa, Asien, Nordamerika und Lateinamerika (RIPE, APNIC, ARIN, Lacnic) verwalten zu lassen. So etwas könne nur von den Afrinic Mitgliedern gemeinschaftlich beschlossen werden, meint der TISPA-Generalsekretär.

Das Gericht hat auf Antrag der TISPA im jüngsten Beschluss zugleich mit dem Stopp auch verfügt, Afrinic müsse die Wahl „gemäß der Satzung“ und gemäß dem Einsetzungsbescheid für den Zwangsverwalter durchführen. Dieser erklärt inzwischen, die Wahl zu den acht Sitzen für den derzeit vakanten Vorstand könne vielleicht doch noch stattfinden. Eine Anfrage, ob er die Verfügung anfechten werde, ist bislang unbeantwortet.


(vbr)



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