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Oberlandesgericht: Vorsicht bei Werbung mit Superlativen für Software


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Behauptungen über Spitzenstellungen sind auch beziehungsweise gerade in der Werbung für Computerprogramme nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz mit einem jetzt publik gewordenen Urteil vom 8. Juli entschieden (Az.: 9 U 443/25). Ein Softwareanbieter hatte sein Lernmanagement-System als „das einfachste und effizienteste“ beworben. Diese Aussagen befand das Gericht nun als irreführend und somit wettbewerbswidrig. Der Grund: Solche Superlative haben einen objektiv nachprüfbaren Tatsachenkern. Sie sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) folglich nur erlaubt, wenn man sie beweisen kann. Die beklagte Firma konnte dies nicht.

Effizienz könne zum Beispiel durch Zeitersparnis oder technische Standards belegt werden, verdeutlichte das OLG. Einfachheit lasse sich an Kriterien wie der Benutzerfreundlichkeit oder der Anzahl der benötigten Klicks messen. Da der werbende Anbieter in diesem Fall keine Belege für seine Aussagen vorlegen konnte, sahen die Koblenzer Richter die zur Kundengewinnung getätigten Behauptungen als irreführend an.

Die Klägerin und die Beklagte sind Konkurrenten im Bereich digitaler Weiterbildung. Die letztlich unterlegene Firma bewarb ihr LMS auf ihrer Website und in Google-Anzeigen mit den beanstandeten Slogans. Die Klägerin mahnte dies ab und zog vor Gericht, da die Beklagte die Abgabe einer Unterlassungserklärung zurückwies.

Das Landgericht (LG) Mainz hatte in erster Instanz den Antrag der Klägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Eilverfahren abgewiesen (Az.: 12 HK O 9/25). Es sah die Werbung zwar als Wettbewerbsverstoß an. Die Mainzer Richter hielten die Klage aber für unzulässig, da sie möglicherweise das Recht missbrauche. Denn die Klägerin habe die geforderte Vertragsstrafe in der Abmahnung als zu hoch angesetzt und auch den Gegenstandswert unangemessen hoch bemessen.

Das OLG gab der Berufung der Klägerin nun statt und hob das Urteil aus Mainz auf. Es sah die Werbung als klaren Wettbewerbsverstoß an und verneinte den vom LG angenommenen Rechtsmissbrauch. Die Koblenzer Richter sehen die in der Abmahnung geforderte Vertragsstrafe von 10.000 Euro und den Gegenstandswert von 30.000 Euro nicht als offensichtlich überhöht an. Sie weisen darauf hin, dass die Klägerin nur einmalig eine solche Summe gefordert habe und der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs nach dem UWG eine Wiederholung voraussetze. Zudem habe solche Superlativ-Werbung das Potenzial, dem Konkurrenten erheblichen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.

Die Beklagte führte auch ins Feld, dass die Klage rechtsmissbräuchlich sei, weil die Klägerin lange gewartet habe. Die Werbung sei schon länger online gewesen. Das OLG widersprach dem, da die Antragstellerin vorgetragen hatte, erst kurz vor der Abmahnung von der Reklame erfahren zu haben. Eine allgemeine Marktbeobachtungspflicht für Mitbewerber bestehe nicht.

Auch die Tatsache, dass die Klägerin die Berufungs- und Begründungsfristen fast vollständig ausgeschöpft hatte, werteten die Koblenzer Richter nicht als „schleppendes Vorgehen“ oder Indiz für fehlende Dringlichkeit. Sie bestätigten die Eilbedürftigkeit des Verfahrens, die bei Wettbewerbsverstößen grundsätzlich vermutet wird. Die Beklagte habe diese Annahme nicht entkräften können. Für den IT-Rechtler Jens Ferner zeigt die Entscheidung, „dass das Wettbewerbsrecht auch im digitalen Marketing klare Grenzen setzt“. Es sei wichtig, rechtzeitig auf Abmahnungen zu reagieren, um kostspielige Verfahren zu vermeiden.


(nen)



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Analyse mit unerwartetem Resultat: Artensterben hat sich wieder verlangsamt


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Anders als vielfach angenommen, sterben gegenwärtig wohl überhaupt nicht mehr Tier- und Pflanzenarten aus, als in der jüngeren Vergangenheit. Der bisherige Höhepunkt beim Artensterben könnte sogar schon vor 100 Jahren erreicht worden sein. Das jedenfalls meinen eine Biologin und Biologe von der University of Arizona, die Daten zum Aussterben von mehr als 900 Tier- und Pflanzenarten in den vergangenen 500 Jahren analysiert haben. Als zentrales Ergebnis ihrer Studie sehen die beiden die Erkenntnis, dass Arten in der Vergangenheit zumeist aus anderen Gründen ausgestorben sind als heute und man historische Daten nicht einfach in die Zukunft extrapolieren könne. Ihre Arbeit wollen sie nicht als Entwarnung verstanden wissen, sondern als Grundlage für eine akkurate Einschätzung des Problems.

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Kristen Saban und John Wiens rufen jetzt in Erinnerung, dass in prominenten Studien immer wieder darauf hingewiesen worden sei, dass sich auf der Erde gerade ein Massensterben ereignet, bei dem Geschwindigkeit und Ausmaß des Artensterbens stark steigen. Diese Annahme stehe aber auf wackligen Füßen und ihre eigene Analyse komme zu einem anderen Ergebnis. Demnach hat die Geschwindigkeit des Artensterbens von Pflanzen, Gliederfüßern und Landwirbeltieren vor 100 Jahren einen Höhepunkt erreicht und sinkt seitdem. Verantwortlich seien damals primär invasive Arten auf Inseln gewesen, während die größte Gefahr aktuell von der Zerstörung natürlicher Lebensräume ausgeht.

Man könne aber nicht nur deshalb nicht aus den historischen Entwicklungen in die Gegenwart und Zukunft extrapolieren, weil sich die größten Gefahren für die Tier- und Pflanzenwelt geändert haben, schreiben die beiden weiter. Als weiteren Grund für die zurückgehende Geschwindigkeit beim Artensterben sei die harte Arbeit zum Artenschutz. Andere Studien hätten schon Hinweise erbracht, dass diesbezügliche Investitionen tatsächlich etwas bringen. Gleichzeitig weisen die beiden darauf hin, dass vor allem Weichtiere wie Schnecken und Muscheln sowie Wirbeltiere aussterben, Pflanzen und Gliederfüßer seien dagegen weniger stark betroffen. Überraschend sei noch gewesen, dass es aus den vergangenen 200 Jahren keinen Beweis für ein beschleunigtes Artensterben wegen des Klimawandels gibt.

Dass historisches Artensterben für die Vorhersage aktueller und künftiger Risiken kein zuverlässiger Faktor sei, nennt die Forschungsgruppe überraschend. Gleichzeitig weisen sie explizit darauf hin, dass ihre Studie nicht bedeute, dass der Klimawandel keine Gefahr darstelle: „Sie zeigt nur, dass vergangene Aussterbeereignisse keine Rückschlüsse auf gegenwärtige und zukünftige Bedrohungen zulassen“, sagt Wiens. Der Verlust von Biodiversität sei ein großes Problem und wahrscheinlich sehen wir dessen Folgen noch gar nicht, ergänzt Saban. Es sei aber wichtig, dass wir mit Präzision darüber sprechen, um gegenwärtige Verluste detailliert darzustellen und künftige zu verhindern. Ihre Arbeit hat die Gruppe in den Proceedings of the Royal Society of London veröffentlicht.


(mho)



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Anstieg schwerer Mängel bei der Hauptuntersuchung von Pkw


Bei den vorgeschriebenen regelmäßigen Hauptuntersuchungen haben die Ingenieure der berechtigten Prüforganisationen 2024 insgesamt 144.074 Pkw gefährliche Mängel bescheinigt oder sie gar für verkehrsunsicher erklärt. Das meldet das Kraftfahrtbundesamt. Obwohl sogar etwas weniger Autos untersucht wurden, waren es 3,2 Prozent Beanstandungen mehr als im Vorjahr. Ganz ohne Reklamation endeten 65,1 Prozent der Hauptuntersuchungen, das waren 0,6 Prozentpunkte weniger als 2023. Insgesamt begutachteten die Prüfer der berechtigten Organisationen vergangenes Jahr gut 22 Millionen Autos.

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  • 11.700-mal erklärten sie den Pkw dabei für „verkehrsunsicher“, das bedeutet, dass der Wagen nicht mal mehr aus eigener Kraft vom Hof fahren darf. Diese Zahl sank sogar etwas.
  • 132.374-mal diagnostizieren sie „gefährliche Mängel“. Diese Fahrzeuge dürfen nach der Prüfung auf direktem Weg nach Hause oder in die Werkstatt gebracht werden und müssen nach der Reparatur zur Nachuntersuchung.
  • 4,6-Millionen-mal fanden die Prüfer „erhebliche Mängel“. Solche Fahrzeuge dürfen noch gefahren werden, müssen aber „unverzüglich“ repariert und danach ebenfalls erneut vorgeführt werden. Geringe Mängel gab es 2,0 Millionen Mal, keine Mängel wurden 14,4 Millionen Mal festgestellt.

Ein wichtiger Grund für die gestiegene Zahl schwerer Mängel könnte sein, dass weniger relativ neue und mehr alte Fahrzeuge zur Hauptuntersuchung vorgeführt wurden. Hier dürfte sich bemerkbar machen, dass in den vergangenen Jahren deutlich weniger Neuwagen gekauft wurden als in der Zeit davor. Zudem gibt es schon lange den Trend, dass das durchschnittliche Fahrzeugalter steigt. Jüngere Fahrzeuge werden sehr viel seltener beanstandet als alte. Autos im Alter von null bis drei Jahren kommen zu 90 Prozent ohne Beanstandung durch die HU, im Alter von acht bis neun Jahren sind es noch 71 Prozent und bei den Autos, die zehn Jahre oder älter sind, nicht einmal mehr die Hälfte.

Nimmt man alle Fahrzeugarten, also auch Motorräder, Lkw, Fahrzeuganhänger und Ähnliches, stellten die Prüfer vergangenes Jahr bei 31 Millionen Untersuchungen insgesamt 25,5 Millionen Mängel fest, einige hunderttausend mehr als vor einem Jahr und oft mehrere am selben Fahrzeug. Am häufigsten beanstandeten sie Licht und Elektrik mit 6,6 Millionen Mängeln, gefolgt von der Bremsanlage mit 4,6 Millionen sowie dem Bereich Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen mit 4,3 Millionen Mängeln.

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(fpi)



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Powertoys 0.95.1: Hotfix-Release beseitigt nervige Fehler


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Mit Powertoys 0.95.1 legen die Entwickler eine aktualisierte Fassung der quelloffenen Werkzeugsammlung für Windows vor, in der sie einige der am häufigsten gemeldeten Probleme beseitigen. Der neue „Lichtschalter für Windows“ wird nun etwa nicht mehr standardmäßig aktiviert.

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In der Versionsankündigung erklären Microsofts Entwickler, dass dieses Patch-Release „mehrere wichtige Stabilitätsprobleme behebt, die in Version 0.95 basierend auf eingehenden Meldungen erkannt wurden“. Die neue Funktion „Heller Modus“ („Light Switch“ auf Englisch), die einen automatischen „Lichtschalter für Windows“ ergänzt, der basierend auf Tageszeiten automatisch zwischen hellen und dunklen Themes umschalten kann, war fälschlicherweise standardmäßig aktiv. Das war für Dark-Mode-Nutzerinnen und -Nutzer irritierend, deren Apps auf einmal mit hoher Leuchtkraft angezeigt wurden.

Außerdem konnte die manuelle eingestellte Zeitsteuerung durch Sonnenuntergangsberechnungen überschrieben werden. Da die Formulierung „Manuell“ für die Zeiten nicht eindeutig war, haben die Entwickler sie in „Feste Arbeitszeiten“ geändert. Zudem haben die Programmierer einen neuen „Aus“-Modus hinzugefügt, der den automatischen Zeitplan deaktiviert und deshalb als dritte Option der Zeitsteuerung zu finden ist, aber dennoch die Nutzung des Tastaturkürzels erlaubt. Die Zeiten für den hellen und dunklen Modus wurden gelegentlich nicht korrekt aktualisiert, wenn zwischen den automatischen und manuellen Modi gewechselt wurde.

Die Befehlspalette konnte auf Seiten abstürzen, die Filter einsetzen, wie Windows-Terminal-Profile oder Windows-Dienste; obendrein korrigierten die Entwickler gelegentliche Anzeigeprobleme. Weitere teils nervige Fehler haben die Powertoys-Programmierer zudem in „Meine Maus finden“, dem Installer und dem Bug-Reporter ausgebessert.

Die interne Update-Suche unter „Allgemein“ – „Version und Updates“ findet das Update nach Klick auf die Schaltfläche „Auf Updates prüfen“ automatisch und kann diese auch gleich installieren. Das Projekt stellt wie üblich jedoch auch aktualisierte Installationspakete zum Herunterladen bereit:

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Die Powertoys 0.95 sind erst vor wenigen Tagen erschienen. Sie brachten als neue Funktion den automatischen Windows-Lichtschalter mit und haben etwa die Suche in der Befehlspalette beschleunigt.


(dmk)



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