Datenschutz & Sicherheit
Österreich: Das Amtsgeheimnis ist weg, es lebe die Informationsfreiheit!
Ab 1. September gilt in Österreich ein Informationsfreiheitsgesetz, endlich. Doch damit öffentliche Stellen die neuen Transparenzvorgaben auch wirklich einhalten, braucht es interessierte Bürger*innen, einen Kulturwandel in der Verwaltung und engagierte Beobachter*innen.

Glatte 100 Jahre galt in der österreichischen Republik die „Amtsverschwiegenheit“, zuletzt war das Land der einzige EU-Mitgliedstaat mit einem solchen Prinzip in der Verfassung. Ab heute, dem 1. September, ist es vorbei mit dem Schweigegebot für Behörden: Das Informationsfreiheitsgesetz tritt in Kraft und soll für transparenteres Verwaltungshandeln sorgen.
Die neue Informationsfreiheit steht auf zwei Säulen: Einige Informationen müssen betreffende Stellen von sich aus veröffentlichen, wenn sie „von allgemeinem Interesse“ sind. Andere Informationen können Interessierte bei den entsprechenden Behörden und Unternehmen in öffentlicher Hand direkt anfragen. Für eine Antwort haben die zuständigen Stellen dann vier Wochen Zeit, Gebühren für die Fragestellenden sind nicht vorgesehen. Schon heute lassen sich auf Data.gv.at, der zentralen Plattform für Daten des öffentlichen Sektors, tausende Datensätze abrufen.
Von ersten Diskussionen bis zur Verabschiedung des österreichischen Informationsfreiheitsgesetzes sind mehrere Jahre vergangen, doch der Kampf für mehr staatliche Transparenz ist mit dem heutigen Meilenstein wohl kaum vorbei.
Ein Gesetz macht noch keinen Kulturwandel
„Die Bürgerinnen und Bürger haben nun ein wichtiges neues Instrument, um Transparenz einzufordern. Dafür müssen sie aber ihr Recht kennen und es ausüben können. Wir werden weiterhin einen Kulturwandel hin zu einer offenen Verwaltung einfordern”, sagt Markus Hametner. Hametner ist Vorstandsmitglied in der Bürgerrechtsorganisation Forum Informationsfreiheit (FOI), die sich seit mehr als zehn Jahren für den besseren Zugang zu amtlichen Informationen in Österreich engagiert.
Erwin Ernst „eest9“ Steinhammer, Projektkoordinator beim FOI, schreibt gegenüber netzpolitik.org: „Ab heute geht die Arbeit erst richtig los, denn dieses neue Grundrecht muss genutzt werden, um seine volle Wirkung zu entfalten.“ Steinhammer weist auf einige Unterschiede zum deutschen Informationsfreiheitsgesetz hin. Beispielsweise sei in Österreich „eine grundsätzliche Gebührenfreiheit vorgesehen, dafür gibt es keine*n Informationsfreiheitsbeauftragte*n“.
„Die anhand des Vorbilds des Hamburger Transparenzgesetzes vorgesehene proaktive Veröffentlichungspflicht geht zwar weiter als in Deutschland“, so Steinhammer, „es gibt hier aber mangels Beauftragte*n keinerlei unabhängige Kontrolle, ob wirklich alle Verträge über 100.000 Euro wie vorgesehen veröffentlicht werden.“ Steinhammer wünscht sich wie seine Mitstreiter*innen vom FOI „den versprochenen Paradigmenwechsel hin zu einem transparenteren Staat und mehr Einblick in die Abläufe des Staates“.
Das Gesetz muss auch genutzt werden
Bei diesem Prozess helfen könnte das Portal fragdenstaat.at, das von FOI betrieben wird. Wie sein deutsches Schwesternportal fragdenstaat.de erleichtert es Interessierten, Anfragen an öffentliche Stellen zu richten, und bietet eine niedrigschwellige Möglichkeit, die erhaltenenen Informationen für die Allgemeinheit zugänglich zu machen. Ein neuer Anfrageguide anlässlich des Inkrafttretens der neuen Informationsfreiheitsregeln soll Fragestellende bei ihren Auskunftswünschen unterstützen.
Das IFG-Portal und die sonstige Arbeit des FOI sind großteils ehrenamtlich organisiert. Um die Umsetzung des österreichischen Informationsfreiheitsgesetzes zu begleiten und das neue Recht im Ernstfall auch vor Gericht verteidigen zu können, will die Organisation eine hauptamtliche Stelle finanzieren. Dafür sind die Bürgerrechtler*innen auf Spenden angewiesen.
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Datenschutz & Sicherheit
„Passwort“ Folge 43: Oracle-Exploits, Post-Quanten-Kryptografie und andere News
Nach der extralangen Folge zu Phrack nähert sich der Podcast wieder seinem Normalzustand an – nicht nur in der Länge, sondern auch inhaltlich: Die Hosts ärgern sich über Oracle, freuen sich über Signal und wundern sich über Geheimdienste. Alles wenig überraschend, aber dahinter stecken dennoch interessante Nachrichten.
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Los geht es jedoch mit Leserfeedback und der Chatkontrolle. Die wurde zwar schon ausführlich in Folge 16 behandelt, aber die Politik lässt das Thema nun mal nicht los. Die Hosts iterieren – leicht verstimmt – warum die Chatkontrolle nach wie vor technisch unausgegoren ist, sowie unverhältnismäßig, gefährlich und vermutlich auch ineffektiv wäre.
Angriff auf Oracle
Danach wird die Laune leider nicht besser, denn Christopher erzählt von Angriffen auf Oracles E-Business-Suite und vor allem von Oracles Verhalten dazu. Das mutet weder professionell noch kundenfreundlich an. Beileibe nicht der problematischste, aber ein sehr illustrativer Aspekt daran ist, dass Oracle dem Angriff – der eine ganze Kaskade von ziemlich peinlichen Sicherheitslücken ausnutzt – nur eine einzelne CVE-Nummer zuordnet. Die Hosts halten nur mit Mühe die Contenance und vermuten weitere Fehler in der Software, die so mit Löchern gespickt scheint. Eine Annahme, die sich schon Stunden nach der Aufzeichnung bewahrheitete.
Nach so viel Frust können sich die Hosts zum Glück einem erfreulichen Thema zuwenden: Sylvester berichtet von Signals neuem Verschlüsselungsprotokoll SPQR, das auch vor zukünftigen Quantencomputern schützen soll. Die Hosts erörtern, welche Probleme Signal damit lösen möchte, warum die Lösung alles andere als trivial ist und welchen Aufwand der Messenger betreibt, damit das neue Protokoll korrekt und fehlerfrei funktioniert.
Hybride Verschlüsselung
SPQR nehmen Christopher und Sylvester auch zum Anlass, etwas allgemeiner über „hybride“ Verschlüsselungen zu sprechen, was in diesem Kontext Systeme bezeichnet, die ein klassisches Verfahren mit einem Post-Quanten-Verfahren kombiniert. Erstere sind wohlbekannt und -erforscht, während letztere vor Angriffen mit Quantencomputern schützen. Deshalb empfehlen viele relevante Stellen und Experten solche Kombinationen. Anders sehen das die Geheimdienste NSA und GCHQ, allerdings mit Argumenten, die die Hosts kaum nachvollziehen können.
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Die neueste Folge von „Passwort – der heise security Podcast“ steht seit Mittwochmorgen auf allen Podcast-Plattformen zum Anhören bereit.
(syt)
Datenschutz & Sicherheit
EU arbeitet an ausufernder Vorratsdatenspeicherung
Vor elf Jahren hat der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung gekippt. Seitdem gibt es keine EU-weite Vorratsdatenspeicherung. Jetzt arbeiten die EU-Institutionen an einem neuen Gesetz.
Die EU-Kommission hat bis Juni eine Sondierung und bis September eine Konsultation durchgeführt. Es wird erwartet, dass die Kommission Anfang 2026 ein neues Gesetz vorschlägt.
Standortdaten und Over-the-Top
Die EU-Staaten machen ebenfalls Druck. Die dänische Ratspräsidentschaft hat vor kurzem eine Fragebogen verschickt. Wir veröffentlichen das Dokument. Die Antworten sollen der EU-Kommission beim Schreiben des Gesetzentwurfs helfen.
Die Fragen weisen weit über die in Deutschland diskutierte Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen bei Internet-Zugangs-Anbietern hinaus. Dänemark fragt, ob die EU auch Dienste-Anbieter wie „Over-the-Top“-Dienste verpflichten soll – also etwa Messenger, Videos und Spiele. Dänemark fragt auch nach Verkehrsdaten und Standortdaten – diese sind hochsensibel.
Darüber hinaus fragt Dänemark die EU-Staaten auch nach anlassbezogener Speicherung mit Quick Freeze, Speicher-Dauer, Zugangsregeln und Straftaten, für die Vorratsdaten genutzt werden sollen.
Messenger und Verschlüsselung
Die Vorratsdatenspeicherung ist nur ein Baustein im größeren Wunsch nach „Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung“. Zu diesem Thema hatte eine einseitige Arbeitsgruppe getagt und Forderungen erstellt. Das Generalsekretariat des Rates hat jetzt einen aktuellen Stand verschickt. Wir veröffentlichen auch dieses Dokument.
Die Sicherheitsbehörden wünschen sich den Zugang zu verschiedenen Daten. An erster Stelle steht auch hier die Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten. Daneben wünschen sie eine Kommunikationsüberwachung auch bei „Messaging-Apps wie WhatsApp, Facebook Messenger und WeChat“. Und schließlich fordern sie den Zugang zu verschlüsselten Inhalten, auch bei „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“.
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Die dänische Ratspräsidentschaft ruft die EU-Staaten dazu auf, ihre Forderungen in diese Debatte einzubringen.
Ausweis für Mobilfunk
Die EU-Staaten diskutieren außerdem den Ausweis-Zwang für Mobilfunk-Anschlüsse. Noch 2013 sagte die EU-Kommission, dass „es keine Beweise für die Wirksamkeit dieser Maßnahme für die Strafverfolgung gibt“. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat die „Verwendung von Prepaid-Karten zur Anonymisierung“ sogar empfohlen.
Trotzdem hat unter anderem Deutschland 2016 anonyme Prepaid-Karten verboten. Behörden fragen diese Daten jede Sekunde ab.
Staaten wie Polen wünschen sich EU-weite Vorschriften zur Registrierung von SIM-Karten. Anfang des Jahres hat die polnische Polizei einen Vortrag dazu gehalten. Wir veröffentlichen die Präsentation.
Dafür haben sie die Regeln von 37 europäischen Staaten untersucht. 16 Staaten haben eine Registrierungspflicht, darunter Deutschland und Italien. 13 Staaten haben keine Registrierungspflicht, darunter Großbritannien und die Niederlande. Für acht Staaten hat Polen keine Daten gefunden.
Polen schließt daraus, dass es eine EU-weite Registrierungspflicht braucht. Bekämpfen wollen sie damit unter anderem falsche Bomben-Drohungen und Betrug an älteren Menschen. Es ist möglich, dass ein neues EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auch diese Speicherpflicht enthält.
Datenschutz & Sicherheit
Amerikanische Abschiebebehörde will Soziale Medien überwachen
Die US-Polizeibehörde ICE will künftig auch in Sozialen Medien nach Menschen suchen, die sie abschieben kann. Das geht aus einer Suche der US-Regierung nach entsprechender Monitoring-Software hervor. Das neue Programm, über das zuerst das US-Medium WIRED berichtete, soll unterschiedliche Informationsquellen wie etwa Social-Media-Plattformen auswerten.
Die umstrittene Behörde, mit vollem Namen Immigration and Customs Enforcement (ICE), untersteht dem US-Heimatschutzministerium. Sie ist für Grenzschutz, Zollkontrollen und Migration zuständig und setzt den rücksichtslosen Abschiebekurs von US-Präsident Donald Trump um. Anfang Oktober veröffentlichte sie auf einer Regierungswebsite eine sogenannte Request for Information (RFI). Das Dokument ist noch keine Ausschreibung für mögliche Auftragnehmer, sondern dient zunächst der Bestandsaufnahme möglicher Dienstleister und Produkte.
In der RFI werden Soziale Medien ausdrücklich als mögliche Quelle für die zu sammelnden Daten genannt. Die Software soll diese dann mit Daten aus anderen Quellen wie etwa Regierungsdatenbanken zusammenführen und auswerten. So will die Behörde Anhaltspunkte zum Aufenthaltsort von Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung generieren. Unter diese Anhaltspunkte fallen Adressen, Fortbewegungsmittel, Arbeitsplatz, Familie, Freunde, Arbeitskollegen, Änderungen von Telefonnummern, Usernames, Sozialversicherungsnummer und mehr.
Massiver Ausbau
Die Migrationsbehörde steht bereits seit geraumer Zeit in der Kritik, da Beamte bei Einsätzen teils nicht zu identifizieren sind und demokratische Kontrollinstanzen ausgeschaltet werden. US-Präsident Donald Trump baut die Kapazitäten der Behörde immer weiter aus. Erst in diesem Sommer wurde ihr Etat von acht auf 28 Milliarden Dollar erhöht, das Dreifache des FBI-Budgets.
Auch technisch rüstet Trumps Abschiebebehörde massiv auf. Im April gab ICE rund 30 Millionen US-Dollar für eine neue Software von Palantir aus. Das umstrittene Big-Data-Unternehmen soll ICE mit einem System namens „ImmigrationOS“ ausstatten, das Visa-Überzüge trackt und dabei helfen soll, die Abschiebungen von „gewalttätigen Kriminellen“ zu priorisieren.
Vollkommen unklar ist dabei, anhand welcher Kriterien ImmigrationOS gewalttätige Kriminelle erkennen will, kritisiert etwa der American Immigration Counsel. Gleiches gilt auch für geplante Software zum Durchforsten der Sozialen Medien.
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