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Offiziell: Google muss Chrome nicht verkaufen


Der härtesten Strafe ist Google entgangen. Eine Zerschlagung und ein Verkauf des weltmarktführenden Browsers Chrome kommen nicht zustande. Doch Google muss künftig auf exklusive Deals wie jenen mit Apple verzichten und sogar wertvolle Daten mit Dritten teilen.

Aufatmen bei Google. US-Bundesrichter Amit Mehta hat keinen Verkauf von Chrome anberaumt. Es ist eine Entscheidung, mit der man im Angesicht früherer Kartellrechtsverfahren in den USA rechnen konnte. Allerdings verkündete Mehta im vergangenen Jahr, nachdem das US Department of Justice gegen Googles Vormachtstellung geklagt hatte, ein hartes Urteil:

After having carefully considered and weighed the witness testimony and evidence, the court reaches the following conclusion: Google is a monopolist, and it has acted as one to maintain its monopoly.

Anschließend wurden weitreichende Folgen dieser Einordnung erwartet. Konkurrenzunternehmen wie DuckDuckGo, deren Chef auch Aussagen vor Gericht machte, hofften auf mehr Diversifizierung im Search-Markt, den Google – auch im Werbekontext – kontrolliert. Zuletzt haben sogar Unternehmen wie Perplexity Angebote für Chrome unterbreitet. Während der medienwirksame und richtungsweisende Fall seine Anfänge in einer Zeit hat, in der AI Player wie OpenAI und Perplexity noch nicht die Suchlandschaft massiv verändert haben und Google noch nicht mit Umwälzungen wie den AI Overviews und dem AI Mode begann, gibt es jetzt die endgültige Entscheidung vom Gericht. Diese trifft Google hart, aber weit weniger hart, als viele sich erhofft haben. Das Unternehmen muss jedoch künftig auf bestimmte Praktiken verzichten und sogar eigene Daten preisgeben. Jedoch: Google dürfte auch dieses Urteil noch anfechten.


US-Gericht: 

Google hält Monopol im Suchmaschinen- und Search-Ad-Markt 

– folgt die Zerschlagung?

Google-Schriftzug vor Weltkugel aus dem All
© Hayri Er, Google via Canva

Chrome bleibt bei Google: Das sagt das Gericht zur Strafe

An Googles illegitimer Monopolstellung im digitalen Search-Markt ändert das jüngste Urteil nichts. Und so muss Google, obwohl man das Schlimmste, die von der US-Regierung geforderte Zerschlagung, nicht mehr fürchten muss, mit anderen schwerwiegenden Folgen rechnen. Es sollen keine Exklusiv-Deals mehr erlaubt sein, die Gerätehersteller:innen wie etwa Apple daran hindern, Konkurrenzdienste vorzuinstallieren. Ein Deal mit Apple zur Integration von Googles Suche als Default auf den Geräten soll vor einigen Jahren rund 18 Milliarden Euro schwer gewesen sein – pro Jahr. Diese Entscheidung soll Googles Monopolstellung einschränken. Allerdings wird kein Zwang zu einem Choice Screen wie in der EU eingeführt. Und Google darf weiterhin für Installationen bei Dritten zahlen, nur ohne Exklusivrechte für die Suche, Chrome, Gemini und Co.

Des Weiteren verhängte Mehta eine Reihe von Auflagen für den Einsatz von KI in der Suche. Denn das Gericht fürchtet, Google könnte wettbewerbsfeindliche Praktiken, die man dem Unternehmen bereits attestiert hat, auch für die Entwicklung der KI-gestützten Suche einsetzen. So heißt es in der Pressemitteilung zum Urteil:

[…] The ruling also recognizes the need to prevent Google from using the same anticompetitive tactics for its GenAI products as it used to monopolize the search market, and the remedies will reach GenAI technologies and companies.

Darüber hinaus soll Google fortan einige zentrale Elemente aus dem eigenen Suchkosmos mit der Konkurrenz teilen. Ein für das Unternehmen wohl unerhörter Schritt, der jedoch den Wettbewerb fördern soll. So heißt es weiter in der DOJ-Meldung:

In addition, Google will have to make certain search index and user-interaction data available to certain competitors. Google will also be required to offer certain competitors search and search text ads syndication services, which will open up the market by enabling rivals and potential rivals to deliver high-quality search results and ads and compete with Google as they develop their own capacity.

Ob Googles Search-Dominanz mit rund 90 Prozent Marktanteil weltweit damit künftig eingeschränkt werden kann, muss sich zeigen – zumal Google das Urteil so nicht hinnehmen möchte.

Google trotzdem unzufrieden

Mit dem Urteil ist Google nicht zufrieden, selbst wenn intern das Ausbleiben einer Zerschlagung mit Wohlwollen aufgenommen worden sein dürfte. Doch in einem ersten Statement Googles erklärt Lee-Anne Mulholland, Vice President für Regulatory Affairs, man sei zwar froh, dass das Gericht den Wandel im Search-Markt mit seiner Entwicklung hin zu mehr Alternativoptionen für User – von ChatGPT bis hin zu Perplexity – anerkenne. Doch die Auflagen seien womöglich ein Hindernis für das Nutzungsgerlebnis und die Privatsphäre der User.

[…] Now the Court has imposed limits on how we distribute Google services, and will require us to share Search data with rivals. We have concerns about how these requirements will impact our users and their privacy, and we’re reviewing the decision closely. The Court did recognize that divesting Chrome and Android would have gone beyond the case’s focus on search distribution, and would have harmed consumers and our partners […].

So ist es möglich, dass Google auch gegen dieses Urteil in Berufung geht; anders als bei anderen Fällen hat das Unternehmen aber nicht direkt damit gedroht. Damit könnte man die Einschränkung der eigenen Search-Vorherrschaft ablehnen, zumindest aber Zeit gewinnen, während große neue Dienste wie der inzwischen in über 180 Ländern aktive AI Mode und die fast auf der ganzen Welt ausgerollten AI Overviews sowie die hochleistungsfähige Gemini App über eine Milliarde User an Google binden. Diese Gen AI Features und Tools dienen aber nicht nur der User-Bindung im Angesicht der Konkurrenz durch Perplexity, OpenAI und Co., sondern vor allem auch der Inventargenerierung für einträgliche Werbung. Ads in AI Overviews und im AI Mode sind Googles nächste große Wette. Möglicherweise wird die US-Regierung künftig mit weiteren Klagen gegen die Vormachtstellung Googles vorgehen und damit einem Pfad folgen, der in beiden Amtszeiten des US-Präsidenten Donald Trump deutlich zu erkennen war.

Derweil setzt die Konkurrenz im Browser-Kontext auf neue Lösungen. OpenAI soll einen Browser planen, Perplexity hat zuletzt bereits den KI-gestützten Browser Comet mit agentischen Fähigkeiten als Konkurrenzprodukt zu Chrome vorgestellt.


Browser Wars:

OpenAI legt sich mit Google und Perplexity an

OpenAI Office in München
OpenAI Office in München, © OpenAI via Canva





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Gesetzentwurf: Produktwerbung mit Umweltaussagen wird strenger geregelt


Viele Unternehmen betreiben mit Produktlabels wie „CO2 neutral“ Greenwashing

Für Produktwerbung mit allgemeinen Umweltaussagen wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ wird es künftig strengere Regeln geben. Solche Beschreibungen sollen nur noch erlaubt sein, wenn sie auch belegt werden können. Das sieht ein vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf vor, mit dem EU-Recht umgesetzt wird. Vorgesehen ist eine Übergangsfrist bis Ende September kommenden Jahres.

Diese Umweltaussagen dürfen auch nicht auf das gesamte Produkt bezogen verwendet werden, wenn sie tatsächlich nur auf einen Teil des damit b

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Mobilfunkmarke: Klarmobil renoviert Logo und schickt neues Testimonial in die Werbeblöcke


Klarmobils neue Markenbotschafterin heißt – na klar – Klara

Der deutsche Mobilfunkmarkt ist hart umkämpft. Neben den Platzhirschen Telekom, Vodafone und O2 buhlen auch einige Discounter um die Gunst der Handynutzer. Klarmobil will sich nun mit einem Redesign und einer Kampagne mitsamt neuer Markenbotschafterin einen Vorteil verschaffen.

Um Klarmobil war es zuletzt eher ruhig. Der Blick in die Nielsen-Werbestatistik zeigt, dass die Mobilfunkmarke des Freenet-Konzerns ihre Brutto-Werbeausgaben in den letzten Jahren massiv gekürzt hat – von 23 Millionen Euro im Jahr 2023 auf nur noch eine Million im letzten Jahr. In den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres kam sogar nur ein Kleckerbetrag von gerade einmal 83.000 Euro für Außenwerbung zusammen. 

Doch mit dem Versteckspiel ist es jetzt vorbei. Klarmobil will neu angreifen und auch in der Werbung wieder sichtbarer werden. Dafür hat sich die Marke erst einmal einen neuen Look verpasst. Kern des überarbeiteten Markenauftrittes ist ein neues Logo. Das Signet, das gemeinsam mit der Agentur Freunde des Hauses entworfen wurde, ist vor allem farbiger und plakativer geworden – siehe Abbildung oben.
Anders als das Vorgängerlogo, bei dem lediglich der Slogan „günstig in gut“ mit den Markenfarben Orange und Grün unterlegt war und die Wortmarke dadurch recht schwachbrüstig daherkam, prangt nun der Schriftzug auf farbigem Hintergrund. Dank der kompakteren Darstellung des Markennamens – aus „klarmobil“  wird ein zweizeiliges Konstrukt aus „klar“ und „mobil“ – und der deutlich bolderen Schrift kommt das Signet auch in digitalen Medien besser zur Geltung. Der Slogan „günstig in gut“ wird etwas von der Wortmarke entkoppelt und rückt in den Werbemedien weiter nach unten. 
Der neue Auftritt wird nach und nach über alle Kanäle von Klarmobil ausgerollt. In den Werbeblöcken ist das Logo sogar schon ab dem heutigen Mittwoch zu sehen. Im Mittelpunkt des neuen TV-Spots, der ebenfalls vom langjährigen Agenturpartner Freunde des Hauses entwickelt und von Millertime produziert wurde, steht der aktuelle Tarif-Deal von Klarmobil, bei dem Kunden ein Datenvolumen von 75 GB im D-Netz für 9,99 Euro im Monat erhalten. Angepriesen wird die Preisaktion von einer neuen Markenbotschafterin. Die junge Frau, die – wie könnte es auch anders sein – Klara heißt, darf in dem Commercial die Frage beantworten, ob günstig auch in gut geht. Dass sie diese Antwort mit „Na klarmobil“ beantwortet, passt dann ins Bild. 
Vom neuen Testimonial verspricht man sich bei dem Unternehmen viel. „Klara steht für das Selbstverständnis von Klarmobil: Sie kennt die besten Deals, bringt sie sympathisch auf den Punkt und zeigt, wie einfach guter Mobilfunk sein kann. Mit jedem Angebot setzen wir ein klares Zeichen – persönlich, nahbar und mit einem Qualitätsversprechen, das direkt zum Kauf motiviert“, erklärt Susanne Boldt, Head of Marketing & Digital bei Freenet, die Strategie. 

Klara wird freilich nicht nur in den klassischen TV-Werbeblöcken zu sehen sein. Nach HORIZONT-Informationen wird die Kampagne auch auf digitalen Außenwerbeflächen laufen. Zudem sind zuführende digitale Maßnahmen wie Search- und Social-Media-Werbung geplant. Das Unternehmen hat sich viel vorgenommen. „Mit der neuen Marken-Offensive werden wir unsere Präsenz in den relevanten Kanälen deutlich verstärken. Unser Ziel ist es, die Marke Klarmobil und unsere Angebote sichtbarer zu machen und uns im Wettbewerb klar zu positionieren“, erklärt Marketingchefin Boldt gegenüber HORIZONT. 

Dass sich Klarmobil derart ins Zeug legt, hat Gründe. In einer Statista-Umfrage zu den beliebtesten deutschen Mobilfunkanbietern des Jahres 2024 belegte Klarmobil einen der hinteren Plätze (siehe Ranking oben). Ob das Unternehmen seine Position mit den nun eingeleiteten Branding- und Werbemaßnahmen verbessern kann, bleibt abzuwarten.



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NotebookLM Update: 3 Formate für bessere Content-Ergebnisse



NotebookLM im Deep Dive:
So nutzt du Googles neue KI-Notizbücher für Recherche und Content

Screenshot von Googles NotebookLM mit kuratierten Notizbüchern, darunter „William Shakespeare: The Complete Plays“ und „Q1 Earnings Reports for Top 50 Corporations“.
© Google

Vier Formate, mehr Auswahl: Deep Dive, Brief, Critique, Debate

Mit dem weltweiten Roll-out der Video Overviews in mittlerweile 80 Sprachen – darunter auch Deutsch – hebt Google die Nutzung von NotebookLM auf ein neues Level. Während die Audio Overviews schon zuvor mehrsprachig verfügbar waren, bietet nun auch die Videovariante dieselbe inhaltliche Tiefe wie die englischen Originale. So entsteht ein einheitlicher Informationsstandard für Nutzer:innen weltweit. Im nächsten Schritt erweitert Google das Audioangebot jüngst um drei neue Formate:

  • Brief: liefert die Kernaussagen einer Quelle in ein bis zwei Minuten und spart Zeit bei Meetings oder Projekt-Updates.
  • Critique: bietet eine kritische Analyse mit konstruktivem Feedback – ideal für Qualitätskontrolle und SEO.
  • Debate: bringt zwei KI-Stimmen ins Gespräch, die gegensätzliche Positionen beleuchten und Diskussionen anschaulicher machen.
Screenshot der Audio Overview-Funktion in NotebookLM mit Optionen für Format, Sprache und Länge.
Brief, Critique und Debate-Formate zur Erstellung von Audio Overviews nutzen, 9to5Google

Teams können Informationen damit flexibler aufbereiten – kurz, kritisch oder kontrovers – und Inhalte so an verschiedene Zielgruppen und Kommunikationsziele anpassen.

So nutzt du das neue NotebookLM Update in deinem Content-Flow

Die drei neuen Formate haben unterschiedliche Zielsetzungen, die sich klar abgrenzen lassen. Mit Brief können Teams schnell auf denselben Wissensstand gebracht werden. In Meetings oder Projekt-Updates spart dieses Format wertvolle Zeit, ohne dass wichtige Inhalte verloren gehen. Critique liefert einen strukturierten Blick auf die Qualität von Quellen. Wer Inhalte überprüft oder verbessern möchte, kann so gezielt Schwächen identifizieren und anpassen. Debate eignet sich für Präsentationen, Workshops oder interne Diskussionsrunden. Zwei KI-Stimmen beleuchten ein Thema aus konträren Perspektiven und helfen, komplexe Argumentationslinien verständlicher zu machen.

Für Content Marketing eröffnet dies neue Möglichkeiten: Statt lineare Inhalte zu produzieren, können Teams Informationen in mehreren Tiefen und Perspektiven anbieten. Dadurch kann nicht nur die Qualität der Inhalte, sondern auch die Glaubwürdigkeit der Brand gesteigert werden.

NotebookLM auf dem Weg zum vielseitigen Tool

Mit den neuen Audioformaten entwickelt sich NotebookLM zu einem flexiblen Werkzeug, das weit über klassische Text-Summaries hinausgeht. Die sprachliche Vielfalt ermöglicht eine globale Nutzung auf einheitlichem Niveau. Für Marketing, Forschung und Unternehmenskommunikation entsteht ein Tool, das Effizienz, Qualität und Relevanz in einem Format bündelt.

Die Integration in die Android und iOS App macht das Ganze mobil: Nutzer:innen können jederzeit und überall auf die verschiedenen Audioformate zugreifen – ein entscheidender Vorteil in dynamischen Arbeitsumgebungen.


So stark sinkt die Klickrate durch AI Overviews
– das sagt Google

Screenshot einer Google-Suche mit AI Overview zum Thema handgefertigte Keramik, daneben ein Foto einer Keramikschale.
© Google via Canva





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