Apps & Mobile Entwicklung

okELSTER: Steuerklärung per App mit nur einem Klick startet im Juli


okELSTER: Steuerklärung per App mit nur einem Klick startet im Juli

Ab dem 1. Juli startet die neue Funktion „okELSTER“ in der App MeinELSTER+. Darüber sollen Bürger die Möglichkeit erhalten, ihre Steuerklärung mit nur einem Klick an das Finanzamt zu übermitteln. Allerdings birgt die Funktion verschenktes Sparpotenzial und ist auch nicht für alle Steuerzahler verfügbar.

Die App MeinELSTER+ bietet bisher ergänzend zum Webportal ELSTER die Möglichkeit, Belege digital zu erfassen und zu sammeln, um sie stets zur Hand zu haben, wenn sie etwa für die nächste Einkommen­steuererklärung gebraucht werden. Letztere soll nun aber auch über die App möglich werden und im besten Fall nur einen Klick benötigen.

So funktioniert die 1-Klick-Steuererklärung

Das funktioniert so, dass in der App eine vorausgefüllte Steuererklärung anhand der bereits bei den Finanzbehörden vorliegenden Daten erstellt wird. Der Anwender habe dann die Möglichkeit, nach Prüfung auf Richtigkeit die Erklärung mit nur einem Klick an das jeweilige Finanzamt abzusenden. Zuvor sind selbstverständlich noch Anpassungen möglich: Die Eingabe fehlender Daten oder Änderungen sollen ebenfalls direkt in der App möglich sein. Eine Vorschau auf den nachfolgenden Steuerbescheid sei ebenso geplant. Letztlich soll mit der neuen Funktion auch die Arbeit der Finanzbehörden erleichtert werden.

Start ab 1. Juli, aber nicht für alle

Das Angebot „okELSTER“ startet am 1. Juli 2026 in der App und soll dann auch in der Webversion „einfachELSTERplus“ zur Verfügung stehen. Allerdings kommt die Funktion nicht für alle in Frage: Zunächst sollen nämlich nur ledige Personen ohne Kinder die Funktion nutzen können und auch nur, wenn diese Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und/oder Rentenzahlungen erhalten. Ein gültiges ELSTER-Konto ist zwingend erforderlich.

Funktion nicht unumstritten

Wie Spiegel berichtet, ist die neue Funktion allerdings nicht unumstritten, denn diese berge die Gefahr von finanziellen Einbußen, da etwaige Steuersparmaßnahmen dann übersehen werden könnten
(z.B Angabe von Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, Pendlerpauschale, Kinderbetreuungskosten etc. pp.).



Source link

Beliebt

Die mobile Version verlassen