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Online-Versicherungsschutz greift nicht bei Phishing per SMS
Das Landgericht Bielefeld hat in einem Betrugsfall einer Bankkundin, die per SMS auf eine gefälschte Website gelockt wurde, die engen Grenzen des Versicherungsschutzes bei digitalen Betrugsmaschen verdeutlicht. Im Kern geht es darum, dass eine Hausratversicherung mit „Internetzschutz“, die explizit das Phishing durch gefälschte E-Mails abdeckt, keine Schäden reguliert, die durch SMS-Phishing entstehen. Das geht aus einem Hinweisbeschluss der Bielefelder Richter vom 25. September hervor (Az.: 22 S 81/25), über den der IT-Rechtler Jens Ferner und Beck Aktuell berichten.
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Die Volksbank-Kundin hatte eine täuschend echte SMS erhalten, die sie zur Verlängerung der Registrierung ihrer App fürs Online-Banking, der Anwendung VR-SecureGO Plus, aufforderte und sie auf eine gefälschte Login-Seite weiterleitete. Dort gab die Betroffene ihre Zugangsdaten ein und autorisierte so über ihre Legitimations-App unwissentlich die Erstellung einer digitalen Girocard durch die Betrüger, die diese anschließend für Einkäufe in Höhe von fast 5000 Euro nutzten.
Nachdem die Bank eine Erstattung wegen grober Fahrlässigkeit abgelehnt hatte, scheiterte die Klage gegen die Versicherung nicht nur vor dem Amtsgericht Halle/Westfalen. Auch die Berufung vor dem Landgericht ist laut dessen Beschluss aussichtslos, da sie „offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg“ habe.
Eine SMS ist keine E-Mail
Den Bielefelder Richtern zufolge differenzieren die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Police, die den Schutz regeln, klar zwischen SMS und E-Mail. Demnach ist eine mobile Kurznachricht „keinesfalls gleichartig“ zu einer E-Mail. Das Landgericht betont, dass SMS im Gegensatz zu E-Mails durch ihren Textumfang begrenzt seien und vor allem die Absenderadresse bei einer E-Post Rückschlüsse auf den Absender zulasse. Eine Rufnummer biete diese Möglichkeit bei der SMS nicht.
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Die Argumentation der Kundin, „E-Mail“ sei als Oberbegriff für elektronische Nachrichten zu verstehen, wies die höhere Instanz zurück. Vielmehr fungiere „elektronische Nachricht“ als Oberbegriff für E-Mails, SMS und Messenger-Nachrichten. Damit habe der klare Wortlaut der Bedingungen einen Phishing-Angriff, der per SMS begann, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Zudem scheiterte die Klägerin mit dem Versuch, den Vorfall unter den versicherten Begriff des Pharming zu fassen. Eine solche Manipulation der DNS-Anfragen von Webbrowsern setzt laut der 22. Zivilkammer des Landgerichts voraus, dass die Kundin oder der Kunde im Glauben an die Echtheit einer gefälschten Bank-Webseite einen unmittelbaren Zahlungsvorgang ausführen. Die klagende Kundin hatte aber lediglich das Erstellen einer digitalen Girocard autorisiert. Die späteren Schäden seien so nur mittelbar entstanden.
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Das Kleingedruckte ist entscheidend
Auch technisch liegt dem Beschluss nach kein Pharming vor, da dabei der korrekte Aufruf einer Website etwa durch Beeinflussung der Hosts-Datei oder des DNS-Servers umgeleitet werde. Die Kundin sei hier aber durch einen verfälschten Link zur Weitergabe ihrer Daten verleitet worden, was technisch als Phishing zu werten sei.
Die Entscheidung des Landgerichts zeigt, wie eng die Versicherungsbedingungen ausgelegt werden und dass die Versicherer ihre Haftung durch präzise Definitionen der Betrugsmaschen begrenzen. Der Jurist Ferner sieht darin einen wichtigen Hinweis an Verbraucher: Mit dem Fall werde erneut deutlich, „wie wichtig es ist, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen“. Viele Kunden gingen angesichts allgemeiner Beschreibungen wie „Internet-Schutz“ davon aus, dass ihre Police sie umfassend vor Betrug im digitalen Zahlungsverkehr schütze. Doch bereits kleine Unterschiede in der Art des Angriffs könnten darüber entscheiden, ob ein Schaden erstattet wird oder nicht.
Ferner zeigt sich damit ein großes Dilemma: Versicherte schließen einen einschlägigen Vertrag ab, um im Schadensfall eine Leistung zu erhalten. Die andere Seite lebe davon, nicht zu zahlen. Die Konsequenz sei, dass Versicherungsnehmer ihre Policen kritisch auf alle relevanten Angriffsvektoren prüfen und nicht nur auf deren Preis achten müssten. Ansonsten bestehe im Schadensfall möglicherweise keine Deckung. Generell fasste der Bundesgerichtshof die Möglichkeiten für Schadenersatz für Phishing-Opfer schon 2012 sehr eng.
(afl)
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Web-Tipp: Höher, schneller, weiter mit vorausberechneten Wasserraketen
Die Wasserrakete steht aufrecht auf ihrer Startplattform. Das Manometer zeigt an: Der Druck ist aufgebaut. Die Schnur am Entriegelungshebel ist gespannt, der gemeinsam gesprochene Countdown läuft. Das ist der Stoff, aus dem packende Schulexperimente und fröhliche Gartenfeste mit Kindern sind.
Aber was beeinflusst den Flug einer Wasserrakete und wie wirken sich die Parameter aus? Die Website H2Orocks soll das verdeutlichen. Sie fragt mit ihren Eingabefeldern die relevanten Daten ab und berechnet den daraus resultierenden Flug.
Im c’t Magazin und auf heise online stellen wir Ihnen in der Rubrik „c’t Web-Tipps“ regelmäßig ein Sammelsurium an Websites vor. Hier zeigen unsere Redakteurinnen und Redakteure Seiten, die sie kurios, hilfreich, spannend, lehrreich, nützlich oder einfach nur witzig finden. Mehr Web-Tipps finden Sie hier:
Die dafür erforderliche Simulationssoftware hat ein Hersteller für Schulexperimente, zu dessen Produkten beispielsweise eine Wasserraketen-Startplattform gehört, gemeinsam mit dem Institut für Luft- und Raumfahrt der TU Berlin entwickelt. Sie berechnet die Flugbahnen von speziell produzierten Wasserraketen ebenso wie die von umfunktionierten PET-Getränkeflaschen. Den erforderlichen Druck erzeugt man mit einer Fahrrad- oder Ballpumpe.
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Die OWASP Top Ten 2025 vorgestellt
Seit dem Jahr 2004 veröffentlicht das Open Worldwide Application Security Project (OWASP) in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen eine neue Version der OWASP Top Ten. Anfangs enthielt diese Liste die zehn am weitesten verbreiteten Schwachstellen in Webanwendungen, doch seit 2010 geht es um die zehn häufigsten Risiken.
Das ist ein wesentlicher Unterschied: Denn während man Schwachstellen testen kann, etwa durch Penetrationstests, lassen sich Risiken nicht direkt testen und sind abstrakter als Schwachstellen. Auffallend ist, dass in der neuen Liste, die Anfang November 2025 veröffentlicht wurde, das Thema KI weiterhin ausgespart bleibt – dafür gibt es eigene OWASP-Projekte.
- Seit ihrer Entstehung haben die OWASP Top Ten etliche Veränderungen und pragmatische Anpassungen durchgemacht, zuletzt die Gewichtung der Risiken durch die Community.
- Die Risiken der aktuellen Liste sind gleich geblieben, wurden jedoch aus guten Gründen neu sortiert und gewichtet – etwa die Lieferkettensicherheit.
- Das OWASP hält daran fest, KI-Risiken von anderen Anwendungsrisiken zu trennen und in eigenen Listen zu berücksichtigen.

Tobias Glemser ist BSI-zertifizierter Penetrationstester und Geschäftsführer der secuvera GmbH. Seit über 20 Jahren arbeitet er in der Cybersicherheit. Privat ist er unter anderem bei OWASP engagiert.
Wie jedes OWASP-Projekt basieren auch die Top Ten auf ehrenamtlicher Arbeit. Die Freiwilligen entwickeln Werkzeuge und Dokumente, die sie der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung stellen. Hinter den aktuellen Top Ten stehen fünf primäre Autoren, darunter mit Thorsten Gigler auch ein Mitglied des OWASP Chapter Germany und Mitorganisator des lokalen Treffens in München.
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Milliardenauftrag: BMW kauft langfristig weiterentwickelte ZF 8-Gang-Automaten
BMW und der Zulieferer ZF haben heute in einem langfristigen Liefervertrag die Weiterentwicklung der bereits in einigen Fahrzeuggenerationen bewährten 8-Stufen-Wandlerautomatik mit dem Kürzel „8HP“ vereinbart. Das von ZF entwickelte Getriebe soll dabei bis in die späten 2030er-Jahre „mit besonderem Fokus auf elektrifizierte Antriebe“ weiterentwickelt werden. Der Vertrag umfasst laut einer heute gemeinsam von beiden Unternehmen herausgegebenen Pressemitteilung ein Volumen „von mehreren Milliarden Euro“.
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Fokus auf Hybrid
„Fokus auf elektrifizierte Antriebe“ bedeutet, dass das bestehende Aggregat für den Einsatz in kommenden Hybridantrieben erweitert werden soll. Durch die Grundkonstruktion dieses Getriebes wird BMW dabei in zweierlei Hinsicht festgelegt: erstens auf den Längseinbau des Verbrennungsmotors und zweitens auf eine E-Maschine, die konzentrisch zur Getriebewelle liegt. Dabei kann die E-Maschine mit der Wandlerkupplung oder einem automatisierten Anfahrelement in der Getriebeglocke oder im Getriebegehäuse liegen. Eine Kombination beider Einbaupositionen ist ebenfalls möglich.
ZF befindet sich wegen der Schwäche der deutschen Autoindustrie in einer schweren Krise und plante zuletzt, in Deutschland bis Ende 2028 bis zu 14.000 Arbeitsverhältnisse zu beenden. Zahlreiche Mitarbeitende in Deutschland sind bereits auf Kurzarbeit. Mit etwa 161.600 Mitarbeitenden in 161 Werken in 30 Ländern ist ZF einer der größten Zulieferer der Autobranche und machte 2024 einen Umsatz von rund 41,4 Milliarden Euro. 2023 waren es noch 46,6 Milliarden und für das Ergebnis 2025 ist eine weitere Verschlechterung anzunehmen. ZF will die Zahlen für 2025 im März präsentieren.
Konventioneller, modularer Aufbau
Bei vier Radsätzen begnügt sich die aktuelle Ausbaustufe 8HP mit nur fünf Schaltelementen. Weil pro Gang lediglich zwei Schaltelemente geöffnet sind, werden die Schleppverluste im Getriebe deutlich minimiert. ZF konnte zudem die Zahl der Lamellenkupplungen auf drei und die der Bremsen auf lediglich zwei reduzieren. Die konsequente Reibungsminimierung, zu der auch eine achsparallele Flügelzellenpumpe beiträgt, ermöglicht mit dem 8HP eingesetzten Verbrennungsmotoren einen höheren Wirkungsgrad.
In verschiedenen Ausführungen für Motoren mit einem Drehmoment von 220 bis 1000 Nm erhältlich, wird es auch von anderen Autoherstellern verwendet, beispielsweise von Audi.
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Die Modularität des 8HP-Baukastens ermöglicht unter weitgehender Verwendung konventioneller Bauteile bereits heute ein Plug-in-Hybridgetriebe mit integrierter E-Maschine mit bis zu 160 kW und einem maximalen Drehmoment von 450 Nm. Die herkömmliche Bauform „reduziert die Notwendigkeit von Einbau-Anpassungen und die damit verbundenen Investitionen für den Kunden auf ein Minimum“ wie ZF selbst schreibt.
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(fpi)
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