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Künstliche Intelligenz

OpenAI und Mattel wollen KI-Spielzeug für Kinder auf den Markt bringen


Mattel, einer der weltweit größten Spielzeughersteller und bekannt für Barbie-Puppen und „Hot Wheels“-Spielzeugautos, will zusammen mit OpenAI KI-Spielzeug auf den Markt bringen. Das gaben die beiden US-Unternehmen diese Woche bekannt.

Die Partner wollen zusammen neue Produkte entwerfen, entwickeln und vermarkten, teilte Mattel mit. Die Künstliche Intelligenz (KI) von OpenAI, also vor allem die Chatbots der Marke ChatGPT, sollen in „altersgerechte Spielerlebnisse“ einfließen.

Denkbar sind etwa digitale Assistenten, die auf Mattel-Figuren basieren, sowie Spiele wie „Uno“ oder Spiezeug wie den „Magic 8 Ball“ interaktiver zu machen. Das sagten Brad Lightcap, Chief Operating Officer bei OpenAI, und Josh Silverman, Chief Franchise Officer bei OpenAI, laut dem Nachrichtensender Bloomberg. Konkrete Projekte sind demnach aber noch nicht bekannt.

Mattel betont, bei den Neuentwicklungen mit OpenAI den Schwerpunkt auf Innovation, Datenschutz und Sicherheit zu legen. Das dürfte nicht von ungefähr kommen: OpenAI arbeitete bereits in der Vergangenheit mit Spielzeugherstellern zusammen, zum Beispiel Curio, über dessen Stofftiere Kinder mit ChatGPT sprechen können. Zusätzlich werden alle Transkripte der Gespräche an die Eltern übermittelt und in einer Microsoft-Cloud gespeichert, wo sie von Curio zur Produktoptimierung ausgewertet werden. Außerdem arbeitet Curio mit SuperAwesome zusammen, einem Tochterunternehmen von Epic Games, dem Konzern hinter dem Online-Shooter Fortnite.

Epic Games wiederum sammelt Daten, um Kindern und Jugendlichen maßgeschneiderte Werbung anzuzeigen und nicht zuletzt zu In-Game-Käufen zu verleiten. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Besitz und Vertreib von Curio in Deutschland nicht gestattet sind, teilte sie heise auf Anfrage mit – Grund ist demnach vor allem die Funktion für heimliches Abhören.

Neben Fällen wie diesen dürften Mattel und OpenAI vor allem die Europäische Kommission im Blick haben. Diese arbeitet zurzeit auf eine „bessere Nutzung digitaler Instrumente“ bei Kinderspielzeugen hin. Ein digitaler Produktpass für Spielzeuge soll Eltern über mögliche Risiken informieren. Spielzeuge, die KI nutzen und in den Geltungsbereich der europäischen KI-Verordnung fallen, müssen den Vorschriften für Cybersicherheit, Schutz personenbezogener Daten und Privatsphäre genügen.

Hersteller von digital vernetztem Spielzeug müssen die EU-Vorschriften zur Cybersicherheit einhalten und gegebenenfalls die Risiken für die psychische Gesundheit und die kognitive Entwicklung von Kindern berücksichtigen, die solches Spielzeug benutzen. Unterhändler des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten erzielten im April eine vorläufige Einigung auf neue Regeln.

Dementsprechend umsichtig dürften Mattel und OpenAI nun bei der gemeinsamen Entwicklung von Produkten vorgehen – oder diese gar nicht erst für den EU-Markt vorsehen. Mattel-Vertreter Silverman wollte sich nicht näher zum ersten Produkt äußern. Nur soviel: „Wir haben vor, gegen Ende des Jahres etwas anzukündigen, das wirklich das gesamte Spektrum der physischen Produkte und einiger Erlebnisse abdeckt“, sagte er in dem Interview. Die Vereinbarung mit OpenAI sehe nicht vor, dem KI-Entwickler geistiges Eigentum von Mattel zu lizenzieren. Mattel behalte demnach die Kontrolle über die Produkte, die im Zuge der Partnerschaft entstehen.


(nen)



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Cookie-Einwilligung: Deutsche Datenschützer wegen „Untätigkeit“ verklagt


Die Pay-or-Consent-Angebote (auch „Pur“-Abo) von Verlagen im Internet sind erneut ein Fall für deutsche Gerichte. Im Namen eines ungenannten Beschwerdeführers hat die österreichische Datenschutzorganisation Noyb die Datenschutzbehörden von Hessen und Nordrhein-Westfalen verklagt, weil die bisher nicht auf zwei vorangegangene Beschwerden reagiert haben.

Schon im August 2021 hatte Noyb Beschwerden gegen „Pay or OK“-Banner auf verschiedenen deutschen Nachrichtenportalen eingelegt, darunter auch heise.de. In zwei Fällen – faz.net und t-online.de – haben die zuständigen Aufsichtsbehörden von Hessen und Nordrhein-Westfalen (NRW) dazu noch immer nicht entschieden.

Die betroffenen Banner stellten Nutzer vor die Wahl, den Verlagsangeboten entweder die Verarbeitung und Weitergabe von persönlichen Daten zu Werbezwecken zu erlauben oder ein kostenpflichtiges Abo abzuschließen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besage ausdrücklich, dass eine Einwilligung freiwillig erteilt werden müsse, begründet Noyb den Gang vor Gericht. Doch 99 Prozent der Nutzer, die sich mit Pay-or-OK-Bannern konfrontiert sähen, stimmten der damit verknüpften gezielten Werbung zu. Dabei wollten nur drei bis zehn Prozent der Online-User tatsächlich getrackt werden. In einem Verfahren gegen die Facebook- und Instagram-Mutter Meta habe daher mittlerweile sogar die EU-Kommission diesen Ansatz für rechtswidrig erklärt.

Die Beschwerde bei der NRW-Datenschutzbehörde sei über ein Jahr verschollen gewesen, moniert Noyb. Die hessische Aufsicht wiederum verwies demnach auf die Komplexität des Falls und die laufende Ausarbeitung neuer Richtlinien dazu.

Die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern erklärte „Pur-Abo-Ansätze“ 2023 grundsätzlich für zulässig. Demnach müssen für Tracking aber alle Anforderungen an eine informierte, wirksame Zustimmung nach der DSGVO erfüllt sein. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat dazu bereits Leitlinien aufgestellt. Das Gremium sieht Pay-or-Consent kritisch und brütet über einen dritten Weg, gegen den Verlegerverbände Sturm laufen.

Jonas Breyer, Anwalt des Beschwerdeführers, bezeichnete die Verzögerung als „äußerst bedauerlich“. Leider sei das kein Einzelfall. Der Jurist fragt sich, „was die Behörden mit dem Geld der Steuerzahlenden eigentlich tun“. Noyb verklagte auch schon die Hamburgische Datenschutzbehörde, weil sie das Pay-or-OK-Modell vom Spiegel nicht beanstandete. Viele relevante Tatsachen seien in dem Fall nie untersucht worden.

Transparenzhinweis: heise online bietet selbst ein Pur-Abo an. Nach Beanstandung wurde das Consent-Banner in Rücksprache mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen überarbeitet.


(dahe)



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c’t-Story: Sphärenklänge | heise online


Fasziniert starrte ich auf den von der fahlen Sonne schwach beleuchteten größten Planeten des Sonnensystems. Das Kaleidoskop aus verschiedenfarbigen Bändern und Wirbeln von Wolken in Rot-, Braun-, Gelb- und Blautönen weckte in mir einen Hauch von Verständnis für die mir angetragene Aufgabe. Einen zugegebenermaßen kleinen Hauch. Tatsächlich hatten mich ausschließlich der mangelnde Auftragseingang meiner Agentur für interplanetare Privatermittlungen und der traurige Anblick meines Kontostands dazu bewogen, als Security Commander für dieses in meinen Augen sinnfreie Projekt anzuheuern.

SpecA-7-Verdi startklar.“ Neds trockene Stimme riss mich aus meinen Gedanken. Das Radar verzeichnete neben den sechs bereits in Jupiters Umlaufbahn abgesetzten spektroskopischen Audiowandlern keine künstlichen Objekte. Im Gegensatz zu den anderen sollte Nummer sieben keine Wolkenbänder, sondern die Wirbel des roten Flecks in Töne wandeln, was ein paar knifflige Anforderungen an Umlaufbahn, Startzeitpunkt und Geschwindigkeit der Sonde mit sich brachte. Aus den Augenwinkeln musterte ich meinen Astronavigator. Entspannt schwebten die Finger seiner linken Hand über der Sensorfläche des Schaltpults. Mit der rechten hielt er seinen obligatorischen Becher Synthkaffee an die von Bartstoppeln umsäumten Lippen.

„Dann lass uns das Schätzchen auf die Reise schicken, Nerd!“ Mein jovialer Tonfall prallte an ihm ab wie mein letzter Anbaggerversuch bei Eva, der Bardame vom Blauen Frosch.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „c’t-Story: Sphärenklänge“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Österreichs Regierung will Altersgrenzen in Sozialen Netzen durchsetzen


Nachdem ein 21-Jähriger an einer Grazer Schule elf Menschen erschossen hat, möchte Österreichs Bundesregierung Kinder aus Sozialen Netzen draußenhalten. „(Wir werden) uns auch für strengere Regeln für Kinder und Jugendliche im Umgang mit Sozialen Medien einsetzen“, sagte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) am Montag bei seiner Regierungserklärung zum Amoklauf. „Denn wir sehen: Digitale Plattformen sind längst nicht mehr nur Orte der Information oder der Unterhaltung. Sie können auch Orte der Radikalisierung und der Verrohung sein. Hier braucht es klare Regeln und klare Verantwortung auf Seiten der Plattformbetreiber.“ In der deutschen Bundesregierung ist ebenfalls die Forderung nach wirksamen Altersgrenzen für Social Media erhoben worden.

Der für Digitalisierung zuständige österreichische Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) möchte „die Plattformen dazu verpflichten, dass sie ihren Altersbeschränkungen auch nachkommen. Sie müssen quasi Türsteher sein für die Jugendlichen, und wir werden in Österreich eine nationale Lösung machen.“ Das sagte er im in der ORF-Radiosendung Ö1 Mittagsjournal am Dienstag. Die Methode der Durchsetzung ist nicht geklärt. Pröll zeigt sich offen für die Idee, Konten in Sozialen Netzen mit der staatlichen elektronischen Identität ID Austria zu verknüpfen.

Welche Altersgrenze genau gelten soll, ist ebenfalls noch nicht entschieden. Die großen Betreiber haben selbst 13 oder 14 Jahre festgelegt, setzen das aber nicht streng durch. „Ich sage nur: Die DSGVO schreibt vor, dass Daten für unter 14-Jährige eigentlich nicht verarbeitet werden dürfen“, glaubt Staatssekretär Pröll. Spanien, Frankreich und Griechenland haben sich auf der EU-Digitalministerkonferenz in Luxemburg für ein EU-weites Verbot Sozialer Netze für Kinder unter 15 Jahren starkgemacht, Spanien fordert es für unter 16-Jährige.

Norwegen plant, das Mindestalter von 13 auf 15 Jahre anzuheben und Strukturen für die Altersüberprüfung auszubauen. In Australien ist der Ausschluss von Menschen unter 16 aus Sozialen Netzen bereits beschlossene Sache. Das wünschen sich auch die oppositionellen österreichischen Grünen. Zusätzlich möchten sie die Plattformbetreiber für alle Inhalte haftbar machen.


(ds)



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