Künstliche Intelligenz
OpenAI: Video-KI Sora darf Disney-, Marvel- und Star-Wars-Charaktere animieren
Der US-Medienkonzern Disney lizenziert mehr als 200 Charaktere für die Nutzung in dem Videogenerator Sora und investiert außerdem eine Milliarde US-Dollar in das dafür verantwortliche KI-Unternehmen OpenAI. Das haben die beiden Firmen mitgeteilt und sie erklären, dass es um Figuren von Disney sowie animierte oder illustrierte Versionen von Charakteren aus dem Marvel-Universum, aus Pixar-Filmen und aus Star Wars handelt. Mit wenigen Worten sollen sich Nutzer und Nutzerinnen dadurch kurze Videos mit den Charakteren generieren lassen können, explizit ausgenommen sind demnach aber Videos auf Basis von Schauspielern oder Schauspielerinnen sowie deren Stimmen. Weiterhin soll Disney einen exklusiven Zugang zu KI-Technik von OpenAI bekommen, etwa für die Erschaffung von Inhalten für Disney+.
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Für Disney ist der Schritt eine Kehrtwende zum bisherigen Umgang mit den eigenen Marken. Nicht-lizenzierte Verwendungen von Mickey Mouse & Co. wurden immer verfolgt, vor 20 Jahren hat der Konzern zudem starken Einfluss auf eine Gesetzesänderung in den USA genommen, mit der die Copyright-Fristen dort enorm verlängert wurden. Noch im Sommer hat Disney gegen die Verantwortlichen des KI-Bildgenerators Midjourney geklagt, weil man damit Darstellungen urheberrechtlich geschützter Figuren erschaffen konnte. Der Deal mit OpenAI bedeutet nun, dass Disney die Kontrolle über die eigenen Charaktere teilweise aufgibt, denn was genau die KI auf die Prompts hin ausspuckt, ist nicht abzusehen. Losgehen soll es ab „Anfang 2026“, eine Auswahl der Inhalte soll sogar im Streamingdienst Disney+ landen.
„Disney ist der Goldstandard für das Geschichtenerzählen“ und man freue sich, dass das nun auch mit Sora und ChatGPT möglich sein werde, sagt OpenAI-Chef Sam Altman. Die Einigung zeige, wie KI-Firmen und Kreative verantwortungsvoll zusammenarbeiten könnten. Eine vollständige Auflistung aller Charaktere, die Disney für Sora freigibt, enthält die Mitteilung nicht, es werden aber zahlreiche bekannte Namen genannt: Neben Mickey und Minnie Mouse, sowie Lilo, Stitch, Arielle, Simba, Mufasa und Figuren aus Encanto, Frozen, Alles steht Kopf, Oben, Zoomania und vielen mehr, geht es demnach auch um Black Panther, Captain America, Deadpool, Groot, Iron Man, Loki, Thor, Thanos, Darth Vader, Han Solo, Luke Skywalker, Leia, den Mandalorian, Sturmtruppler und Yoda.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Ventana wollte einen 192er-Kerner bringen, jetzt kauft Qualcomm die Firma
Der Mobilprozessor-Riese Qualcomm werkelt weiter an Alternativen zu Rechenkernen mit dem Befehlssatz ARM. Im Fokus steht der freie Befehlssatz RISC-V. In der Mitteilung zu einer Firmenübernahme sagt Durga Malladi, Leiter der Sparten Technologieplanung, Edge-Lösungen und Rechenzentren:
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„Wir glauben, dass die RISC-V-Befehlssatzarchitektur erhebliches Potenzial zur Erweiterung der Grenzen von CPU-Technologie und zur Förderung von Innovationen hat. Die Übernahme von Ventana Micro Systems ist ein entscheidender Schritt auf unserem Weg, branchenführende RISC-V-basierte CPU-Technologie über die Produktpalette hinweg anzubieten.“
Die US-Firma Qualcomm ist weltweit der zweitgrößte Anbieter von ARM-Prozessoren für Android-Smartphones. Nur Mediathek aus Taiwan ist in noch mehr Smartphones vertreten, primär aber in günstigen Einstiegsmodellen. Mittlerweile bietet Qualcomm unter dem Markennamen Snapdragon auch Notebook-ARM-Prozessoren an, fristet da aber noch ein Nischendasein.
Kaufpreis geheim
Ventana Micro ist ein sieben Jahre junges Start-up. Über den Kaufpreis schweigen sich die Beteiligten aus, allerdings dürfte er recht niedrig gewesen sein: Über mehrere Finanzierungsrunden hinweg hat Ventana Micro insgesamt rund 100 Millionen US-Dollar eingesammelt. Aufgrund des geringen finanziellen Werts muss Qualcomm auf keine Kartellbehörden warten.
Die Übernahme ist vor allem strategisch bedeutsam. Ventana Micro hat einen der stärksten RISC-V-Prozessoren entworfen. Geplant war ein Multi-Chip-Verbund mit bis zu 192 RISC-V-Kernen, Taktfrequenzen Richtung 4,0 GHz und großen Caches für Server. Qualcomm selbst hat Ambitionen, bei Servern mitzumischen. Ab 2028 sollen erste ARM-Prozessoren mit Oryon-Kernen erscheinen.
Ventana Micro wollte seine Serverprozessoren nach letzter Planung ab 2026 anbieten. Was nach der Übernahme aus diesen Plänen wird, ist unklar.
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RISC-V schon seit Jahren in Qualcomms Programm
Qualcomm hat sich über Jahre hinweg mit dem ARM-Lizenzgeber verkracht. RISC-V dürfte daher eine willkommene Alternative sein, die verglichen mit ARM und auch x86 aber noch in den Kinderschuhen steckt.
Seit 2023 werkelt Qualcomm zusammen mit Google bereits an RISC-V-Prozessoren für Wearables wie Smartwatches. Zudem ist Qualcomm am Projekt Quintauris beteiligt, das RISC-V-Chips für Autos und Industrie hervorbringen soll. Daran wirken auch Bosch und Infineon mit.
Seit dem Snapdragon 865 aus dem Jahr 2019 experimentiert Qualcomm zudem mit RISC-V-Kernen in Smartphone-Prozessoren. Sie sind für das Betriebssystem nicht sichtbar, stattdessen übernehmen sie prozessorintern Aufgaben eines Mikrocontrollers.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Deutsche eID-Karte als Geldwäsche-Hilfe kritisiert
Seit 2021 gibt es in Deutschland eID-Karten, die zum Online-Nachweis der eigenen Identität und Adresse gereichen. Sie kosten 37 Euro, gelten zehn Jahre und können von nicht-deutschen EWR-Bürgern ab 16 Jahren bei Einwohnermeldeämtern gelöst werden. Ein Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) übt nun Kritik an der Handhabe der Ausstellung: Viele Ämter prüfen demnach die Identität der Antragsteller unzureichend, sodass sich Geldwäscher und anderen Kriminelle mit gefälschten oder gestohlenen ausländischen Ausweisen eID-Karten lösen könnten.
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Muster einer eID-Karte
(Bild: Bundesministerium des Innern)
Antragsteller müssen für eine deutsche eID-Karte persönlich auf einem Einwohnermeldeamt vorsprechen und sich ausweisen. Allerdings hätten viele Meldeämter keine Prüfgeräte, um die Echtheit des vorgelegten Ausweises zu prüfen, weil diese Geräte teuer sind. Auch biometrische Abgleiche oder die Überprüfung, ob der vorgelegte Ausweis als gestohlen gemeldet ist, gehören nicht zum notwendigen Prüfregime, schließlich handelt es sich nicht um ein Reisedokument.
Der SZ-Bericht zitiert als Beispiel die Polizei Berlins: „Ein Abgleich biometrischer Daten oder ein Abgleich mit dem europäischen Dokumenten-Fahndungsbestand findet nicht statt. Nicht alle Meldebehörden sind mit Dokumentenprüfgeräten ausgestattet.“ Das Bundesinnenministerium hat die Zeitung darauf hingewiesen, dass diese Regelungen Aufgabe der Länder seien, die das sicherlich gewissenhaft erledigen würden.
Unzulässige Einsatzszenarien
Ist die Karte einmal ausgestellt, kann sie beispielsweise zur Online-Eröffnung von Bankkonten genutzt werden. Einfache Kriminelle würden mit gefälschten oder gestohlenen Dokumenten eID-Karten unter falscher Identität lösen, um damit Bankkonten mit Überziehungsrahmen zu eröffnen. Der Rahmen wird ausgereizt, dann verschwindet der virtuelle Kunde, die Bank bleibt auf dem Schaden sitzen.
Fortgeschrittenere Kriminelle würden unter fremder Identität Bankkonten und Firmengeflechte für Geldwäsche oder komplexere Betrugsmodelle hochziehen. Da die eID-Karten für den Online-Einsatz konzipiert sind, können sie einfach weitergegeben werden. Foto oder biometrische Daten sind nicht enthalten, zumal deren Abgleich online schwierig ist.
Der Inhalt der eID-Karte:
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Auf der eID-Karte werden folgende Daten sowohl aufgedruckt als auch auf dem enthaltenen Chip gespeichert: Kartennummern, Familienname, Geburtsname, Vornamen, etwaige Doktorgrade, Tag und Ort der Geburt, Anschrift, oder, falls zutreffend, die Angabe „keine Wohnung in Deutschland“, Staatsangehörigkeit, gegebenenfalls Ordensname oder Künstlername, die Art des vorgelegten Ausweisdokuments sowie das Ablaufdatum der eID-Karte.
Die Ausstellung an Personen ohne deutschen Wohnsitz ist gewollt, weil gerade diese mithilfe der eID-Karte deutsche Behördenwege bewältigen können sollen. Der Chip kann mittels Lesegerät oder NFC-fähigem Smartphone ausgelesen werden, wobei eine sechsstelligen Nummer (PIN) eingegeben werden muss.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Generative KI: Disney wirft Google massive Copyright-Verletzung vor
Der Disney-Konzern setzt auf OpenAI und lizenziert für drei Jahre mehr als 200 Charaktere für die Nutzung mit dem KI-Videogenerator Sora. Andere generative Künstliche Intelligenzen sollen hingegen die Finger von copyrightgeschützten Disney-Charakteren lassen. Dahingehende Gespräche mit Google hätten nichts gebracht, sagt Disney-Chef Bob Iger. Daher hat er Google jetzt ein geharnischtes Unterlassungsbegehren zugemittelt.
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„Wir waren im Gespräch mit Google, haben unsere Bedenken geäußert”, berichtet Iger in einem Fernsehinterview, „Letztendlich, weil wir keine Fortschritte gemacht und unsere Gespräche keinen Erfolg gezeigt haben, haben wir das Gefühlt bekommen, dass wir keine andere Wahl haben, als eine Unterlassungsaufforderungen zu schicken.” Es ist nicht der erste solche Fall: „Wir haben andere Firmen verfolgt, die unsere Rechte nicht geachtet haben”, sagte der Disney-CEO zu CNBC. Tatsächlich hat sein Konzern bereits ähnliche Unterlassungsbegehren an Meta Platforms und Character.AI geschickt. Zudem Disney, gemeinsam mit anderen Rechteinhabern, Klage gegen die KI-Firmen Midjourney und Minimax.
„Google verletzt Disneys Copyright in massivem Ausmaß, indem es einen großen Korpus aus Disneys copyrightgeschützten Werken ohne Genehmigung für Training und Entwicklung von KI-Modellen und Diensten kopiert hat”, heißt es laut Variety in dem Anwaltsschreiben, „und indem es KI-Modelle und -Dienste kommerziell verwertet sowie Kopien geschützter Werke an Verbraucher verbreitet”. Erschwerend komme hinzu, dass viele der rechtsverletzenden Bilder mit Google-Logos gekennzeichnet werden, was den falschen Eindruck vermittle, Disney habe das genehmigt und unterstützt.
Disney verlangt, dass Google sofort aufhört, weitere Kopien von oder derivative Werke mit geschützten Disney-Charakteren anzufertigen, aufzuführen oder zu verbreiten. Das bezieht sich ausdrücklich auch auf Youtube. Zudem verlangt Disney, dass Google sofort technische Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass Google-Produkte mit KI-Integration nicht länger zur Erzeugung von Disney-Inhalten genutzt werden.
heise online hat Google zu einer Stellungnahme eingeladen.
(ds)
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