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Pakt für den Rechtsstaat: 210 Millionen Euro für die Digitalisierung der Justiz


Die Bundesregierung hat sich auf die Eckpunkte für eine Fortsetzung des Pakts für den Rechtsstaat verständigt. Dafür sollen demnach insgesamt 450 Millionen Euro bereitstehen. Ziel der Initiative ist es, die Justiz zu stärken und ihre Digitalisierung voranzutreiben. Letztere soll vor allem gerichtliche Verfahren beschleunigen.

Für die Digitalisierung der Justiz, die teils erst langsam in die Gänge kommt, will der Bund von 2027 bis 2029 laut einem Informationsblatt des Justizministeriums „trotz angespannter Haushaltslage“ insgesamt bis zu 210 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Das wären jährlich rund 70 Millionen Euro. Diese Gelder sollen aus dem milliardenschweren Sondervermögen für Infrastrukturinvestitionen der Bundesregierung abgezweigt werden.

Der etwas größere Teil der Gelder, nämlich 240 Millionen Euro, ist für den Personalaufbau in der Justiz in dieser Legislaturperiode vorgesehen. Der Weg zu einer modernen digitalen Justiz benötige auch IT-Fachpersonal, heißt es dazu. Diese Mittel sollen die Bundesländer in zwei Raten, voraussichtlich in den Jahren 2026 und 2028, abrufen können. Die Auszahlung erfolgt dem Plan nach über eine Anpassung der Umsatzsteuerverteilung. Die vorherige Übereinkunft von 2019 umfasste Bundesmittel in Höhe von insgesamt 220 Millionen Euro.

Mit dem Vorhaben will die Regierung mehr Investitionen ermöglichen, „damit weniger Verfahren wegen Überlastung eingestellt werden“. Der Pakt stehe zudem etwa für „moderne digitale Gerichte“, die zügiger arbeiten und Bürgern „niedrigschwelligen Zugang zum Recht ermöglichen“. Schon mit der ersten Fassung des Pakts strebte die Bundesregierung einen „medienbruchfreien Austausch zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft von Bund und Ländern sowie die Interoperabilität mit den Gerichten“ an. Dazu sollte zügig eine „Kommunikationsschnittstelle zwischen Justiz und Polizei“ geschaffen werden. So einfach wie geplant ließ sich das angesichts der Vielzahl betroffener Datenbanken aber nicht bewerkstelligen.

Das Bundeskabinett wird voraussichtlich am Mittwoch über den Einsatz der skizzierten Mittel im Rahmen des Haushaltsbeschlusses entscheiden. Damit die Weiterführung des Pakts greift, müssen dann die Bundesländer noch zustimmen. Das könnte etwa bei einer der nächsten Ministerpräsidentenkonferenzen erfolgen. Die Landesjustizminister begrüßten im Juni die Vereinbarung der Regierungsparteien im Koalitionsvertrag, das Abkommen zukunftsfest zu gestalten.

Die Digitalisierungsinitiative für die Justiz des Bundes mit Projekten etwa für Amtsgerichte läuft laut dem Papier parallel „wie geplant bis Ende 2026 weiter“. Der Bund stelle dafür – wie zugesagt – 2025 und 2026 bis zu 100 Millionen Euro bereit.


(vbr)



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Home Gym im Test: Speediance Gym Monster 2 ist ein komplettes Fitness-Studio


Das Gym Monster 2 verspricht Fitness-Studio-Feeling für zu Hause – mit Seilzügen, Motorwiderstand und großem Display für Übungen und Trainingspläne. Mehr im Test.

Mit dem Gym Monster 2 von Speediance kommt ein vollwertiges Fitness-Studio ins eigene Zuhause – und das in überraschend kompakter Form. Hochgeklappt steht das smarte Trainingsgerät platzsparend an der Wand und nimmt kaum mehr Raum ein als ein schmales Bücherregal.

Statt klassischer Gewichte sorgt ein elektrischer Widerstandsmotor für Zugkraft. Zwei Seilzüge lassen sich an elf unterschiedlichen Positionen fixieren und ermöglichen in Kombination mit verschiedenen Zubehörteilen eine Vielzahl an Kraftübungen, wie man sie aus dem Studio kennt.

Ein zentrales Element ist das hochauflösende Display mit 21,5 Zoll in der Diagonale, das nicht nur Trainingsdaten anzeigt, sondern auch durch Übungen und komplette Trainingspläne führt – motivierend und mit dem Charme eines digitalen Personal-Trainers.

Das Gym Monster 2 scheint ein Gerät zu sein, das besonders während der Corona-Pandemie manche Homeoffice-Rücken gerettet hätte. Ob das Trainingsgerät tatsächlich ein Fitness-Studio ersetzen kann oder doch eher ein teurer Kleiderständer mit App-Anbindung ist, zeigt der Test.

Design & Lieferumfang

Das Gym Monster 2 besteht aus einer stabilen Bodenplatte und einem großen Bügel mit elf Positionen zur Befestigung der Seilzüge. Im unteren Teil sitzt ein kräftiger Elektromotor, der laut Hersteller einen Widerstand von bis zu 100 kg simuliert. Oben ist ein neigbares 21,5-Zoll-Display montiert, das sich bei Bedarf sogar kopfüber spiegeln lässt – praktisch bei Übungen auf der Hantelbank.

Speediance bietet vier Varianten: Basic, Works, Works Plus und Family Plus. Schon das Basispaket enthält eine Langhantel, eine Fernbedienung, zwei Griffe, ein Trizepsseil, zwei Knöchelmanschetten, Armschutz und ein Langhantelpolster. Die Works-Variante ergänzt eine Flachbank, beim Works Plus ist diese höhenverstellbar. Bei der Family-Plus-Version gibt es zusätzlich eine Ruderzugmaschine. Der Hersteller gibt zwei Jahre Garantie auf das Gerät selbst und ein Jahr auf das Zubehör.

Die Verarbeitung wirkt durchdacht, solide und hochwertig. Im Test kam die Family-Plus-Variante zum Einsatz, geliefert in drei großen Speditionskartons. Diese passten nicht in den Aufzug – der Inhalt musste aufgeteilt und einzeln transportiert werden. Für Aufbau und Transport sind zwei Personen ratsam. Der Zusammenbau dauerte weniger als 30 Minuten. Danach wird das Gerät mit Strom versorgt, mit dem WLAN verbunden und ein Nutzerkonto eingerichtet – fertig fürs erste Training. Etwas aufwendiger ist die Montage des Rudergeräts. Hierfür sollte man etwa eine Stunde einplanen.

Ausstattung

Das Gym Monster 2 bringt ordentlich Technik mit: Der Touchscreen dient als zentrale Steuereinheit, die Software läuft stabil, und ein WLAN-Empfänger ist integriert. Der eingebaute Lautsprecher liefert überraschend kräftigen Sound. Software-Updates stellt der Hersteller regelmäßig bereit – eine WLAN-Verbindung ist dafür erforderlich.

Die Bodenplatte ist leicht gepolstert und kann hochgeklappt werden. Das spart enorm an Platz. Entlang des Rahmens gibt es zehn Befestigungspunkte für die Seilzüge, zwei weitere am unteren Rahmen – ideal für Bodentraining. Praktisch ist die Bluetooth-Fernbedienung, die am Finger getragen wird. Damit lässt sich das Gewicht einstellen und der Motor aktivieren – hilfreich, wenn man sich bereits in Trainingsposition befindet.

Die Software bietet zahlreiche Trainingspläne und Übungen. Programme können vorgeschlagen oder individuell zusammengestellt werden. Leider wirken viele Übungsbezeichnungen durch automatische Übersetzung unverständlich – etwa „stehender Trizeps-Seil-Gesichts-Zug“ für „Face Pull“. Zudem erschwert ein UI-Fehler das Erstellen eigener Pläne: Beim Scrollen werden versehentlich Übungen ausgewählt. Abhilfe schafft nur das Scrollen mit zwei Fingern – eine Notlösung, die ein Update nötig macht.

Training

Das Gym Monster 2 orientiert sich am klassischen Seilzugtraining – mit erstaunlicher Vielseitigkeit. Von Kniebeugen bis Kreuzheben lassen sich viele Übungen umsetzen. Zubehör wie Griffe, Langhantel oder Manschetten erweitern die Möglichkeiten, der Wechsel gelingt schnell. Bei Druckübungen sorgen gepolsterte Lederschlaufen für Komfort.

Über 60 Trainingspläne mit mehr als 370 Workouts stehen zur Verfügung, eigene Programme lassen sich ebenfalls erstellen. Dabei kann man aus Zielen wie Maximalkraft, Muskelaufbau oder Ausdauer wählen und Wiederholungen sowie Sätze anpassen.

Das Training wird durch Videoanleitungen und Muskelgruppeninfos auf dem Display begleitet. Die Gewichtseinstellung erfolgt über den Touchscreen oder die Fernbedienung. Während der Übung analysiert das System die Ausführung, gibt Feedback und schaltet im Notfall automatisch ab.

Speediance Gym Monster 2: Fernsteuerung

Nach dem Training liefert das System eine detaillierte Auswertung inklusive Belastungsanalyse und Gewichtsempfehlungen. Das optional integrierbare Rudergerät erweitert den Fokus auf Ausdauer und Rückenmuskulatur. Trotzdem bleibt es ein reines Seilzugsystem – für optimale Ergebnisse sollte man freie Hantelübungen ergänzen, um auch Koordination und Rumpfstabilität zu fördern.

Preis

Das Gym Monster 2 ist kein Schnäppchen. Die Investition lohnt sich erst nach mehreren Jahren – je nach Abopreis des Fitness-Studios. Aktuell ist es jedoch bis Ende Juli deutlich reduziert – sowohl bei Amazon als auch direkt bei Speediance.

Mit dem Rabattcode XGLGRCJL gibt es bei Amazon zusätzlich 5 Prozent Nachlass – beim Family-Plus-Modell entspricht das immerhin rund 100 Euro Ersparnis.

Fazit

Wer lieber zu Hause als im Fitness-Studio trainiert, findet im Speediance Gym Monster 2 eine überzeugende Komplettlösung. Es ersetzt klassische Gewichte durch einen kompakten Elektromotor und spart damit Platz. Ferner bietet das Gym Monster 2 zahlreiche Trainingspläne auf dem großen Touchscreen und eine hochwertige Verarbeitung sowie durchdachtes Zubehör. Der Aufbau gelingt trotz der großen Speditionspakete erfreulich zügig.

Weniger gelungen ist die Software: Die automatisch übersetzten Übungsnamen sind teils unverständlich. Beim Erstellen eigener Trainingspläne führt das Scrollen häufig zu unbeabsichtigter Übungsauswahl – das stört den Bedienkomfort deutlich.

Trotzdem gehört das Gym Monster 2 aktuell zu den besten Optionen für effektives und flexibles Training zu Hause. Wer das Seilzugtraining mit freien Hanteln ergänzt, gleicht die Schwächen gut aus. Für ambitionierte Kraftsportler mit Fokus auf Maximalkraft ist das Gerät weniger geeignet. Der hohe Preis relativiert sich je nach Vergleich mit einem Studio-Abo erst nach mehreren Jahren.



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Grundrechte: Verfassungsbeschwerde wegen polizeilichem Handy-Auslesen


Der Gewerkschaftler und Journalist Hendrik Torner hat am Dienstag zusammen mit der Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde gegen das polizeiliche Auslesen und Auswerten seines Mobiltelefons erhoben. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Grundrechte auf Privatsphäre und Pressefreiheit zu stärken, die Rechtsexperten durch die aktuelle Praxis der Handy-Beschlagnahme durch Strafverfolger als massiv gefährdet erachten.

Torner ist Kreisvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Bamberg. Er geriet laut der taz im September 2023 ins Visier der bayerischen Polizei, als er eine Aktion der damals als „Letzte Generation“ bezeichneten Klimaschutzgruppe in der fränkischen Stadt für die GEW-Zeitschrift „Die deutsche Schule“ dokumentieren wollte. Mit seinem Smartphone nahm Torner dafür eine Polizeimaßnahme gegen Aktivisten akustisch auf.

Die Ordnungshüter beschlagnahmten daraufhin sein Mobiltelefon mit der oft genutzten, aber zweifelhaften Begründung, er habe unbefugt das gesprochene Wort der Polizisten aufgenommen. Dabei handelt es sich um ein Vergehen, das nach Paragraf 201 Strafgesetzbuch (StGB) mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet werden kann. Da Torner die PIN seines Geräts nicht preisgeben wollte, lasen die Ermittler das Smartphone mithilfe der Extraktionssoftware UFED der israelischen Firma Cellebrite aus. Der Gewerkschaftler erhielt sein Smartphone erst ein Jahr später zurück. Das Strafverfahren wurde eingestellt.

Bei der Akteneinsicht machte Torner eine für ihn erschreckende Entdeckung: Die Polizei hatte anhand der Daten seines Handys ein detailliertes politisches Profil von ihm erstellt. Darin hieß es, er sei in der „linken Szene“ Bambergs engagiert und habe eine Abneigung gegen die Vertreter der Staatsmacht.

Torner erhob Klage beim Landgericht Bamberg gegen die Behandlung. Dieses entschied im Juni, dass die Beschlagnahme und die inhaltliche Auswertung aufgrund des fehlenden Strafantrags nach Ablauf der ersten drei Monate rechtswidrig waren. Für die Zeit davor schätzten die Richter die Maßnahme als rechtmäßig ein. Torner, seine Anwältin Gül Pinar und die GFF monieren nun, die Instanz habe sich gar nicht mit der zentralen grundrechtlichen Frage befasst, ob das Auslesen des gesamten Handys und die Erstellung eines politischen Profils auf der Basis eines bloßen strafrechtlichen Anfangsverdachts zulässig sei.

Das Bundesverfassungsgericht soll laut der Beschwerde klarstellen, dass ein so intensiver Grundrechtseingriff eine eigene klare Rechtsgrundlage mit angemessenen Schutzvorkehrungen erfordert. Sonst könne die Polizei „die gesamte Persönlichkeit und das Privatleben der Betroffenen erfassen“, gibt Davy Wang, Verfahrenskoordinator bei der GFF, zu bedenken. Das komme einer „digitalen Hausdurchsuchung“ gleich. Der Nachwuchsjournalist selbst führt ins Feld, Pressevertreter müssten sich darauf verlassen können, „dass vertrauliche Informationen auch vertraulich bleiben“. Sonst gehe die Pressefreiheit flöten.

Die Befürchtung, dass Mobiltelefone bei bloßen Verdachtsmomenten beschlagnahmt und ausgewertet werden, kann die kritische Berichterstattung – insbesondere bei Demonstrationen – sowie den Quellenschutz erheblich einschränken. Aktuell stützen sich die Ermittlungsbehörden bei der Handy-Einsichtnahme auf allgemeine strafprozessuale Vorschriften. Diese enthalten weder klare Grenzen für den Datenzugriff noch für die Auswertung. Die Polizei hat damit auch Zugang zu vertraulichen und persönlichen Informationen, die möglicherweise nichts mit den Ermittlungen zu tun haben. Das berührt auch das Computer-Grundrecht, das die Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen schützt.

Der Beschwerdeführer will erreichen, dass Strafverfolger nur Einblick in Daten nehmen dürfen, die für ihre Untersuchung tatsächlich relevant sind. Die Verhältnismäßigkeit sei zu wahren: Bei Bagatelldelikten oder Ordnungswidrigkeiten sollte das Auslesen von Mobiltelefonen grundsätzlich nicht erlaubt sein. Ferner sei eine stärkere richterliche Kontrolle über den Umfang der Auswertung nötig.

Der aktuelle Gang nach Karlsruhe reiht sich in eine Serie von Klagen der GFF ein, die sich gegen polizeiliche Maßnahmen mit Fokus auf die Pressefreiheit richten. Dazu gehören bereits anhängige Verfassungsbeschwerden gegen das Abhören des Pressetelefons der „Letzten Generation“ sowie gegen die Durchsuchung des freien Senders Radio Dreyeckland.


(afl)



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Spamfilter in iOS 26: Republikaner rechnen mit Millionenverlusten


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This article is also available in
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Eine kleine Änderung in iOS 26 könnte sich massiv auf Wahlkämpfe in den USA auswirken, fürchtet ein Wahlkampfkomitee. Mit einer „aggressiven Message-Filterung“ sorge Apple nämlich dafür, dass politische Textnachrichten künftig „als Spam behandelt werden“, warnt das offizielle Wahlkampfkomitee der Republikanischen Partei für den US-Senat NRSC (National Republican Senatorial Committee).

Das werde sich massiv auf Fundraising, die Mobilisierung von Wählern sowie digitale Kampagnen auswirken, heißt es in einem von Punchbowl News veröffentlichten Memorandum.

Die Funktion blende nicht nur Spam-Absender aus, sondern werde jede politische Nachricht „in die Bedeutungslosigkeit drängen“. Im Unterschied zu den Netzbetreibern ignoriert Apple dabei, dass die Nachrichten von verifizierten Absendern stammen, klagt das NRSC. Das Wahlkampfkomitee schätzt, dass dadurch direkte Spenden in Höhe von 25 Millionen US-Dollar wegbrechen. Der Republikanischen Partei könnte so sogar 500 Millionen US-Dollar an Umsätzen verloren gehen, glaubt die Organisation. Schließlich würden 70 Prozent kleinerer Spenden per Textnachricht eingesammelt und iPhones stellen etwa 60 Prozent der Smartphones in den USA.

Es bleiben nur noch wenige Wochen, bis iOS 26 für die Allgemeinheit freigegeben wird, merkt das Komitee an. Es gebe nur noch ein kleines Zeitfenster, um zu handeln, denn Apple sei bislang nicht weiter darauf eingegangen, so die NRSC.

Mit iOS 26 erweitert Apple die Filterung der vorinstallierten Nachrichten-App, die inzwischen Messaging per iMessage, SMS und RCS unterstützt und in den USA extrem populär ist. Auf Wunsch des Nutzers landen Nachrichten unbekannter Absender generell in einer eigenen Ansicht und werden auch nicht länger per Ton und Mitteilung signalisiert. Nur die App selbst weist noch mit einem kleinen Symbol in der Hauptansicht darauf hin. Diese Funktion gibt es auch schon in iOS 18, bislang ist sie aber recht versteckt und dürfte nur selten aktiviert werden – künftig weist die App prominent darauf hin.

Obendrein hat Apple einen eigenen lokalen Spamfilter in die Nachrichten-App integriert, der in der Beta bereits zuverlässig arbeitete. iOS 26 gibt es inzwischen als Public Beta zum Test, für die Allgemeinheit erscheint das Update voraussichtlich Mitte September.


(lbe)



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