Künstliche Intelligenz
Pakt für den Rechtsstaat: 210 Millionen Euro für die Digitalisierung der Justiz
Die Bundesregierung hat sich auf die Eckpunkte für eine Fortsetzung des Pakts für den Rechtsstaat verständigt. Dafür sollen demnach insgesamt 450 Millionen Euro bereitstehen. Ziel der Initiative ist es, die Justiz zu stärken und ihre Digitalisierung voranzutreiben. Letztere soll vor allem gerichtliche Verfahren beschleunigen.
IT-Fachpersonal gesucht
Für die Digitalisierung der Justiz, die teils erst langsam in die Gänge kommt, will der Bund von 2027 bis 2029 laut einem Informationsblatt des Justizministeriums „trotz angespannter Haushaltslage“ insgesamt bis zu 210 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Das wären jährlich rund 70 Millionen Euro. Diese Gelder sollen aus dem milliardenschweren Sondervermögen für Infrastrukturinvestitionen der Bundesregierung abgezweigt werden.
Der etwas größere Teil der Gelder, nämlich 240 Millionen Euro, ist für den Personalaufbau in der Justiz in dieser Legislaturperiode vorgesehen. Der Weg zu einer modernen digitalen Justiz benötige auch IT-Fachpersonal, heißt es dazu. Diese Mittel sollen die Bundesländer in zwei Raten, voraussichtlich in den Jahren 2026 und 2028, abrufen können. Die Auszahlung erfolgt dem Plan nach über eine Anpassung der Umsatzsteuerverteilung. Die vorherige Übereinkunft von 2019 umfasste Bundesmittel in Höhe von insgesamt 220 Millionen Euro.
Länder müssen noch zustimmen
Mit dem Vorhaben will die Regierung mehr Investitionen ermöglichen, „damit weniger Verfahren wegen Überlastung eingestellt werden“. Der Pakt stehe zudem etwa für „moderne digitale Gerichte“, die zügiger arbeiten und Bürgern „niedrigschwelligen Zugang zum Recht ermöglichen“. Schon mit der ersten Fassung des Pakts strebte die Bundesregierung einen „medienbruchfreien Austausch zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft von Bund und Ländern sowie die Interoperabilität mit den Gerichten“ an. Dazu sollte zügig eine „Kommunikationsschnittstelle zwischen Justiz und Polizei“ geschaffen werden. So einfach wie geplant ließ sich das angesichts der Vielzahl betroffener Datenbanken aber nicht bewerkstelligen.
Das Bundeskabinett wird voraussichtlich am Mittwoch über den Einsatz der skizzierten Mittel im Rahmen des Haushaltsbeschlusses entscheiden. Damit die Weiterführung des Pakts greift, müssen dann die Bundesländer noch zustimmen. Das könnte etwa bei einer der nächsten Ministerpräsidentenkonferenzen erfolgen. Die Landesjustizminister begrüßten im Juni die Vereinbarung der Regierungsparteien im Koalitionsvertrag, das Abkommen zukunftsfest zu gestalten.
Die Digitalisierungsinitiative für die Justiz des Bundes mit Projekten etwa für Amtsgerichte läuft laut dem Papier parallel „wie geplant bis Ende 2026 weiter“. Der Bund stelle dafür – wie zugesagt – 2025 und 2026 bis zu 100 Millionen Euro bereit.
(vbr)