Künstliche Intelligenz

Palantir scheitert weitgehend mit Gegendarstellungen gegen „Republik“-Recherche


Der US-Datenanalyse-Konzern Palantir ist mit seinem Versuch, beim Schweizer Online-Magazin „Republik“ eine umfassende Gegendarstellung zu erzwingen, weitgehend gescheitert.

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Das Handelsgericht des Kantons Zürich wies in seinem Urteil vom 4. Juni 2026 (PDF) 22 von 23 geforderten Gegendarstellungen ab, wie die „Republik“ am Samstag bekanntgab.

Hintergrund sind zwei Recherchen, die die „Republik“ gemeinsam mit dem WAV-Recherchekollektiv im Dezember 2025 veröffentlicht hatte (Teil 1 und Teil 2). Grundlage für die Klage waren 59 Gesuche nach dem Schweizer Öffentlichkeitsgesetz. Die Beiträge dokumentierten sieben Jahre weitgehend erfolgloser Akquisebemühungen Palantirs bei Schweizer Bundesbehörden sowie die Rolle Zürichs als europäische Drehscheibe des Konzerns.

Erfolg hatte Palantir nur bei einer Tatsachenbehauptung zur Software „Foundry“. Die „Republik“ hatte geschrieben, Foundry sei „ursprünglich auch für die USA entwickelt, für die ‚Aufstandsbekämpfung‘ in Afghanistan und im Irak“. Diese Passage musste die „Republik“ innerhalb von fünf Werktagen mit folgender Gegendarstellung versehen:



Die „Republik“ hat die Gegendarstellung veröffentlicht, unterstreicht aber, dass die Redaktion an ihrer Darstellung festhält.

(Bild: Republik)

Das Gericht begründete die Zulassung damit, dass es sich um eine konkrete, dem Beweis zugängliche Tatsachenbehauptung handle – im Gegensatz zu den übrigen 22 beanstandeten Passagen. Die „Republik“ hat dem Text bereits den Vermerk „Die Redaktion hält an ihrer Darstellung fest“ gegenübergestellt.

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Das Schweizer Gegendarstellungsrecht erfasst laut Urteil nur überprüfbare Tatsachenbehauptungen, nicht aber Werturteile oder Schlussfolgerungen. An dieser Abgrenzung scheiterte Palantir wiederholt. Die Bezeichnungen „Überwachungstechnologie“, „Überwachungstool“ und „tödliche Kriegswaffe“ wertete das Gericht als zulässige Schlussfolgerungen aus den unbestrittenen Funktionen der Software. Bei der Bezeichnung „tödliche Kriegswaffe“ verwies es auf von der „Republik“ eingereichte Originalzitate von Palantir-CEO Alex Karp, wonach Palantir da sei, „um zu stören und nötigenfalls Feinde zu erschrecken und gelegentlich auch zu töten“.

Auch die zugespitzte Sprache der Recherche hielt der Prüfung stand. Formulierungen wie „große Verkaufskampagne“, „hartnäckig“ und „abgeblitzt“ stufte das Gericht als subjektive Wertungen ein, die auf unbestrittenen Tatsachen beruhen – namentlich, dass in sieben Jahren keine Zusammenarbeit zwischen Palantir und Schweizer Bundesbehörden zustande kam. Die Zusammenfassung eines internen Armee-Berichts, der dazu rate, „auf Lösungen von Palantir zu verzichten“, ließ das Gericht ebenfalls gelten: Aus dem Artikel gehe hervor, dass es um eine generelle Prüfung gehe, nicht um ein konkretes Angebot.

Eine zweite Hürde war die unmittelbare persönliche Betroffenheit. Zur Beschreibung der US-Einwanderungsbehörde Immigration and Customs Enforcement (ICE) als Organisation, die „Jagd auf Migrantinnen“ mache, stellte das Gericht fest: Selbst wenn diese Formulierung wertend zugespitzt sei, richte sie sich gegen die ICE als staatliche Behörde, nicht unmittelbar gegen Palantir.

Schon die Klageeinreichung im Februar hatte der ursprünglichen Berichterstattung zusätzliche Aufmerksamkeit verschafft. Das Urteil fällt in eine Phase wachsenden politischen Drucks auf Palantir. In Großbritannien stoppte Londons Bürgermeister Sadiq Khan im Mai einen 50 Millionen Pfund schweren Vertrag der Metropolitan Police mit Palantir. Zugleich wächst dort die Kritik am Einsatz beim staatlichen Gesundheitsdienst NHS, wo Bürgerrechtsorganisationen wie Medact und Amnesty International die Kündigung des Vertrags fordern.

In Deutschland hat sich das Bundesamt für Verfassungsschutz für die französische Palantir-Alternative ChapsVision entschieden, und Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) will die Abhängigkeit von US-Anbietern wie Microsoft und Palantir gezielt reduzieren. In Niedersachsen lehnen SPD und Grüne den Einsatz der Software weiterhin ab, und auch in Baden-Württemberg wird ein Ausstieg diskutiert.

Parallel positioniert sich der Konzern zunehmend als politischer Akteur mit einem 22-Thesen-Manifest, das unter anderem KI-Waffen, Wehrpflicht und eine engere Verzahnung von Silicon Valley und Staatsapparat fordert.

Das Urteil vom 4. Juni ist bisher nicht rechtskräftig: Palantir kann innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht einlegen. Eine Antwort auf die Anfrage von heise online, ob Palantir von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird, steht noch aus.

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(vza)



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