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Palantir: Verfassungsschutz-Chef plädiert für europäische Alternativen
In der Debatte um Analysesoftware für die Sicherheitsbehörden zeigt der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Sinan Selen, hinsichtlich des Einsatzes von US-Software wie Palantir ausgesprochen vorsichtig. Europa müsse auch Alternativen bieten, sagte Selen am Montag zum Auftakt des 21. Symposiums des BfV in Berlin.
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Politik müsse bei der Auswahl von Software drei Faktoren berücksichtigen, sagte Selen: Was eine Lösung zur Sicherheit beitragen kann, wie performant sie ist, aber auch ob sie „geostrategisch richtig“ sei. Die Bundesregierung habe europäische Resilienz als klares Ziel ausgegeben. „Wir müssen im Endeffekt in der Lage sein, Alternativen zu bieten“, sagte Selen. „Wir sind gut beraten, den europäischen Fokus zu schärfen.“
Europäische Alternativen für Datenanalyse
Zuletzt hatten sich mehrere Bundesländer für Palantirs System als Analysesoftware für die Polizei entschieden oder für diese oder eng vergleichbare Software neue Rechtsgrundlagen geschaffen. Nach Hessen (Schwarz-Rot) und Bayern (CSU/Freie Wähler) hatte zuletzt das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg die Anschaffung der umstrittenen Palantir-Software beschlossen.
Im schwarz-grün regierten Nordrhein-Westfalen wurde Ende November das Polizeigesetz des Landes deutlich überarbeitet. Bislang war dort nur eine Teilnutzung von Palantirs Software erlaubt, das NRW vorübergehend getestet hatte. Mit der neuen Rechtsgrundlage könnten nordrhein-westfälische Sicherheitsbehörden einen Großteil der Features künftig nutzen – allerdings hat das Land noch keine neue Dauerlizenz erworben.
Das Innenministerium in Düsseldorf hatte sich zumindest auf die Suche nach Alternativen begeben: Cognyte, Datawalk, Innosystec, Linkurious, NuixChapsvision, Chapsvision, FSZ und Quantexa seien als mögliche Alternativen in Betracht gezogen worden, ergab eine parlamentarische Anfrage der SPD-Politikerin Christina Holtmann. Darüber hinaus gibt es einige weitere Anbieter von Analysesoftware, die für die Zusammenführung von Datenquellen und deren Auswertung grundsätzlich in Frage kommt.
„Wir sind gar nicht so schlecht in Deutschland und Europa“, betonte Selen. Dafür dürfe aber nicht auf einzelne Länder geschaut werden. Es gehe darum, Fähigkeiten zu entwickeln und weiterzuentwickeln. „Wir haben Industrien, wir haben Firmen, die so etwas können“, so der Verfassungsschutzpräsident. „Vielleicht muss man die ja ein Stück weit mehr unterstützen und berücksichtigen.“
Verfassungsschutz soll bald mehr dürfen
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Da die Nachrichtendienste und die Bundeswehr seit der Verfassungsänderung im Frühjahr von der Schuldenbremse ausgenommen sind, wird hier auch bei den IT-Kapazitäten weiter aufgerüstet. Diese Ausnahme wurde mit der Bedrohungslage durch Russland begründet. Dafür soll der Verfassungsschutz nicht mehr Geld, Personal und Technik erhalten, sondern auch erweiterte rechtliche Möglichkeiten.
Für den Verfassungsschutz ginge es dabei darum, die Fähigkeiten nutzen zu können, die für die eigenen Aufgabe nötig seien, sagte Präsident Sinan Selen in Berlin. Für ihn sei die Messlatte dabei das, was Dienste in anderen europäischen Ländern wie Frankreich oder den Niederlanden dürfen.
Neben dem Zugriff auf die Daten aus der IP-Vorratsdatenspeicherung, die die aktuelle Bundesregierung wieder einführen möchte, geht es dabei unter anderem um die Befugnisse zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung. „Wir haben Kommunikation, die wir nicht mehr entschlüsseln können in Teilen“, sagte Selen. Der Verfassungsschutz müsse zur Wahrnehmung seiner Aufgaben etwa in Gruppenkommunikation eindringen können.
Bundestrojaner gegen Spione
Und dabei tut sich derzeit einiges hinter verschlossenen Türen. Philipp Wolff, Leiter der für die Nachrichtendienste zuständigen Abteilung 7 im Bundeskanzleramt, nannte es absurd, wenn deutsche Nachrichtendienste etwa in Tschechien das Telefon eines russischen Agenten abhören dürften, dies aber unzulässig sei, sobald er nach Deutschland einreise. Wolff war vor seiner Rolle in der Aufsicht über die Nachrichtendienste selbst Vizepräsident des für Auslandsaufklärung zuständigen Bundesnachrichtendienstes.
Mit einer für das erste Quartal 2026 geplanten Gesetzesnovelle sollen die Regeln auch für den deutschen Inlandsnachrichtendienst entsprechend überarbeitet werden. Dabei soll auch die Aufsicht weiter zentralisiert werden – schon unter der Ampel sollte etwa die Datenschutzaufsicht von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz auf das sogenannte Unabhängige Kontrollgremium für die Nachrichtendienste übertragen werden, doch die entsprechende Gesetzesnovelle fiel dem Ampel-Aus zum Opfer.
Verfassungsschutzpräsident glaubt nicht an Bruch mit USA
Auf dem Symposium des Verfassungsschutzes in Berlin hat niemand der Offiziellen die Verlässlichkeit des Partners USA öffentlich in Frage gestellt. Er glaube nicht, „dass unsere Partner mit uns brechen“, sagte Selen, dessen Bundesamt in diesem Jahr 75 Jahre alt wird und eine durchaus bewegte Geschichte hinter sich hat.
Aber zwischen den Zeilen wurde mehr als deutlich: Der feste Glaube, dass die USA sich an die bisherigen Regeln halten, ist selbst in diesen dem Vereinigten Staaten historisch sehr verbundenen Kreisen brüchiger geworden.
„Wir werden uns an Regeln halten“, kündigte Wolff an und bat um Vertrauen für die Nachrichtendienste, die sich derzeit vor allem mit Moskau befassen. „Die Regeln müssen so ausgestaltet werden, dass sie funktionieren – bei einem Gegner, der sich nicht an Regeln hält.“
Für ihn sei es eine Selbstverständlichkeit, betonte Selen, Befugnisse temporär zu erhalten und ihre Notwendigkeit auch selbst in Frage zu stellen. „Na klar müssen wir das immer wieder überprüfen – übrigens auch unter Effizienzgesichtspunkten.“
(vbr)
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SAP-Anwender: Hybride Szenarien dominieren, Cloud auf dem Vormarsch
Laut einer gemeinsamen Umfrage von SAP-Anwendergruppen in der DACH-Region (DSAG), Nordamerika (ASUG), Großbritannien (UKISUG) und Japan (JSUG) nutzen mehr als zwei Drittel aller Befragten Cloud-Lösungen allgemein für den Betrieb von Unternehmensanwendungen, Workloads oder die Speicherung von Daten. Zugleich bestätigt die Befragung das seit einiger Zeit von den Anwendervertretungen prognostizierte Nebeneinander der On-Premises- und Cloud-Lösungen beziehungsweise bereits implementierte, aber auch geplante hybride Einsatzszenarien.
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„Im internationalen Vergleich sehen wir, dass die Cloud-Nutzung auch bei unseren Mitgliedern stetig zunimmt – wenn auch mit anderer Dynamik als etwa in den USA“, kommentiert Jens Hungershausen, Vorstandsvorsitzender der deutschsprachigen Anwendervertretung, die Ergebnisse. Konkret sollen 76 Prozent der Nutzer in Deutschland, Österreich und der Schweiz SAP zumindest in Teilen in die Cloud folgen. In den USA sind es bereits 84 Prozent. In Japan und Großbritannien geben sich die SAP-Kunden mit 72 beziehungsweise 70 Prozent beim Service-Bezug aus der Cloud noch etwas zurückhaltender.
Die Zukunft ist hybrid
Befragt nach den aktuell eingesetzten Systemlandschaften über alle Anwendungen, sind 78 Prozent der DSAG-Mitglieder mit hybriden On-Premises- und Cloud-Szenarien unterwegs (ASUG: 49 Prozent, UKISUG: 56 Prozent, JSUG: 55 Prozent). Allein auf die Private Cloud setzen sieben Prozent (ASUG: 23 Prozent, UKISUG: 14 Prozent, JSUG: 10 Prozent). Die Public Cloud als alleiniger Bezugsart für Anwendungsservices ist unter den deutschsprachigen Mitgliedern mit einem Prozent kaum existent. In Großbritannien (8 Prozent) sowie Amerika und Japan (je 4 Prozent) finden die öffentlichen Cloud-Services mehr Zuspruch. Ein Mix aus beiden Cloud-Betriebsmodellen ist deutlich häufiger anzutreffen (DSAG: 7 Prozent, ASUG: 24 Prozent, UKISUG: 17 Prozent und JSUG: 27 Prozent).

In Deutschland, Österreich und der Schweiz dominieren hybride Systemlandschaften bei den SAP-Anwendern.
(Bild: Deutschsprachige SAP Anwendergruppe e.V.)
Mit einem vollständigen Bezug ihrer betriebswirtschaftlichen Anwendungen aus der Cloud, wie ihn SAP mit Cloud ERP (vormals S/4HANA Cloud) propagiert, können sich die Anwender insbesondere im deutschsprachigen Raum noch wenig anfreunden. Da helfen die neu strukturierten Cloud-(Modernisierungs-)Angebote des Herstellers – die sogenannten Rise- und Grow-Journeys – nur überschaubar weiter. Bloß jede zehnte Firma ist der Meinung, dass diese Angebote ihren Schritt in die Cloud grundsätzlich beschleunigen werden. Ähnlich verhalten fallen die Antworten mit 15 Prozent in Großbritannien aus, während sich in Amerika und Japan über 20 Prozent Vorteile versprechen.
Nach wie vor prägt das On-Premises-Szenario die S/4HANA-Nutzung in Europa. 55 Prozent der DSAG-Mitglieder setzen auf den Eigenbetrieb – bei ASUG sind es 28 Prozent, bei UKISUG 23 Prozent und bei JSUG 18 Prozent. S/4HANA in der Variante Private Cloud Edition nutzen 18 Prozent der DSAG-Befragten (ASUG: 33 Prozent, UKISUG: 18 Prozent und JSUG: 44 Prozent). Die Public-Cloud-Option setzen vier Prozent der befragten deutschsprachigen Anwender bislang ein (ASUG: 10 Prozent, UKISUG: 10 Prozent, JSUG: 13 Prozent).

Aktuell setzen die SAP-Anwender in DACH SAP S/4HANA vor allem on Premises ein, bei der Planung hat die Private Cloud jedoch die Nase vorn.
(Bild: Deutschsprachige SAP Anwendergruppe e.V.)
Auch bezüglich der Planung wird in Europa weiterhin on Premises mit 31 Prozent favorisiert (ASUG: 15 Prozent, UKISUG: 10 Prozent und JSUG: 6 Prozent). Die Private Cloud rückt bei 35 Prozent in den Fokus. (ASUG: 50 Prozent, UKISUG: 35 Prozent, JSUG: 28 Prozent). Das Interesse an dem Public-Cloud-Bezug der ERP-Software steigt auf übersichtliche sieben Prozent der DSAG (ASUG: 11 Prozent, UKISUG: 10 Prozent, JSUG: 16 Prozent).
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Datenschutz wichtig, aber nicht am wichtigsten
Die Zurückhaltung bei der Public Cloud ist nach Ansicht von Hungershausen unter anderem in der Komplexität bestehender IT-Landschaften begründet. Es wird befürchtet, dass beim Wechsel Systemanpassungen und eingespielte Funktionen verloren würden. Insbesondere in der DACH-Region und Großbritannien ist diese Verlustangst mit 63 Prozent beziehungsweise 58 Prozent besonders ausgeprägt. In Amerika gilt dies nur für 36 Prozent, in Japan für 49 Prozent. Hinsichtlich der Sicherheit und des Datenschutzes beim Betrieb von zentralen SAP-Workloads und -Anwendungen in der Public Cloud – an sich eine Domäne des deutschsprachigen Raums – herrschen laut Umfrage dagegen in Amerika (52 Prozent) und UK (47 Prozent) stärkere Bedenken als im DACH-Raum (45 Prozent).
(fo)
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Elektro-SUV Subaru Uncharted: Subaru kartiert neue Geschäftsfelder
Mit dem Subaru Uncharted bietet die japanische Marke im Frühjahr 2026 ihr erstes batterieelektrisches Kompakt-SUV auch in Deutschland an. Als technische Basis dient Subaru der Toyota C-HR+, mit ein paar kleinen technischen Modifikationen und optischen Retuschen.
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(Bild: Florian Pillau )
Der Uncharted misst 4,52 m in der Länge bei einem Radstand von 2,75 m. Das Auto ist 1,87 m hoch und 1,63 m breit. In diesen Dimensionen ähnelt der Subaru Modellen wie BMW iX1, Ford Explorer, Peugeot E-3008 (Test), Skoda Elroq oder VW ID.5 (Test). Seine Bodenfreiheit beträgt als Allradler 21 cm. Subaru spricht von einer „coupéartigen Dachlinie“ und einem Ladeabteil mit 404 Litern Volumen. Ob es bei zwei Motoren weniger wird, schreibt Subaru nicht. Ein sichtbares Unterscheidungsmerkmal ist eine Dachreling: Der Uncharted darf etwas rustikaler rüberkommen als der C-HR+.
Mögliche Alternativen
E-Antrieb vereinfacht radikal
Die Marke nutzt beim Uncharted mit Allradantrieb keine mechanische Kraftverteilung, die bei vielen Verbrenner-Modellen der Marke ein technischer Leckerbissen mit spürbaren Kundenvorteilen war. Ein Elektroantrieb vereinfacht die Technik im Vergleich zu einem Verbrenner radikal, auch im Bereich der Allrad-Antriebstechnik. Denn sobald nur vorn und hinten ein Antriebsmotor vorhanden ist, genügen ein paar Sensoren und eine entsprechend geschriebene Software, um das Drehmoment in Echtzeit automatisch zwischen Vorder- und Hinterachse verteilen zu können.
Das genügt, um jederzeit die größtmögliche fahrdynamische Stabilität, Haftung und Traktion zu gewährleisten. Das gilt freilich für Elektroautos aller Hersteller. Subaru verliert mit dem E-Auto den Vorsprung, den die Marke bei der Allrad-Mechanik für Verbrenner noch hat. Um sich dennoch vom Toyota C-HR+ etwas abzusetzen, habe man Allradsteuerung und Fahrwerk anders abgestimmt, sagt Subaru.

Subaru
)
Drei Antriebsvarianten
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Beim optional bestellbaren Allradantrieb entwickeln beide E-Maschinen eine Gesamtleistung von 252 kW. Wer möchte, könnte das Fahrzeug damit in 5 Sekunden von null auf 100 km/h beschleunigen, die Höchstgeschwindigkeit liegt wie beim kräftigeren Fronttriebler bei 160 km/h. Die 77-kWh-Batterie ermöglicht voraussichtlich eine Reichweite von bis zu 525 km, immerhin 20 km mehr als beim vergleichbaren Toyota.

Subaru
)
Mit Frontantrieb bietet der Uncharted 165 kW und eine Beschleunigung auf 100 km/h in 7,3 Sekunden. Mit der 77-kWh-Batterie sind im WLTP bis zu 600 km Reichweite möglich. Die Einstiegsvariante mit 123 kW und 57,7 kWh Energiegehalt soll im Zyklus auf bis zu 455 km kommen, ist bei 140 km/h abgeregelt und benötigt 8,4 Sekunden auf 100 km/h.
Durchschnittliche Ladeleistung, Vorheizung
Die Batterie lässt sich bestenfalls in 30 Minuten von 10 auf 80 Prozent aufladen. Als Ladeleistung vermutlich für die große Batterie sind maximal 150 kW angegeben. Das liegt zwischen den Ladeleistungen der VW-Elektromodelle ID.4 und ID.5, die je nach Batterie 135 oder 175 kW betragen. Dank Vorkonditionierung soll die Stromaufnahme auch bei Kälte nicht in die Knie gehen. Eine integrierte Wärmepumpe soll Strom sparen helfen. Effizienzsteigernd sollen sich auch Siliziumkarbid-Halbleiter (SiC) in den Wechselrichtern auswirken. Serienmäßig ist ein 11-kW-AC-Ladegerät eingebaut, zügiger an Wallboxen und anderen Wechselstrom-Ladestationen ist der 22-kW-Lader der teureren Modelle.
Wann im Frühjahr Subaru den Uncharted lancieren wird, ist noch nicht klar, auch der Preis wurde noch nicht angekündigt. Wahrscheinlich werden Toyota und Subaru ihre Zwillinge zum gleichen Zeitpunkt für wohl ab rund 40.000 Euro aufwärts anbieten.
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(fpi)
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Social-Media-Verbot in Australien tritt in Kraft: Jugendliche verlieren Accounts
In Australien tritt am 10. Dezember 2025 das weltweit erste umfassende Verbot von Social Media für unter 16-Jährige in Kraft. Plattformen wie Facebook, Instagram, Threads, X, YouTube, Snapchat, Reddit, Kick, Twitch und TikTok müssen dann Accounts von Nutzern unter 16 Jahren entfernen und die Neuregistrierung dieser Altersgruppe verhindern. Bei Nichteinhaltung drohen den Betreibern Strafen von bis zu 49,5 Millionen australischen Dollar (umgerechnet rund 28 Millionen Euro).
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Die Plattformen hatten in den vergangenen Wochen Hunderttausende Altersverifizierungen vorgenommen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Allein bei Snapchat geht der Mutterkonzern Snap Inc. von rund 440.000 australischen Nutzern zwischen 13 und 15 Jahren aus.
Verschiedene Methoden zur Altersprüfung
Die technische Umsetzung erfolgt über verschiedene Verfahren zur Altersverifikation. Die Methoden reichen von der Verifikation über australische Bankkonten und Ausweisdokumente wie Pass oder Führerschein bis hin zur Altersschätzung per Gesichtserkennung. Apple wies App-Entwickler in einem Blogpost auf Möglichkeiten hin, jüngere Nutzer zu erkennen, um das Verbot befolgen zu können.
Allerdings zeigen sich bereits erste technische Probleme: Der Guardian erhielt mehrere Berichte von unter 16-Jährigen, die die Gesichtserkennung erfolgreich überlisten konnten. Die australische Regierung räumt ein, dass das System nicht von Anfang an perfekt sein wird. Premierminister Anthony Albanese betonte in einem Meinungsbeitrag, die klare gesetzliche Botschaft sei wichtiger als eine hundertprozentige Durchsetzung – ähnlich wie bei der Altersgrenze für Alkohol.
X schweigt, Bluesky macht freiwillig mit
Bis Dienstag hatten alle betroffenen Plattformen außer X bestätigt, dass sie das Verbot umsetzen werden. Laut der australischen Regierung will X dies aber auch tun. YouTube hatte bereits Anfang Dezember sein Vorgehen unter Protest skizziert und kritisiert, dass die überhastet verabschiedete Regelung die Plattform verkenne.
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Interessanterweise kündigte auch Bluesky an, unter 16-Jährige zu sperren, obwohl die eSafety-Behörde die X-Alternative aufgrund ihrer geringen Nutzerbasis von nur 50.000 Australiern als „geringes Risiko“ eingestuft hatte und sie nicht unter die Verbotsliste fiel.
Gespaltene Reaktionen bei Eltern und Jugendlichen
Die Reaktionen von betroffenen Familien fallen höchst unterschiedlich aus. Eine Mutter berichtete dem Guardian, ihre 15-jährige Tochter sei „sehr verzweifelt“, da alle ihre 14- bis 15-jährigen Freunde von Snapchat als volljährig verifiziert wurden, während sie selbst als minderjährig erkannt wurde. Die Mutter befürchtet soziale Isolation, da die Freunde weiterhin Snapchat zur Kommunikation und Organisation von Treffen nutzen werden.
Ein Vater gab zu, seinem Kind beibringen zu müssen, „wie man das Gesetz bricht“: Er habe seiner Tochter gezeigt, wie VPNs funktionieren und andere Methoden zur Umgehung von Altersbeschränkungen. Andere Eltern begrüßen das Verbot hingegen ausdrücklich. Eine Mutter sagte, ihre Tochter sei „völlig süchtig“ nach Social Media und das Verbot biete „einen unterstützenden Rahmen“.
Internationale Beobachtung und Nachahmer
Der australische Vorstoß hat weltweit Aufmerksamkeit erregt. Mehrere Länder haben bereits angekündigt, ähnliche Verbote einzuführen, darunter Malaysia, Dänemark und Norwegen. Dänemark einigte sich Anfang November auf ein Mindestalter von 15 Jahren, wobei Eltern ihren Kindern bereits mit 13 Jahren die Zustimmung erteilen können. Das EU-Parlament verabschiedete Ende November eine Resolution, die sich für ein EU-weites Mindestalter von 16 Jahren für Social Media ausspricht. Ein Sprecher der britischen Regierung erklärte gegenüber Reuters, man beobachte Australiens Ansatz „genau“.
(mki)
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