Künstliche Intelligenz
pib: Humanoider Community-Roboter | heise online
Humanoide Roboter sind die Königsklasse der Roboter, was die Anforderungen an Konstruktion und Programmierung angeht und noch sehr teuer. Dennoch möchten Maker, Bildungs- und Forschungseinrichtungen gerne an diesem spannenden Thema mitarbeiten. Durch den offenen, 3D-druckbaren und gut dokumentierten pib-Roboter aus Deutschland ist dies möglich.
(Bild: [Link auf https://pib.rocks/])
Das Herzstück von pib (printable intelligent robot) ist seine konsequente Open-Source-Philosophie (AGPL). Alle 3D-Druckvorlagen, Bauanleitungen und technischen Dokumentationen stehen der Community kostenlos zur Verfügung. Diese Offenheit ermöglicht es nicht nur, den Roboter nachzubauen, sondern auch eigene Modifikationen und Verbesserungen beizusteuern. Die Entwickler haben bewusst einen kollaborativen Ansatz gewählt, bei dem die Community aktiv in den Entwicklungsprozess einbezogen wird. Die Anerkennung durch den German Design Award 2025 und weiteren Auszeichnungen unterstreicht die Qualität und Innovation des Projekts.
Diese Transparenz zeigt sich auch in der Verwendung von cloudbasierten CAD-Tools wie Onshape, die eine gemeinsame Entwicklung ermöglichen. Interessierte können direkt an den Konstruktionsdateien mitarbeiten und eigene Ideen einbringen. So entsteht ein lebendiges Ökosystem aus Makern, die gemeinsam an der Zukunft der humanoiden Robotik arbeiten.
(Bild: [Link auf https://pib.rocks/])
Ein besonderer Vorteil von pib liegt in den umfassenden und gut strukturierten Anleitungen, mit denen auch Robotik-Neulinge erfolgreich ihren eigenen pib bauen können. Von detaillierten Druckeinstellungen über Schritt-für-Schritt-Montageanleitungen bis hin zu Programmierungsgrundlagen – die Dokumentation lässt kaum Fragen offen. Die Community ist in Discord-Channels und Foren aktiv, hier werden Erfahrungen ausgetauscht, Probleme gelöst und neue Ansätze diskutiert.
pib kann vollständig auf handelsüblichen 3D-Druckern hergestellt werden. Die Konstrukteure haben das Design bewusst so optimiert, dass keine speziellen oder besonders teuren Drucker erforderlich sind. Standard-FDM-Drucker mit einem Bauraum von 200 x 200 x 200 mm reichen aus. Die Druckzeit für alle Teile liegt bei etwa 80–100 Stunden – ein überschaubarer Aufwand für ein so komplexes Projekt. Dabei sind die Teile so konstruiert, dass kaum nachträgliche Bearbeitung nötig ist.
(Bild: [Link auf https://pib.rocks/])
Die humanoide Gestalt und die erweiterbaren Funktionen machen den pib zu einer Plattform für Experimente in der Robotik, KI-Anwendungen und Human-Robot-Interaction. Für die Maker-Community stellt pib einen wichtigen Meilenstein dar: Er zeigt, dass komplexe technologische Systeme heute zugänglich und mit Maker-Mitteln produzierbar sind. Durch die Kombination aus offener Entwicklung, exzellenter Dokumentation und der Verwendung von Standard-Hardware wird Robotik für eine breite Schicht von Interessierten erreichbar.
Eine sehr beeindruckende Fähigkeit ist, dass pib mit seinen Kameras menschliche Handbewegungen erkennt und imitiert. Gegenwärtig besitzt pib noch keine Beine, das wäre sicher ein nächster Evolutionsschritt.
(caw)
Künstliche Intelligenz
Google will HIV-Status minderjährigen Kanadiers in Suchergebnissen behalten
Google weigert sich, die kanadische Version des „Rechts auf Vergessenwerden“ zu akzeptieren, obwohl dieses im Vergleich zur europäischen Variante deutlich reduziert und besser gegen Missbrauch geschützt ist. Googles Weigerung stellt die schwache Datenschutzbehörde der Monarchie vor ein Problem. Ausgangspunkt des Streits sind über Googles Suchmaschine zu findende Medienberichte über Verhaftung und Anklage einer HIV-positiven, minderjährigen Person, wohl vor über einem Jahrzehnt.
Der Person wurde einst vorgeworfen, ihren HIV-Status vor einem sexuellen Kontakt nicht offengelegt zu haben. Darüber berichteten kanadische Medien unter Nennung des vollen Namens der Person und ihrer sexuellen Orientierung. In den Berichten erblickt die Datenschutzbehörde keinen Rechtsverstoß.
Die Anklage gegen die minderjährige Person wurde jedoch rasch ruhend gestellt, weil die Ermittlungsergebnisse zeigten, dass von der Person nie Gefahr für die Gesundheit anderer ausgegangen ist. Kanadas Bundesstaatsanwalt verfolgt grundsätzlich keine Fälle, bei denen kein realistisches Ansteckungsrisiko bestanden hat. Doch wer den Namen der Person in Googles Suchmaschine eingibt, findet bis heute ganz oben die Medienberichte über Verhaftung und Anklage wegen des behaupteten Sexualdelikts.
Die Folgen für die Person sind schlimm: körperliche Angriffe, Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche, soziale Ächtung. Sie hätte gerne, dass bei der Eingabe ihres Namens die Hyperlinks auf veraltete Medienberichte in Googles Suchergebnissen nicht mehr auftauchen. Als Google sich weigerte, wandte sich der Beschwerdeführer 2017 an die kanadische Bundesdatenschutzbehörde (Office of the Privacy Commissioner of Canada).
Jahrelanger Streit über Zuständigkeit
Diese eröffnete ein Verfahren, doch behauptete Google, die Behörde dürfe die Suchmaschine gar nicht untersuchen. Sie diene journalistischen Zwecken, wofür das kanadische Bundesdatenschutzgesetz PEPIDA eine Ausnahme kenne. Die Behörde ging zu Gericht und erstritt sowohl in erster (2021) als auch zweiter Instanz (2023) die Feststellung, dass „jeder Teil“ der Suchmaschine vom kanadischen Bundesdatenschutzgesetz PEPIDA erfasst ist, zumal die Suche nicht ausschließlich journalistischen Zwecken dient.
Dennoch weigert sich Google bis heute, bei Eingabe des Personennamens die Hyperlinks auf die Medienberichte zu unterdrücken. Dabei fordert die Behörde keineswegs, die Medienberichte überhaupt aus dem Index zu löschen. Sie dürfen bei Eingabe anderer Suchbegriffe weiterhin verlinkt werden, nur bei Eingabe des Namens der betroffenen Person soll das nicht mehr passieren. Dazu verweist die Datenschutzbehörde auf einen zentralen Gummiparagrafen des Gesetzes (PEPIDA Paragraph 5 Absatz 3): „An organization may collect, use or disclose personal information only for purposes that a reasonable person would consider are appropriate in the circumstances.“ (Etwa: Organisationen dürfen personenbezogene Daten nur für Zwecke, die eine verständige Person unter den gegebenen Umständen als passend erachten würde, sammeln, nutzen und preisgeben.)
Personenschutz vs öffentliches Interesse
Unter bestimmten, eingegrenzten Bedingungen folge daraus, dass Suchergebnisse unzulässig sein können: Wenn die Suchergebnisse einem Individuum wahrscheinlich signifikanten Schaden zufügen, und das schwerer wiegt, als das öffentliche Interesse an den Suchergebnissen bei Eingabe des Namens des Individuums.
In konkreten Fall sei dieses öffentliche Interesse, wenn überhaupt, gering, weil es sich um keine Person des öffentlichen Interesses handle und sich die Medienberichte um hochsensible Informationen des Privatlebens drehen, nicht um öffentliches Wirken oder Arbeitsleben. Außerdem sei die Anklage flott ruhend gestellt worden; nach heute geltenden Richtlinien wäre sie kaum je erhoben worden.
Zwar gäbe es öffentlichen Diskurs über strafrechtliche Ahndung nicht offengelegter HIV-Status, doch könne die Öffentlichkeit die konkreten Medienberichte über thematische Suchbegriffe finden; die Auffindbarkeit über den Personennamen trage nicht bedeutend zum Diskurs bei.
Die meisten verlinkten Artikel würden unvollständig und irreführend berichten, da sie die spätere Ruhestellung der Anklage nicht erwähnen. Auch die auf Bundesebene und in mehreren Provinzen gültigen Richtlinien, ohne Ansteckungsrisiko keine Anklagen zu erheben, würden nicht erwähnt. Ohne diesen Kontext könnten Leser einen falschen Eindruck gewinnen, was der genannten Person schwer schaden könne. Überhaupt seien die Artikel vor vielen Jahren erschienen, was ebenfalls das öffentliche Interesse an deren Verlinkung reduziere.
Rechtsverletzung bleibt ohne Folgen
Durch die fortdauernde Verbreitung der Links nach Eingabe des Personennamens verletze Google dauerhaft die zitierte Gesetzesbestimmung. Doch kann die kanadische Bundesdatenschutzbehörde weder Geldstrafen verhängen noch Auflagen machen; sie ist auf Empfehlungen beschränkt. Die möchte Google nicht umsetzen.
„Einzelpersonen haben nach kanadischem Datenschutzrecht das Recht, Informationen über sich aus Onlinesuchergebnissen nach Eingabe ihres Namens unter bestimmten Umständen entfernen zu lassen, wenn es signifikantes Schadensrisiko gibt, dass dem öffentlichen Interesse an dieser über so eine Suche zugänglichen Information überwiegt“, hält Kanadas Datenschutz-Commissioner Philippe Dufresne fest. Seine Behörde werde „alle verfügbaren Optionen erwägen, um Googles Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen.“ Wie das aussehen wird, ist offen.
Vergleich zu Europa
Der Zugang der kanadischen Datenschutzbehörde zu einem „Recht auf Vergessenwerden“ hat gegenüber dem europäischen Modell den Vorteil geringeren Missbrauchspotenzials. Legale Webinhalte sollen nämlich nicht grundsätzlich aus dem Suchindex gelöscht werden; im Zentrum steht vielmehr der Schutz Betroffener. Wer gezielt nach ihnen sucht, soll die für die Betroffenen gefährlichen Inhalte nicht leicht finden, während andere Suchbegriffe weiterhin zum Ziel führen. Dass dort dann auch der Name einer Person steht, hat bei weithin unbekannten Menschen kaum Auswirkungen auf diese.
Im europäischen Modell wird regelmäßig die Webpage insgesamt aus den Suchergebnissen gefiltert, unabhängig vom Suchbegriff. Das führt zu Missbrauch, wenn auf derselben Webpage Nutzerkommentare veröffentlicht werden. Wem etwa ein Medienbericht nicht gefällt, verfasst darunter ein „besoffenes“ Posting. Dem Poster ist das bald „peinlich“, weshalb er bei den Suchmaschinen die Unterdrückung der Webpage beantragt. Die Suchmaschinen müssen gehorchen. Die Betreiber der betroffenen Webseite erfahren nie von der Auslistung, die der europäische „Betroffene“ ohne Gerichtsurteil erzwungen hat.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Handelsstreit EU–USA: Trumps Zölle setzen deutsche Industrie unter Druck
Es klang nach einem für die Europäische Union teuren, aber friedlichen Deal: Auf Importe von EU-Produkten in die USA sollen künftig in den meisten Fällen 15 Prozent Zoll erhoben werden, zudem verpflichtet sich die EU zur Abnahme von US-Energieträgern. Doch statt die Einigung zwischen Europäischer Union und seiner Administration wirken zu lassen, hat Donald Trump gleich zur nächsten Runde der EU-US-Auseinandersetzungen geblasen.
Wie fragil die getroffenen Vereinbarungen sind, zeigte sich Mitte August, als die USA einseitig zusätzliche Zölle auf verarbeiteten Stahl und Aluminium verhängten. Sobald diese Materialien in Produkten enthalten sind, gilt nun ein höherer Zoll. Scharfe Kritik an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyens Verhandlungsergebnis kommt vom Präsidenten des Verbands Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) Bertram Kawlath: die Wettbewerbsfähigkeit würde massiv leiden. Der VDMA sieht wichtige Teile des Maschinenbaus am „Rand einer existenziellen Krise“. Und damit ist er nicht allein – auch zahlreiche andere Wirtschaftssektoren stehen vor neuen Problemen.
Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer fordert heute von der EU-Kommission, die in der Handelspolitik allein für alle Mitgliedstaaten verhandelt, für klare Verhältnisse zu sorgen. „Gerade bei der Umsetzung der vereinbarten Punkte muss die EU klar ihre regulatorische Autonomie und wirtschaftliche Souveränität bewahren und darf sie nicht für kurzfristige Handelsdeals aufs Spiel setzen“, sagt der für Außenwirtschaft zuständige Volker Treier.
Deal ohne echte Verbindlichkeit
Das Grundsatzproblem dabei: „Es gibt keinen finalen Deal. Deswegen muss man immer damit rechnen, dass da etwas passiert“, sagt Bernd Lange im Gespräch mit heise online. Der SPD-Politiker ist Vorsitzender des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments und sieht die Verhandlungsführung durch Ursula von der Leyen höchst kritisch.
Zölle auf Waren sind das eine – der eigentliche Konflikt zwischen den USA und der EU betrifft jedoch nicht nur die Import- und Exporthöhen, sondern auch den Bereich, in dem die USA verletzlich und die EU abhängig ist: die digitalen Dienstleistungen. Der Kern des Streits: Die Trump-Regierung betrachtet die EU-Digitalregeln als Behinderung für US-Technologiekonzerne und wirft Brüssel vor, diese gezielt gegen US-Unternehmen einzusetzen. Die Digitalregulierungen wurden deshalb ausdrücklich aus der EU-US-Vereinbarung ausgeklammert. Aus EU-Sicht heißt das: Sie können nicht Teil von Zollkonflikten sein. Aus US-Perspektive jedoch offenbar: Darüber wird separat verhandelt.
Digital Services Act im Zentrum der Kritik
Dass Donald Trump nun insbesondere den Digital Services Act in den Fokus nimmt und laut Berichterstattung zum einen überlegt, EU-Verantwortliche für das Gesetz zu sanktionieren, hat dabei nicht zuletzt innenpolitische Gründe. Der Justizausschuss des Repräsentantenhauses hatte Ende Juli einen Bericht zum DSA veröffentlicht. Und der enthielt starken Tobak: Das Digitale-Dienste-Gesetz würde von den Anbietern Zensur verlangen, und diese sei, „fast ausschließlich auf politisch Konservative ausgerichtet“. Der gesamte Bericht enthält zahlreiche Vorwürfe, wie der DSA die freie Meinungsäußerung angeblich unterdrücke – und NGOs und Think Tanks dabei mithelfen würden.
Luise Quaritsch vom Berliner Jacques-Delors-Center sieht den Bericht als „verzerrte bis falsche Darstellung des DSA, wie er funktioniert und welche Rolle die Kommission hier einnimmt.“ Weder würden Unternehmen zur globalen Anwendung europäischer Regeln gezwungen, noch würden bestimmte Meinungen zensiert. „Die EU-Kommission kann keine bestimmten politischen Meinungen zensieren und der Bericht liefert auch keine Beweise dafür“, sagt Quaritsch. „Der DSA selbst schreibt gar nicht vor, was legale und was illegale Inhalte sind – lediglich, wie Plattformen mit solchen Inhalten verfahren müssen.“
Anfang August besuchte eine Delegation von Abgeordneten beider Parteien den Sitz der EU-Kommission in Brüssel. Die Parlamentarier um den Ausschussvorsitzenden Jim Jordan trafen dort unter anderem die Verantwortlichen der Digitalgesetzgebung – zeigten jedoch nach Angaben von Teilnehmern wenig Interesse am tatsächlichen Regelungsgehalt. „Nichts von dem, was wir in Europa gehört haben, hat unsere Bedenken abgemildert“, ließ der Republikaner aus Ohio anschließend wissen. Geht es der US-Seite tatsächlich um Meinungsfreiheit? Oder gar um Schützenhilfe für jene Akteure in der EU, die sich den heutigen, primär Trump-loyalen Republikanern eng verbunden fühlen, wie etwa die AfD in Deutschland? „Kritik wie die, die im Congress Report hervorgebracht wird, dient der US-Regierung dazu, ein ihr politisch nützliches Narrativ zu stärken und die ökonomischen Interessen von US-Tech-Unternehmen zu verteidigen“, sagt Luise Quaritsch vom Berliner Jacques-Delors-Centre.
Und plötzlich wird alles durcheinander geworfen
Der für Handel und viele Digitalgesetze wie den DSA zuständigen EU-Kommission jedenfalls fällt der Umgang mit dem schwer vorausberechenbaren US-Vorgehen schwer. „Die Trump-Regierung versucht mit Drohungen und Zwangsmaßnahmen die EU zu erpressen“, erklärt Torsten Benner vom Think Tank Global Public Policy Institute. Das Problem für die EU, so erklärten es in den vergangenen Monaten auch EU-Offizielle immer wieder: Trump, sein Vizepräsident J. D. Vance und die anderen Akteure vermischen inhaltlich alles mit allem. Schon im Februar sorgte Vance mit der Verknüpfung von angeblichen Angriffen auf Free Speech durch Verbündete und davon abhängig gemachte militärische Unterstützung durch die USA für massive Irritationen.
„Bislang gibt sich die EU standfest“, analysiert Torsten Benner vom Think Tank GPPI die Situation. Die Frage sei jedoch, wie standfest die EU sein könne, wenn Trump Ernst mache. Dessen angedrohter Exportstopp für Chiptechnologie sei dabei noch das kleinere Problem. „Hier kann Europa Trump mit dem Hinweis, dass die Wertschöpfungsketten zentral von niederländischer und deutscher Technologie abhängen, etwa ASML, Zeiss und Trumpf, Paroli bieten. Doch wie sähe es aus, wenn Trump bei den NATO-Sicherheitsgarantien, der Geheimdienstzusammenarbeit und bei Ukraine-Russland droht?“
Handelsausschuss-Chef Lange fordert Selbstbewusstsein
„Alles immer in einem Topf“, das beklagt auch Bernd Lange, der Vorsitzende des Handelsausschusses im EU-Parlament. Für den Sozialdemokraten ist klar, dass eine Einmischung der USA in EU-Gesetze und deren Vollzug nicht passieren darf. „Da ist wirklich das Ende der Fahnenstange erreicht“, sagt er im Gespräch mit heise online. Wenn Trump ernst machen würde, wäre es an der Zeit, das schärfste verfügbare Mittel der EU einzusetzen: Das „Anti-Erpressungs-Instrument“, die „ACI“-Verordnung. Die war zwar eigentlich mal für China gedacht, könnte aber auch auf die USA angewandt werden. Und sieht für so einen Fall vor, dass die EU mit vielen Mitteln das Gegenüber abstrafen darf. Zumindest für die Industrie- und Handelskammer scheint das durchaus eine Option zu sein. „Im Notfall sollte die EU auch vor Gegenmaßnahmen nicht zurückschrecken und hier robust verhandeln“, fordert deren stellvertretender Hauptgeschäftsführer Treier. Von ruhigen Zeiten jedenfalls scheinen die transatlantischen Beziehungen wieder weiter entfernt als noch vor wenigen Wochen.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Mitschuld an Suizid: Eltern verklagen in den USA OpenAI
Ein 16-jähriger Junge aus Kalifornien hat sich im April das Leben genommen. Zuvor hatte er sich offenbar ausgiebig in Konversationen mit ChatGPT begeben. Die Eltern des Jungen haben die Chatprotokolle gelesen und daraufhin OpenAI und auch CEO Sam Altman verklagt. Es ist nicht der erste Fall, in dem Eltern gegen einen KI-Anbieter klagen, weil ihr Kind Selbstmord begangen hat.
Aus den Chatprotokollen, über die die New York Times berichtet, geht hervor, dass ChatGPT dem 16-Jährigen angeboten haben soll, einen Abschiedsbrief zu verfassen. Schon das zeige, wie suizidal der Junge war. Eigentlich sollte diese Kenntnis dazu führen, dass ChatGPT Kontaktdaten von Hilfsorganisationen anbietet. Stattdessen habe der KI-Chatbot Methoden zur Selbsttötung empfohlen. Angehörige seien kaum mehr an den Teenager herangekommen, der Chatbot wurde offenbar zu einem engen Vertrauten.
Wie der US-Sender CNN berichtet, soll ChatGPT sogar verhindert haben, dass der 16-Jährige konkret eine Schlinge in seinem Zimmer liegen lassen wollte, so dass jemand auf seine Pläne aufmerksam wird. Der Chatbot bestärkte hingegen alle schädlichen und selbstzerstörerischen Gedanken, heißt es demnach in der Klage.
Tatsächlich ist das die vornehmliche Funktionsweise eines Chatbots. Sie sind eher darauf aus, zu verstärken und freundlich zu sein. Oberstes Ziel ist es laut der Herstellervorgabe, hilfreich für Nutzende zu sein.
Die Eltern verlangen Schadenersatz, aber vor allem auch eine Anordnung, die verhindern soll, dass so etwas noch einmal passiert. Sie werfen OpenAI vor, keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen zu haben und auf Profitmaximierung aus zu sein.
OpenAI veröffentlichte nach den Vorwürfen eine Stellungnahme – ein aktueller Vorfall wird darin als „herzzerreißend“ bezeichnet. „Unser Ziel ist es nicht, die Aufmerksamkeit der Menschen zu halten. Erfolg werde nicht daran gemessen, wie viel Zeit jemand mit dem Chatbot verbringe – wie es bei Social Media üblich ist. Es gehe darum, hilfreich zu sein. Für solche Fälle, wie den des 16-Jährigen, gebe es sogar eine Reihe Sicherheitsvorkehrungen. Selbstverletzendes Verhalten soll nicht unterstützt werden, stattdessen sieht das System vor, Hilfsangebote vorzuschlagen. Um weitere Maßnahmen zu treffen, arbeite man mit zahlreichen Experten zusammen. Dennoch: Offenbar hat in diesem Fall keine Maßnahme gegriffen.
Enge Beziehung mit KI-Chatbots
Wie verbunden Menschen mit ChatGPT sein können, zeigte auch der kürzlich vorgenommene Wechsel der KI-Modelle hinter dem Chatbot. Als OpenAI von GPT-4o auf GPT-5 erhöhte, beschwerten sich zahlreiche Menschen, die Beziehungen, die sie mit dem Chatbot führten, hätten sich verändert. Das reicht soweit, dass viele von KI-Beziehungen sprechen, nachzulesen etwa bei Reddit. OpenAI hat das Modell GPT-4o wieder verfügbar gemacht.
„Mit der weltweit zunehmenden Verbreitung von ChatGPT haben wir beobachtet, dass Menschen es nicht nur für Suchanfragen, Programmierung und das Verfassen von Texten nutzen, sondern auch für sehr persönliche Entscheidungen, darunter Lebensberatung, Coaching und Unterstützung“, ist man sich laut der Stellungnahme dessen bewusst.
Der Anbieter von KI-Personas, Character.ai, wird in den USA verklagt, weil ein Jugendlicher Selbstmord begangen und dies zuvor mit einem Chatbot besprochen hat. Dabei soll dieser die Pläne ebenfalls unterstützt haben. Auch hier klagen die Eltern, berichtet etwa der BR.
Hinweis: In Deutschland finden Sie Hilfe und Unterstützung bei Problemen aller Art, auch bei Fragen zu Mobbing und Suiziden, bei telefonseelsorge.de und telefonisch unter 0800 1110111. Die Nummer gegen Kummer (Kinder- und Jugendtelefon) lautet 116 111. In Österreich gibt es ebenfalls kostenfreie Hilfsangebote, darunter speziell für Kinder der Kindernotruf unter 0800 567 567 sowie Rat auf Draht unter 147. Dieselbe Telefonnummer führt in der Schweiz zu Pro Juventute.
(emw)
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