Datenschutz & Sicherheit
Pilotprojekt der Polizei Berlin: Ohne Plan und ohne Partner
Ein angekündigtes Projekt der Berliner Polizei zum „Früherkennungs- und Bedrohungsmanagement“ soll eigentlich im April starten. Doch weder eine Evaluation der Rechtsgrundlagen noch konkrete Risikoindikatoren scheinen fertig zu sein. Die Opposition warnt vor einer Stigmatisierung psychisch Erkrankter.
Anfang Februar kündigte die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik ein neues Projekt an: Potenzielle Gewalttäter:innen sollen in einem Drei-Stufen-Modell früher identifiziert werden. Das bezieht sich auch, aber nicht nur, auf Menschen mit vermuteten psychischen Erkrankungen, die sich auffällig verhalten. Das Projekt, so Slowik, solle im April starten.
Bis April ist nur noch wenig Zeit. Doch eine Anfrage von netzpolitik.org bei der Berliner Polizei zeigt: Zu der vollmundigen Ankündigung gibt es kurz vor Projektstart auffallend wenig Konkretes. Viele Fragen sind ungeklärt, darunter die nach einer Rechtsgrundlage für den Datenaustausch oder um welche Daten es überhaupt geht. Außerdem hat sich die Polizei offenkundig mit kaum einer anderen relevanten Institution zu ihrem Vorhaben abgestimmt.
Die drei Stufen zum Hochrisikofall
Was zu dem Projekt mit dem Namen „Früherkennungs- und Bedrohungsmanagement“ bekannt ist: Die drei Stufen des Modells beziehen sich auf unterschiedliche Gruppen von Polizist:innen. In der ersten Stufe sind Beamt:innen gemeint, die üblicherweise Erstkontakt zu Personen haben, weil sie ihnen etwa auf Streife begegnen oder zu einem Einsatz gerufen werden. Diese sollen „wissenschaftlich anerkannte und interdisziplinär erarbeitete Risikoindikatoren“ an die Hand bekommen, um Situationen besser einschätzen zu können. Das sagte im Februar der Vizepräsident der Polizei in einer Sitzung des Innenausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus.
Welche Indikatoren das sind, kann die Polizei auf Nachfrage allerdings nicht sagen. Es heißt von der Pressestelle, sie basierten „auf aktuellen wissenschaftlichen Standards kriminalprognostischer Verfahren im Hinblick auf schwere Gewalttaten“ und würden sich aus statischen und dynamischen Faktoren sowie Warnsignalen und Schutzfaktoren zusammensetzen. Weitergehende Auskünfte seien „aufgrund der dynamischen Entwicklungen“ aktuell nicht möglich. Das klingt, als wären die Indikatoren schlicht noch nicht fertig formuliert.
Die zweite Stufe bezieht sich auf besonders geschulte Beamt:innen, die auf Basis von Meldungen der Kolleg:innen aus der ersten Stufe eine „umfassende und fortlaufende Risikobeurteilung“ durchführen. Sie könnten also vielleicht prüfen, ob eine Person, die gerade Menschen am Alexanderplatz beschimpft, schon öfter bei einem Polizeieinsatz aufgefallen ist. Kommen diese Beamt:innen zum Ergebnis, dass es ein Risiko für schwere Straftaten wie Tötungsdelikte gibt, leiten sie die Fälle an die dritte Stufe weiter: einen Dienstbereich für „Hochrisikofälle“.
Mit wem hat sich die Polizei abgestimmt?
Während es im Modell nicht speziell um mutmaßlich psychisch erkrankte Personen geht, lag der Fokus in der Ankündigung der Polizeipräsidentin auf diesen. „Wir sehen bereits seit längerem immer häufiger Menschen, die verhaltensauffällig sind, also unter Drogen stehen oder psychische Erkrankungen aufweisen, und in diesem Zusammenhang schwere Straftaten begehen“, sagte sie gegenüber der Deutschen Presseagentur. Es solle auch Fallkonferenzen geben und über die Einbindung sozialpsychiatrischer Dienste oder Zwangseinweisungen entschieden werden, wenn die Risikoanalyse das nahelege.
Der Vizepräsident der Polizei erläuterte in der Sitzung des Innenausschusses, es gehe „bei Menschen mit psychischen Verhaltensauffälligkeiten“ insbesondere auch darum, „über eine Zusammenarbeit mit dem Gesundheitssektor eine nachhaltige psychologische Versorgung sicherzustellen“. Das suggeriert: Kommt die Polizei in ihrer neuen Risikobewertung zum Ergebnis, dass eine Person medizinische oder therapeutische Hilfe benötigt, setzt sie sich mit anderen in Verbindung. Dafür braucht es eine geregelte Zusammenarbeit.
Zuständig für gesundheits- und damit auch psychiatriepolitische Themen ist in Berlin die Senatsverwaltung für Gesundheit. Die war jedoch, wie ein Sprecher der obersten Landesbehörde auf Anfrage von netzpolitik.org schreibt, nicht an den Abstimmungen zum Pilotprojekt beteiligt. Es gebe jedoch einen Austausch mit der Innenverwaltung über den „Umgang mit psychisch auffälligen Gewalttätern“.
Gesundheitsverwaltung hat eigene Pläne
Daneben setzt die Gesundheitsverwaltung auf eine Bestandsaufnahme. „Derzeit wird die gesamte psychiatrische Versorgung evaluiert“, schreibt ein Sprecher. „Dabei sollen die Strukturen, insbesondere im Hinblick auf die Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, analysiert werden.“
Ziel sei eine Landespsychiatrieplanung für Berlin. Die Gesundheitsverwaltung schreibt auch: „Die wirksamste Maßnahme der Gewaltprävention bei Menschen mit psychischen Erkrankungen ist eine fachgerechte psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung. Sie senkt nachweislich das Risiko für Gewalttaten.“ Der Sprecher betont, dass nur wenige Menschen mit einer psychischen Erkrankung überhaupt zu einer Risikogruppe gehören, „die ein erhöhtes Gewalt- bzw. Straftatpotenzial aufweist […] Ein simpler Kausalzusammenhang zwischen psychischer Erkrankung und Gewalt- beziehungsweise Straftaten besteht nicht.“
Außerdem sei eine Novellierung des Berliner Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) geplant. Das Gesetz regelt auf der einen Seite Unterstützungsmaßnahmen, definiert aber auch, wann eine Person gegen ihren Willen in eine Klinik eingewiesen werden kann. Die Reform wird die nächste Berliner Landesregierung nach den Wahlen im September 2026 in Angriff nehmen müssen. Dabei habe der Schutz der persönlichen Rechte von Menschen mit psychischer Erkrankung „höchste Priorität“, so der Sprecher.
In einer Antwort der Gesundheitsverwaltung auf eine Frage der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus positionierte diese sich bereits dazu, ob mit einer Novelle des Berliner PsychKGs künftig auch Daten über psychisch erkrankte Personen an Polizei und andere Sicherheitsbehörden übermittelt werden sollen. Derartige Regeln haben etwa Hessen und Niedersachsen in den letzten Monaten in ihre PsychKG-Reformen eingebracht, unter viel Kritik von medizinischen Fachleuten, Betroffenenverbänden und Datenschützer:innen. Das sei in Berlin nicht vorgesehen, der Senat berücksichtige das Recht auf Privatsphäre, schreibt die Gesundheitsverwaltung in ihrer Antwort.
Datenaustausch mit „Akteuren“
Die Polizei indes will in ihrem Pilotprojekt offenbar Daten mit anderen austauschen, anders wäre eine Zusammenarbeit mit dem „Gesundheitssektor“ kaum möglich. Aber um geht es genau? Dazu kann sie wenige Wochen vor dem geplanten Projektstart erstaunlich wenig sagen. Sie stehe bei ihrer Arbeit „im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten im Austausch mit relevanten staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren“, antwortet ein Pressesprecher. Der könne „sowohl fallbezogen als auch auf die Abstimmung notwendiger Arbeitsprozesse gerichtet sein“. Das soll auch im „Früherkennungs- und Bedrohungsmanagement“ stattfinden, weitergehende Auskünfte seien aber nicht möglich, weil sich das „noch in Planung“ befinde.
Ebenso in der Planung – oder besser in der Findung – ist offenbar auch die Rechtsgrundlage, auf der Informationen ausgetauscht werden könnten: „Die Prüfung, auf welcher Rechtsgrundlage ein Daten- und/oder Erkenntnisaustausch zwischen den verschiedenen Akteuren erfolgen könnte, ist noch nicht abgeschlossen.“
Landesdatenschutzbeauftragte erfuhr aus der Presse vom Projekt
Helfen bei dieser Suche oder einer Einschätzung, ob das nach derzeitigen rechtlichen Regelungen überhaupt möglich ist, könnte vielleicht die Berliner Landesdatenschutzbehörde. Immerhin hieß es in der Sitzung des Innenausschusses im Februar, die neu geschaffenen Arbeitsprozesse würden einer datenschutzrechtlichen Kontrolle unterzogen. Doch die Landesdatenschutzbeauftragte Berlins war damit wohl nicht gemeint. „Wir wurden nicht einbezogen und haben erst aus der Presse von dem Projekt erfahren“, schreibt ein Sprecher auf Anfrage von netzpolitik.org.
Vielmehr meint die Polizei wohl eine Selbstkontrolle. „Die neu geschaffenen Arbeitsprozesse werden einer datenschutzrechtlichen Überprüfung durch Datenschutzbereiche der Polizei Berlin unterzogen, sofern datenschutzrechtliche Belange betroffen sind“, heißt es auf Anfrage.
Niklas Schrader, innenpolitischer Sprecher der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus, kann all das nicht verstehen. „Es ist mir vollkommen unverständlich, warum die Berliner Polizei mit einem derart unausgegorenen Vorhaben an die Öffentlichkeit gegangen ist“, schreibt der Abgeordnete gegenüber netzpolitik.org. „Weder sind Rechtsgrundlagen oder datenschutzrechtliche Fragen geklärt, noch hat eine Abstimmung mit dem Gesundheitsbereich stattgefunden.“ Er befürchtet, dass aus dem Projekt Stigmatisierung und eine Abschreckung für Hilfesuchende folgen könnten. „Wenn gleichzeitig die Versorgung mit therapeutischen und anderen Hilfsangeboten so mangelhaft ist wie derzeit in Berlin, ist das eine absolut besorgniserregende Entwicklung.“
Auch Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Grünen, hat ähnliche Kritik. Er versuchte mit einer parlamentarischen Anfrage im Februar, mehr über die Pläne der Polizei zu erfahren. „Menschen mit psychischen Erkrankungen brauchen in erster Linie Hilfe. Diese Hilfebedarfe treffen schon heute auf ein System der Unterversorgung“, so der Abgeordnete. „Die entscheidende Frage ist, wie man Menschen mit psychischen Erkrankungen von einer polizeilichen Bearbeitung in eine regelhafte und nachhaltige Gesundheitsversorgung überführt. Davon scheint das Pilotprojekt der Berliner Polizei noch weit entfernt zu sein.“
Es sei unter medizinischen und ethischen Standards nicht vertretbar, der Polizei zukünftig die Beurteilung von psychischen Erkrankungen zu überlassen. „Eine psychisch erkrankte Person darf nicht mit einem Sicherheitsrisiko gleichgesetzt werden.“
Zusammenfassend lässt sich wenig sagen. Es wirkt, als habe die Polizeipräsidentin ein Projekt angekündigt, das noch weit von einer konkreten Umsetzbarkeit entfernt ist. Bis jetzt ist noch nicht einmal geklärt, wie lange der angekündigte „zeitlich begrenzte Probebetrieb“ überhaupt dauern soll. „Der konkrete Zeitrahmen für den Probebetrieb zur gezielten Testung spezifischer interner Arbeitsabläufe befindet sich derzeit noch in der Abstimmungsphase“, heißt es von der Polizei. Ob es also im April überhaupt losgeht, wird sich zeigen müssen.
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