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Künstliche Intelligenz

Plastisch pinseln: iPad-App Feather im Test


Herkömmliche Zeichenprogramme arbeiten auf einer flachen Oberfläche. Feather hingegen transformiert das Malen in die dritte Dimension und ähnelt 3D-Programmen. Doch anstelle geometrischer Formen und geschlossener Flächen kennt Feather nur Pinsel. Mit diesen malt man Strich für Strich Formen in den virtuellen Raum.

Um zu bestimmen, wo genau man malt, muss man temporär eine flache Leinwand im virtuellen Raum platzieren. Um beispielsweise einen Walkman zu zeichnen, dreht man die virtuelle Kamera so, dass man den 3D-Raum von der Seite betrachtet. Ein Doppeltipp richtet den Blick exakt auf die Seitenansicht aus – das erleichtert ein Arbeiten mit rechten Winkeln.

Mit dem Pencil zeichnet man nun eine waagerechte Hilfslinie (3D Guide). Sie markiert die Position des zunächst unsichtbaren Zeichenpapiers so, als würde man direkt auf dessen hauchdünne Kante schauen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Plastisch pinseln: iPad-App Feather im Test“.
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Arzt-Software: CompuGroup Medical gewinnt Ausschreibung der Bundeswehr


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die CompuGroup Medical, ein großer IT-Dienstleister im Gesundheitswesen, hat einen mehrjährigen Auftrag zur Digitalisierung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr erhalten. Das in der Vergangenheit oft in der Kritik stehende eHealth-Unternehmen wird die BWI GmbH, das IT-Systemhaus der Bundeswehr, künftig mit digitalen Arzt- und Zahnarztinformationssystemen im ambulanten Bereich unterstützen.

Laut Daniel Gotthardt, CEO der CompuGroup Medical, soll die Software unter anderem bei verschiedenen Prozessen wie bei der Begutachtung oder „der Abbildung der Truppenstrukturen selbst“ unterstützen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von bis zu sieben Jahren und ein Volumen im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich. „Die Ausschreibung ist eine der größten im Bereich ambulant genutzter Software für Streitkräfte in Europa“, heißt es von CGM.

Unklar ist, ob es sich bei der Software um diejenige handelt, mit der auch die geplante elektronische Patientenakte der Bundeswehr (ePABw) befüllt werden kann. Bisher hat CGM darauf nicht geantwortet. Noch in diesem Jahr soll ein Auftrag für die ePABw, dem Äquivalent zur aktuellen „ePA für alle“, vergeben werden.

In der Vergangenheit hatte es für CGM, das zahlreiche Praxisverwaltungssysteme betreibt, aus verschiedenen Gründen viel Kritik gegeben. Kürzlich berichtete beispielsweise Correctiv unter anderem über die Marktmacht des Unternehmens und dessen Verbindungen zur Gesundheitspolitik.


(mack)



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Home Gym im Test: Speediance Gym Monster 2 ist ein komplettes Fitness-Studio


Das Gym Monster 2 verspricht Fitness-Studio-Feeling für zu Hause – mit Seilzügen, Motorwiderstand und großem Display für Übungen und Trainingspläne. Mehr im Test.

Mit dem Gym Monster 2 von Speediance kommt ein vollwertiges Fitness-Studio ins eigene Zuhause – und das in überraschend kompakter Form. Hochgeklappt steht das smarte Trainingsgerät platzsparend an der Wand und nimmt kaum mehr Raum ein als ein schmales Bücherregal.

Statt klassischer Gewichte sorgt ein elektrischer Widerstandsmotor für Zugkraft. Zwei Seilzüge lassen sich an elf unterschiedlichen Positionen fixieren und ermöglichen in Kombination mit verschiedenen Zubehörteilen eine Vielzahl an Kraftübungen, wie man sie aus dem Studio kennt.

Ein zentrales Element ist das hochauflösende Display mit 21,5 Zoll in der Diagonale, das nicht nur Trainingsdaten anzeigt, sondern auch durch Übungen und komplette Trainingspläne führt – motivierend und mit dem Charme eines digitalen Personal-Trainers.

Das Gym Monster 2 scheint ein Gerät zu sein, das besonders während der Corona-Pandemie manche Homeoffice-Rücken gerettet hätte. Ob das Trainingsgerät tatsächlich ein Fitness-Studio ersetzen kann oder doch eher ein teurer Kleiderständer mit App-Anbindung ist, zeigt der Test.

Design & Lieferumfang

Das Gym Monster 2 besteht aus einer stabilen Bodenplatte und einem großen Bügel mit elf Positionen zur Befestigung der Seilzüge. Im unteren Teil sitzt ein kräftiger Elektromotor, der laut Hersteller einen Widerstand von bis zu 100 kg simuliert. Oben ist ein neigbares 21,5-Zoll-Display montiert, das sich bei Bedarf sogar kopfüber spiegeln lässt – praktisch bei Übungen auf der Hantelbank.

Speediance bietet vier Varianten: Basic, Works, Works Plus und Family Plus. Schon das Basispaket enthält eine Langhantel, eine Fernbedienung, zwei Griffe, ein Trizepsseil, zwei Knöchelmanschetten, Armschutz und ein Langhantelpolster. Die Works-Variante ergänzt eine Flachbank, beim Works Plus ist diese höhenverstellbar. Bei der Family-Plus-Version gibt es zusätzlich eine Ruderzugmaschine. Der Hersteller gibt zwei Jahre Garantie auf das Gerät selbst und ein Jahr auf das Zubehör.

Die Verarbeitung wirkt durchdacht, solide und hochwertig. Im Test kam die Family-Plus-Variante zum Einsatz, geliefert in drei großen Speditionskartons. Diese passten nicht in den Aufzug – der Inhalt musste aufgeteilt und einzeln transportiert werden. Für Aufbau und Transport sind zwei Personen ratsam. Der Zusammenbau dauerte weniger als 30 Minuten. Danach wird das Gerät mit Strom versorgt, mit dem WLAN verbunden und ein Nutzerkonto eingerichtet – fertig fürs erste Training. Etwas aufwendiger ist die Montage des Rudergeräts. Hierfür sollte man etwa eine Stunde einplanen.

Ausstattung

Das Gym Monster 2 bringt ordentlich Technik mit: Der Touchscreen dient als zentrale Steuereinheit, die Software läuft stabil, und ein WLAN-Empfänger ist integriert. Der eingebaute Lautsprecher liefert überraschend kräftigen Sound. Software-Updates stellt der Hersteller regelmäßig bereit – eine WLAN-Verbindung ist dafür erforderlich.

Die Bodenplatte ist leicht gepolstert und kann hochgeklappt werden. Das spart enorm an Platz. Entlang des Rahmens gibt es zehn Befestigungspunkte für die Seilzüge, zwei weitere am unteren Rahmen – ideal für Bodentraining. Praktisch ist die Bluetooth-Fernbedienung, die am Finger getragen wird. Damit lässt sich das Gewicht einstellen und der Motor aktivieren – hilfreich, wenn man sich bereits in Trainingsposition befindet.

Die Software bietet zahlreiche Trainingspläne und Übungen. Programme können vorgeschlagen oder individuell zusammengestellt werden. Leider wirken viele Übungsbezeichnungen durch automatische Übersetzung unverständlich – etwa „stehender Trizeps-Seil-Gesichts-Zug“ für „Face Pull“. Zudem erschwert ein UI-Fehler das Erstellen eigener Pläne: Beim Scrollen werden versehentlich Übungen ausgewählt. Abhilfe schafft nur das Scrollen mit zwei Fingern – eine Notlösung, die ein Update nötig macht.

Training

Das Gym Monster 2 orientiert sich am klassischen Seilzugtraining – mit erstaunlicher Vielseitigkeit. Von Kniebeugen bis Kreuzheben lassen sich viele Übungen umsetzen. Zubehör wie Griffe, Langhantel oder Manschetten erweitern die Möglichkeiten, der Wechsel gelingt schnell. Bei Druckübungen sorgen gepolsterte Lederschlaufen für Komfort.

Über 60 Trainingspläne mit mehr als 370 Workouts stehen zur Verfügung, eigene Programme lassen sich ebenfalls erstellen. Dabei kann man aus Zielen wie Maximalkraft, Muskelaufbau oder Ausdauer wählen und Wiederholungen sowie Sätze anpassen.

Das Training wird durch Videoanleitungen und Muskelgruppeninfos auf dem Display begleitet. Die Gewichtseinstellung erfolgt über den Touchscreen oder die Fernbedienung. Während der Übung analysiert das System die Ausführung, gibt Feedback und schaltet im Notfall automatisch ab.

Speediance Gym Monster 2: Fernsteuerung

Nach dem Training liefert das System eine detaillierte Auswertung inklusive Belastungsanalyse und Gewichtsempfehlungen. Das optional integrierbare Rudergerät erweitert den Fokus auf Ausdauer und Rückenmuskulatur. Trotzdem bleibt es ein reines Seilzugsystem – für optimale Ergebnisse sollte man freie Hantelübungen ergänzen, um auch Koordination und Rumpfstabilität zu fördern.

Preis

Das Gym Monster 2 ist kein Schnäppchen. Die Investition lohnt sich erst nach mehreren Jahren – je nach Abopreis des Fitness-Studios. Aktuell ist es jedoch bis Ende Juli deutlich reduziert – sowohl bei Amazon als auch direkt bei Speediance.

Mit dem Rabattcode XGLGRCJL gibt es bei Amazon zusätzlich 5 Prozent Nachlass – beim Family-Plus-Modell entspricht das immerhin rund 100 Euro Ersparnis.

Fazit

Wer lieber zu Hause als im Fitness-Studio trainiert, findet im Speediance Gym Monster 2 eine überzeugende Komplettlösung. Es ersetzt klassische Gewichte durch einen kompakten Elektromotor und spart damit Platz. Ferner bietet das Gym Monster 2 zahlreiche Trainingspläne auf dem großen Touchscreen und eine hochwertige Verarbeitung sowie durchdachtes Zubehör. Der Aufbau gelingt trotz der großen Speditionspakete erfreulich zügig.

Weniger gelungen ist die Software: Die automatisch übersetzten Übungsnamen sind teils unverständlich. Beim Erstellen eigener Trainingspläne führt das Scrollen häufig zu unbeabsichtigter Übungsauswahl – das stört den Bedienkomfort deutlich.

Trotzdem gehört das Gym Monster 2 aktuell zu den besten Optionen für effektives und flexibles Training zu Hause. Wer das Seilzugtraining mit freien Hanteln ergänzt, gleicht die Schwächen gut aus. Für ambitionierte Kraftsportler mit Fokus auf Maximalkraft ist das Gerät weniger geeignet. Der hohe Preis relativiert sich je nach Vergleich mit einem Studio-Abo erst nach mehreren Jahren.



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Grundrechte: Verfassungsbeschwerde wegen polizeilichem Handy-Auslesen


Der Gewerkschaftler und Journalist Hendrik Torner hat am Dienstag zusammen mit der Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde gegen das polizeiliche Auslesen und Auswerten seines Mobiltelefons erhoben. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Grundrechte auf Privatsphäre und Pressefreiheit zu stärken, die Rechtsexperten durch die aktuelle Praxis der Handy-Beschlagnahme durch Strafverfolger als massiv gefährdet erachten.

Torner ist Kreisvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Bamberg. Er geriet laut der taz im September 2023 ins Visier der bayerischen Polizei, als er eine Aktion der damals als „Letzte Generation“ bezeichneten Klimaschutzgruppe in der fränkischen Stadt für die GEW-Zeitschrift „Die deutsche Schule“ dokumentieren wollte. Mit seinem Smartphone nahm Torner dafür eine Polizeimaßnahme gegen Aktivisten akustisch auf.

Die Ordnungshüter beschlagnahmten daraufhin sein Mobiltelefon mit der oft genutzten, aber zweifelhaften Begründung, er habe unbefugt das gesprochene Wort der Polizisten aufgenommen. Dabei handelt es sich um ein Vergehen, das nach Paragraf 201 Strafgesetzbuch (StGB) mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet werden kann. Da Torner die PIN seines Geräts nicht preisgeben wollte, lasen die Ermittler das Smartphone mithilfe der Extraktionssoftware UFED der israelischen Firma Cellebrite aus. Der Gewerkschaftler erhielt sein Smartphone erst ein Jahr später zurück. Das Strafverfahren wurde eingestellt.

Bei der Akteneinsicht machte Torner eine für ihn erschreckende Entdeckung: Die Polizei hatte anhand der Daten seines Handys ein detailliertes politisches Profil von ihm erstellt. Darin hieß es, er sei in der „linken Szene“ Bambergs engagiert und habe eine Abneigung gegen die Vertreter der Staatsmacht.

Torner erhob Klage beim Landgericht Bamberg gegen die Behandlung. Dieses entschied im Juni, dass die Beschlagnahme und die inhaltliche Auswertung aufgrund des fehlenden Strafantrags nach Ablauf der ersten drei Monate rechtswidrig waren. Für die Zeit davor schätzten die Richter die Maßnahme als rechtmäßig ein. Torner, seine Anwältin Gül Pinar und die GFF monieren nun, die Instanz habe sich gar nicht mit der zentralen grundrechtlichen Frage befasst, ob das Auslesen des gesamten Handys und die Erstellung eines politischen Profils auf der Basis eines bloßen strafrechtlichen Anfangsverdachts zulässig sei.

Das Bundesverfassungsgericht soll laut der Beschwerde klarstellen, dass ein so intensiver Grundrechtseingriff eine eigene klare Rechtsgrundlage mit angemessenen Schutzvorkehrungen erfordert. Sonst könne die Polizei „die gesamte Persönlichkeit und das Privatleben der Betroffenen erfassen“, gibt Davy Wang, Verfahrenskoordinator bei der GFF, zu bedenken. Das komme einer „digitalen Hausdurchsuchung“ gleich. Der Nachwuchsjournalist selbst führt ins Feld, Pressevertreter müssten sich darauf verlassen können, „dass vertrauliche Informationen auch vertraulich bleiben“. Sonst gehe die Pressefreiheit flöten.

Die Befürchtung, dass Mobiltelefone bei bloßen Verdachtsmomenten beschlagnahmt und ausgewertet werden, kann die kritische Berichterstattung – insbesondere bei Demonstrationen – sowie den Quellenschutz erheblich einschränken. Aktuell stützen sich die Ermittlungsbehörden bei der Handy-Einsichtnahme auf allgemeine strafprozessuale Vorschriften. Diese enthalten weder klare Grenzen für den Datenzugriff noch für die Auswertung. Die Polizei hat damit auch Zugang zu vertraulichen und persönlichen Informationen, die möglicherweise nichts mit den Ermittlungen zu tun haben. Das berührt auch das Computer-Grundrecht, das die Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen schützt.

Der Beschwerdeführer will erreichen, dass Strafverfolger nur Einblick in Daten nehmen dürfen, die für ihre Untersuchung tatsächlich relevant sind. Die Verhältnismäßigkeit sei zu wahren: Bei Bagatelldelikten oder Ordnungswidrigkeiten sollte das Auslesen von Mobiltelefonen grundsätzlich nicht erlaubt sein. Ferner sei eine stärkere richterliche Kontrolle über den Umfang der Auswertung nötig.

Der aktuelle Gang nach Karlsruhe reiht sich in eine Serie von Klagen der GFF ein, die sich gegen polizeiliche Maßnahmen mit Fokus auf die Pressefreiheit richten. Dazu gehören bereits anhängige Verfassungsbeschwerden gegen das Abhören des Pressetelefons der „Letzten Generation“ sowie gegen die Durchsuchung des freien Senders Radio Dreyeckland.


(afl)



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