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Apps & Mobile Entwicklung

Podcast: So spannend wird 2026


Wie jedes Jahr sind auch 2025 die Casa-Casi-Jungs zu Weihnachten bei Johanna im ÜberMORGEN-Podcast eingefallen. Wir drei haben so halbwegs mittel-besinnlich aufs abgelaufene Jahr geblickt, aber auch schon vorsichtig in die Zukunft geschaut.

Wir machen im Podcast heute Dinge, die man halt zum Ende des Jahres so tut: Wir schauen darauf, wie genau dieses Jahr gelaufen ist. Was hatte das Tech-Jahr zu bieten und welche Gedanken haben wir dazu?

Wir redeten dabei auch über unsere meist genutzten Apps, und über die KI-Tools, die wir wirklich intensiv genutzt haben. Außerdem geht es um unsere besten Tech-Investments, unsere absoluten Fehlkäufe und wir verleihen die inoffiziellen Tech-Awards 2025. Aber klar: Natürlich richten wir auch den Blick nach vorne und schauen uns an, was das kommende Jahr zu bieten haben wird. Was das ist, müsst Ihr natürlich schon selbst hören:

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Mittel-besinnliche Weihnachten

Ehrlich gesagt ging es nicht immer so absolut besinnlich zu, trotz weihnachtlichem Zusammensitzens. Wir haderten doch mit der ein oder anderen technischen Entwicklung und auch mit politischen Entscheidungen. Falls da also nicht ständig weihnachtliche Stimmung aufkommt: Seht es uns nach!

Aber es ist, wie es ist: Das Jahr war ein schwieriges und ein kompliziertes. Da finde ich, dass man die Dinge, die nicht so richtig super waren, dann durchaus auch so benennen darf. Oder was meint Ihr?

Reinhören hört sich aber so oder so, versprochen! Hier geht es direkt zur Folge bei deinem Podcast-Anbieter:

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Informativ, Unterhaltsam, Positiv – das ist überMORGEN, der Podcast von inside digital! Wir machen Lust auf morgen. Alle zwei Wochen. Überall dort, wo es Podcasts gibt. Darunter selbstverständlich Spotify, Apple Podcasts und Amazon Music. Doch auch bei Deezer, RTL+ und Pocket Casts findet Ihr uns und könnt uns abonnieren.

Egal, ob Ihr Technik-Enthusiasten, Neulinge in der Welt der Technologie oder einfach neugierig auf die Zukunft und Innovationen seid, wir bieten Euch spannende Informationen und Einblicke in die Welt von überMORGEN.

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CB-Funk-Podcast #155: Die Maus, die nicht klickt, aber fast den Podcast killt


CB-Funk-Podcast #155: Die Maus, die nicht klickt, aber fast den Podcast killt

Eigentlich wollte Jan Fabian nur live im Podcast vorführen, wie die nicht klickende Maus Logitech G Pro X2 Superstrike klickt – und hat dabei doch direkt die Cloud-Aufnahme abgeschossen. Zum Glück war die Leitung (ohne Powerline!) schnell genug, sodass die Daten bis dahin schon „on the fly“ auf den Servern gelandet waren.

CB-Funk: Die einhundert­fünfundfünfzigste Episode

Abseits dieses Hoch-Adrenalin-Manövers geht es in der neuen Episode CB-Funk um eure Hardware-Ausgaben im Jahr 2025, bis zu 4.300 US-Dollar teure Windows-Gaming-Handhelds von Ayaneo, die Verzögerung bei der Steam Machine und ob Valve wirklich FSR 4 per „Hack“ möglich machen wird.

Weitere Themen sind aktuelle Gerüchte zu neuen Grafikkarten (traurig!) und neuen CPUs von AMD und ebenso von Intel (spannend!) sowie G.Skills Entscheidung, „freiwillig“ 2,4 Millionen US-Dollar zu zahlen, weil XMP-Profile nicht „out of the box“ anliegen. Wir wünschen viel Spaß beim Zuhören und freuen uns auf eure Kommentare!

Wir beantworten eure Fragen

Und wie üblich zur Erinnerung: Wir möchten im CB-Funk jede Woche einige Fragen beantworten, die zum Podcast, zur Redaktion oder unseren Themen passen. Gerne könnt ihr eure Fragen an podcast@computerbase.de richten oder aber uns hier im Forum oder auf Discord per Direktnachricht anschreiben – wir sind gespannt!

CB-Funk bei Spotify, Apple, Amazon und Deezer

CB-Funk lässt sich nicht nur über den in dieser Notiz eingebetteten Podigee-Player abspielen, sondern auch bequem direkt in den Podcast-Apps eurer Wahl abonnieren und hören. Verfügbar ist der ComputerBase-Podcast auf Spotify, Apple Podcasts, Amazon Music und ebenso auf Deezer.

An dieser Stelle folgt der obligatorische Hinweis: In die meisten Podcast-Player lässt sich CB-Funk außerdem via RSS einbinden. Die entsprechende URL lautet: https://computerbase.podigee.io/feed/opus.

Übersicht zu den bisherigen Episoden

Eine Übersicht zu den bisherigen Podcast-Folgen und den entsprechenden Artikeln mit Kommentarbereich ist auf der Themenseite CB-Funk zu finden.



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iPhones ohne Netz: Telekom-Kunden müssen Feature deaktivieren


Besitzer bestimmter iPhone-Modelle berichten im Netz der Deutschen Telekom über ausbleibenden Datenverkehr trotz existierender Verbindung. Betroffen sind Geräte mit Apples eigenem Mobilfunkchip in Kombination mit einer optionalen 5G-Option.

Obwohl das iPhone eine stabile Mobilfunkverbindung anzeigt, funktionieren weder Telefonate noch mobile Daten oder Textnachrichten. Genau dieses Szenario schildern derzeit mehrere Nutzer im Netz der Deutschen Telekom. Betroffen sind offenbar zwei iPhone-Modelle – und eine spezielle 5G-Option des Anbieters.

Probleme mit iPhone 16e und iPhone Air

Im offiziellen Telekom-Forum häufen sich seit einigen Tagen entsprechende Berichte. Konkret genannt werden das iPhone 16e sowie das iPhone Air. Beide Geräte setzen auf Apples eigene Mobilfunkmodems – C1 beziehungsweise C1X.

Nach den bisherigen Erkenntnissen treten die Ausfälle dann auf, wenn die Telekom-Zusatzoption „5G+ Gaming“ gebucht ist. Diese Funktion soll die Latenz im Mobilfunknetz reduzieren und richtet sich insbesondere an Nutzer von Cloud-Gaming-Diensten wie NVIDIA GeForce NOW.

Mehrere Betroffene gaben im Forum an, dass ihnen die aktivierte Option nicht bewusst war. In einigen Fällen wurde sie offenbar automatisch oder unbeabsichtigt aktiviert. Teilweise ließ sich die Funktion in der MeinMagenta-App nicht direkt deaktivieren, da der entsprechende Schalter ausgegraut war. Alternativ könnt ihr die Abschaltung jedoch über die Hotline beauftragen.

Deaktivieren der Option als vorläufige Lösung

Laut diversen Nutzerberichten verschwindet das Problem, sobald „5G+ Gaming“ deaktiviert wurde. Danach hilft es, das iPhone kurzzeitig – etwa für 10 bis 15 Sekunden – in den Flugmodus zu versetzen, um die Verbindung neu aufzubauen.

Warum die Kombination aus Apples eigenen Modems und der Telekom-Option zu einem vollständigen Ausfall der Datenübertragung führt, ist derzeit nicht bekannt. Mit Blick auf kommende Modelle wie ein mögliches iPhone 17e könnte das Thema jedoch weiter relevant werden. Auch hier ist davon auszugehen, dass Apple wieder auf eigene Mobilfunktechnik setzt.

Apple Watch ebenfalls betroffen

Zusätzlich verweisen Nutzer auf eine weitere Telekom-Option mit der Bezeichnung „5G+ Watch Extra Power“. In Verbindung mit einer Apple Watch mit 5G-Unterstützung kann offenbar auch diese Funktion dazu führen, dass das gekoppelte iPhone kein Netz mehr hat.

Bis der genaue Grund für die Probleme gefunden wurde, empfiehlt es sich daher, die entsprechende 5G-Zubuchoptionen zu deaktivieren oder deaktivieren zu lassen, wenn euer iPhone trotz angezeigtem Netz keine Daten überträgt.



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US-Sammelklage: G.Skill zahlt 2,4 Mio. US-Dollar, weil XMP nicht ab Werk läuft


US-Sammelklage: G.Skill zahlt 2,4 Mio. US-Dollar, weil XMP nicht ab Werk läuft

Bild: G.Skill

Der Speicherhersteller G.Skill hat eine Sammelklage in den USA zu DRAM-Taktraten mit einem Vergleich über 2,4 Millionen US-Dollar beigelegt. Das zuständige Gericht hat bislang nicht darüber entschieden, ob die Vorwürfe zutreffen; G.Skill bestreitet ein Fehlverhalten. Mit dem Vergleich wird das Verfahren ohne Urteil beendet.

Beworbene Taktraten erst mit XMP oder EXPO

Gegenstand der Klage waren die auf der Packung beworbenen Taktraten von Desktop-Arbeitsspeicher der Standards DDR4 und DDR5, die über den jeweiligen JEDEC-Standards von DDR4-2133 beziehungsweise DDR5-4800 liegen. Versierten Anwendern und PC-Bastlern ist in der Regel bewusst, dass höhere Taktraten, wie beispielsweise DDR5-6000, manuell im BIOS des Mainboards eingestellt oder via Intel-XMP- respektive AMD-EXPO-Profil geladen werden müssen.

Die Kläger argumentieren jedoch, Verbraucher könnten diese Angaben auch so verstehen, dass die Module mit der beworbenen Geschwindigkeit ab Werk und ohne weitere Einstellungen lauffähig sind. Das sei von G.Skill aber nicht ausreichend deutlich kommuniziert worden, so der Vorwurf – und außerdem sei gar nicht per se jedes System in der Lage, die höheren Taktraten auch tatsächlich zu fahren.

A settlement has been reached in a class action lawsuit against G.Skill […], alleging they violated the law in connection with advertised speeds of some of its DDR-4 and DDR-5 DRAM (non-laptop) memory products. The plaintiffs allege they were led to believe that the advertised speeds were „out of the box“ speeds requiring no adjustments to their PCs. The Court has not decided which side is right. G.Skill denies all claims of wrongdoing and denies that it violated any law. The Settlement is not an admission of wrongdoing or liability. The Parties have agreed to the Settlement to avoid the uncertainties, burdens, and expenses associated with continuing the case.

G.Skill wollte weitere Verfahrenskosten oder gar ein endgültiges Urteil zur Sammelklage augenscheinlich vermeiden, denn der Hersteller hat sich jetzt auf einen Vergleich eingelassen. Davon profitieren können aber ausschließlich Personen in den USA, die zwischen dem 31. Januar 2018 und dem 7. Januar 2026 ein oder mehrere nicht für Laptops bestimmte DDR4- oder DDR5-Speicherprodukte von G.Skill mit beworbenen Taktraten über 2.133 MHz (DDR4) beziehungsweise 4.800 MHz (DDR5) gekauft haben.

Ansprüche können bis zum 7. April 2026 online oder per Post eingereicht werden. Die finale Anhörung zur gerichtlichen Genehmigung des Vergleichs ist für den 5. Juni 2026 angesetzt.

Verteilung der angestrebten Vergleichssumme von 2,4 Millionen USD
  • Verwaltungskosten: 295.000 USD
  • Anwaltsgebühren: Bis zu 800.000 USD
  • Zusätzliche Anwaltskosten: Noch offen
  • Aufwands­entschädigungen für die Hauptkläger: Bis zu 10.000 USD
  • Der Restbetrag wird anteilig an berechtigte Anspruchsteller verteilt

Wer die Aufteilung der im Raum stehenden Summe von 2,4 Millionen US-Dollar ansieht – gegenwärtig entspricht das rund 2 Millionen Euro –, stellt schnell fest, dass maßgeblich auch die Anwälte profitieren, die das Verfahren auf den Weg gebracht und begleitet haben.

Einer vergleichbaren Sammelklage sah sich in den USA auch Corsair ausgesetzt, hier kam es bereits im September 2025 zu einem Vergleich in Höhe von 5,5 Millionen US-Dollar.

Änderungen bei Kennzeichnung und Marketing

Neben den Geldzahlungen enthält der Vergleich weitere Auflagen. Künftig sollen beworbene Taktraten als „bis zu“-Werte dargestellt werden. Außerdem soll auf der Verpackung oder in der Produkt­beschreibung ein Hinweis ergänzt werden, dass die maximale Geschwindigkeit eine manuelle Übertaktung oder zumindest BIOS-Anpassungen erfordert und von CPU sowie Mainboard abhängt. Für bestehende Lagerbestände gelten Übergangsregelungen.



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