Datenschutz & Sicherheit
Polen scheitert an Einigung zur Chatkontrolle
Drei Jahre, sechs Ratspräsidentschaften und 35 Sitzungen: Die EU-Staaten können sich weiterhin nicht auf eine gemeinsame Position zur Chatkontrolle einigen. Im ersten Halbjahr übernahm Polen die Ratspräsidentschaft. Die Regierung in Warschau ist wie ihre Vorgänger daran gescheitert, eine Einigung zu organisieren.
Die EU-Kommission will Internet-Dienste verpflichten, auf Anordnung die Inhalte ihrer Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen und diese bei Verdacht an Behörden zu schicken. Das Parlament bezeichnet das als Massenüberwachung und fordert, nur unverschlüsselte Inhalte von Verdächtigen zu scannen. Der Rat ist gespalten: Einige Staaten fordern verpflichtende Chatkontrolle, andere Staaten sind dagegen.
Rat lehnt Kompromiss ab
Polen gehört zu den Kritikern der Chatkontrolle. Die damalige PiS-Regierung hatte bis 2023 mehrere hundert Menschen mit dem Staatstrojaner NSO Pegasus gehackt und überwacht, darunter prominente Politiker aus Opposition und Regierung. Die polnische Regierung versteht deshalb den Wert vertraulicher Kommunikation für alle.
Die polnische Präsidentschaft hat im Rat einen Kompromiss vorgeschlagen: Die Chatkontrolle soll für Internet-Dienste nicht verpflichtend werden, aber freiwillig möglich sein. Die Arbeitsgruppe Strafverfolgung hat in vier Sitzungen darüber verhandelt – ohne Ergebnis.
Im letzten Monat verhandelten die Referenten für Justiz und Inneres, die Ständigen Vertreter und die Justiz- und Innenminister den Gesetzentwurf. Wir veröffentlichen die Protokolle und Berichte diesen Sitzungen.
Alle Gesetze weltweit
Mitte Mai hatte Polen den letzten offiziellen Kompromissvorschlag vorgelegt. Damals war bereits absehbar, dass dieser keine Mehrheit finden wird. Die JI-Referenten haben deshalb auf ihrer Sitzung gar nicht über den Gesetzentwurf geredet. Stattdessen stellten Interpol und der Meldestellen-Verband INHOPE ein einheitliches Klassifikationsschema für Missbrauchsmaterial vor.
Laut INHOPE haben Staaten „sehr unterschiedliche Definitionen“ von Kinderpornografie und Missbrauchsmaterial. Das entwickelte Klassifikationsschema soll „Bezeichnungen und Definitionen“ enthalten, die sich „auf alle gesetzlichen Kriterien weltweit übertragen lassen“. Wir haben dieses Klassifikationsschema mehrmals bei INHOPE beantragt – leider ohne Antwort.
Bedarf weiterer Anstrengungen
Zum Abschluss seiner Arbeit hat Polen einen Bericht über die bisherigen Verhandlungen erstellt. Das Fazit: „Trotz aller Bemühungen des Vorsitzes, Unterstützung für einen Kompromissvorschlag einzuholen, bedarf es weiterer Anstrengungen, um eine Einigung über ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament zu erzielen.“
Anfang Juni haben sich die Ständigen Vertreter der EU-Staaten getroffen, um das Treffen der Justiz- und Innenminister vorzubereiten. Dort erklärte Polen ebenfalls, dass eine Einigung „leider ohne Erfolg geblieben sei“ und es deshalb nur den Fortschrittsbericht vorlegt. Die deutsche Delegation nahm das zur Kenntnis.
Unterstützung für Vorratsdatenspeicherung
Mitte Juni tagte der Rat der EU-Justiz- und Innenminister. Für Deutschland nahm die Parlamentarische Staatssekretärin des Innenministeriums Daniela Ludwig (CSU) teil. Die Chatkontrolle kam auf dem Gipfel nur am Rande vor, der polnische Fortschrittsbericht wurde ohne Aussprache angenommen.
Stattdessen diskutierten die Minister über die Strategie für die innere Sicherheit „ProtectEU“ und den „Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung“. Die Minister äußerten „breite Unterstützung“ für die „Schaffung einer EU-weiten Regelung zur Vorratsdatenspeicherung“. Einige „betonten auch eine grundsätzliche Notwendigkeit für Strafverfolgungsbehörden, auf verschlüsselte Kommunikation zugreifen zu können“.
Hohe Priorität für Dänemark
Gestern hat Dänemark die Ratspräsidentschaft übernommen. In seinem Programm hat das Land angekündigt, der Chatkontrolle-Verordnung „hohe Priorität einzuräumen“. Dänemark ist vehementer Befürworter der verpflichtenden Chatkontrolle.
Dänemark hat bereits einen Vorschlag vorgelegt. Nächste Woche verhandelt die Arbeitsgruppe Strafverfolgung darüber.
Deutsche Position relevant
Die Zukunft des Gesetzes könnte von Deutschland abhängen. Vor zwei Jahren hat sich die Bundesregierung auf eine gemeinsame Position geeinigt. Deutschland lehnt das „Scannen privater verschlüsselter Kommunikation“, eine „Schwächung, Modifikation oder einer Umgehung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ und „Client-Side-Scanning“ ab.
Die Zivilgesellschaft fordert Innenminister Alexander Dobrindt auf, bei dieser Position zu bleiben. Anfang Juni schrieb das Innenministerium in einer Weisung: „Die Prüfung innerhalb der Bundesregierung dauert an.“
Hier die Dokumente in Volltext:
- Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
- Datum: 3. Juni 2025
- Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
- An: Auswärtiges Amt
- Kopie: BMI, BMF, BKAmt, BMFSFJ, BMWK, BMJV, BMDV, BMWE
- Betreff: Sitzung der JI-Referent*innen RAGS–P (CSA) am 27. Mai 2025
- Zweck: Zur Unterrichtung
- Geschäftszeichen: 350.80
I. Zusammenfassung und Wertung
Vertreterin INHOPE (von der POL nationalen Meldestelle dyzurnet.pl) sowie Vertreter INTERPOL präsentieren anhand WK 7057/25 ihre Arbeit sowie die Gründe für die Entwicklung des Universal Classification Schema für CSAM. Dieses solle insbesondere die Identifizierung von Inhalten erleichtern und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit verbessern. Auch rechtliche Unterschiede in der nationalen Gesetzgebung könnten hierbei berücksichtigt werden. Beide Vortragenden unterstrichen die Notwendigkeit, anhand drastisch steigender Zahlen einen proaktiven Ansatz zu wählen. Zudem sei grooming ein stark zunehmendes Problem.
Bei der kurzen Aussprache gaben nur wenige MS an, bereits mit dem Universal Classification Scheme zu arbeiten (MLT, HUN, AUT, SWE). Weitere MS betonten, eine Klassifizierung auf Basis des geltenden Rechts jeweils im Einzelfall durchzuführen (FRA, NLD, SVN, HRV, CZE, ESP, LVA). IRL gab an, ein eigenes Klassfizierungsschema zu nuzten. Die Idee eines solchen Schemas für die EU-Zusammenarbeit wurde überwiegend positiv gesehen.
Auf BEL Nachfrage, inwiefern das Schema in Bezug auf grooming genutzt werden könne, stellte Vertreter Interpol klar, dass hierbei auch illegale Inhalte produziert würden.
Vorsitz bat abschließend um Beantwortung der Fragen in Dok. 6661/25 bis 6. Juni 2025. Vorsitz werde die Antworten zusammenfassen und den MS zur Verfügung stellen.
Weitere Sitzungen zur CSA–VO werde es unter POL Vorsitz nicht geben. Vorsitz werde einen Fortschrittsbericht vorlegen.
II. Im Einzelnen
entfällt
- Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
- Von: BMI, Referat CI 6 – Grundsatz Cyberfähigkeiten der Sicherheitsbehörden
- An: Auswärtiges Amt – EU-Koordinierungsgruppe
- Beteiligte Referate: BMI (CI 8, ÖSI1, ÖSI4, PKI3, E2), BMJV, BMDS, BMBFSFJ, AA, BMF, BMWE, BKAmt
- Betreff 2988. AStV-2 am 4. Juni 2025
- TOP: Tagung des Rates (Justiz und Inneres) am 12./13. Juni 2025: Vorbereitung
- Hier: Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern – Fortschrittsbericht
- Dokument.: ST-9277-2025
1. Ziel des Vorsitzes
Vorbereitung der Befassung des JI-Rates.
2. Deutsches Verhandlungsziel/ Weisungstenor
Kenntnisnahme
3. Sachstand
Vorsitz verhandelt mit Ziel einer Allgemeine Ausrichtung. Aktueller Vorschlag des Vorsitz sieht ggü. dem KOM-Vorschlag und der letzten RP eine wesentliche Reduzierung des Anwendungsbereiches der CSA–VO vor. Dazu zählt insb. die Streichung der verpflichtenden Aufdeckungsanordnungen, zugleich Verstetigung freiwilliger Aufdeckungen gem. Interims-VO, Reduzierung des Risikomanagements, Anpassung bzw. Reduzierung der Aufgaben der Koordinierungsbehörden und des EU-Zentrums. Prüfung innerhalb der BReg dauert an. In einer ersten Befassung wurde der Vorschlag des Vorsitz von 16 MS abgelehnt.
HUN–RP befasste am 12.12.2024 den JI-Rat mit dem Vorschlag einer Allgemeine Ausrichtung, der keine Zustimmung unter den MS fand. DEU hatte sich wie neun weitere MS enthalten und eine Protokollerklärung abgegeben.
Am 13.04.2023 hat DEU eine erste grundsätzliche Stellungnahme vorgelegt und wesentliche Änderungen gefordert.
Hintergrund: KOM-Vorschlag für VO zur wirksameren Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern zielt auf die Bekämpfung der Verbreitung von bereits bekannten und neuen Missbrauchsdarstellungen sowie die Verhinderung von Kontaktaufnahmen zu Kindern zu Missbrauchszwecken, sog. „Grooming“ (zusammengefasst: „CSAM“), im digitalen Raum. Entwurf verfolgt zwei wesentliche Regelungsbereiche:
1) Abgestufte Verpflichtungen für Anbieter von Online-Diensten: Anbieter sollen zu einem Risikomanagement verpflichtet werden. Wird dabei ein „signifikantes“ Risiko festgestellt, können gezielte Aufdeckungsanordnungen erlassen werden. Erlangen Anbieter Kenntnis von CSAM auf ihren Diensten, muss dieses umgehend an das EU-Zentrum gemeldet werden. Anbieter sollen zur Entfernung einzelner oder mehrerer konkreter Inhalte verpflichtet werden können. Daneben ist Verpflichtung für App-Stores vorgesehen, Kinder am Herunterladen von Apps zu hindern, die ein hohes Risiko für Grooming darstellen. Internetdiensteanbieter sollen zur Sperrung von URLs verpflichtet werden können.
2) Errichtung eines EU-Zentrums: Gründung dezentraler Agentur mit Sitz in Den Haag und enger Angliederung an Europol. Aufgaben: Verwaltung von Datenbank mit Indikatoren, die bei der Aufdeckung von CSAM verwendet werden müssen; (kostenlose) Zurverfügungstellung von Aufdeckungstechnologien, zentrale Meldestelle, Betroffenenunterstützung. Auf Grundlage der am 14.06.2022 veröffentlichten EuGH-Entscheidung ist die Beteiligung der MS bei Sitzfragen mit KOM neu auszugestalten. Die durch KOM ursprünglich vorgesehene Governance-Struktur wurde im Laufe der Verhandlungen an etablierte Strukturen angeglichen.
- Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
- Datum: 4. Juni 2025
- Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
- An: Auswärtiges Amt
- Kopie: BKAmt, BKM, BMAS, BMBF, BMDV, BMEL, BMF, BMFSFJ, BMG, BMI, BMJ, BMUV, BMVg, BMWK, BMZ
- Betreff: 2988. AStV-2 am 4. Juni 2025
- Hier: Vorbereitung JI-Rat: Innenteil und Sonstiges
- Zweck: Zur Unterrichtung
- Geschäftszeichen: 421.30
I. Zusammenfassung und Wertung
Der AStV setzte in seiner heutigen Sitzung die Vorbereitung des JI-Rats am 12./13. Juni 2025 in Luxemburg fort. Für den Innenteil wurden dabei folgenden Themen behandelt:
Regulation to prevent and combat child sexual abuse
Vorsitz hob die Bemühungen der vergangenen Monate hervor, um einen Kompromiss in diesem Dossier zu erzielen, was leider ohne Erfolg geblieben sei. Daher sei lediglich ein Fortschrittsbericht beim Rat vorgesehen (vgl. Dok. 9277/25 (liegt in Berlin vor)), der nunmehr als A.-Punkt vorgelegt werden solle.
Gleichzeitig verwies Vorsitz darauf, dass die derzeit gültige Übergangsverordnung bald ausliefe. KOM müsse daher schnellstmöglich einen Entwurf zur Verlängerung vorlegen, auch wenn das EP dies bisher ablehne. KOM machte deutlich, dass sich EP sehr klar gegen eine abermalige Verlängerung positioniert habe. Vielmehr müsse sich der Rat endlich auf eine Position verständigen, um die interinstitutionellen Verhandlungen zu beginnen. FRA bezweifelte, dass hierfür die Zeit reiche. Es brauche nunmehr eine „Notfalllösung“ (unterstützt von IRL und HUN).
ProtectEU
Vorsitz verwies auf Dok. 9267/25 (liegt in Berlin vor). Beim JI-Rat sei der erste Austausch auf Ministerebene zur europäischen Strategie für die innere Sicherheit entlang der formulierten diskussionsleitenden Fragen vorgesehen.
Einfluss der aktuellen geopolitischen Lage auf die innere Sicherheit
Vorsitz verwies erneut auf das Arbeitsfrühstück der Minister, dass die Möglichkeit geben solle, sich zur Lage in MDA und UKR sowie der Auswirkungen auf die innere Sicherheit in der EU auszutauschen. Zur Lage in Syrien sei ein Sachstandbericht vorgesehen. Dabei ginge es nicht um Rückführungsfragen, sondern insb. um die Lage im Nord-Osten des Landes und Implikationen für die innere Sicherheit in der EU.
Sonstiges
Vorsitz informierte, dass es unter AOB einen Bericht zur Bekämpfung des Drogenschmuggels und der organisierten Kriminalität sowie eine kurze Information zu den Ergebnissen des High-Level Ministerial Meetings EU-CELAC geben werde. SVN kündigte zudem einen AOB zum Brdo-Prozess an.
ITA bat ferner darum, dass sich der Rat mit der Lage in LBY befassen müsse, und zwar aus zwei Perspektiven: zum einen mit Blick auf Migrationsflüsse in die EU und zum anderen mit Blick auf die Sicherheit und Stabilität in der Region. Vorsitz sagte zu, dass es einen Sachstandsbericht hierzu geben werde.
Abschließend informierte Vorsitz darüber, dass der TOP zur Insolvenzrichtlinie wie geplant auf der Tagesordnung des Justizteils verbleibe.
II. Handlungsempfehlungen
Kenntnisnahme.
III. Im Einzelnen
Entfällt.
- Datum: 19. Juni 2025
- Von: Bundesministerium des Innern
- An: Deutscher Bundestag
- Bundesregierung-Dokument: 226/2025
Am 12. und 13. Juni 2025 fand in Luxemburg der zweite und letzte formelle Rat für Justiz und Inneres unter polnischer EU-Ratspräsidentschaft statt. Die Innenministerinnen und Innenminister tagten am 13. Juni. Für Deutschland nahm Frau Parlamentarische Staatssekretärin Daniela Ludwig an der Sitzung teil.
Im Rahmen der diesjährigen Feierlichkeiten zum 40-jährigen Jubiläum des Schengen-Raums haben der Polnische EU-Ratsvorsitz Tomasz Siemoniak und der Luxemburgische Innenminister Léon Gloden ihre Amtskolleginnen und Amtskollegen am Vorabend des Rates zu einem Abendessen nach Schengen eingeladen. Flankiert wurden die Feierlichkeiten mit der Unterzeichnung der Schengen-Erklärung „Bekenntnis zu Freiheit, Sicherheit und Recht“. Die Erklärung dient der Erneuerung des Bekenntnisses zu Schengen und wurde im Justizteil des Rates als Punkt ohne Aussprache (sogenannter „A-Punkt“) angenommen.
Vorab der Ratstagung tauschten sich die Ministerinnen und Minister zur Lage in der Ukraine und in der Republik Moldau aus. Die Innenministerin der Republik Moldau, Daniella Misail-Nichitin, und der Ukrainische Vize-Premierminister, Oleksiy Chernyshov, waren beim Frühstück zugegen.
Zu Beginn der Ratstagung wurden die Ministerinnen und Minister über die geopolitische Lage in Syrien unterrichtet. Sollte es zu einem Machtvakuum kommen, seien Folgen auf die innere Sicherheit in der Europäischen Union nicht auszuschließen. Die Lage sei weiterhin volatil. Für die Stabilisierung sei es zentral, ausländische terroristische Kämpfer (Foreign terrorist fighters, „FTF“) im Schengener Informationssystem zu erfassen und die Außengrenzen gewissenhaft zu kontrollieren, die Camps im Nord-Osten des Landes weiter zu finanzieren, die Wirtschaft zu stärken und eng mit den Staaten in der Region zu kooperieren.
Anschließend kamen die Ministerinnen und Minister zu einer politischen Einigung über den Durchführungsbeschluss des Rates für eine Verlängerung des vorübergehenden Schutzes. Damit verlängert sich der vorübergehende Schutz für Flüchtlinge aus der Ukraine um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2027. Frau Parlamentarische Staatssekretärin Ludwig stimmte der Verlängerung zu und begrüßte, angesichts der teilweise stark belasteten Aufnahmekapazitäten in deutschen Kommunen, die im Beschluss aufgenommene klare Aussage zum Umgang mit Mehrfachanträgen auf vorübergehenden Schutz in verschiedenen Mitgliedstaaten. Im Anschluss haben die Ministerinnen und Minister über eine Empfehlung für einen gemeinsamen und koordinierten Übergang aus dem vorübergehenden Schutz beraten. Zahlreiche Ministerinnen und Minister waren sich darin einig, dass eine enge Koordinierung zwischen den Mitgliedsstaaten wichtig sei, um einen Übergang in die Asylsysteme und Sekundärbewegungen zu vermeiden. Frau Parlamentarische Staatssekretärin Ludwig betonte, dass die Themen Rückkehr und Reintegration besondere Berücksichtigung finden müssten. Der Polnische Vorsitz schloss mit dem Hinweis, dass die Ausarbeitung der Ratsempfehlung auf Arbeitsebene fortgesetzt werde.
Auf Wunsch von Italien wurden die Ratsmitglieder über die Entwicklung der Migrationslage in Libyen unterrichtet. Sorge bestünde, da die irreguläre Migration mit Abfahrten aus Libyen seit diesem Jahr wieder deutlich ansteige.
Im weiteren Verlauf der Sitzung nahmen die Ministerinnen und Minister Ratsschlussfolgerung zu den Prioritäten des kommenden EMPACT-Zyklus 2026-2029 an; auch Frau Parlamentarische Staatssekretärin Ludwig stimmte für Deutschland den Schlussfolgerungen zu. EMPACT steht für „European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats“ und ist ein Format, in dem die Mitgliedsstaaten bestimmte Deliktsbereiche der Organisierten Kriminalität bekämpfen.
Im Anschluss haben die Ministerinnen und Minister über den Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung beraten. Die Schaffung einer EU-weiten Regelung zur Vorratsdatenspeicherung fand eine breite Unterstützung. Wortnehmende Ministerinnen und Minister betonten auch eine grundsätzliche Notwendigkeit für Strafverfolgungsbehörden, auf verschlüsselte Kommunikation zugreifen zu können. Die Ministerinnen und Minister waren sich darin einig, dass es besondere Maßnahmen und einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen brauche, um schwere und organisierte Kriminalität sowie den Terrorismus im digitalen Zeitalter bekämpfen zu können. Der dänische Minister kündigte für die kommende Dänische EU-Ratspräsidentschaft an, das Thema prioritär weiter zu verfolgen.
Anschließend tauschten sich die Ministerinnen und Minister zur europäischen Strategie für die innere Sicherheit (ProtectEU) aus. Die Strategie wurde von den Ratsmitgliedern begrüßt; insbesondere wurde der ganzheitliche, sektorübergreifende und gesamtgesellschaftliche Ansatz hervorgehoben. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen rücke damit in den Vordergrund.
Bei einem Arbeitsmittagessen diskutierten die Ministerinnen und Minister die Verbesserung der Rückführung durch effektivere Rückübernahme-Kooperation von Drittstaaten. Im Fokus stand dabei der Zeitplan für die Verhandlungen zur Rückführungsverordnung und der Einsatz von Hebeln gegenüber Drittstaaten zur Verbesserung der Rückübernahme-Kooperation. Mehrheitlich haben die Ministerinnen und Minister vor einer übereilten Verabschiedung der Allgemeinen Ausrichtung abgeraten und sich eher dafür ausgesprochen, auf die Robustheit der neuen Regelungen zu achten. Mit Blick auf den Einsatz von Hebeln waren sich die Ministerinnen und Minister darin einig, auch andere als den bereits bestehenden Visahebel stärker gegenüber Drittstaaten zur Verbesserung der Rückübernahme-Kooperation zu nutzen.
Im Anschluss haben die Ministerinnen und Minister über die Lage im Schengenraum beraten. Im Fokus standen dabei die Prioritäten für den jährlichen Schengen-Ratszyklus 2025¬2026 sowie die am Vortag verabschiedete Schengen-Erklärung. Die Bedeutung von nationalen Koordinierungsstrukturen, einem effektiven Monitoring und eine sichere Finanzierung der Maßnahmen wurden von den Ministerinnen und Ministern besonders betont. Weitere Schwerpunkte waren temporäre Binnengrenzkontrollen auch im Zusammenhang mit einem funktionierendem Außengrenzschutz und der geopolitischen Lage sowie die Themen Digitalisierung und Interoperabilität. Deutschland informierte die Ministerinnen und Minister, dass am Vortag der Ratstagung die Bereitschaftserklärung für das Einreise-/Ausreisesystem (EES) abgegeben wurde.
Abschließend folgten eine Reihe an Informationspunkten ohne Aussprache:
- In Bezug auf die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wurden die Ministerinnen und Minister zum laufenden Prozess sowie zu aktuellen Vorschlägen der EU-Kommission zur Überarbeitung der Reform (Sicherer-Staaten-Konzepte) unterrichtet.
- Der Polnische Vorsitz berichtete, dass es eine Einigung über die Verordnung über die schrittweise Inbetriebnahme des Einreise/Ausreisesystems (EES) mit dem EP gegeben habe.
- Der Vorsitz informierte ferner über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Drogenhandels und der organisierten Kriminalität und betonte insbesondere den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Zoll und Polizei, die Schaffung einer Zollallianz, die Sitzung der Hafenallianz in Danzig und das geplante Ministertreffen der Hafenallianz am 21. Juli in Kopenhagen.
- Der Dänische Minister stellte die Prioritäten der im Juli beginnenden EU-Ratspräsidentschaft für den Bereich Inneres vor. „A strong Europe that takes responsibility for its own security and strengthens its competitiveness while ensuring its green transiton” sei die Leitlinie für die gesamte Dänische Ratspräsidentschaft, deren vollständiges Programm im Juni vorgestellt werde. Ein Fokus werde auf der Migrationspolitik liegen: Unter Dänischer Präsidentschaft sollen konkrete Ergebnisse hinsichtlich innovativer Lösungen erreicht und mit Nachdruck daran gearbeitet werden, Rückführungen zu erleichtern. Im Bereich Sicherheit werde ein Schwerpunkt auf dem Thema Drogenbekämpfung liegen. Der kommende informelle JI-Rat werde am 22./23. Juli in Kopenhagen stattfinden. Der JI-Rat werde am 13./14. Oktober in Luxemburg und am 8./9. Dezember in Brüssel tagen.
Schließlich wurden die Ministerinnen und Minister über die Ergebnisse der folgenden Tagungen unterrichtet:
- Hochrangige Tagung des EU-CELAC-Mechanismus zur Koordinierung und Zusammenarbeit im Bereich der Drogenbekämpfung in Warschau am 8. Mai 2025. Das nächste Treffen sei im ersten Halbjahr 2026 in der Dominikanischen Republik geplant.
- Das erste Ministertreffen zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union zum Thema Justiz und Inneres in Warschau am 2./3. Juni 2025 mit der neuen US-Regierung habe in einer guten und konstruktiven Atmosphäre stattgefunden.
- Ministertagung im Rahmen des Brdo-Prozesses in Brdo pri Kranju am 27./28. März 2025
Datenschutz & Sicherheit
„Schaufenster in die Zukunft der Polizeiarbeit“
In Hamburg sollen ab dem 1. September die Bewegungen von Menschen auf dem Hansa- und dem Hachmannplatz zum KI-Training genutzt werden. Dazu werden ihre Abbilder in eine Art Strichmännchen umgewandelt. Angeblich sind die personenbezogenen Daten so vollumfänglich geschützt. Dabei können tatsächlich auch nicht-anonymisierte Daten zum KI-Training weitergegeben werden.
Am Hamburger Hansaplatz war das System in 2023 bereits drei Monate in Betrieb. Im Rahmen eines Forschungsprojekts, das noch bis Februar 2026 läuft, wurde offenkundig, dass die Technologie zu ihrer eigenen Ausweitung drängt. Gleichzeitig ist unklar, wie sie am Ende tatsächlich eingesetzt werden soll.
Das Projekt ist an der Uni Hamburg und der TU Chemnitz angesiedelt. Es wird von Stephanie Schmidt und Philipp Knopp geleitet und von Fabian de Hair als wissenschaftlichem Mitarbeiter durchgeführt. Für das Gespräch mit netzpolitik.org haben sich alle drei Zeit genommen.
Kritiker*innen kommen kaum zu Wort
netzpolitik.org: Sie untersuchen die testweise Einführung eines KI-gestützten Überwachungssystems. Was genau erforschen Sie da?
Stephanie Schmidt: Wir beschäftigen uns mit den sozialen Konflikten. Wie verändern sich die sozialen Beziehungen zwischen den Akteur*innen vor Ort und auch die zu den staatlichen Akteuren wie der Polizei? Wir schauen uns auch an, was für mediale Diskurse mit dieser KI-Technologie verbunden sind.
netzpolitik.org: Sie haben ausgewertet, wie Medien über den KI-Testlauf berichten. Diese Berichterstattung ist vermutlich zentral für die gesellschaftliche Verhandlung dieser Technologie. Welche Positionen kommen da zu Wort?
Fabian de Hair: Der Diskurs ist vor allem ordnungspolitisch orientiert. Rund drei Viertel der Sprecher*innen bewerten die Technologie positiv. Sie vereine Datenschutz und Rationalisierung der polizeilichen Arbeit, so die Argumentation. Top-Sprecher der Befürworter ist der Hamburger Innensenator Andy Grote, dann folgen eine ehemalige Sprecherin der Polizei, der Polizeipräsident, der Polizeivizepräsident und Sprecher der Innenbehörde.
Risiken, Kritik und Protest sind im Vergleich dazu unterrepräsentiert. Weniger als ein Fünftel der Menschen, die in den Medien zu Wort kommen, sieht die Technologie negativ. Vor allem der der innenpolitische Sprecher der Linken ist hier eine deutlich vernehmbare Stimme. Daneben sind noch Menschen vom Einwohner*innen-Verein St. Georg und der CCC unter den Kritikern. Aber die sind weit schwächer repräsentiert als die Gegenseite.
Am Hansaplatz gibt es seit 2019 konventionelle Videoüberwachung. Medial wird er als Positivbeispiel angeführt, als Erfolgsgeschichte der Kriminalitätsbekämpfung. Und die aktuelle Entwicklung gilt als Schaufenster in die Zukunft der Polizeiarbeit. Dabei wird die KI-Kameraüberwachung insbesondere im Hinblick auf die Potenziale der Skalierung betrachtet.
Trainingsdaten gesucht: KI-Überwachung führt zu ihrer eigenen Ausweitung
netzpolitik.org: Das heißt, es wird jetzt bereits überlegt, wie man die KI-Überwachung ausweiten kann?
Philipp Knopp: Videoüberwachung ist sehr ressourcenintensiv. Da muss jemand sitzen, der Monitore überwacht und der muss auch noch konzentriert sein. Die KI soll das effizienter machen. Jetzt kann man sagen, das ist eine tolle Arbeitserleichterung für die Polizei. Wir sehen aber auch, dass mit dieser neuen Effizienz eine Ausweitungstendenz verbunden ist. Es hieß ja bereits: Wir überwachen nicht nur den Hansaplatz damit, sondern wir nehmen auch noch den deutlich belebteren Hachmannplatz am Hauptbahnhof dazu.
Fabian de Hair: Auch eine Ausweitung auf andere bestehende Kamerastandorte ist innerhalb des Mediendiskurses im Gespräch: Jungfernstieg, Reeperbahn, öffentlicher Nahverkehr beispielsweise. Und es gibt weitere Ideen: In ihrer Bewerbung auf den Förderfond InnoTecHH der Hamburger Senatskanzlei schreibt die Hamburger Polizei, dass man damit auch Großveranstaltungen wie den Hafengeburtstag oder bei Sportveranstaltungen das Stadion und dessen Umfeld überwachen könne.
Philipp Knopp: Die Notwendigkeit, neue Trainingsdaten zu generieren, hat den Effekt, dass man immer auf der Suche nach Möglichkeiten ist, diese KI einzusetzen. Hamburg hat ja extra ein Gesetz geschaffen, mit dem die Überwachungsdaten auch als Entwicklungsdaten genutzt werden können. Und wenn der Aufwand zu groß ist, die zu anonymisieren, dürfen diese Daten auch unanonymisiert weitergegeben werden.
Die Befugnis, KI mit Überwachungsdaten zu trainieren, findet sich mittlerweile auch in der geplanten Novelle zum Berliner Polizeigesetz. In Baden-Württemberg gibt es die Idee, die Bindung von Videoüberwachung an tatsächliche Kriminalitätsschwerpunkte zu entkoppeln. So könnte die Polizei auch Orte damit überwachen, wo sie nur vermutet, dass dort Kriminalität auftreten könnte, weil man von dort beispielsweise gut flüchten kann, oder weil der Ort sehr belebt oder schlecht einsehbar ist.
Wie die Technologie Verhaltensweisen diskriminiert
netzpolitik.org: Neben dem medialen haben Sie auch den parlamentarischen Diskurs in Hamburg betrachtet. Wie stehen die Parteien zu der Technologie?
Philipp Knopp: Einfach gesagt: Die Linkspartei ist dagegen, SPD und CDU sind dafür. Eine große Verschiebung ist, dass die Grünen sich sehr für die Technologie aussprechen, teils auch sehr vehement gegen die Kritik der Linkspartei argumentieren. Die Befürworter verweisen gerne auf den Datenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg, der meint, dass die Technologie es möglich mache, datenschutzsensibler zu überwachen. Laut den Grünen ist es ein technischer Kompromiss, der das Spannungsverhältnis von Sicherheit und Freiheit auflöst.
netzpolitik.org: Was bedeutet das?
Philipp Knopp: Die Technologie rechnet Körper in Vektoren um, in Strichmännchen sozusagen. Und dann schätzt sie, ob deren Bewegungen bestimmten vordefinierten Bewegungsmustern entsprechen. Dazu gehören zum Beispiel Treten, Schlagen oder Würgen, aber auch Liegen und sogenannte aggressive oder defensive Körperhaltungen.
Das wird im Diskurs als ein Verfahren der Anonymisierung gedeutet. Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Statur sollen nicht erkennbar sein. Das verhindere Diskriminierung und schütze Daten, heißt es. Die Kritiker der Technologie sagen hingegen, man könne ja nicht nur Alter, Geschlecht oder Hautfarbe diskriminieren, sondern auch bestimmte Praktiken. Das Argument ist, dass Praktiken wie „auf dem Boden liegen“ oder „sich aus Spaß hauen“ von bestimmten Personengruppen durchgeführt werden, zum Beispiel Obdachlosen oder Kindern. Und das sind Praktiken, die von dem System als mögliche Gefahr erkannt werden können, was zu intensiverer Überwachung führen kann.
Die Technologie löscht den Kontext: Welche Interaktionssituation liegt dort vor? Was sind die räumlichen Umstände? Sie bekommt auch keine Ausdrucksweisen mit, die wir mitkommunizieren, wenn wir Bewegungen durchführen. Das macht sie derzeit und möglicherweise auch in Zukunft unpräzise. Zudem ist die Polizei sehr zurückhaltend damit, Situationen aus der Detektion auszuschließen. Es wird also niemals nur der tatsächliche kriminelle Vorfall erkannt.
Die Daten sind auf Personen rückführbar
netzpolitik.org: Wie anonym sind diese Strichmännchen denn wirklich? Mein Bewegungsmuster ist doch so einzigartig wie ein Fingerabdruck.
Philipp Knopp: Dadurch, dass diese Daten zeit- und ortsbezogen sind, sind sie rückführbar auf die Person. Weil sich eine bestimmte Person zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort auf diese Art und Weise bewegt. Die müssen ja auch rückführbar sein, weil die Polizei vielleicht auf diese Person zugreifen will. Das Gesamtprogramm des Fraunhofer-Instituts umfasst auch Trackingsoftware, mit der Dinge oder Personen markiert und über mehrere Kameras hinweg verfolgt werden können. Die wird allerdings aktuell nicht erprobt.
Wo die Reise hingeht, hängt auch davon ab, wie gut die Technologie ist. Die große Vision am Fraunhofer Institut ist ein meist schwarzer Bildschirm, auf dem die überwachende Person nur noch das sieht, was die KI als Gefahrensituation erkannt hat. Es ist aber auch möglich, dass die Technologie nur als Assistenzsoftware genutzt wird, die mitläuft, während weiter ein Mensch die Bildschirme überwacht. Es kann auch sein, dass die überwachende Person viel mehr Gebiete beobachtet, weil sie nur noch sehen muss, was die KI ihr anzeigt. Und es ist auch möglich, dass man die Überwachung um neue Technologien erweitert, zum Beispiel zum Tracking oder Objekterkennung.
Der Endzweck dieser Technologie, wie sie als polizeiliches Werkzeug genutzt wird, ist derzeit nicht klar. Weil die Technologie noch nicht fertig entwickelt ist, ist es auch für Menschen, NGOs oder Politik schwer zu bewerten, was sie derzeit kann und womit man in Zukunft zu rechnen hat. Diese Ungewissheit ist bei Tests im öffentlichen Raum problematisch.
netzpolitik.org: Was ist das eigentlich für ein Ort, den sie da untersuchen, dieser Hansaplatz?
Fabian de Hair: Ein enorm heterogener und vielfältiger. Der kleine Stadtteil St. Georg ist ein in Gentrifizierung befindliches Wohnquartier und Lebensort verschiedenster sozialer sowie marginalisierter Gruppen und internationaler Communitys. Der Hansaplatz ist für alle ein zentraler Durchgangs- und Verweilort. Es ist sehr schwierig, ihn zu umlaufen, wenn man nicht Umwege durch das komplette Viertel gehen will. Er wird als sehr lebhaft und als ein wichtiger, schöner Ort beschrieben. Er ist verkehrsberuhigt und hat einen großen Brunnen in der Mitte.
Seitens der Polizei gilt er als gefährlicher Ort. Es ist einer der Orte in Hamburg mit der höchsten Dichte an polizeilichen Maßnahmen. Es gibt dort visuelle Überwachung, ein Glasflaschenverbot von 17 Uhr bis morgens, eine Waffenverbotszone, und weil dort Personen der Straßenprostitution nachgehen, auch ein Kontaktverbot. Entsprechend gibt es diverse Verdrängungseffekte insbesondere von marginalisierten Gruppen in die Nebenstraßen und anliegenden Viertel.
Schaukämpfe zwischen Polizist*innen
netzpolitik.org: Wie wird sich dieser Platz verändern, wenn ab dem 1. September die Bewegungsdaten der Menschen dort zum KI-Training genutzt werden?
Wir sind ein spendenfinanziertes Medium
Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.
Philipp Knopp: Was passieren könnte, ist, dass sich öfter mal Polizist*innen untereinander prügeln werden. Aktuell bestehen die Trainingsdaten nämlich vor allem aus Schaukämpfen zwischen Polizist*innen, die in Mannheim simuliert wurden, wo die Technik ebenfalls getestet wird. Die spielen wie in einem Film mit Regisseur und Drehbuch und verschiedenen Kamerawinkeln gezielt Konfliktsituationen wie Schlägereien nach.
netzpolitik.org: Werden sich die Platznutzer*innen angesichts der KI-Überwachung noch unbefangen dort bewegen können?
Fabian de Hair: Selbst Leute, die sich sehr ablehnend gegenüber der Technologie zeigen, leiten daraus keine anderen Nutzungspraktiken ab. Auch weil sie den Platz nicht wirklich meiden können. Weil er Durchgangsort ist oder auch der Ort, an dem die Leute arbeiten.
Philipp Knopp: Im Vergleich zu 2019, als KI-Videoüberwachung am Berliner Südkreuz getestet wurde, sind wir heute noch viel stärker daran gewöhnt, von verschiedensten Akteuren überwacht zu werden. Der Widerstand ist heute auch geringer, wie das Beispiel der Grünen in Bezug auf diese konkrete Technologie zeigt.
netzpolitik.org: Hat die Technik auch Auswirkungen auf die Freiheit, an diesem Ort politische Versammlungen abzuhalten?
Philipp Knopp: Natürlich resultiert aus der Überwachung eine Versammlungsöffentlichkeit, in der ich mich nicht mehr unbefangen mit anderen Menschen im ermächtigenden Erscheinungsraum befinde, wo ich mich verbünden kann, um politische Angelegenheiten zu klären. Sondern es ist verstärkt ein Raum der Kontrolle.
Vertrauen in die Polizei wird überflüssig
netzpolitik.org: Wie wirkt sich die KI-Überwachung auf die Beziehung zwischen den Platznutzer*innen und der Polizei aus?
Philipp Knopp: Es gibt auf jeden Fall eine Verschiebung: weg von einer Tradition, wo die Polizei vor Ort ist oder wo Bürger*innen vor Ort die Polizei per Notruf alarmieren, hin zu einer technisierten Überwachung. Das hat natürlich Folgen für die sozialen Abhängigkeitsverhältnisse der Polizei gegenüber der Bevölkerung. Wenn man auf den Notruf angewiesen ist, dann ist man auch darauf angewiesen, dass Menschen in dem konkreten Sozialraum der Polizei vertrauen. Das ist, wenn man sich voll auf die Technik verlässt, nicht mehr der Fall. Dann gibt es nur noch die Polizei und den Raum. Nicht mehr die Polizei, die Menschen und den Raum.
netzpolitik.org: Ist das auch eine Entmenschlichung von Kontrolle?
Fabian de Hair: Wir wissen aus Interviews mit Menschen, die am Hansaplatz arbeiten, dass alle Akteur*innen miteinander üblicherweise eine Form von vertrauensvollem Umgang pflegen. Das verändert sich jetzt aber.
netzpolitik.org: Als ein Ergebnis ihrer Forschung wollen Sie eine Toolbox entwickeln. Was kann man sich darunter vorstellen und wozu ist es gut?
Stephanie Schmidt: Wir nutzen unsere Erkenntnisse aus Gesprächen mit Expert*innen, Polizei und Platznutzer*innen, um gemeinsam mit Menschen, die vor Ort arbeiten, und bundesweiten NGOs eine Toolbox zu entwickeln. Sie soll lokalen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen dabei helfen, ich informiert mit solchen KI-Anwendungen auseinanderzusetzen.
Wenn in irgendeiner Stadt eine KI-basierte Technologie angekündigt wird und sich Menschen damit beschäftigen wollen, dann finden sie in der Toolbox Quellen, die über KI bei der Polizei informieren. Hinzu kommt ein sogenanntes Sozialraummapping, mit dem man Gruppen und Nutzungsweisen im Raum erschließen kann. So lässt sich aufzuzeigen, wen man alles in den Diskurs miteinbeziehen sollte. Das dritte Tool ist eine Bewertungsmatrix, die Rechtfertigungen und Kritiken der KI mittels eines Fragenkatalogs aufschlüsselt.
Die Tools helfen auch einzuschätzen, was zivilgesellschaftliche Perspektiven auf die Technologie sein können. Jenseits davon, dass Fragen nach Datenschutz und Sicherheit einfach nur mit Ja oder Nein beantwortet werden, was ja von staatlichen Akteuren in den Vordergrund gestellt wird.
Datenschutz & Sicherheit
Überwachung: Proton verlagert Teile seiner Infrastruktur aus der Schweiz
Die geplanten Novellen der schweizerischen Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) sowie der zugehörigen Durchführungsbestimmung schlagen weiter hohe Wellen. Proton hat jetzt bestätigt, dass der Anbieter verschlüsselter Kommunikationsdienste aufgrund der mit dem Vorhaben verknüpften Rechtsunsicherheit mit dem Abzug von IT-Infrastrukturen aus der Schweiz begonnen hat. Der im Juli eingeführte KI-Chatbot Lumo, der mit mehr Datenschutz als ChatGPT & Co. punkten soll, ist das erste Produkt, das seinen Standort wechselt.
Schon in einem Blogbeitrag zum Start von Lumo erklärte Eamonn Maguire, Leiter für Missbrauchsbekämpfung und Kontosicherheit bei Proton, dass sich das Unternehmen aus Angst vor den drohenden Gesetzesänderungen für Investitionen außerhalb der Schweiz entschieden habe. Angesichts der Pläne der Schweizer Regierung „zur Einführung von Massenüberwachung“, die in der EU verboten sei, verlagere der Anbieter „den Großteil seiner physischen Infrastruktur“ aus der Alpenrepublik. Der Anfang erfolge mit dem Chatbot.
Protons CEO Andy Yen führte nach dem Start gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA aus, dass sich das Unternehmen aufgrund der vorgesehenen VÜPF-Reform für Deutschland als Standort für die Server von Lumo entschieden habe. Zusätzlich baue die Firma Standorte in Norwegen auf. Ganz will Proton die Zelte in der eidgenössischen Heimat aber nicht abbrechen. „In Europa zu investieren bedeutet nicht, die Schweiz zu verlassen“, erklärte ein Unternehmenssprecher gegenüber TechRadar. Gerüchte, wonach Proton das Land endgültig verlassen werde, bestätigte er so nicht.
Auch die EU treibt die Überwachung voran
Laut der umkämpften Initiative des Schweizer Bundesrats und des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements müssten künftig auch Online-Dienste, die mindestens 5000 Nutzer haben, Metadaten wie IP-Adressen und Portnummern sechs Monate auf Vorrat speichern sowie der Polizei und Geheimdiensten beim Entschlüsseln von Inhalten helfen. Neu dazukommen wird dem Plan nach auch eine Auflage für solche Betreiber, User zu identifizieren. Diese müssten eine Ausweis- oder Führerscheinkopie vorlegen oder zumindest eine Telefonnummer angeben.
Doch auch die EU-Kommission hat schon vor Jahren einen Entwurf für eine Verordnung zur massenhaften Online-Überwachung unter dem Aufhänger des Kampfs gegen sexuellen Kindesmissbrauch (Chatkontrolle) auf den Weg gebracht. Vor Kurzem legte die Brüsseler Regierungsinstitution zudem einen Fahrplan für „Entschlüsselung“ und eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung unter dem Aufhänger „ProtectEU“ vor. Der Proton-Sprecher hielt dem entgegen, dass das obligatorische Aufbewahren elektronischer Nutzerspuren bereits mehrfach von europäischen Gerichten für rechtswidrig erklärt worden sei. Er unterstrich: „Wir werden die Entwicklungen in der EU jedoch selbstverständlich weiterhin genau beobachten. Das tun wir auch in anderen Rechtsräumen.“
Petition mit über 15.000 Unterzeichnern
Proton ist nicht der einzige Anbieter, der sich lautstark gegen den befürchteten „Krieg gegen Online-Anonymität“ in der Schweiz ausgesprochen hat. NymVPN, ein anderer Anbieter virtueller privater Netzwerke, drohte bereits im Mai, die Schweiz zu verlassen, sollten die erweiterten Überwachungsvorgaben in Kraft treten. „In der Schweiz kann man derzeit nicht in Datenschutz investieren“, monierte Nym-Mitgründer Alexis Roussel nun gegenüber TechRadar. Die Firma habe ebenfalls bereits eine Strategie entwickelt, um ihre VPN-Aktivitäten außerhalb der Schweiz und der EU anzusiedeln. Das wäre jedoch der letzte Ausweg. Aufgrund seiner dezentralen Infrastruktur sei das Unternehmen aber nicht direkt von der Anti-Verschlüsselungsregel betroffen, da es dafür gar keine Schlüssel selbst speichere.
Die Schweizer Bürgerrechtsorganisation Digitale Gesellschaft und die Kampagnenseite Campax übergaben der Regierung in Bern derweil am Donnerstag gut 15.000 Unterschriften der Petition „Demokratie statt Überwachungsstaat!“ gegen die skizzierte VÜPF-Novelle. Sie warnten dabei vor einem massiven Angriff auf Grundrechte, Datenschutz und digitale Freiheit und forderten den sofortigen Stopp der Pläne. Die Organisatoren kritisierten auch, dass der Bundesrat diesen Ausbau der Massenüberwachung ohne parlamentarische Debatte und demokratische Legitimation auf dem Verordnungsweg umsetzen wolle. Das Alles erinnere eher an „Russland, China oder den Iran“ als an europäische Staaten.
(jo)
Datenschutz & Sicherheit
Die Woche, in der wir uns an den angeblichen Landesverrat erinnerten
Liebe Leser*innen,
Als ich meinen letzten Job kündigte, um hierher zu wechseln, fragte mich mein damaliger Chef, wo ich denn hingehen würde. Ich sagte: „netzpolitik.org“. Er kannte das nicht. Also droppte ich eine Info, die den kritischen Standpunkt des Mediums sehr eindeutig klärt: „Gegen die wurde mal wegen Landesverrat ermittelt.“
Landesverrat ist per Definition eine Straftat, die das Potenzial hat, die Bundesrepublik in ihren Grundfesten zu erschüttern, ja sogar: zu vernichten. Dafür droht bis zu lebenslange Haft. Das muss man als Journalist auch erstmal hinkriegen, sich bei staatlichen Organen so unbeliebt zu machen, dass die mit dieser juristischen Atombombe auf einen losgehen.
Ich war damals, 2015, als die Ermittlungen begannen, auf jeden Fall mächtig beeindruckt. Wer mit einer solchen Chuzpe vertrauliche Dokumente veröffentlicht, dass er derartiges in Kauf nimmt, hatte meinen höchsten Respekt verdient. Seitdem hat Andre Meister, der damals die vertraulichen Internet-Überwachungspläne des Bundesamts für Verfassungsschutz frei zugänglich machte, was den Anstoß zu der Ermittlung lieferte, einen Ehrenplatz in meinem Herzen. Wir kannten uns damals schon von Partys, aber ab dann war er für mich eine Art Held.
Am Ende ging es ja gut aus. Die Ermittlungen gegen Andre und den damaligen Chefredakteur Markus Beckedahl wurden – ziemlich genau vor zehn Jahren – eingestellt und netzpolitik.org bekam viele Spenden, mit denen die Redaktion ausgebaut werden konnte. So dass Andre auch heute noch alles veröffentlichen kann, was er an wichtigen Dokumenten in die Finger kriegt.
Letztlich sind unsere vielen Spender*innnen ja auch dafür verantwortlich, dass ich hier mitspielen darf, was mich wahnsinnig freut. So wie mich auch der Ausgang unserer gerade abgeschlossenen sommerlichen Spendenkampagne freut, mit der wir 177 Menschen gefunden haben, die netzpolitik.org jeden Monat als stabile Dauerspender*innen mit einem gewissen Betrag unterstützen. Ohne unsere Unterstützer*innen wäre unser Kampf für die Grundrechte so nicht möglich. Ihr seid, wie Andre, eine Art Helden für mich.
Mit herzlichem Dank
Martin
Wir sind ein spendenfinanziertes Medium
Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.
-
Datenschutz & Sicherheitvor 2 Monaten
Geschichten aus dem DSC-Beirat: Einreisebeschränkungen und Zugriffsschranken
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 2 Monaten
Metal Gear Solid Δ: Snake Eater: Ein Multiplayer-Modus für Fans von Versteckenspielen
-
Online Marketing & SEOvor 2 Monaten
TikTok trackt CO₂ von Ads – und Mitarbeitende intern mit Ratings
-
Digital Business & Startupsvor 1 Monat
10.000 Euro Tickets? Kann man machen – aber nur mit diesem Trick
-
UX/UI & Webdesignvor 2 Monaten
Philip Bürli › PAGE online
-
Digital Business & Startupsvor 2 Monaten
80 % günstiger dank KI – Startup vereinfacht Klinikstudien: Pitchdeck hier
-
Social Mediavor 2 Monaten
Aktuelle Trends, Studien und Statistiken
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 2 Monaten
Patentstreit: Western Digital muss 1 US-Dollar Schadenersatz zahlen