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Polizeibeauftragter legt ersten Jahresbericht vor



Am 8. Juli hat der Polizeibeauftragte des Bundes seinen ersten Jahresbericht vorgelegt. Auf 57 Seiten fasst der Polizeibeauftragte Uli Grötsch zusammen, womit er sich seit dem 1. Juli 2024 beschäftigt hat. Insgesamt hat er 211 der 267 eingegangenen Fällen bearbeitet – sie können sowohl von Bürger*innen wie auch von Polizist*innen stammen.

Im Bericht arbeitet er einige Schwerpunkte heraus, die strukturell verbessert werden müssen. Diese stammen aus Einsendungen und Gesprächen mit beispielsweise Interessenvertreter*innen und Gewerkschaften und Besuchen an Einsatzorten. Der Bericht thematisiert unter anderem die Umsetzung der Grenzkontrollen an den deutschen Außengrenzen, Racial Profiling, die mangelnde Fehlerkultur sowie die ausbaufähige Kommunikation von Polizeibehörden.

Im September 2024 wurden Kontrollen an den deutschen Grenzen ausgeweitet. In diesem Zusammenhang besuchte der Polizeibeauftragte einige Grenzkontrollstellen und stellt in seinem Bericht fest, dass das vorgesehene Maß an Kontrollen auf Dauer nicht leistbar sei. Es fehle an Personal, an technischer Ausstattung und besonders, so Grötsch im Bericht, an einer „Perspektive, wie die jetzt weiter intensivierten und flächendeckenden Grenzkontrollen über einen zu erwartenden längeren Zeitraum angemessen und für die Einsatzkräfte leistbar durchgeführt werden können.“ Außerdem würden sich die erweiterten Grenzkontrollen und die damit verbundene Mehrbelastung auch negativ auf die reguläre Polizeiarbeit auswirken.

Mehr Racial-Profiling-Vorwürfe

Auch die Zahlen der Vorwürfe des Racial Profiling seien gestiegen, so der Bericht. Viele Menschen wandten sich an den Polizeibeauftragten mit dem Vorwurf, sie seien alleinig wegen ihres physischen Erscheinungsbildes in Flughäfen, Zügen und an den Grenzen kontrolliert worden. Obwohl der Anstieg der Vorwürfe auf die verstärkten Grenzkontrollen zurückzuführen sei, seien sie „ein Alarmsignal und nicht hinzunehmen“.

In genaueren Schilderungen von Betroffenen sieht Grötsch den Verbesserungsbedarf besonders in der Kommunikation der Polizeibehörden. Polizeimaßnahmen müssten transparenter und empathischer kommuniziert werden, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei zu stärken. Ebenfalls in der Aufarbeitung von Kritik sieht der Polizeibeauftragte großes Verbesserungspotenzial. So sei Grötsch bei dem Aufarbeiten der Vorwürfe auf eine mangelnde Fehlerkultur und das Verweigern eines Lösungsweges bei Vorwürfen des Racial Profilings bei den Behörden gestoßen, heißt es im Bericht. Er schildert eine Situation, als ihm geantwortet wurde, es könne sich in dem Fall nicht um Racial Profiling gehandelt haben, da Racial Profiling nicht erlaubt sei.

Der Polizeibeauftragte fordert deswegen eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Thema durch weitere Schulungen und sieht sein Amt in den kommenden Jahren als Unterstützung für diesen Prozess.

Verbesserungsbedarf bei Menschen in psychischen Ausnahmesituationen

Außerdem führt Grötsch in dem Jahresbericht auf, dass er vermehrt von Beschäftigten der Polizeibehörden auf den Umgang mit Menschen, die sich in psychischen Ausnahmesituationen befinden, angesprochen wurde. Es „besteht gerade bei den Polizeibeamt:innen selbst der Wunsch nach Vertiefung der Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten“ zum Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen. Besonders weil oft reguläre Deeskalationsmaßnahmen die Situation nur weiter eskalieren würden, würden die Beamt:innen schneller zur Schusswaffe greifen. Diese Vorgehensweisen müssten hinterfragt und weiterentwickelt werden, so Grötsch im Bericht.

Ausdrücklich betont der Polizeibeauftragte in diesem Rahmen, dass von Menschen mit psychischen Erkrankungen kein erhöhtes Sicherheitsrisiko ausgeht und lehnt im Bericht auch ein bundesweites Register über Menschen mit psychischen Störungen ab.


2025-07-14
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Trotz CDU bleibt die Stelle vorerst

Der Bericht bringt konkrete Einsichten für die Politik in die Situation der Polizeibehörden des Bundes. Doch die Zukunft des Polizeibeauftragten ist nicht immer sicher gewesen. Nachdem sich die CDU in ihrem Wahlprogramm die Abschaffung des Polizeibeauftragten vorgenommen hatte, konnte sie dies in den Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzen.

Dabei ist die Stelle darauf angelegt, mehr Transparenz über den Zustand der Polizeibehörden des Bundes und die Qualität ihrer Arbeit zu liefern. Sie bildet eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Bedenken von Beschäftigten der Polizei und Bürger*innen zugleich.

Uli Grötsch wurde im März 2024 als erster Polizeibeauftragter überhaupt vom Deutschen Bundestag gewählt. Als ausgebildeter Polizeibeamter ist er dem Themengebiet nicht fremd. Zuvor war Grötsch lange Mitglied des Bundestages für die SPD und gehörte von 2014 bis 2023 dem Parlamentarischen Kontrollgremium an, das die Nachrichtendienste des Bundes kontrolliert.

Strukturelle Mängel und Fehlverhalten

Die Position des Polizeibeauftragten wurde im März 2024 vom Deutschen Bundestag eingerichtet, mit der Aufgabe, sowohl strukturelle Probleme als auch Fehlverhalten von Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes zu untersuchen. Dazu gehören die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Polizei beim Deutschen Bundestag. Somit stellt der Polizeibeauftragte eine Anlaufstelle für beide Seiten dar: Bürger*innen und Beschäftigte der Polizeibehörden können sich gleichermaßen bei ihm melden. Einmal jährlich, jeweils zum 30. Juni muss über die Arbeit berichtet werden.



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