Datenschutz & Sicherheit
Pornhub beugt sich britischen Alterskontrollen
Ab heute, dem 25. Juli, müssen Plattformen mit potenziell für Kinder schädlichen Inhalten das Alter britischer Nutzer*innen kontrollieren. Die Grundlage dafür ist der Online Safety Act, durchgesetzt von der dortigen Medienaufsicht Ofcom.
Pornhub-Mutterkonzern Aylo, eines der weltgrößten Porno-Unternehmen, zieht mit und betont in feinster PR-Prosa, sich schon seit Jahren für das Thema eingesetzt zu haben. Andernorts, in Deutschland und Frankreich etwa, wehrt sich Pornhub erbittert gegen ähnliche Vorstöße vor Gericht. Denn auch in der EU drängen Politik und Behörden auf rigorose Altersschranken.
Großbritannien geht hier mit schlechtem Beispiel voran. Der Blick zum ehemaligen EU-Land lohnt sich, um zu sehen, wie man es nicht machen sollte.
Zu den in Großbritannien amtlich empfohlenen Methoden der Alterskontrolle gehören etwa der Upload von Ausweisdokumenten oder biometrische Gesichtsscans. Auch über Banken oder mithilfe von Kreditkarten können Nutzer*innen ihr Alter nachweisen. Betroffen sind nicht nur Pornoseiten, sondern ebenso andere Plattformen mit potenziell nicht jugendfreien Inhalten, darunter Reddit, Discord, Bluesky oder Grindr.
Behörde warnt vor Hürden, die sie selbst errichtet hat
Die von der Ofcom empfohlenen Methoden zur Alterskontrolle, die auf Dokumenten basieren, schließen nicht nur Menschen ohne Papiere aus – sie sind auch eine Gefahr für Datenschutz und Privatsphäre. Nicht minder bedenklich sind biometrische Gesichtsscans, denn Biometrie ist ähnlich invasiv.
Mithilfe von biometrischen Gesichtersuchmaschinen wie Clearview AI oder PimEyes lassen sich Menschen allein anhand ihres Gesichts identifizieren. Hinzu kommt potenzielle Diskriminierung: KI-basierte Systeme, die das Alter anhand des Gesichts abschätzen, machen Fehler, insbesondere bei Personen aus Gruppen, die in den Trainingsdaten unterrepräsentiert sind.
Es mutet zynisch an, wenn die britische Medienaufsicht selbst auf einer Infoseite schreibt:
Sie sollten bei der Weitergabe persönlicher Informationen ein gewisses Maß an Vorsicht und Urteilsvermögen walten lassen.
Die Behörde warnt also vor den Hürden, die sie selbst errichtet hat. Aus gutem Grund pocht die EU-Kommission in ihren Leitlinien zu Alterskontrollen auf Datensparsamkeit und Anonymität. Wobei nach wie vor zweifelhaft ist, ob sich die EU auch an ihre eigenen Maßstäbe halten wird.
Kontrollen lassen sich kinderleicht umgehen
Bei aller Kritik am „Wie“ von Alterskontrollen kann die Frage nach dem „Ob“ schnell in Vergessenheit geraten. Denn Fachleute für Medienpädagogik und für digitale Grundrechte hinterfragen, dass solche strengen Altersschranken überhaupt eingesetzt werden – auch im Interesse der Jugendlichen selbst. Der Grund: Minderjährige brauchen gute Infoangebote statt Verbote; sie brauchen vertrauensvolle Ansprechpersonen statt Ausweiskontrollen. Die leicht umgehbaren Kontrollsysteme bieten nur eine trügerische Sicherheit.
Die offenkundige Ignoranz gegenüber solchen Einwänden legt den Verdacht nahe, dass bei der beharrlich betriebenen Alterskontroll-Politik andere Motive eine Rolle spielen. So könnte es bei manchen Wähler*innen einen Eindruck von Durchsetzungskraft und Stärke hinterlassen, wenn Politik und Behörden Tech-Konzerne zum Einlenken bringen. Zudem dürfte ein Internet mit mehr Kontrollen und Datenspuren, mit weniger Anonymität und Freiheiten all jenen gefallen, die seit Jahrzehnten Überwachungsfantasien hegen.
Überwachungsfantasie ist das Stichwort für die Gefahr hinter der britischen Symbolpolitik. Stand aktuell werden die hart erkämpften Alterskontrollen keinen einzigen britischen Jugendlichen von Pornos fernhalten. Mit simplen Mitteln wie VPN-Software oder dem Tor-Browser lassen sich die Kontrollen kinderleicht umgehen. Sie verfehlen ihren angeblichen Zweck.
Die BBC zitiert einen britischen Nutzer, der ironisch von einer „schweren“ Entscheidung spricht: „Na klar gebe ich meine sensiblen Daten einfach irgendeinem unbekannten, nicht überprüften Unternehmen – oder… ich benutze eben ein VPN.“ Der Nutzer steht damit stellvertretend für viele andere. Auch in US-Bundesstaaten ging die VPN-Nutzung durch die Decke, nachdem deren Regierungen Pornoseiten zur Einführung von Alterskontrollen gedrängt hatten.
Medienaufsicht will Infos über VPNs einschränken
Wenig sinnvolle Alterskontrollen, die sich auch noch leicht umgehen lassen: Die Geschichte der britischen Alterskontrollen könnte eine Komödie sein, wenn sie an dieser Stelle enden würde. Das tut sie aber nicht.
Die Einführung der Alterskontrollen könnten sich nämlich nur als der erste Akt einer Tragödie erweisen, um Stück für Stück Anonymisierungs-Dienste wie VPN-Software oder Tor zu kriminalisieren. Solche Dienste gehören in den Werkzeugkasten digitaler Selbstverteidigung, um Grundrechte wie Datenschutz, Privatsphäre oder Informationsfreiheit zu wahren und Zensur zu umgehen. Wer ein VPN nutzt, verschleiert gegenüber dem eigenen Internet-Zugangsanbieter und dem Website-Betreiber die tatsächliche Herkunft; vertraut diese Informationen jedoch dem VPN-Anbieter an.
Der britischen Medienaufsicht sind VPN-Dienste jetzt schon ein Dorn im Auge, wie aus einer Leitlinie für Betreiber von Pornoseiten hervorgeht. Demnach sollen die betroffenen Seiten keine Inhalte zulassen, die Minderjährige dazu anleiten oder ermutigen, Zugangskontrollen zu umgehen. Verboten sind demnach „Informationen über oder Links zu einem Virtual Private Network (VPN)“.
Weg in eine düstere Zukunft
Solche Formulierungen erinnern auf beklemmende Weise an Gesetze aus autoritären Staaten, die den Zugang zur Informationen und damit die Meinungsfreiheit kontrollieren wollen. Zum Beispiel hat der Iran die Nutzung von VPN-Diensten verboten. Der russische Staat sperrt VPN-Dienste, die nicht mit Behörden kooperieren wollen.
Von den Ofcom-Leitlinien zu einem veritablen VPN-Verbot mag es noch ein langer Weg sein. Zunächst sollen es Pornoseiten ihren britischen Nutzer*innen lediglich nicht unter die Nase reiben, wie man ihre Kontrollen umgeht. Ohne Blick aufs große Ganze könnte man das als schlüssig betrachten. Allerdings ebnet es den Weg für radikalere Vorstöße.
Grassierende Alterskontrollen können also in eine düstere Zukunft führen, in der eines Tages auch in Großbritannien und der EU ernsthaft über die Kriminalisierung von VPN-Diensten diskutiert wird – natürlich nur im Namen des Jugendschutzes. Politiker*innen, die nach einem lückenlos überwachten Internet trachten, könnten mit gespielter Überraschung anprangern, dass die Alterskontrollen ja gar nicht wirksam sind und man da doch etwas unternehmen müsse. Sonst wären die jahrelangen Bemühungen umsonst gewesen; das dürfe man den Kindern nicht antun.
Und plötzlich stehen dann die Grundrechte von allen auf dem Spiel, die sich aus gutem Grund vor kommerzieller und staatlicher Überwachung im Netz schützen müssen, darunter Journalist*innen und Aktivist*innen, Dissident*innen und Oppositionelle, verfolgte Minderheiten, Whistleblower*innen und so weiter.
Währenddessen hilft niemand jungen Menschen, die einfach nur mehr darüber wissen wollen, wie Lust, Sex und Einvernehmlichkeit funktionieren. Dafür bräuchte es nicht etwa Beschäftigung mit Seiten wie Pornhub, sondern unverklemmte, der Entwicklung angemessene Angebote für sexuelle Aufklärung.
Datenschutz & Sicherheit
Patchday Microsoft: Azure, Office, Windows & Co. sind angreifbar
Angreifer können an mehrere Sicherheitslücken in unter anderem Azure, Defender, Hyper-V, Office, Windows und einem Xbox-Service ansetzen. Im schlimmsten Fall kann Schadcode auf Computer gelangen und Systeme vollständig kompromittieren. Eine Windows-Schwachstelle ist öffentlich bekannt und es können Attacken bevorstehen. Bislang gibt es aber noch keine Berichte zu Angriffen.
Sicherheitslücken geschlossen
Die bekannte Lücke (CVE-2025-55234 „hoch„) betrifft die SMB-Komponente von Windows. Daran können Angreifer für eine Relay-Attacke ansetzen. Dabei fangen Angreifer oft Anmeldedaten ab. In diesem Fall können sich Angreifer Microsoft zufolge höhere Nutzerrechte verschaffen. Davon sind unter anderem Windows 10, 11 und verschiedene Windows-Server-Versionen bedroht. Neben der Installation des Sicherheitsupdates empfiehlt Microsoft, Funktionen wie SMB Server signing gegen Relay-Attacken zu aktivieren.
Am gefährlichsten gilt eine Schwachstelle (CVE-2025-55232 „kritisch„) in Microsofts Computercluster-Verwaltung High Performance Computer (HPC). Nutzen Angreifer die Lücke erfolgreich aus, können sie über ein Netzwerk Schadcode ausführen.
Microsoft stuft noch weitere Lücken als „kritisch“ ein. Darunter unter anderem welche in Hyper-V (CVE-2025-55224 „hoch„), Windows Graphics Component (CVE-2025-55228 „hoch„) und Windows NTLM (CVE-2025-54918 „hoch„). In diesen Fällen können sich Angreifer primär höhere Nutzerrechte verschaffen. Über eine Office-Lücke (CVE-2025-54910 „hoch“) kann Schadcode auf Systeme gelangen.
Eine Lücke (CVE-2025-55245 „hoch„) betrifft die App Xbox Gaming Services. Hier können Angreifer nach erfolgreichen Attacken Dateien auf einem System löschen.
Weiterführende Informationen zu den Sicherheitslücken und Patches führt Microsoft im Security Update Guide auf.
(des)
Datenschutz & Sicherheit
„Passwort“ Folge 40: Probleme mit Widerrufen, Verbindungsabbrüchen und anderem
Es bleibt spannend in der IT-Sicherheitswelt – und abwechslungsreich, wie Sylvester und Christopher feststellen. Erneut haben sie so viele Themen auf dem Zettel, dass unmöglich alle in eine Folge passen. In der vierzigsten Ausgabe von „Passwort“ sprechen sie nicht nur wie üblich ausgiebig über verschiedene Aspekte der WebPKI, sondern schauen sich auch zwei interessante Sicherheitsfehler im Detail an.
Feedback und Ergänzungen zu vergangenen Folgen kommen zu verschiedenen Themen: Angesichts der schlampig gestalteten und sicherheitstechnisch sehr fragwürdigen Marketing-Mail einer großen CA rauft sich Sylvester am Mikrofon das Haupthaar und bittet die Hörer um Mithilfe: Wer E-Mails von Dienstleistern, Online-Shops oder digitalen Plattformen erhalten hat, die von Phishing nicht zu unterscheiden sind, melde sich gern mit Beweisfoto per E-Mail. Sylvester sammelt für einen Vortrag im Spätherbst und möchte möglichst viele gruselige Beispiele sammeln.
Viel Web und viel PKI
In einem Gutteil der Folge geht es ums Web und die zugehörige PKI: So ergänzen die Podcaster Informationen und Diskussionen um Let’s Encrypt und Certificate Transparency und führen erstmals ein kleines Theaterstück auf. Christopher (in seiner Rolle als Microsoft-CA) und Sylvester (das Chrome-Root-Programm verkörpernd) interpretieren einen Disput zwischen den beiden Akteuren, den diese coram publico ausgetragen hatten. Grund des Streits: Microsofts Zögern, über 70 Millionen TLS-Zertifikate wegen eines Schreibfehlers in den Zertifikatsrichtlinien zurückzuziehen.
Nur durch massiven Druck der Konkurrenz aus Mountain View hatte Microsoft sich überzeugen lassen, das für alle Zertifizierungsstellen geltende Regelwerk einzuhalten. Zwar hatte Microsoft erst in der vergangenen Folge reichlich Kritik der Hosts abbekommen, aber auch dem Vorgehen des Softwareriesen im aktuellen Fall können sie wenig Positives abgewinnen. Denn Microsofts merkliche Unlust rührte offenbar auch daher, dass die CA mit den Widerrufen technisch überfordert war – ein böses Omen.
Gewiss, eine derart gewaltige Zertifikatszahl zurückrufen und teilweise neu ausstellen zu müssen, ist kein Pappenstiel. Doch „pacta sunt servanda“, musste auch Microsoft einsehen und widerruft nun so schnell langsam, wie es ihr aktuelles Set-up erlaubt. In Zukunft soll das besser werden, nicht nur bei Microsoft, denn wer im Fall eines eher unbedeutenden Dokumentationsfehlers nicht widerrufen kann, kann es auch bei einer massiven Sicherheitslücke nicht. Jetzt muss jede CA bis zum 1. Dezember 2025 einen Plan für Fälle von „Mass Revocation“, also massenhaftem Zertifikatswiderruf, erarbeiten und veröffentlichen. So profitiert immerhin das gesamte Ökosystem von dem Vorfall.
Auch die „MadeYouReset“-Lücke greift das Web an, allerdings nicht seine Verschlüsselung, sondern seine Leistungsfähigkeit. Israelische Forscher haben eine Lücke in der Zustandsmaschine des Protokolls HTTP/2 gefunden und können diese unter bestimmten Bedingungen für einen „Denial of Service“-Angriff nutzen. Doch das Internet wird deswegen nicht abbrennen, beruhigt Christopher: Viele populäre Webserver sind offenbar gar nicht von „MadeYouReset“ betroffen. Interessant ist MadeYouReset dennoch.
Schwatzhafte Coredumps
Einen Fehler im „Coredump“-Handler von systemd erläutert Sylvester ausführlich. An CVE-2025-4398 interessiert die beiden Hosts besonders, wie verschiedene Forscher den zunächst als schwer ausnutzbar geltenden Fehler doch zuverlässig reproduzieren konnten und darüber recht zuverlässig an geschützte Informationen aus dem Speicher von Linuxprozessen gelangten. Denn die plauderte systemd-coredump aus, wenn der Angreifer den Handler mit geschickter Prozessmanipulation aufs Glatteis führte. Und je leichter eine Lücke auszunutzen ist, desto gefährlicher wird sie – daher stieg der CVSS-Wert von 4,7 auf 7,1.
Die neueste Folge von „Passwort – der heise security Podcast“ steht seit Mittwochmorgen auf allen Podcast-Plattformen zum Anhören bereit.
(cku)
Datenschutz & Sicherheit
Ägyptens Präsident prüft Begnadigung von berühmtem Blogger
Im Fall des bekanntesten politischen Häftlings Ägyptens gibt es nach Jahren erstmals wieder Hoffnung, dass er freigelassen wird. Wie die Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch berichtet, hat der ägyptische Machthaber al-Sisi die Behörden am Dienstag angewiesen, die Begnadigung des Aktivisten und Bloggers Alaa Abd el-Fattah zu prüfen. Das gehe auf ein Appell des ägyptischen Nationalrats für Menschenrechte zurück, in der el-Fattahs Name neben sieben anderen Gefangenen genannt werde, berichtet die Nachrichtenagentur. Der Nationalrat ist eine Institution des ägyptischen Regimes.
Tarek al-Awady, Mitglied des ägyptischen Präsidialbegnadigungskomitees, erklärte gegenüber Reuters, dass die Entscheidung über die Freilassung des Gefangenen voraussichtlich innerhalb „weniger Tage“ getroffen werde.
Der 1981 geborene el-Fattah befindet sich nach Angaben seiner Mutter Laila Soueif seit dem 1. September in einem Hungerstreik, um gegen seine Inhaftierung zu protestieren. Die Familie des Aktivisten, der auch einen britischen Pass besitzt, setzt sich seit Jahren für seine Freilassung ein. Sie hatte dabei zuletzt auch die Unterstützung der britischen Regierung erhalten. Eine Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen hatte die Haft von el-Fattah als rechtswidrig und willkürlich eingestuft.
„Das ist wirklich vielversprechend. Wir hoffen, dass die Behörden dies dringend umsetzen und dass Alaa bald zu uns zurückkehren kann“, sagte seine Schwester Sanaa laut Reuters auf X.
Prominentes Gesicht der demokratischen Revolte
El-Fattah war eine der zentralen Figuren und prominenten Gesichter des Arabischen Frühlings in Ägypten. Seit nunmehr fast 20 Jahren ist el-Fattah immer wieder im Fokus der ägyptischen Repression. Schon vor der arabischen Revolution war er im Jahr 2006 für zwei Monate verhaftet worden. Nach dem arabischen Frühling 2011 saß er ab 2015 für mehr als vier Jahre im Gefängnis, weil ihm vorgeworfen wurde, politische Proteste organisiert zu haben.
Im September 2019 wurde el-Fattah erneut festgenommen, vermutlich weil er den Tweet eines politischen Gefangenen teilte. Ein ägyptisches Staatssicherheitsgericht hat ihn im Dezember 2021 zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren wegen angeblicher Verbreitung von Falschnachrichten verurteilt. Während seiner Haft trat er zuletzt im Jahr 2022 in Hungerstreik, um konsularischen Zugang zur britischen Botschaft zu erhalten.
Am 29. September 2024 hätte Alaa Abd el-Fattah eigentlich wieder auf freiem Fuß sein sollen. Dann wäre eigentlich die fünfjährige Haftstrafe abgelaufen. Doch die ägyptische Justiz weigert sich – entgegen der eigenen Strafprozessordnung – ihn aus dem Gefängnis zu entlassen, indem sie die zweijährige Untersuchungshaft nicht anrechnete.
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