Künstliche Intelligenz
Porsche-Chef Blume strebt Rückkehr in den Dax an
Porsche-Chef Oliver Blume strebt nach dem Abstieg des Sportwagenbauers aus dem Dax eine baldige Rückkehr in den Leitindex an. Blume sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Der Dax wird um eines der wertvollsten deutschen Unternehmen ärmer.“ Mit Blick auf die Gesamtmarktkapitalisierung und die Strahlkraft der Marke Porsche zähle es weiterhin zu den großen börsennotierten Unternehmen in Deutschland.
Der Stuttgarter Autobauer wird künftig im Mittelwerteindex MDax notiert sein, wie die Deutsche Börse am Mittwochabend mitgeteilt hat. Er gehört damit nicht mehr zur ersten Liga der 40 wertvollsten Börsenkonzerne in Deutschland. In Kraft tritt die Änderung am 22. September.
Blume verwies darauf, dass der Autobauer im Umbruch sei. Er sei sich aber sicher, dass Anleger den Wert der Aktie weiter erkennen würden. Mit den jüngsten Umbauprogrammen werde man künftig wieder höhere Porsche-Kurse sehen. „Mit der neuen Ausrichtung von Porsche haben wir die klare Ambition, baldmöglichst in den Dax zurückzukehren.“
Dass Porsche demnächst im MDax gelistet sein werde, liege nicht zuletzt an technischen Faktoren, erläuterte der Manager: „Die Deutsche Börse berücksichtigt bei der Zusammensetzung des Dax nach ihrem Regelwerk nur den frei handelbaren Streubesitz – und dieser ist bei der Porsche AG mit gut zwölf Prozent vergleichsweise gering.“ Der Dax messe Porsche also mit Unternehmen, die zwar geringere Börsenwerte hätten, dafür aber deutlich höheren Streubesitz der Aktien. Daher habe es in dieser Runde für Porsche knapp nicht gereicht.
Milliarden-Börsengang, dann Kursverfall
Die Porsche AG ist Ende September 2022 an die Börse gegangen und feierte einen der größten Börsengänge der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Nur wenige Monate später stieg das damals noch hochprofitable Unternehmen in den Dax auf. Die Aktien hatten beim Börsengang einen Ausgabepreis von 82,50 Euro und stiegen in den Monaten danach auf fast 120 Euro. Zuletzt lag der Aktienkurs nur noch bei etwa 45 Euro.
Der Abstieg von Porsche ist sinnbildlich für die Krise der deutschen Autoindustrie, die mit sinkenden Gewinnen kämpft. Das belastet die Aktienkurse der Unternehmen.
(dmk)
Künstliche Intelligenz
Österreich subventioniert lokal emissionsfreie Autobusse
Österreich subventioniert lokal emissionsfreie Autobusse (Klasse M3), die für öffentlichen Personenfern- oder Nahverkehr eingesetzt werden. Gefördert werden 60 Prozent der Mehrkosten der Anschaffung von Autobussen, die mit Strom aus Wasserstoffbrennstoffzellen, Akkumulatoren oder Oberleitung fahren, sofern sie neu sind und keine fossilen Range Extender aufweisen. O-Busse müssen Oberleitungslücken also elektrisch überbrücken. Fossile Heizungen oder Kühlanlagen sind hingegen erlaubt.
Die Fahrzeug-Mehrkosten werden anhand von Referenzpreisen von Dieselbussen für die jeweilige Kategorie ermittelt. Neue Infrastruktur zum Betanken mit Wasserstoff, zum Aufladen von Akkumulatoren sowie Oberleitungsanlagen werden großzügiger gefördert, nämlich mit 60 Prozent der Netto-Anschaffungskosten und Drittkosten – dies allerdings nur in unmittelbarem Zusammenhang mit Beschaffung lokal emissionsfreier Busse. Wer die Autobusse schon hat oder bereits bestellt hat, bekommt keinen Infrastrukturzuschuss. Sowieso rechtlich vorgeschrieben Ladestationen werden ebenfalls nicht subventioniert.
Nicht förderbar sind darüber hinaus Abgaben, Gebühren, Schulungen oder höhere Betriebskosten, sowie niedrigere Rücknahmewerte der emissionsfreien Fahrzeuge nach der Betriebspflicht von fünf Jahren. Überhaupt ausgeschlossen sind Maßnahmen im Bereich eigenwirtschaftlich betriebener Gelegenheitsverkehre.
Keine Subventionen für Pkw
Das Förderprogramm des österreichischen Verkehrsministeriums heißt EBIN, was für Emissionsfreie Busse und Infrastruktur steht. Es ist Teil des Ebus-Programms, das für 2025 und 2026 mit 240 Millionen Euro dotiert ist. Das deutet auf einen zweiten, wohl größeren Förderaufruf im kommenden Jahr in. Ebus ist wiederum Teil von Emove; unter diesem Begriff subventioniert Österreich E-Mobilität, aber keine PKW.
EBIN-Anträge sind ab sofort bis 22. Oktober bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) möglich. Untersagt ist die Annahme zusätzlicher Zuschüsse aus EU-Programmen. Wer sich genauer informieren möchte, kann die Unterlagen sichten und am 10. September an einer Videokonferenz teilnehmen. Die Zuerkennungen sollen Ende Jänner erfolgen; Förderwerber dürfen die Fahrzeuge und Anlagen allerdings schon unmittelbar nach Einreichung des Förderantrages bestellen.
Das Gesamtbudget des Förderaufrufs beläuft sich laut FFG auf zirka 80 Millionen Euro, einzelne Antragsteller können auf maximal 32 Millionen Euro hoffen. Die subventionierten Anlagen und Fahrzeuge müssen fünf Jahre lang in Österreich genutzt werden; grenzüberschreitender Verkehr ist zulässig, sofern die Verkehrsleistung im Ausland unter 20 Prozent bleibt.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Datenschutz: Rekordstrafen gegen Google & Shein wegen Cookies und Inbox-Werbung
Die französische Datenschutzbehörde CNIL geht weiter konsequent gegen Verstöße im Umgang mit Cookies und Inbox-Werbung vor. Mit mehreren, jetzt veröffentlichten Entscheidungen vom Montag verhängte sie gegen Google eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 325 Millionen Euro und gegen die chinesische Fast-Fashion-Plattform Shein eine in Höhe von 150 Millionen Euro. Damit sanktionierte sie vor allem die Nichteinhaltung von Cookie-Regeln. Die CNIL sieht die Geldbußen als Teil ihrer zahlreichen Maßnahmen zum Eindämmen „nicht konformer Praktiken beim Tracking und der gezielten Werbeansprache von Internetnutzern“.
Hintergrund: Nach einer Beschwerde der österreichischen Bürgerrechtsorganisation Noyb vom August 2022 führte die CNIL mehrere Inspektionen des E-Mail-Dienstes Gmail und des Prozesses zur Erstellung eines Google-Kontos durch. Sie ergaben, dass Google Irland und der US-Mutterkonzern in den Tabs „Werbung“ und „Soziale Netzwerke“ von Gmail Inbox-Werbung anzeigten. Die Kontrolleure kamen zum Schluss, dass solche Anzeigen nach dem französischen Post- und elektronischen Kommunikationsgesetzes die Zustimmung der Gmail-Nutzer erfordert hätte.
Ferner stellten die Prüfer fest, dass User beim Erstellen eines Google-Kontos dazu angehalten wurden, Cookies für die Anzeige personalisierter Werbung auszuwählen. Zudem klärte der Internetriese sie nicht klar darüber auf, dass das Hinterlegen der Browserdateien für Werbezwecke Voraussetzung für den Zugriff auf die Dienste von Google ist. Ihre in diesem Zusammenhang eingeholte Einwilligung war laut der CNIL daher ungültig und stellte einen Verstoß gegen das französische Datenschutzgesetz dar.
Trump dürfte not amused sein
Die Datenschützer haben Google ferner dazu verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten Maßnahmen zu ergreifen, um die Anzeige von Werbung zwischen E-Mails in den Postfächern der Gmail-Nutzer ohne vorherige Zustimmung zu unterlassen und eine gültige Einwilligung der Nutzer für die Platzierung von Werbe-Cookies bei der Erstellung eines Google-Kontos einzuholen. Andernfalls müssen Google in den USA und in Irland je eine Strafe von 100.000 Euro pro Tag der Verzögerung zahlen. Erschwerend kam dazu, dass die CNIL den Suchmaschinen-Giganten bereits 2020 und 2021 zweimal wegen Verstößen im Zusammenhang mit Cookies sanktioniert hatte.
Beim Festlegen der Geldbuße für Shein berücksichtigte die Aufsicht etwa, dass der Online-Händler mehrere Verpflichtungen nicht erfüllte. So habe er einige Cookies ohne Einwilligung der Nutzer platziert, deren Entscheidungen nicht respektiert und sie nicht angemessen über die auf die Festplatte gekrümelten Dateien informiert. Shein bezeichnete die Strafe als „völlig unverhältnismäßig“ und kündigte Berufung an. Google verwies auf bereits eingeführte Datenschutzverbesserungen. Der Konzern will die Beschlüsse gründlich prüfen. Die Google-Sanktion dürfte US-Präsident Donald Trump nicht schmecken, da dieser nach Abschluss eines Zoll-Deals den Druck auf die EU erhöhte. Er drohte etwa mit dem Verhängen hoher Aufschläge gegen Länder, die „diskriminierende“ Regeln oder Steuern gegen US-Tech-Firmen einführen.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Microsoft Office ohne Teams soll EU-Strafe verhindern
Microsofts Office-Pakete könnten ohne den Videokonferenzdienst Teams bald weniger kosten als mit Teams. Mit diesem Schritt soll Microsoft eine Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission vermeiden. Außerdem soll Microsoft versprochen haben, die Zusammenarbeit der Office-Programme mit alternativer Kommunikationssoftware zu verbessern.
Dies berichtet Bloomberg unter Berufung auf Eingeweihte. Die EU-Kommission untersucht seit 2019, ob Microsoft seine Dominanz bei Office-Programmen dazu missbraucht, sich auch im Markt für Videokonferenzdienste Vorteile zu verschaffen. Grundsätzlich ist es im Wettbewerbsrecht verpönt, Macht auf einem Markt als Hebel für Vorteile in einem anderen Markt auszunutzen. Seit 2017 ist Teams bei Office 365 oder Microsoft 365 immer schon inbegriffen. Das reduziert den Anreiz für Kunden, weitere und womögliche bessere Kommunikationssoftware anderer Anbieter zu erwerben. Darunter leiden Wettbewerb, Innovation und ökonomische Wohlfahrt.
In einem ersten Schritt hat Microsoft vor zwei Jahren eigenständige Teams-Lizenzen auf den Markt gebracht. Kleine und mittlere Unternehmen zahlen dafür zirka 45 Euro netto jährlich je Nutzer. Bei Office 365 und Microsoft 365 ist Teams aber nach wie vor enthalten. Wer Teams nicht möchte, zahlt trotzdem den vollen Preis. Daher reicht aus Sicht der EU-Kommission nicht, dass Microsoft Teams auch separat feilbietet.
„Compliance statt Strafe“
Gleichzeitig fürchtet sich EU-Kommission neuerdings vor US-Präsident Donald Trump, der gegen EU-Strafen für US-Konzerne zetert. Tatsächlich sieht es danach aus, dass die EU-Kommission ihre Strategie unter Trumps Druck ändert. Anstatt große Datenkonzerne für wettbewerbsfeindliches Verhalten zu bestrafen, sollen sie straffrei bleiben, wenn sie versprechen, Vorschriften fortan doch einzuhalten.
Am Montag hat der Branchendienst Mlex berichtet, dass sich Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera bei einer Wettbewerbsstrafe gegen den Google-Konzern Alphabet wegen dessen Anzeigentechnik-Geschäft nicht gegen Handelskommissar Maroš Šefčovič habe durchsetzen können. „Compliance vor Strafe“ sei die neue Losung in Brüssel. Die rechtlich vorgesehenen Milliardenstrafen würden nur noch in Extremfällen verhängt. Zu diesem Bild würde auch das von Bloomberg vorhergesagte kleine Zugeständnis Microsofts passen; es erlaubt der EU-Kommission, wenigstens einen kleinen Erfolg vorzuweisen. Für Teams-Konkurrenten wie Alfaview und Slack kommt das spät.
(ds)
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