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Preiserhöhung von Amazon Prime in 2022: Betroffene können sich jetzt bei Sammelklage anmelden

Dass Amazon im Jahr 2022 die Preise für Amazon Prime erhöhte, bewertet die Verbraucherzentrale NRW als rechtswidrig. Ein Gericht hat bereits entschieden, dass die entsprechenden AGB-Klauseln unwirksam sind. Betroffene können sich nun bei einer Sammelklage anschließen.
Das Bundesamt für Justiz hat das Klageregister jetzt eröffnet. Betroffene können sich dort anmelden, um an der Sammelklage teilzunehmen. Für das Klageregister des Bundesamts für Justiz bietet die Verbraucherzentrale NRW eine Ausfüllhilfe.
Prime-Preiserhöhung im September 2022 soll unwirksam sein
Amazon hatte die Prime-Preise mit Wirkung zum 15. September 2022 erhöht. Im regulären Abo stiegen die Kosten bei monatlicher Zahlweise von 7,99 Euro auf 8,99 Euro, bei jährlicher Zahlweise von 69 Euro auf 89,90 Euro. Im Studenten-Abo stieg der Preis von 3,99 Euro auf 4,49 Euro pro Monat und von 34,00 Euro auf 44,90 Euro pro Jahr.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW waren die Preiserhöhungen nicht rechtmäßig, weil Amazon die Verträge mit den Kunden ohne Zustimmung geändert hatte. Die zugrundeliegende AGB-Klausel bezeichnet man als unangemessen benachteiligend und intransparent.
Klageberechtigt ist, wer 2022 Amazon Prime oder Amazon Prime Student abonniert hatte und den erhöhten Preis gezahlt hat. Ob man Ansprüche hat, kann man mit einem Klage-Check auf der FAQ-Webseite der Verbraucherzentrale NRW prüfen. Welche Beträge für eine Rückerstattung in Frage kommen, hängen von der Art des Abos und der Zahlweise ab.
Landgericht gab Verbraucherschützern bereits recht
Amazon hatte im Sommer 2022 die Preiserhöhungen „generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund der Inflation“ begründet. Die Verbraucherzentrale NRW hatte deswegen schon eine Klage eingereicht. Das Landgericht Düsseldorf ist der Auffassung der Verbraucherschützer gefolgt, die Preisanpassungsklauseln wurden für unwirksam erklärt.
Die Sammelklage ist nun der nächste Schritt. Ist diese erfolgreich, können Prime-Abonnenten den Aufpreis zurückerhalten. Ein Termin für die Anhörung steht aber noch nicht fest.
Weitere Sammelklage wegen Amazon Prime Video
Neben dieser Sammelklage läuft noch eine weitere gegen Amazon. Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt, weil Amazon im Jahr 2024 Werbeeinblendungen bei Prime Video eingeführt hat. Wer seitdem den Streaming-Dienst ohne Werbung nutzen will, muss ein Zusatz-Abo abschließen.
Betroffene können sich ebenfalls beim Bundesamt für Justiz für diese Sammelklage anmelden. Ob man das Zusatz-Abo abgeschlossen hat, spielt keine Rolle. Abonnenten sollen das Geld zurückerhalten. Nutzer, die Werbung sehen, steht nach Ansicht der Verbraucherschützer eine Entschädigung in Höhe des Zusatz-Abos zu. Details und eine Ausfüllhilfe liefert das FAQ der Verbraucherzentrale Sachsen.