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Künstliche Intelligenz

programmier.bar: Embedded Development mit Jakob Czekansky


Embedded Systems stecken heute in nahezu jedem Gerät. Moderne Autos und Spülmaschinen bis hin zu Flugzeugen würden ohne die verbauten Mikrocontroller nicht funktionieren. Doch wie genau entstehen eingebettete Systeme? Wie entwickelt man Software für Mikrocontroller und woher kommt die passende Hardware? Darüber sprechen Jan Gregor Emge-Triebel und Dennis Becker in dieser Podcastfolge mit Jakob Czekansky, der an der Technischen Hochschule Mittelhessen zu Embedded Systems lehrt und forscht.

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Im Gespräch wird deutlich, dass die Grenze zwischen „klassischer“ Softwareentwicklung und Embedded-Entwicklung oft fließend ist. Jakob Czekansky erläutert die wesentlichen Unterschiede und spricht über die besonderen Herausforderungen aus seiner Lehre. Außerdem berichtet er von seinem Forschungsprojekt MICRO, das den Zugang zu Hardware für Studierende aus der Ferne ermöglichen und skalierbar machen soll.

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Wie man selbst ohne Lötkolben den Einstieg in Embedded Software Engineering findet und was Software-Teams und Embedded Developer voneinander lernen können, erfährt man am Ende der Folge.

Die aktuelle Ausgabe des Podcasts steht auch im Blog der programmier.bar bereit: „Embedded Development mit Jakob Czekansky„. Fragen und Anregungen gerne per Mail oder via Mastodon, Bluesky, LinkedIn oder Instagram.


(mai)





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Künstliche Intelligenz

Wegen Visa-Restriktionen: US-Techjobs boomen in Indien


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Nachdem die US-Regierung die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte im vergangenen Jahr deutlich erschwert hat, stellen große Techkonzerne diese zunehmend in ihren Herkunftsländern ein. Besonders stark wächst das Personal in Indien, wo Amazon, Apple, Google, Meta und Microsoft ihre Neueinstellungen zuletzt deutlich ausgeweitet haben.

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Allein im Jahr 2025 sollen diese Unternehmen rund 33.000 neue Beschäftigte eingestellt haben, was einem Zuwachs von 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. In diesem Jahr wird ein noch stärkerer Anstieg erwartet, schreibt die US-Techpublikation Rest of World.

Aktuell sind mehr als 4000 Stellen vakant, von denen lediglich 15 Prozent Einstiegspositionen mit weniger als drei Jahren Berufserfahrung betreffen. Fast die Hälfte entfällt auf Positionen in den Bereichen Künstliche Intelligenz, einschließlich maschinelles Lernen, Cloud und Cybersicherheit.

Ein zentraler Knotenpunkt der US-Techindustrie ist die indische Stadt Bengaluru, wo Google seine größte Belegschaft außerhalb der USA unterhält. Bloomberg zufolge prüft Googles Muttergesellschaft Alphabet die Anmietung von Büroflächen für bis zu 20.000 Beschäftigte, was den aktuellen Personalbestand in Indien mehr als verdoppeln würde.

Microsoft betreibt in Bengaluru sein größtes Forschungs- und Entwicklungszentrum außerhalb der USA. Sowohl für Microsoft als auch Amazon ist Indien inzwischen der zweitwichtigste Arbeitsmarkt. Die beiden Unternehmen wollen dort im Laufe dieses Jahrzehnts zusammengerechnet mehr als 50 Milliarden US-Dollar in KI-Entwicklung und neue Stellen investieren, berichtet Rest of World.

Auch Apple weitet sein Engagement in Indien aus. Nachdem China nicht zuletzt durch Apple zum weltweit wichtigsten Standort für die Elektronikfertigung aufgestiegen ist, verfolgt der Konzern nun ein ähnliches Ziel in Indien. Erst kürzlich kündigte Apple den Aufbau eines Bildungszentrums in Bengaluru an, um dort neue Entwickler und Ingenieure zu rekrutieren.

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Der zunehmende Personalaufbau in Indien dürfte auch eine Reaktion auf verschärfte Regeln beim US-Arbeitsvisum H-1B sein, das hoch qualifizierten Fachkräften erlaubt, bis zu sechs Jahre in den USA zu arbeiten. Die US-Regierung erhöhte die Gebühren für neue Visa im vergangenen Jahr auf 100.000 US-Dollar pro Antrag und verschärfte zugleich die Prüfungen, etwa durch die detaillierte Auswertung von Lebensläufen, Online-Profilen und Social-Media-Aktivitäten. Damit sollten US-Unternehmen dazu gebracht werden, bevorzugt Absolventen amerikanischer Universitäten einzustellen.

Diese Strategie scheint jedoch eine gegenteilige Wirkung zu entfalten. Von dieser Entwicklung profitiert Indien ganz besonders, da dort bereits große Entwicklungszentren bestehen und hochqualifizierte Fachkräfte ohne Visa-Hürden verfügbar sind. Wie gefragt indische Fachkräfte sind, zeigen Zahlen aus dem Jahr 2024: Demnach entfielen 71 Prozent der vergebenen H-1B-Visa auf Indien und 11,7 Prozent auf China.


(tobe)



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Warner-Wettbieten: Paramount zu weiteren Zahlungen für Warner-Deal bereit


Im Bieterwettstreit um das Hollywood-Urgestein Warner Brothers gibt der Konkurrent Paramount nicht auf und ist zu weiteren Milliardenzahlungen bereit. So bot Paramount an, die Zahlung von 2,8 Milliarden US-Dollar (2,35 Mrd Euro) zu übernehmen, die Warner an Netflix bei einer Auflösung des bereits vereinbarten Übernahmedeals mit dem Streaming-Riesen überweisen müsste.

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Paramount demonstriert in der Firmenmitteilung auch Zuversicht, schnell eine Zustimmung der Behörden für eine Warner-Übernahme bekommen zu können. Den Aktionären wurde eine Zahlung von 25 US-Cent pro Aktie für jedes Quartal nach Ende dieses Jahres versprochen, in dem der Deal nicht abgeschlossen ist. Das wären 650 Millionen Dollar pro Vierteljahr, wie der Gründer der am Paramount-Gebot beteiligten Investmentfirma Redbird Capital Partners, Gerry Cardinale, dem Wall Street Journal sagte.

Netflix will für knapp 83 Milliarden Dollar das Studio- und Streaming-Geschäft von Warner Brothers übernehmen. Die TV-Sender wie CNN sollen dabei in ein eigenständiges Unternehmen abgespalten werden. Der Rivale Paramount bietet derweil 108,4 Milliarden Dollar für den gesamten heutigen Konzern Warner Bros. Discovery samt den Fernsehsendern. Der Warner-Verwaltungsrat entschied sich für das Netflix-Gebot. Paramount wandte sich danach direkt an die Aktionäre. Der Ausgang des Bieterwettstreits ist noch offen.

Zudem will Paramount eine anstehende Umschichtung der Warner-Schulden garantieren und damit verbundene Kosten von 1,5 Milliarden Dollar übernehmen. Ein Ziel des Vorgehens ist, den Warner-Verwaltungsrat an den Verhandlungstisch zu zwingen, wie Cardinale im US-Sender CNBC deutlich machte. Es gehe darum, nach und nach Warner-Einwände gegen das Paramount-Gebot auszuräumen, sagte Cardinale. Er verwies darauf, dass Warner Bros. Discovery den offiziellen Firmensitz im Bundesstaat Delaware hat, wodurch das Unternehmen verpflichtet sei, jedes potenziell bessere Angebot zu prüfen.

In der Bieterschlacht geht es auch um das Schicksal des Nachrichtensenders CNN, bei dem oft kritisch über US-Präsident Donald Trump berichtet wird. Trump sagte im Dezember, es müsse sichergestellt werden, dass CNN bei einem Deal auf jeden Fall den Besitzer wechselt.

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Paramount wurde im vergangenen Jahr von der Familie des als Trump-Unterstützer bekannten Tech-Milliardärs Larry Ellison gekauft. Die Nachrichtenredaktion des Paramount-Senders CBS schlug seit der Übernahme durch die Ellisons zum Teil einen freundlichen Ton gegenüber der Trump-Regierung an. Trump-Kritiker in den USA befürchten, dass CNN unter dem Dach von Paramount die redaktionelle Unabhängigkeit verlieren könnte. Beim Netflix-Deal soll CNN zusammen mit anderen TV-Sendern von Warner Bros. Discovery abgespalten werden.


(fds)



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Etappensieg für WhatsApp: EuGH ebnet Weg gegen Datenschutz-Millionenbußgelder


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Das juristische Tauziehen um eines der bislang höchsten Bußgelder in der Geschichte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat eine entscheidende Wende erfahren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag den Weg für WhatsApp freigemacht, sich direkt gegen die Vorgaben des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zur Wehr zu setzen. Damit hoben die obersten Richter eine vorangegangene Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) auf, das eine entsprechende Nichtigkeitsklage des Messenger-Dienstes Ende 2022 noch als unzulässig abgewiesen hatte.

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Der Fall hat seinen Ursprung in einer Untersuchung der irischen Datenschutzkommission (DPC) aus dem Jahr 2018, die Unregelmäßigkeiten bei der Transparenz und der Information von Nutzern bei WhatsApp prüfen sollte. Während die irischen Kontrolleure ursprünglich ein moderates Bußgeld im Bereich von 30 Millionen bis 50 Millionen Euro im Auge hatten, regte sich unter den europäischen Partnerbehörden Widerstand.

Da sich kein Konsens abzeichnete, schalteten die beteiligten Aufsichtsbehörden den EDSA ein. Dieser erließ 2021 schließlich einen verbindlichen Beschluss, der die DPC dazu zwang, die geplanten Maßnahmen drastisch zu verschärfen. Das Resultat war eine Rekordstrafe von 225 Millionen Euro, die WhatsApp schließlich auferlegt wurde. Der EDSA warf der Meta-Tochter Intransparenz beim Teilen von Daten mit Facebook – einer weiteren Konzernsparte – vor.

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Bisher vertrat das erstinstanzliche EU-Gericht die Auffassung, dass WhatsApp lediglich den finalen Bescheid der irischen Behörde vor einem nationalen Gericht anfechten könne. Den EDSA-Beschluss werteten die Richter auf dieser Ebene als bloße Zwischenmaßnahme ohne direkte Außenwirkung für den Konzern. Dieser Argumentation folgte der EuGH nun ausdrücklich nicht. In seinem Urteil in der Rechtssache C-97/23 P stellte der Gerichtshof fest, dass ein solcher Beschluss sehr wohl eine anfechtbare Handlung darstellt, da er von einer Einrichtung der EU stammt und darauf abzielt, Rechtswirkungen gegenüber Dritten zu entfalten.

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Mit dieser Entscheidung folgten die Luxemburger Richter weitgehend der Empfehlung der Generalanwältin Tamara Ćapeta vom März 2025. Besonders bedeutsam ist die Feststellung des Gerichtshofs, dass WhatsApp von der Entscheidung des Datenschutzausschusses unmittelbar betroffen ist. Da der Beschluss für die nationalen Behörden verbindlich ist und diesen keinerlei Ermessensspielraum lässt, ändere er die Rechtslage des betroffenen Unternehmens in qualifizierter Weise. Ein Sprecher von WhatsApp begrüßte das Urteil und betonte, dass der EDSA als nicht gewählte Instanz gegenüber den EU-Gerichten voll rechenschaftspflichtig sein müsse.

Die Tragweite dieser Entscheidung reicht weit über den Einzelfall hinaus. Das Urteil dürfte einen Stau von weiteren Klagen auflösen, die derzeit beim EuG anhängig sind. In vielen dieser Fälle, die oft den Mutterkonzern Meta betreffen, geht es um Milliardenbeträge. Durch die Bestätigung, dass der EDSA direkt verklagt werden kann, eröffnen sich für Tech-Konzerne neue juristische Flanken, um gegen die strengen Auslegungen der europäischen Datenschützer vorzugehen.

Für WhatsApp bedeutet der Erfolg in Luxemburg allerdings noch nicht das Ende des Bußgeldverfahrens. Der EuGH hat die Rechtssache nun zur Entscheidung in der Sache an die niedere Instanz zurückverwiesen. Die muss jetzt inhaltlich prüfen, ob WhatsApp tatsächlich gegen die Transparenzpflichten der DSGVO verstoßen hat und ob die Höhe der verhängten Strafe rechtmäßig ist. Der EDSA erklärte, das Urteil zur Kenntnis genommen zu haben und bereit zu sein, seine Entscheidung in der Sache vor Gericht zu verteidigen.


(afl)



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